eFBS – Einheitliches Fallbearbeitungssystem für die Kriminalpolizei

Von KD a.D. Ralf Gerhards, Wiesbaden¹

 

1 Fallbearbeitungssystem vs. Vor gangs bearbeitungs system

 

Im Bereich der polizeilichen Sachbearbeitung kommen zwei bedeutsame Anwendungen zum Einsatz: Fallbearbeitungs- und Vorgangsbearbeitungssystem. Zur Einordnung und Abgrenzung möchte ich zunächst auf die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Fallbearbeitungssystem und einem Vorgangsbearbeitungssystem eingehen.


Ein Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (VBS) ist eine zentrale Anwendung, die alle polizeirelevanten Ereignisse erfasst, dokumentiert und verwaltet. Es ist die wichtigste Software, um Informationen zu Strafanzeigen, Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten und andere Vorfälle zu verarbeiten. Bekannte Produkte sind @rtus, COMVOR, IGVP-FE und PLX, die im Rahmen von IT-Kooperationen in mehreren Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen genutzt werden.


Ein polizeiliches Fallbearbeitungssystem (FBS) wird insbesondere bei kriminalpolizeilichen Dienststellen zur Unterstützung von Ermittlungs- und Auswertungstätigkeiten bei komplexen Sachverhalten verwendet, vorwiegend in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und anderen schweren Straftaten. Ein Großteil der eingesetzten polizeilichen Fallbearbeitungssysteme basiert auf dem Standardprodukt rsCase der Fa. rola Security Solutions GmbH. Hierzu gehört auch das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS), das im Rahmen des bundesweiten Programms Polizei 20/20 (P202) weiterentwickelt wird und bundesweit zunehmend an Bedeutung gewinnt.

 

 

2 Heterogenität der IT-Landschaft


Aufgrund der starken Heterogenität der IT-Systeme der deutschen Polizeien in Bund und Ländern werden Daten nicht flächendeckend nach gleichen Standards erhoben, analysiert und bereitgestellt. Teilweise müssen Daten aufgrund mangelnder Schnittstellen und Interoperabilität mehrfach in unterschiedliche Systeme eingegeben werden. Ein Beispiel hierfür ist die Bewältigung von Großschadenslagen, wo länderbezogen unterschiedliche Systeme bei der Erfassung von relevanten Daten, z.B. zu Tatverdächtigen, Zeugen und Vermissten, zum Einsatz kommen und zum Teil sogar noch Excel-Listen verwendet werden. Dies erschwert einerseits den Datenimport und andererseits erfordert die Synchronisation von Daten einen hohen manuellen Aufwand. Durch die Verwendung von zentralen Systemen – wie beispielsweise eFBS – und einheitlichen Schnittstellen auf Basis des Informationsmodells Polizei (IMP3) können diese Probleme gelöst werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Geschäftsprozesse und datenschutzrechtliche Regelungen bei den Polizeien des Bundes und der Länder besondere Anforderungen an die bundesweite Harmonisierung der Fallbearbeitungssysteme stellen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind die unterschiedlichen Berechtigungskonzepte, was sich u.a. auf die Sichtrechte von Daten bei den Nutzern negativ auswirken kann. Im Rahmen der Realisierung des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes Operativ (PIAV-O4) führten zudem Probleme bei der Ertüchtigung der unterschiedlichen Fallbearbeitungssysteme (FBS) zu Verzögerungen und zu funktionalen Einschränkungen in PIAV-Operativ.

 

3 Erste Ansätze zur Vereinheitlichung


In einer ersten Ausbaustufe wurde zwecks Vereinheitlichung der polizeilichen Fallbearbeitungssysteme der Bundesbehörden auf Basis des Standardprodukts rsCase der Fa. rola Security Solutions GmbH ein mandantenfähiges FBS realisiert, welches auch anderen polizeilichen Teilnehmern zur Nutzung angeboten werden konnte. Ein einheitliches Fallbearbeitungssystem dient insbesondere folgenden Zielen:

 

  • Reduzierung der Risiken hinsichtlich der vollständigen Umsetzung des PIAV-Operativ
  • Beitrag zur Harmonisierung der IT-Systemlandschaft der Polizeien des Bundes und der Länder
  • Verbesserung der Ressourcennutzung durch finanzielle und personelle Entlastungen im polizeilichen Informationsverbund
  • Zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe wurde das Projekt eFBS im Jahr 2017 beim BKA eingerichtet. Die Version eFBS 1.0 konnte im Jahr 2020 mit den Teilnehmern BKA, BPol, BB, BW, HE und HH in Betrieb genommen werden.

