Die rechtliche Basis: Der JMStV
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vereinbarten im April 2003 die Bundesländer einheitliche Regelungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Filme, Games, Tonträger, Radio, Fernsehen, Internet), die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Außerdem legten sie Maßnahmen zum Schutz vor Angeboten in diesen Medien fest, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Die wichtigsten Institutionen
- Die Einhaltung des Vertrags überprüfen die zuständigen Landesmedienanstalten bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
- jugendschutz.net ist organisatorisch an die KJM angebunden und unterstützt sie bei ihrer Arbeit, auch im präventiven Bereich, etwa bei der Förderung von Medienkompetenz.
- Altersfreigaben von Filmen und Videos ermitteln die Prüfkommissionen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt auf Basis des Jugendschutzgesetzes eine Liste jugendgefährdender Medien, den sogenannten „Index“.
Zahlreiche Verstöße
Die Vorschriften des deutschen Jugendschutzes nicht genug beachtet. So registrierte beispielsweise jugendschutz.net allein für das Internet im Jahr 2013 mehr als 8.000 Verstöße. Vier Fünftel dieser Fälle fanden sich auf Webseiten, die im Ausland betrieben werden. Pornografie (34 Prozent), sexueller Missbrauch von Kindern (28 Prozent) und extremistische Inhalte (22 Prozent) waren die häufigsten Kategorien.