Ziele und Schwerpunkte
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich vor allem auf den öffentlichen Raum. Dabei geht es um den Zugang zu gesundheitsgefährdenden Produkten (Alkohol, Tabak) sowie zu Medieninhalten, die die Entwicklung beeinträchtigen oder eine gefährdende Wirkung haben. Außerdem umfasst es Aufenthaltsbeschränkungen oder –verbote an bestimmten Orten. Dadurch umfasst das Gesetz Eltern dabei, die Erziehung ihrer Kinder verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können Geldbußen bis zu 50.000 Euro zur Folge haben. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich ausschließlich an volljährige Personen, insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter. Kinder und Jugendliche zählen dagegen nicht zur Zielgruppe. Kinder sind laut Gesetz Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Als Jugendliche gelten Personen zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr. Das Jugendschutzgesetz hat drei Schwerpunkte:
1. Jugendschutz in der Öffentlichkeit
In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Personen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
2. Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol
Der Konsum von Tabakwaren sowie alkoholhaltigen Getränken und Lebensmitteln ist gesundheitsgefährdend. Daher enthält das Jugendschutzgesetz Regelungen zur Altersfreigabe dieser Waren.
- Tabak Die Abgabe (Verkauf und Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Gewerbetreibende wie Händler, Gastronomen und Veranstalter müssen sicherstellen, dass sich nur volljährige Personen an Zigarettenautomaten bedienen können. Darüber hinaus ist es Kindern und Jugendlichen nicht gestattet, in der Öffentlichkeit zu rauchen.
- Alkohol An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol abgegeben werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur alkoholische Getränke erhalten, die nicht auf Branntweinbasis (Spirituosen) hergestellt sind. Erlaubt sind zum Beispiel Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke.
3. Jugendschutz im Bereich der Medien
Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft Kinofilme, Videos sowie Computer- und Videospiele, soweit diese in Form sogenannter Trägermedien vorliegen, also auf CD, DVD und Videokassette.