Völkerstrafgesetzbuch

Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) trat im Jahr 2002 in Kraft und regelt die Folgen von Straftaten gegen das Völkerrecht.

Definition 

Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) wurde eingerichtet, um das nationale deutsche Strafrecht an die Regelungen des Völkerstrafrechts (das Römische Statut) anzupassen. Es besteht aus zwei Teilen (Allgemeine Regelungen und Straftaten gegen das Völkerrecht) und umfasst insgesamt 14 Paragraphen. 

Römisches Statut 

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes („Rom-Statut“) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) geschaffen worden ist. Es wird deshalb auch als IStGH-Statut bezeichnet. Das Römische Statut begründet die Gerichtsbarkeit von Straftaten gegen das Völkerrecht und legt Funktion und Struktur des Gerichts fest. 

Straftaten nach dem VStGB 

Zu den Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch gehören 

  • Völkermord (Paragraph 6 VStGB), 
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Paragraph 7 VStGB) wie z. B.
    • Versklavung,
    • Vertreibung,
    • Apartheid oder
    • Folter sowie 
  • Kriegsverbrechen (Paragraphen 8-12 VStGB). 

Für alle Taten gilt das so genannte uneingeschränkte Weltrechtsprinzip. Das bedeutet, dass diese Taten ungeachtet des Tatorts und der Staatsangehörigkeit des Täters immer dem deutschen Strafrecht unterliegen. 

Geschichte des Völkerrechts 

Das moderne Völkerrecht, dessen entscheidender Aspekt das Gewaltverbot ist, wurde 1919 vom Völkerbund entwickelt und nach dem ersten Weltkrieg von den Vereinten Nationen weiterentwickelt. Zuvor gab es lediglich einzelne völkerrechtliche Vereinbarungen, wie z. B. das Kriegsverbot zu Zeiten der olympischen Spiele oder die Haager Landkriegsordnung, die Regelungen für den Kriegsfall (z. B. Umgang mit Kriegsgefangenen) vorschrieb. Heute dient der Begriff Völkerrecht als Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der (unabhängigen) Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen regeln. 

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