

- Eingriffsrecht
- Im Polizeirecht bezeichnen Eingriffsrechte die Befugnisse von Polizeibeamten, im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in die Grundrechte von Bürgern einzugreifen.
Vernünftig und richtig handeln
Polizeibeamte müssen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte schnell aufzunehmen, in den wesentlichen Fakten zu erfassen und unter Berücksichtigung der geschützten Rechtsposition des Betroffenen nicht nur taktisch vernünftig, sondern auch rechtlich richtig zu entscheiden. Im Gegensatz zum Sanktionsrecht zielt das Eingriffsrecht aber nicht darauf ab, ein bestimmtes Verhalten zu maßregeln, sondern es dient ausschließlich dazu, Gefahren abzuwehren. Zu den wichtigsten polizeilichen Maßnahmen und Befugnissen innerhalb der Gefahrenabwehr zählen
- Festnahme
- Durchsuchung
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Polizeigewahrsam und
- Platzverweis
Eingriffsrecht als Lehrfach
Das Fachgebiet Eingriffsrecht vereint die polizeilichen Eingriffsbefugnisse aus dem Polizeiorganisationsgesetz (POG) und der Strafprozessordnung (StPO). Das Ziel ist einerseits, den Studierenden die Fähigkeit zu vermitteln, polizeiliches Handeln auch tatsächlich als Eingriff in die Grundrechte des Bürgers zu begreifen und sie andererseits zu befähigen, diese Befugnisse sicher zu beherrschen, damit auch komplexe polizeiliche Lagen unter Berücksichtigung gefahrenabwehrender und strafprozessualer Aspekte beurteilt und in verfahrensgerechte Entscheidungen umgesetzt werden können.
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