Selbstjustiz

Selbstjustiz bezeichnet das illegale Vorgehen gegen eine Person durch dazu nicht Befugte. Selbstjustiz ist strafbar, da die Bestrafung einer Person im Rahmen des so genannten Gewaltmonopols des Staates nur durch den Staat selbst erfolgen darf.

Gewaltmonopol des Staates 

Beweggründe für eine Person, Selbstjustiz beispielsweise in Form von Körperverletzung oder Mord zu verüben, können Rachegedanken oder das Gefühl sein, dass eine Person für ein begangenes Unrecht durch den Staat nicht oder nicht genügend bestraft worden ist. Das Gewaltmonopol des Staates ist ein Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen Gewalthandlungen Unbefugter und eine wichtige Grundlage des deutschen Rechtsstaats. 

Abgrenzungen 

Nicht unter die Bedeutung Selbstjustiz fallen die Begriffe Selbsthilfe oder Notwehr, bei denen es inhaltlich um die Abwehr eines Angriffs gegen sich selbst oder andere geht. Auch das Widerstandsrecht nach Artikel 20, Absatz 4 Grundgesetz (GG) ist nicht der Selbstjustiz zuzurechnen. Das Widerstandsrecht besagt, dass gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsrechtliche Ordnung Deutschlands zu beseitigen, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. 

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