Warnweste bald für alle Pflicht
Bislang sind Warnwesten in Deutschland nur in gewerblichen Fahrzeugen vorgeschrieben. Verkehrssicherheitsexperten raten jedoch auch Privatpersonen dazu, mindestens eine Warn- oder Signalweste im Fahrzeug mitzuführen, um bei einem Unfall besser gesehen zu werden. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 wird das Mitführen einer Warnweste nach EU-Norm EN 471 für alle Fahrzeuge Pflicht, die in Deutschland zugelassen sind. Am besten wird die Warnweste lichtgeschützt, aber gut erreichbar deponiert – beispielsweise im Handschuhfach oder in der Tasche der Seitentür. Denn bei einer Panne oder ähnlichem sollte man die Warnweste als erstes anlegen – bevor man das Fahrzeug verlässt, um die Unfallstelle abzusichern.
Warnwesten im Ausland
In vielen europäischen Ländern ist das Anlegen einer Warnweste bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben, so zum Beispiel in:
- Österreich
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Spanien
- Bulgarien
- Tschechien
Die konkreten Regelungen in den einzelnen Staaten sehen jedoch sehr unterschiedlich aus.