Glücksspielsucht

Der Fachbegriff für Glücksspielsucht lautet „pathologisches (krankhaftes) Glücksspielverhalten“. Die Zahl der Menschen mit dieser Suchtform in Deutschland steigt seit Jahren an.

Pathologisches Spielen 

Das Hauptmerkmal des pathologischen Spielens ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) häufiges und wiederholtes Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt. Der Übergang vom normalen zum problematischen Glücksspielverhalten ist fließend. Der Einstieg in die Sucht ist meist ein größerer Gewinn und das damit verbundene Hochgefühl. Um dieses noch einmal zu spüren, spielt der Betroffene immer weiter – ohne Rücksicht auf Zeit, Beziehungen oder Geld. Glücksspielsüchtige sind im Vergleich zu anderen Suchtkranken die am höchsten verschuldete Gruppe. Zur Deckung des Geldbedarfs werden auch Straftaten begangen. 

Die Betroffenen 

Männer sind mit einem Anteil von 90 Prozent weitaus mehr von der krankhaften Glücksspielsucht betroffen als Frauen. Hochrechnungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge gab es im Jahr 2011 unter den 16- bis 65-Jährigen in Deutschland rund 275.000 Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten und rund 264.000 Menschen, die pathologisch Glücksspiel betreiben. Die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW geht für das Jahr 2012 davon aus, dass es allein in Nordrhein-Westfalen rund 40.000 pathologische Glücksspieler gab. 

Die Rechtslage 

Glücksspiel ist laut den Paragraphen 284 bis 297 des Strafgesetzbuchs in Deutschland verboten. Es darf allerdings in Spielcasinos und -hallen mit staatlicher Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) legal angeboten werden. Wer hingegen ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. 

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