Helmpflicht

Im Straßenverkehr versteht man unter Helmpflicht die gesetzliche Anordnung für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern (z. B. Motorradfahrer), während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.

Helmpflicht für Radfahrer umstritten 

Grundsätzlich wird Radfahren das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen. In Deutschland besteht jedoch bislang keine Helmpflicht, weder für Radfahrer im Allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten. Eine Ausnahme bilden Radsportveranstaltungen. Dennoch wird die Einführung der gesetzlichen Helmpflicht im Alltag seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter der Helmpflicht sind überzeugt, dass mit Helm ein geringeres Risiko für Kopfverletzungen im Falle eines Unfalls besteht. Laut Meinung von Experten, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) sowie der Bundesregierung ist eine Helmpflicht jedoch weder durchzusetzen noch zu kontrollieren, vor allem da sie die Fahrradnutzung drastisch senken uns zu einer deutlichen Zunahme des Autoverkehrs führen würde. Auch die Mehrheit der Radfahrer hält eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig und möchte selbständig entscheiden, ob sie freiwillig einen Helm trägt oder darauf verzichtet. 

Helmpflicht für Krafträder – die Rechtslage 

Eine Helmpflicht besteht seit dem 1. Januar 2006 in Deutschland wie in den meisten anderen europäischen Ländern für Halter von Krafträdern, spricht Motorrädern, Mopeds, Mofas (ausgenommen sind Leichtmofas), Quads sowie leistungsstarken Elektrofahrrädern (S-Pedelecs oder E-Bikes). Paragraph 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, „wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“ Wer keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt trägt, wird mit 15 Euro Verwarnungsgeld bestraft. 

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