 

4 Zweite Ausbaustufe mit den PIAV-Stufen 5-7


Im Rahmen des bundesweiten Programms Polizei 20/20 (P20) wurde zum Jahresende 2020 die zweite Ausbaustufe eFBS 1.5 beauftragt. Diese umfasst insbesondere die Umsetzung der PIAV-Stufen 5-7 (u.a. Wirtschafts- und Umweltkriminalität, Falschgeld und Geldwäsche, Korruption) und der Anforderungen zu PIAV-Strategisch5 für den Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PIAV-S PMK6) sowie die Realisierung der Vorgaben zur hypothetischen Datenneuerhebung (hyDaNe7) gemäß dem BKAG. Darüber hinaus wurden weitere Polizeien in eFBS aufgenommen werden und damit bestehende Fallbearbeitungssysteme in den betreffenden Ländern abgelöst. Im Ergebnis wird dadurch eine bundesweite Harmonisierung der Fallbearbeitung ermöglicht und die Voraussetzung geschaffen, die Funktionalitäten und Fachdaten des eFBS perspektivisch über moderne web-basierte Services und Apps im „Datenhaus“ des Programms P20 zu nutzen.

 


Abb. 1: eFBS-Roadmap, Stand: 8/2025.

 

5 Aufnahme weiterer Länderpolizeien im Rahmen der eFBS-Roadmap


eFBS 1.5 konnte zum Jahresende 2021 mit dem neuen Teilnehmer Bremen (HB) in den Wirkbetrieb gehen. In den Folgejahren sind weitere Länderpolizeien und das ZKA beigetreten, so dass eFBS derzeit von 14 Teilnehmern genutzt wird. Die aktuelle Roadmap sieht vor, dass bis 2028 neben den drei Bundesbehörden (BKA, BPol, ZKA) alle 16 Länderpolizeien Teilnehmer von eFBS sind.

 

6 Rechtliche Grundlagen


Die Anwendung eFBS ist ein zentrales teilnehmerübergreifendes Fallbearbeitungssystem, das vom BKA betrieben wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt vornehmlich zur Erfassung, Speicherung und Zusammenführung im Hinblick auf die Erkennung von Tat- und Täterzusammenhängen. Zu diesem Zweck können die Daten in Beziehung zueinander gesetzt sowie recherchiert, gefiltert und visualisiert werden. Hierbei sind sowohl gesetzliche Regelungen im Bereich der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung zu beachten. Bekanntermaßen verfügen die Teilnehmer, die Polizeien des Bundes und der Länder, jeweils über eigene Normen im Bereich der Gefahrenabwehr, die bei einem Beitritt zu eFBS zwingend umzusetzen sind.


Für das BKA ist hier insbesondere §  5  BKAG einschlägig, während bei Strafverfahren § 4 BKAG i.V.m. §§ 161, 163 StPO zur Anwendung kommt. Im Rahmen der Zentralstellenaufgaben des BKA erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Ziel der Erkennung von länderübergreifenden sowie internationalen Tat- und Täterzusammenhängen gem. §§ 2 und 3 BKAG. Weitere Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Verarbeitungsprozesse im BKA sind:

 

  • Datenerhebung: §§ 9-11, 39 ff. BKAG
  • Weiterverarbeitung: §§ 12-19 BKAG
  • Datenübermittlung: §§ 25-28 BKAG, §§ 487, 488 StPO
  • Speicherung: §§ 483, 486 StPO


Die Löschung von Daten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Aussonderungsprüffristen (u.a. gem. BKAG).


Bei entsprechender Verbundrelevanz und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen können Daten aus eFBS u.a. an das Verbundsystem PIAV-Operativ Zentral übertragen und dort den jeweiligen Nutzern zum Abruf bereitgestellt werden.

