Suchtprävention

Im Rahmen der Suchtprävention soll dem missbräuchlichen Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol, Nikotin, Medikamenten oder illegalen Drogen vorgebeugt bzw. deren Konsum eingeschränkt werden.

Vorgehen

Man unterscheidet zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Suchtprävention.
Die primäre Sucht- bzw. Drogenprävention wendet sich an Personen, die noch keine Suchtmittel konsumiert haben. Hier geht es um einen verantwortungsbewussten und kontrollierten Umgang mit Suchtmitteln bzw. deren völlige Vermeidung. Wichtige Bausteine sind die Aufklärung über Gefahren und Folgen durch Infomaterialien oder den Präventionsunterricht in Schulen sowie gesetzliche Regulierungen wie beispielsweise

  • Besteuerung von Zigaretten
  • Altersfreigaben
  • Werbeverbote, etwa für Alkohol und Zigaretten
  • Warnhinweise oder
  • Beratungspflicht in Apotheken

Bei der sekundären Suchtprävention liegt der Fokus auf der Beratung von Menschen, die bereits Suchtmittel konsumiert haben. Bei ihnen sollen ein Rückfall, eine dauernde Abhängigkeit sowie weitere gesundheitliche Schäden vermieden werden. Die Tertiärprävention richtet sich an Abhängige. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Drogentherapie, wie etwa Drogenentzug in einer Klinik oder die Drogensubstitution mit Methadon.

Prävention und Polizei

Die Polizei leistet im Rahmen ihrer Arbeit auch Präventionsunterricht in Schulen. Dazu gehen Präventions- oder so genannte Kontaktbeamte in die Klassen und klären Kinder und Jugendliche über die Risiken des Rauschmittel- bzw. Drogenkonsums auf. Häufig findet der Unterricht in Kombination mit anderen Präventionsmaßnahmen wie etwa dem Besuch eines Präventions-Theaterstücks zum Thema Sucht statt. Ein Beispiel dafür ist das Theaterstück „Natürlich bin ich stark!“ der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück. Des Weiteren bilden die Beamten Lehrer oder Erzieher zu Multiplikatoren aus wie etwa die Münchener Polizei in ihrem Projekt „Sauba bleim“.
(SW)

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