Selbstverteidigung

Selbstverteidigung ist die Abwehr von Angriffen zum Erhalt der körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

Einen akuten Angriff abwehren

Rechtfertigungsgrund der Selbstverteidigung von Personen ist die Notwehr. Nach Paragraph 32 des Strafgesetzbuches liegt dann eine Notwehrsituation vor, wenn sich ein Mensch verteidigen muss, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwenden. Greift man einen Menschen an, ohne dass die Faktoren für Notwehr oder Nothilfe gegeben sind, ist dies strafbar, zum Beispiel als Körperverletzung.

Kampfkunst zur Abwehr

Es gibt spezielle Selbstverteidigungskurse zur Prävention für unterschiedliche Zielgruppen, zum Beispiel für Polizeibeamte oder auch für Frauen oder Kinder. Bei sportlichen Arten der Selbstverteidigung werden beispielsweise die chinesische Verteidigungstechnik WingTsun oder die aus Japan stammenden Kampfkünste Jiu Jitsu und Aikido angewendet. Dabei verteidigt man sich nicht mittels Kraft oder Akrobatik, sondern nutzt in fließenden Bewegungen die Kraft des Angreifers und lenkt sie gegen ihn. Diese Formen der Selbstverteidigung zielen nicht darauf ab, den Angreifer schwer zu verletzen, sondern ihn vorübergehend kampfunfähig zu machen. Es werden primär Abwehrtechniken eingesetzt.

Technische Mittel zur Verteidigung

Neben der reinen Körperkraft können auch technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen, um sich zu verteidigen. Eine Möglichkeit ist der so genannte Schrillalarm. Werden die handlichen kleinen Geräte im Falle eines Übergriffs entriegelt, ertönt ein extrem lauter, schriller Alarmton, der in den Ohren schmerzt. Das soll den Täter irritieren und potenzielle Helfer auf die Notsituation aufmerksam machen. Pfefferspray ist frei erhältlich – allerdings zur Selbstverteidigung vor aggressiven Tieren gedacht. Nur wenn das Spray eindeutig mittels Aufdruck zur Abwehr von Tieren bestimmt ist, fällt es nicht unter das Waffengesetz. Das Tragen jeden Pfeffersprays, also mit und ohne Tierabwehrbestimmung, kann z. B. bei einer öffentlichen Versammlung ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bedeuten. Sein Einsatz gegen Menschen stellt stets eine gefährliche Körperverletzung dar, die unter Umständen jedoch wegen Notwehr oder Nothilfe straffrei bleibt. Pfefferspray wirkt schnell und effektiv, auch wenn man es gegen Personen einsetzt. Pfefferspray führt zu starkem Husten und Juckreiz auf der Haut. Die Schleimhäute schwellen an und die Augen brennen. 

Völkerrecht zur Selbstverteidigung

Nicht nur Personen, sondern auch Nationen haben ein Recht zur Selbstverteidigung. Das ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt. Daraus geht hervor, dass jeder Mitgliedstaat ein naturgegebenes Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff hat, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ergriffen hat.
(KS)

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