 

 

7 Funktionsumfang


eFBS verfügt über eine Vielzahl an Funktionalitäten und Schnittstellen, um die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere:

 

  • Erfassung, Analyse und Visualisierung polizeilicher Informationen
  • Bearbeitung von komplexen Ermittlungs- und Auswerteverfahren u.a. in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Staatsschutz
  • Komplexe Recherchen und Textanalysen
  • Darstellung von  Fachinformationen auf  Karten
  • Erkennen von Tat-/Tat- und Tat-/Täter beziehungen/-strukturen
  • Hinweisaufnahme und -bearbeitung u.a. bei BAO-Lagen
  • Datenanlieferung für den polizeilichen Informations- und Analyseverbund Operativ (PIAV-O) und PIAV-Strategisch PMK (PIAV-S PMK)
  • Bearbeitung von Maßnahmen zur Telekommunikations überwachung
  • Bund-/Länderübergreifende Bearbeitung von gemeinsamen Ermittlungsverfahren

Ein Fokus in eFBS liegt auf der Bearbeitung von strukturierten Daten, die in Form von Entitäten in der Datenbank gespeichert werden. Im Rahmen der Bearbeitung von großen Ermittlungsverfahren können durch die Vielzahl an erfassten Daten, Entitäten und Beziehungen sehr große Vorgangsnetze entstehen.


Ein praktisches Anwendungsbeispiel für die Ermittlungsunterstützung ist die web-basierte Hinweisaufnahme und -bearbeitung. Diese wird unter anderem bei Großschadenslagen genutzt, um die Vielzahl an Hinweisen zu Verletzten, Vermissten und Tatverdächtigen strukturiert zu erfassen. Dieses Modul wurde im Rahmen der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ zudem bereits mehrfach eingesetzt, um entsprechende Hinweise der Fernsehzuschauer aufzunehmen. Im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen können diese mit anderen polizeilichen Datenbanken abgeglichen und mit relevanten Fällen und Vorgangsobjekten verknüpft werden.


Ein weiteres Hilfsmittel für die Ermittlungsunterstützung ist die Darstellung von Fachinformationen auf Karten (DAFKa). Hierbei können z.B. GPS-Details aus einer Observierung zusammen mit Fachinformationen (Straftaten, Ereignisse etc.) auf einer Karte dargestellt werden. Damit sind frühzeitig Zusammenhänge zu anderen Straftaten und relevanten Örtlichkeiten erkennbar.

 


Abb. 2: Modell eines Fallnetzes.

 

8 Abgrenzung zu Palantir und vergleichbaren Analysesystemen


Zuletzt wurde in den Medien sehr kontrovers über den Einsatz von Analysesoftware des US-Konzerns Palantir bei der Polizei in Deutschland berichtet. In Deutschland arbeiten einzelne Landespolizeien seit 2017 mit Palantir-Software insbesondere zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Die Programme können riesige Datenmengen aus einer Vielzahl von Quellen automatisiert miteinander verknüpfen. Hierzu gehören u.a. Funkzellenabfragen, Melde- und Vorgangsdaten, Social-Media-Inhalte und Bilder. Diese Daten können mit Palantir in sehr kurzer Zeit durchsucht und abgeglichen werden, bei Bedarf auch mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz.8 In eFBS werden polizeilichen Informationen strukturiert auf Basis des Informationsmodells Polizei (IMP) in einer Datenbank gespeichert. Diese können unter Berücksichtigung eines detaillierten Rechte- und Sichtenkonzepts teilnehmerbezogen recherchiert und ausgewertet werden. Palantir-Systeme wie HessenData und VeRA haben ihren Schwerpunkt dagegen in der Datenextraktion aus unterschiedlichsten strukturierten und unstrukturierten Datenquellen sowie deren Analyse. Zu den strukturierten Datenquellen gehören insbesondere die Vorgangs- und Fallbearbeitungssysteme.

 


Abb. 3: Bund-/Länderübergreifende Projektstruktur der PG eFBS.

 

9 Projektorganisation


Das Projekt eFBS wird vom BKA als sog. Themenführer im Rahmen des Programms P20 organisiert. Innerhalb der Linienorganisation ist das zuständige Referat AP22 der Abteilung Architektur und Strategische Programme (AP) zugeordnet. Die Projekte des Programms P20 werden operativ im Rahmen von Release Trains und zugeordneten „Feature Teams“ abgearbeitet. Diese Struktur ist angelehnt an das „Scaled Agile Framework“ (SAFe9), welches eine Reihe von Organisations- und Workflow-Mustern umfasst, die Unternehmen bei der Skalierung schlanker und agiler Praktiken unterstützen sollen. SAFe fördert die Ausrichtung, Zusammenarbeit und Umsetzung einer großen Anzahl agiler Teams. Aufgrund der engen Verflechtung der Projekte eFBS und PIAV bilden diese den gemeinsamen Release Train eFBS/PIAV. Die bund-/länderübergreifende Struktur der Projektgruppe eFBS ist aufgabenorientiert in Kernteams aufgeteilt und umfasst sowohl die Bestandsteilnehmer als auch die Beitrittskandidaten.

