Kindersicherung

Kindersicherungen sind Vorrichtungen zum Schutz von Kindern und kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz: Im Auto, im Kinderwagen, bei Verpackungen oder im Internet.

Kindersicherung im Auto 

Seit dem 1. April 1993 gilt in Deutschland eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen. Laut ADAC ist jedoch nur jedes dritte Kind vorschriftsmäßig im Auto gesichert. Die Regelungen für richtige Kindersicherung im Auto gemäß Straßenverkehrsordnung besagen: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“ Bei Verstößen gegen die Sicherungspflicht drohen Verwarnungsgelder in Höhe von 30 € (Kind im Erwachsenengurt) und 40 € (Kind ungesichert). Im Auto gibt es außerdem Kindersicherungen in Form von Sperrvorrichtungen, die ein Öffnen der hinteren Türen von Innen blockieren. Sie bestehen aus einem Schalter auf dem Türrand, der nicht betätigt werden kann, wenn die Tür geschlossen ist. Ist der Schalter bedient, kann die Tür nur von außen geöffnet werden. 

Im Kinderwagen 

Kinderwagen müssen grundsätzlich kippsicher sein und eine stabile Feststellbremse haben, die mindestens auf zwei Räder wirkt. Außerdem ist ein Sicherheitsgurt Pflicht. Heutzutage ist fast jeder Kinderwagen mit einem Fünfpunktgurt ausgestattet, der ein Herausrutschen des Kindes nach oben, unten und zu den Seiten verhindert. Bei zusammenklappbaren Kinderwagen verhindern doppelte Klappsicherungen, dass der Wagen versehentlich zusammenklappt und sich das Kind dabei verletzt. 

Verpackungen 

Kindergesicherte Verpackungen von Produkten verhindern, dass Kleinkinder in Kontakt mit potenziell gesundheitsgefährdenden Inhalten kommen. Sie sind in der Regel mit komplexen Öffnungsmechanismen versehen – etwa mit Verschlüssen, die sich nur durch gleichzeitiges Drücken und Drehen öffnen lassen (z. B. Arzneimittel). Weitere Produkte, die laut EU-Gesetzgebung kindergesichert verpackt werden müssen sind Reinigungsmittel, bestimmte Kosmetika und ätherische Öle. 

Im Internet 

Auch im Internet kommen Kindersicherungen in Form von Schutzprogrammen zum Einsatz, mit denen Eltern die Nutzung des Computers kontrollieren und einschränken können. So können sie z. B. nachvollziehen, auf welchen Seiten ihr Kind surft. Mit Inhaltsfiltern können bestimmte Webseiten gesperrt oder Begriffe festgelegt werden, nach denen Kinder nicht im Internet suchen können. Außerdem können Zeiträume festgelegt oder ausgeschlossen werden, in denen das Kind den Computer bedienen darf. 

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