Strafgesetzbuch

Im Strafgesetzbuch (StGB) ist die Kernmaterie des deutschen Strafrechts geregelt. Es ist in Deutschland seit mehr als 140 Jahren gültig.

Aufbau des StGB

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt – einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil umfasst 
zum einen die Lehre vom Verbrechen sowie zum anderen dessen Rechtsfolgen und allgemeine Vorschriften zur Beurteilung der Straftat. Der Allgemeine Teil ist in folgende fünf Abschnitte gegliedert:

  • Erster Abschnitt „Das Strafgesetz“ (Paragraphen 1 -12): Hier sind Geltungsbereich und Sprachgebrauch geregelt.
  • Zweiter Abschnitt „Die Tat“ (Paragraphen 13-37): Dieser umfasst die Grundlagen der Strafbarkeit (Versuch, Täterschaft und Teilnahme) sowie Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Notstand)
  • Dritter Abschnitt „Rechtsfolgen der Tat“ (Paragraphen 38ff.): Hier werden mögliche Strafen (u. a. Geldstrafe, Freiheitsstrafe) aufgeführt.
  • Der vierte Abschnitt (Paragraphen 77-77e) klärt über „Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen“ auf.
  • Der fünfte Abschnitt (Paragraphen 78-79b) beschäftigt sich mit der „Verjährung“.

Der Besondere Teil des StGB (Paragraphen 80-358) ist wesentlich umfangreicher. Hier werden in 30 Abschnitten strafrechtlich erhebliche Delikte aufgeführt und mit einer entsprechenden Strafdrohung verbunden. Die einzelnen Straftatbestände umfassen u. a. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen sowie Straftaten gegen Individualrechtsgüter (z. B. Beleidigung, Raub und Erpressung, Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung).
Das vollständige Strafgesetzbuch kann online auf der Webseite eingesehen werden.

Geschichte des StGB

Von 1872 bis 1945 galt in Deutschland das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB). Straftaten wurden in Verbrechen, Vergehen und Übertretung unterteilt, Freiheitsstrafen in Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Haft. Das heutige Strafgesetzbuch stützt sich nach wie vor auf die Grundsätze des RStGB, wurde jedoch nach 1945 immer wieder mit umfassend geändert und der Zeit angepasst. So wurden z. B. neuartige Delikte wie Computerbetrug oder Geldwäsche aufgenommen, die einheitliche Freiheitsstrafe eingeführt und Ehrenstrafen abgeschafft.
(KL)

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