Im Zweifel für den Angeklagten
Ein Grundsatz der Justiz lautet, im Zweifelsfall für den Angeklagten zu entscheiden. Da aber eine gewisse Unschärfe bei rechtlichen Entscheidungen nicht vermeidbar ist, kommt es im Justizalltag hin und wieder zu Fehlurteilen. Justizirrtümer kommen sowohl im Straf- und Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht vor. Um Justizirrtümer aufzudecken und ggf. zu korrigieren, existieren verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Dazu zählen beispielsweise
- der Beweisantrag,
- die Rechtsmittel (Berufung und Revision),
- das Recht der Wiederaufnahme und
- die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.
Stellt sich nachträglich (etwa nach einer abgeschlossenen Haftzeit) heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, erhalten die Betroffen proportional zur Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).
Bekannte Fälle
- Der 28-jährige geistig behinderte David Allen Jones saß von 1992 bis 2004 in Los Angeles unschuldig für drei vom Serienmörder Chester Dewayne Turner begangene Morde im Gefängnis. Ihm wurden 720.000 Dollar Entschädigung gezahlt.
- Der Lehrer Horst Arnold wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Kollegin in Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nachdem aufgefallen war, dass sich das vermeintliche Opfer vielfach in Widersprüche verstrickt hatte, kam es 2011 nach Wiederaufnahme zum Freispruch. Arnold hatte die Strafe bereits abgesessen.
- Ralf Witte wurde 2004 wegen angeblicher Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Hannover zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Aufgrund sehr vieler Unstimmigkeiten kam es, nachdem Witte bereits fünf Jahre Haft verbüßt hatte, zu einem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch.
- Die Arzthelferin Monika de Montgazon wurde am 26. Januar 2005 in Berlin wegen Mordes an ihrem Vater durch vorsätzliche Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Hauptursache für den Justizirrtum war ein fehlerhaftes Brandgutachten des Berliner Landeskriminalamtes. Monika de Montgazon saß zweieinhalb Jahre unschuldig in Haft und wurde am 9. April 2008 freigesprochen.