Demonstration

Bei einer Demonstration (kurz: Demo) versammeln sich Menschen in der Öffentlichkeit, um ihre Meinung kundzutun. In Deutschland besteht aufgrund der Meinungs- und Versammlungsfreiheit das Recht dazu.

Rechtliche Grundlage 

Das Wort „Demonstration“ kommt aus dem Lateinischen. Das Verb „demonstrare“ bedeutet „genau zeigen, vorstellen, zu erkennen geben, deutlich angeben“. Die Versammlungsfreiheit gehört in Deutschland zu den Grundrechten. Sie ist in Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Es bedarf keiner Genehmigung, um zu demonstrieren. Allerdings muss die Veranstaltung mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Davon ausgenommen sind Spontandemonstrationen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Demonstranten und im Zusammenhang mit Demonstrationen machen – zur Abwehr erheblicher Gefahren und zur Strafverfolgung. 

Einschränkungen des Demonstrationsrechts 

Eingeschränkt wird das Demonstrationsrecht durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer. Demnach ist es bestimmten Personen untersagt, eine Versammlung zu veranstalten oder zu besuchen, die eine verfassungswidrige Partei fördern wollen sowie Vereinigungen, die verboten wurden. Auch auf den Demonstrationen selbst gelten bestimmte Verbote. So ist das Tragen von Waffen untersagt. Dazu zählen auch „passive Waffen“, also Gegenstände, die eigentlich keine Waffe sind, aber als solche benutzt werden könnten. Demonstranten dürfen keine Uniformen tragen, die ihre politische Einstellung verdeutlichen. Ausnahmen gelten für Jugendorganisationen wie Pfadfinder oder Feuerwehrleute. Sein Gesicht zu verhüllen, etwa durch Sturmhauben, ist Demonstranten ebenfalls untersagt. Das so genannte Vermummungsverbot gibt es seit 1985. Es ist im Paragraph 17a des Versammlungsgesetzes festgelegt. Verboten sind zudem unfriedliche Demonstrationen, bei denen es zu Ausschreitungen beziehungsweise Gewalttaten kommt. Auch darf nicht in befriedeten Bannbezirken (auch „Bannmeile“) demonstriert werden. Dies sind etwa Zonen um den Bundestag, den Bundesrat, die Landtage und das Bundesverfassungsgericht. 

Demonstrationsformen 

Es gibt die unterschiedlichsten Formen, wie Menschen öffentlich ihre Meinung bekunden. Die gängigste Demonstrationsform sind Protestmarschärsche in Kombination mit Kundgebungen oder auch Schweigemärsche. Ferner gibt es Mahnwachen, Sitzstreiks, Menschenketten und Fahrrad-Demos. In jüngster Zeit haben sich auch Online-Demonstrationen, so genannte virtuelle Sit-ins etabliert, bei denen zu einer festgelegten Zeit eine bestimmte Webseite von vielen Menschen aufgerufen wird, mit dem Ziel, den Server zu blockieren. 

Bekannte Demonstrationen 

  •  Am 16. und 17. Juni 1953 findet der Volksaufstand in der DDR statt. 
  • 1967 demonstrieren zahlreiche Menschen anlässlich des Schahbesuches in Berlin, wobei der Student Benno Ohnesorg von einem Polizisten erschossen wird. 
  • In den 1980er Jahren demonstrieren hunderte Millionen Menschen in verschiedenen Städten gegen den NATO-Doppelbeschluss, bei dem es auch um die Nachrüstung atomwaffenfähiger Marschflugkörper ging. 
  • Im Sommer 1989 wird in Berlin die erste Loveparade als politische Demonstration angemeldet. 
  • 1991 demonstrieren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen den Golfkrieg. • 2003 demonstrieren etwa zehn Millionen Menschen auf der ganzen Welt gegen den Irakkrieg, eine halbe Million allein in Berlin. 
  • 2009 starten wöchentliche Montagsdemonstrationen gegen „Stuttgart 21“. 
  • Februar 2012: 120.000 Menschen demonstrieren gegen die Einführung des ACTA-Abkommens. 
  • Im Juli 2013 demonstrieren bei 33 Grad Hitze rund 10.000 Menschen in über 30 Städten Deutschlands. Unter dem Motto „#StopWatchingUs“ protestieren sie gegen die Überwachung der Internetkommunikation durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens. Regelmäßig stattfindende Demonstrationen sind zum Beispiel die Ostermärsche der Friedensbewegung, Demonstrationen am 1. Mai, der Christopher Street Day oder Demonstrationen in Gorleben gegen die Atompolitik. 
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