Definition
Der Tatbestand der Nötigung wird im Paragraph 240 des Strafgesetzbuchs beschrieben.
Typische Fälle von Nötigung sind die Nötigung zu einer einfachen sexuellen Handlung, das sog. Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer auf Straßen und Autobahnen, das Drängeln mit Lichthupe im Straßenverkehr oder die Blockade von Parkplätzen.
Der Tatbestand der Nötigung wird im Paragraph 240 des Strafgesetzbuchs beschrieben.