Verkehrssünderkartei

Als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet man umgangssprachlich das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dort werden aktenkundig gewordene Verstöße gegen die Verkehrsregeln nach einem Punktsystem gesammelt und verwaltet.

Das Verkehrszentralregister 

Im Verkehrszentralregister werden rechtskräftige Entscheidungenvon drei verschiedenen Stellen erfasst: 

  • Von lokalen Fahrerlaubnisbehörden: Sie teilen mit, wenn sie Maßnahmen nach dem Punktsystem oder im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe ergreifen oder wenn sie die Fahrerlaubnis versagen bzw. entziehen oder sie erteilen. 
  • Von Bußgeldbehörden und Gerichten: Sie teilen mit, wenn sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot ahnden. 
  • Von Gerichten: Sie teilen mit, wenn sie eine Verurteilung wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat aussprechen. 

Das Punktsystem ist ein abgestuftes Sanktionsverfahren. Es soll auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern Angebote aufzeigen und Hilfestellungen geben: In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen sollen sie Mängel in ihrer Einstellung erkennen und abbauen. 

Das Punktsystem im Überblick 

Die im Verkehrszentralregister erfassten Ordnungswidrigkeiten werden je nach Art und Schwere mit ein bis vier Punkten bewertet,Straftaten mit fünf bis sieben Punkten. Ab einer Summe von acht Punkten treten Sanktionen in Kraft: 

  • 8 bis 13 Punkte: Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. 
  • 14 bis 17 Punkte: Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, sofern innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht wurde. 
  • 14 bis 17 Punkte: Erneute schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, sofern bereits ein Aufbauseminar besucht wurde. 
  • 18 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis 

Der Punktekatalog 

Welches Verkehrsvergehen zu wie vielen Punkten in Flensburg führt, kann man bei Polizeideinpartner.de mit Hilfe des Bußgeldrechners recherchieren. Die Punkte verfallen im Lauf der Jahre nach feststehenden Regeln. Bürgerinnen und Bürger erhalten auf Anfrage Auskunft über die zu ihnen im Verkehrszentralregister gespeicherten Daten. 

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