 

10 Aktuelle Ausbaustufen von eFBS und Vorhaben im Programm P20


Mit Einführung der PIAV-Stufen 5-7 werden alle wesentlichen Kriminalitätsphänomene abgedeckt, was eine Vereinheitlichung der Datenanlieferung an das Verbundsystem PIAV-Operativ ermöglicht. Für die Nutzer ergeben sich dadurch zusätzliche Suchmöglichkeiten und Ermittlungsansätze. Durch die Ablösung von Altsystemen entfallen zudem Mehrfacherfassungen und Medienbrüche.


Parallel dazu gibt es auf Basis der bestehenden Beschlusslage in den P20-Gremien bereits konzeptionelle Aktivitäten zur Ausleitung von ermittlungsrelevanten Daten aus eFBS an das eingangs genannte „Datenhaus“. Dies können sowohl verbundrelevante Daten sein als auch solche, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für weiterführende Analysen und Auswertungen von den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe von neuen Tools und umfassenden Suchfunktionen wird es zukünftig für die polizeilichen Nutzer wesentlich einfacher und komfortabler Tat-/Tat- und Tat-/Täterbeziehungen/-strukturen zu erkennen und auszuwerten.


Ein konkretes Beispiel für zukünftige Dienste und Funktionen innerhalb des Datenhauses ist der aktuell in Entwicklung befindliche P20-Suchservice, über den in verschiedenen Datenquellen (u.a. INPOL-Z10, AZR11, SIS12) parallel nach Personen, Fahrzeugen, Sachen, Adressen etc. gesucht werden kann. Die Suchergebnisse werden einheitlich visualisiert und bei Adressinformationen ist eine Kartendarstellung verfügbar, zudem werden mobile Endgeräte unterstützt.


Weitere bedeutsame Vorhaben im P20-Umfeld sind die Entwicklung einer Verkehrsunfallaufnahme-App & Strafanzeige-App sowie die Einführung und Pilotierung einer App zur digitalen Tatortdokumentation (INSITU). Ziel von INSITU (lat. in situ: „am Ort“) ist es, Spuren bereits am Tatort ganzheitlich digital und multimedial per App zu erfassen und die Daten auf Knopfdruck medienbruchfrei in weiterverarbeitende Systeme, wie beispielsweise eFBS, zu überführen.

 

11 Zusammenfassung und Ausblick


eFBS ist ein mächtiges Werkzeug zur Unterstützung von polizeilichen Ermittlungs- und Auswertungstätigkeiten bei komplexen Sachverhalten. Zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen und Medienbrüchen gibt es vielfältige Schnittstellen zu anderen Systemen, die einerseits Datenquellen für die Fallbearbeitung (u.a. VBS und TKÜ-Systeme) darstellen und andererseits Zielsysteme für verbundrelevante Daten integrieren. Die aktuelle Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements im Rahmen des Programms P20 umfasst insbesondere die Auflösung der derzeit noch vorhandenen monolithischen Systeme für die Vorgangs- und Fallbearbeitung, die häufig auf veralteten Softwarearchitekturen basieren. Die Umstellung auf serviceorientierte, einheitliche und benutzerfreundliche Systeme und Applikationen erfordert viel Zeit und hohe Aufwände. Hier bleibt zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen das große Potential dieses Transformationsvorhabens für die polizeiliche Arbeit erkennen und weiterhin umfassend fördern. Im Bereich Analyse und Auswertung ist eFBS klar abzugrenzen von Palantir-Systemen und vergleichbaren Tools, die ihren Schwerpunkt in der Datenextraktion aus unterschiedlichsten strukturierten und unstrukturierten Datenquellen und deren Analyse haben. Für diese Systeme würde eFBS ein Quellsystem unter vielen anderen darstellen.


