Videoüberwachung

Videoüberwachung ist die Beobachtung von öffentlichen oder privaten Räumen mittels Kameras zur Prävention und Aufklärung von Straftaten. Hierbei werden Fotos, Videos und Audios auf Monitore übertragen oder auch abgespeichert und analysiert.

Methoden und Technik 

Es gibt verschiedene Formen der Videoüberwachung: Einerseits die Überwachungskamera, deren Aufnahmen aufgezeichnet werden und andererseits jene, deren Bilder ohne Speicherung live auf einem Monitor zu sehen sind. Beim so genannten „Closed Circuit Television“ (CCTV) werden die Bilder der verschiedenen CCTV-Kameras an eine begrenzte Zahl von Monitore übertragen. Diese Technik wird zum Beispiel an Bahnhöfen oder zur Gebäudeüberwachung eingesetzt. Die Empfangsmonitore stehen etwa in Alarmzentralen oder können von Pförtnern im Blick behalten werden. Auf die Livebilder kann in Gefahrensituationen schnell reagiert werden. Da die Kameras gut sichtbar angebracht sind, dienen sie der Kriminalprävention und im Fall des Falles dazu, helfen zu können. Dem Monitoring und der Strafverfolgung dient das Kamerasystem, bei dem die Aufnahmen aufgezeichnet werden. Die gespeicherten Bilder werden bei Bedarf gesichtet. Manchmal erfolgt eine automatische Analyse der Daten durch Computer. Facetracking oder Nummernschilderkennung sind möglich. 

Überwachte Orte 

Videoüberwachung findet sowohl im privaten Bereich statt, etwa zur Gebäudesicherung, als auch in der Öffentlichkeit. Kameras sind in Zügen und auf Bahnhöfen angebracht, in Fußballstadien, an öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren und Krankenhäusern, in Parkhäusern und im Straßenverkehr. 

Rechtsgrundlage und Datenschutz 

Da die Überwachung mittels Videoanlage einen Eingriff in die Privat-, wenn nicht sogar in die Intimsphäre darstellen kann, muss stets eine Interessenabwägung vorgenommen sowie die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Art der Videoüberwachung wird in verschiedenen Datenschutzgesetzen geregelt, etwa in Paragraph 6 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darin heißt es, dass die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur in ganz bestimmten Fällen zulässig ist. Etwa dann, wenn sie zur Aufgabenerfüllung einer öffentlichen Stelle oder zur Wahrnehmung des Hausrechts dient oder wenn die Überwachung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist. Ganz wichtig dabei ist, dass keine Anhaltspunkte bestehen dürfen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn dieses per Gesetz oder durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt ist oder der Betroffene eingewilligt hat. Ist eine Videoüberwachung nach der Interessenabwägung und per Gesetz zulässig, so muss sie erkennbar gemacht werden. Der Hinweis, etwa ein Schild, auf die Videoüberwachung muss deutlich und vor Betreten des überwachten Bereichs zu erkennen sein. Nur so kann eine freie Wahl getroffen werden, ob man den Bereich dennoch betreten möchte oder nicht. Außerdem muss erkennbar sein, wer für die Überwachung verantwortlich ist. Die Videoüberwachung muss generell nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit erfolgen (§3a BDSG). Das verpflichtet die Betreiber von Videosystemen, darauf zu achten, dass so wenig wie möglich personenbezogene Daten entstehen. 

Wirksamkeit von Videoüberwachung 

Ob eine Videoüberwachung eine wirksame Kriminalitätsprävention ist, hängt laut verschiedener wissenschaftlicher Studien damit zusammen, wie und wo sie eingesetzt wird. Eine groß angelegte, länderübergreifende Meta-Analyse in Großbritannien (Welsh & Farrington 2003/2004), in die 19 Studien einbezogen wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass CCTV in Parkhäusern am effektivsten ist. Dort ist durch die Kameraüberwachung die Zahl der Autodiebstähle und -aufbrüche drastisch reduziert worden. So gut wie keine Effekte auf das Kriminalitätsverhalten hatte die Kameraüberwachung hingegen in Stadtzentren, Wohngebieten und im öffentlichen Nahverkehr. 

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