Jugendmedienschutz

Zahlreiche Institutionen in Deutschland haben sich dem Schutz junger Menschen vor Texten, Videos und Fotos verschrieben, die sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten. Sie beobachten und indizieren dafür die Inhalte aller medialen Kanäle.

Die rechtliche Basis: Der JMStV

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vereinbarten im April 2003 die Bundesländer einheitliche Regelungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Filme, Games, Tonträger, Radio, Fernsehen, Internet), die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden. Außerdem legten sie Maßnahmen zum Schutz vor Angeboten in diesen Medien fest, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

Die wichtigsten Institutionen

Zahlreiche Verstöße

Die Vorschriften des deutschen Jugendschutzes nicht genug beachtet. So registrierte beispielsweise jugendschutz.net allein für das Internet im Jahr 2013 mehr als 8.000 Verstöße. Vier Fünftel dieser Fälle fanden sich auf Webseiten, die im Ausland betrieben werden. Pornografie (34 Prozent), sexueller Missbrauch von Kindern (28 Prozent) und extremistische Inhalte (22 Prozent) waren die häufigsten Kategorien.

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