
- Jedermannsrecht
- „Jedermannsrecht“ ist in Deutschland der umgangssprachliche Ausdruck für das Recht eines jeden Bürgers, einen mutmaßlichen Täter auf frischer Tat auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
- Jugendamt
- Jugendämter sind städtische Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Sie betreuen Kinder, Jugendliche sowie Erziehungsberechtigte und übernehmen Verwaltungsaufgaben.
- Jugendarrest
- Der Jugendarrest ist eine Maßnahme, um einem straffällig gewordenen Jugendlichen klarzumachen, dass er für begangenes Unrecht einstehen muss. Jugendarrest kann aus Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest bestehen.
- Jugendmedienschutz
- Zahlreiche Institutionen in Deutschland haben sich dem Schutz junger Menschen vor Texten, Videos und Fotos verschrieben, die sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten. Sie beobachten und indizieren dafür die Inhalte aller medialen Kanäle.
- Jugendschutzgesetz
- Das Jugendschutzgesetz enthält Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es regelt zum Beispiel die Abgabe von Filmen, Computerspielen, Alkohol und Tabak sowie den Aufenthalt in Diskotheken.
- Jugendstrafrecht
- Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte, die sich zur Zeit ihrer Tat im Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden (14 bis 17 Jahre).
- Junkie
- Als Junkie (von engl.: „Junk“ = Abfall, Müll) bezeichnet man umgangssprachlich eine drogenabhängige Person. Junkies sind durch den Drogenkonsum häufig stark körperlich gezeichnet; viele machen einen abgemagerten und verwahrlosten Eindruck.
- Justizirrtum
- Ein Justizirrtum ist ein Fehlurteil bzw. -beschluss im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses. Justizirrtümer können im Extremfall dazu führen, dass unschuldige Personen inhaftiert werden.
- Justizvollzugsanstalt (JVA)
- In einer Justizvollzugsanstalt (JVA) werden Haftstrafen wie Freiheitsstrafen, Jugendstrafen und Sicherheitsverwahrungen verbüßt. JVAs sind auch für die Zivil-, Untersuchungs-, Abschiebungs- und Auslieferungshaft zuständig.
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