Datenschutz

Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch durch die stetig zunehmende Erhebung, Speicherung, Weitergabe, Vernetzung und Nutzung von Daten durch fortschreitende Technologisierung.

Personenbezogene Daten 

Personenbezogene Daten sind gemäß Paragraph 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.“ Dazu zählen alle Angaben über eine Person, die – anders als beispielsweise Name und Telefonnummer – nicht öffentlich verfügbar sind, wie etwa 

  • Geburtsort 
  • persönliche Interessen 
  • persönliche Merkmale (z. B. Augenfarbe, Haarfarbe) 
  • Informationen über Kinder und Familie oder 
  • Konto-, Steuer-, Versicherungs- und Einkommensdaten. 

Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden sollte, wem er wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich machen will. Datenschutz wird demnach nicht nur als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, sondern auch als Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre verstanden. 

Gefahren durch weltweite Vernetzung 

Vor allem durch die weltweite Vernetzung der Computer durch das Internet sind sehr große Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten hinzugekommen. Technische Entwicklungen wie E-Mail, Mobiltelefone, Smartphones, Social Media, Videoüberwachung und Data Warehouse bieten (Internet-)kriminellen zunehmend neue Angriffsflächen, um mithilfe von Hacking, Phishing, Viren und Trojanern Daten von Nutzern auszuspionieren. Auch das erhöhte Informationsbedürfnis staatlicher Stellen und privater Unternehmen durch Kundenprofile, Mitarbeiterüberwachung und Rasterfahndung stellen Datenschützer vor immer neue Herausforderungen. 

Auf den Seiten des Virtuellen Datenschutzbüros, hinter dem u. a. die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer stehen, können sich Interessierte umfassend zum Thema Datenschutz informieren und beraten lassen sowie Termine zu Workshops und Veranstaltungen einsehen. 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt gemeinsam mit den Datenschutzgesetzen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Nach diesem Grundsatz ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten. Sie ist nur dann erlaubt, wenn das Gesetz die Datenverarbeitung in diesem speziellen Fall erlaubt oder die betroffene Person ihre ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gegeben hat. Das BDSG besteht aus insgesamt sechs Abschnitten: 

  • Im ersten Abschnitt (Paragraph 1–11) werden allgemeine und gemeinsame Bestimmungen erläutert 
  • im zweiten Abschnitt (Paragraph 12–26) die Datenverarbeitung für öffentliche Stellen und 
  • im dritten Abschnitt (Paragraph 27–38a) für private Stellen geregelt. 
  • Der vierte Abschnitt (Paragraph 39–42) enthält Sondervorschriften, 
  • im fünften Abschnitt (Paragraph 43–44) werden Straf- und Bußgeldvorschriften und
  • im sechsten Abschnitt (Paragraph 45–46) Übergangsvorschriften genannt. 
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