Waffenschein

Als Waffenschein wird die Erlaubnis zur Führung von Schusswaffen bezeichnet. Sie dürfen somit außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks getragen werden.

Eignung für einen Waffenschein 

Der Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen einer Schusswaffe. Er ist nicht mit der Waffenbesitzkarte zu verwechseln. Sie berechtigt zum Erwerb und Besitz einer Waffe. Die Bedingungen für den Kauf, Handel, Umgang und die Lagerung von Waffen sind im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Ausgestellt wird der Waffenschein von der zuständigen Behörde, zum Beispiel im Rathaus, der Kreisverwaltung, dem Landratsamt oder dem Polizeipräsidium. Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährigkeit
  • persönliche Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung

Sämtliche Daten zu jeder angemeldeten Waffe in Deutschland werden seit Januar 2013 im Nationalen Waffenregister gespeichert. Dadurch ist für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe immer direkt nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe hat und wo sie erworben wurde. 

Eine Waffe „führen“ 

Das „Führen“ einer Waffe bedeutet, dass eine geladene oder ungeladene Waffe außerhalb der eigenen vier Wände beziehungsweise des Grundstücks sichtbar oder unsichtbar getragen wird. Wer im Besitz eines Waffenscheins ist, darf eine Waffe führen (§10 Abs. 4 WaffG), allerdings nicht an allen Orten: Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen ist es nach dem Versammlungsgesetz verboten (§ 17a). Das Führen einer Waffe wird generell nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel Jägern oder denjenigen, die nachweisen, dass sie mehr als andere gefährdet sind und mit der Waffe die Gefahr verringert werden kann. 

„Kleiner“ Waffenschein 

Neben dem regulären, gibt es auch einen sogenannten kleinen Waffenschein. Nach § 10 Abs. 4 WaffG berechtigt dieser den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Das Schießen mit diesen Waffen innerhalb des eigenen eingezäunten Grundstücks ist ohne Waffenschein erlaubt. Die Voraussetzungen zum Erhalt des kleinen Waffenscheins sind identisch mit denen des „großen“ Waffenscheins. 

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