Wilderei

Als Wilderei wird bezeichnet, wenn sich jemand ein jagdbares Tier unrechtmäßig zu Eigen macht, es fängt oder erlegt. Wilderei ist laut den Paragraphen 292 und 293 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat.

Jagen ohne Erlaubnis

Wer Wildtiere unerlaubt mit Schusswaffen jagt, ihnen Fallen stellt, sie fängt und tötet, begeht den Straftatbestand der Wilderei. Laut Paragraph 292 des Strafgesetzbuches kann solch ein Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Ein besonders schwerer Fall von Wilderei liegt dann vor, wenn die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig ausgeübt wird, in der Nacht oder in der Schonzeit der Tiere geschieht oder mit Schlingen sowie von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten begangen wird. In diesen Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Befindet sich das Wild zur Tatzeit im Besitz einer Person, etwa in einem Gehege oder einem Park, handelt es sich hingegen um Diebstahl.
Wilderei liegt auch dann vor, wenn nach einem Wildunfall auf der Straße das tote Tier mitgenommen wird. Wer ein noch lebendes Tier zum Arzt bringt, begeht keine Wilderei. Auch das Aufsammeln und Einstecken von im Wald liegenden Geweihen ist Wilderei, ebenso, wenn freilaufende Hunde Wild hetzen. Wer Wilderei bemerkt, sollte sich mit möglichst genauen Beobachtungen an die örtliche Polizei wenden.

Fischwilderei

Von der so genannten Jagdwilderei ist die Fischwilderei zu unterscheiden. In Paragraph 293 StGB heißt es dazu: Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2019 insgesamt 3.066 Fälle von Wilderei in Deutschland. Dabei ging es bei 907 Fällen um Jagdwild. Bei rund 70 Prozent der Delikte (2.159 Fälle) handelte es sich um Fischwilderei.

Kriminalstatistik

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2021 insgesamt 2.983 Fälle von Wilderei in Deutschland. Dabei ging es in etwa einem Drittel der Fälle (1.025) um Jagdwild. Bei rund zwei Drittel der Fälle (1.958) handelte es sich um Fischwilderei, diese ist jedoch stark rückläufig (-29,3 Prozent).

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