Kaffeefahrten

Es gibt zahlreiche unseriöse Veranstalter von organisierten Ausflugsfahrten mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung, den sogenannten „Kaffeefahrten“. Polizei und Verbraucherschützer warnen vor den spitzfindigen Tricks dieser Anbieter.

Definition 

„Kaffeefahrten“ sind organisierte Ausflugsfahrten mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung. Gerade ältere Menschen nutzen gerne solche Angebote. Die Organisatoren und Verkäufer unseriöser Kaffeefahrten setzen psychologische und rhetorische Tricks ein, um ihre Waren zu verkaufen. Die Folge: Die Teilnehmenden erwerben Produkte, die sie sonst nie kaufen würden oder die anderswo viel weniger kosten würden. 

Tricks bei unseriösen Kaffeefahrten 

  • Bei Verträgen wird kein Datum angegeben oder sie werden zurückdatiert. 
  • Die Unterschrift des Verkäufers ist so unleserlich, dass sein Name nicht entziffert werden kann. 
  • Das verkaufende Unternehmen gibt nur eine Postfachadresse an oder es hat seinen Sitz im Ausland. 
  • Es wird keine Vertragsdurchschrift ausgehändigt, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. All dies erschwert den Teilnehmenden die Durchsetzung des Widerrufsrechts. Teilnehmer können vor, während und nach der Verkaufsveranstaltung unfair behandelt werden: 
  • Schon im Vorfeld der Kaffeefahrt wird mit der Auszahlung von angeblichen Bargeldgewinnen während des Tagesausflugs geworben. Unter einem Vorwand wird den Mitreisenden die Gewinnbenachrichtigung abgenommen. Später heißt es, es habe sich nur um eine Gewinnchance gehandelt. 
  • Die Veranstalter schließen die Teilnehmer im Verkaufsraum ein und drohen, dass erst wieder geöffnet wird, wenn ein bestimmter Umsatz erzielt worden ist. 
  • Teilnehmer, die sich über die Methoden der Veranstalter beschweren, werden an Autobahnraststätten ausgesetzt oder gar nicht mehr mit zurückgenommen. Oder die Teilnehmenden sollen für die Rückfahrt zahlen, da bei der Reisebeschreibung nur vom „kostenlosen Abholen“ die Rede gewesen sei. 

Empfehlungen für den Verbraucher 

Verbraucherschützer und die Polizei warnen davor, an unseriös organisierten Kaffeefahrten teilzunehmen. Wenn Teilnehmer sich während der Veranstaltung übervorteilt, schikaniert oder eingeschüchtert fühlen, sollten sie über ihr Handy die Polizei verständigen. Der Bund deutscher Vertriebsfirmen (BDV) hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, Wettbewerbsverstöße unseriöser Anbieter in seiner Branche zu verfolgen. 

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