Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern ein Verwaltungszeichen. Es bescheinigt dem Gerät die technische Funktionstauglichkeit. Produkte mit diesem Zeichen dürfen in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden. Das Akronym CE wurde von „Communautés Européennes“ abgeleitet. Seit 1994 ist „CE“ auch ein grafisches Symbol. Mit dem CE-Logo und einer vierstelligen Nummer der betreffenden Prüfstelle wird garantiert, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft festgelegt sind (EU-Verordnung 765/2008).
CE auf Produkten
Es dürfen ausschließlich Produkte mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, für die das auch vorgeschrieben ist. Das Zeichen besagt, dass das Produkt allen Gemeinschaftsvorschriften entspricht und es die vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. Dazu zählen etwa Gefährdungsanalyse, Risikoeinschätzungen sowie ein Test auf Einhaltung bestimmter Normen.
Produktgruppen mit CE-Zeichen
Es gibt rund 25 Produktkategorien, in deren Richtlinien eine Kennzeichnung mit „CE“ vorgesehen ist. Dazu zählen beispielsweise:
- Bauprodukte
- Aufzüge
- Maschinen
- Messgeräte
- Kühl- und Gefriergeräte
- Medizinprodukte
- Pyrotechnik
- Spielzeug
- Gasverbrauchseinrichtungen und Warmwasserheizkessel
- Funkanlagen und Telekommunikationstechnik
- Personenseilbahnen und Sportboote