Mit Einführung der PIAV-Stufen 5-7 im März 2026 wird ein wesentliches Ziel der Projektgruppe eFBS erfüllt. Die Aufnahme von weiteren Länderpolizeien in eFBS ist ein fortlaufender Prozess, der voraussichtlich bis 2028 andauern wird. Damit verknüpft sind die Umsetzung weiterer fachlicher Anforderungen, wie beispielsweise die Integration und Modernisierung von TKÜ-Systemen über eine zusätzliche web-basierte Anwendung sowie die Einführung eines Moduls zur Textanalyse und Entitätenextraktion.


Eine große Herausforderung für die digitale Transformation der Polizeien des Bundes und der Länder in den kommenden Jahren stellt die bereits oben erwähnte Integration von eFBS und der Vorgangsbearbeitungssysteme in das Datenhaus des Programms P20 dar.

 

Anmerkungen

 

  1. KD a.D. Ralf Gerhards war von 2021 bis 2025 Leiter der Projektgruppe eFBS im BKA, die bei der Abteilung „BKA-Architektur und Strategische Programme“ (kurz: AP) angesiedelt ist. Davor war er bei der Polizei Rheinland-Pfalz im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik in mehreren Führungsfunktionen u.a. als stellv. Leiter der Abteilung Zentrale Technik tätig. Aufgrund seiner Zusatzausbildung als Diplom-Informatiker lag sein dienstlicher Schwerpunkt in den Bereichen Softwareentwicklung und Produktmanagement von polizeilichen Kernanwendungen.
  2. Im Programm Polizei 20/20 (kurz: P20) werden alle relevanten und perspektivisch geplanten Projekte zur Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements zentral koordiniert. Die politische Grundlage für P20 bildet die am 30.11.2016 von der Innenministerkonferenz verabschiedete Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit. Kernelement stellt die Schaffung einer gemeinsamen und modernen, einheitlichen Informationsarchitektur dar. Im Ergebnis sollen die Beamten unter Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen haben. Außerdem soll die Grundlage für eine digitale und medienbruchfreie Vernetzung der Polizeien von Bund und Ländern mit ihren nationalen und internationalen Partnern geschaffen werden.
  3. Das Informationsmodell Polizei (IMP) bezeichnet ein konzeptionelles Datenmodell, das geeignet ist, Bund-Länder-übergreifende Datenaustausch- und Geschäftsprozesse zu unterstützen. Es enthält die hierfür notwendigen Informationsobjekte (Entitäten), deren Detailinformationen (Attribute) sowie strukturell und inhaltlich abgestimmte Kataloge.
  4. PIAV-Operativ ist die operative Komponente von PIAV, die der kriminalpolizeilichen operativen Auswertung und Ermittlung auf der Basis von qualitätsgesicherten, personenbezogenen Daten dient.
  5. PIAV-Strategisch ist die Software, die als Frühwarnsystem ermöglicht, länderübergreifend und fast in Echtzeit Trendanalysen durchzuführen, um aktuelle Kriminalitätsphänomene schnellstmöglich zu identifizieren.
  6. PIAV-S  PMK ist ein Vorhaben, das die statistisch revisionssichere Fallzahlenerhebung im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) garantieren soll.
  7. Die hypothetische Datenneuerhebung (hyDaNe) ist ein vom BVerfG entwickelter und im § 12 Abs. 2  BKAG-neu normierter Grundsatz, der die Voraussetzungen einer zweckändernden Datenweiterverarbeitung festlegt. Die neue, zweckändernde Nutzung von personenbezogenen Daten muss dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten dienen, die eine verfassungsrechtliche Neuerhebung (mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln) rechtfertigen. Hierdurch wird sichergestellt, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird. Maßgeblich ist insoweit, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben auch für den geänderten Zweck neu erhoben werden dürfen.
  8. Siehe www.deutschlandfunk.de/palantir-deutschland-polizei-software-datenschutz-100.html, abger. am 21.9.2025.
  9. Das Scaled Agile Framework (SAFe) ist eine umfassende Methode für die Skalierung agiler Prinzipien und Praktiken in großen Unternehmen, um die Zusammenarbeit, Koordination und Auslieferung von komplexen Projekten zu verbessern.
  10. INPOL ist das Bund-Länder-Verbundsystem. INPOL steht für Informationssystem der deutschen Polizei (Auskunfts- und Fahndungssystem).  INPOL ist als verteiltes System konzipiert, d.h. jeder INPOL-Teilnehmer hat eine eigene INPOL Instanz (INPOL-LAND) und kommuniziert über die zentrale INPOL-Instanz beim BKA (INPOL-Bund oder INPOL-Z) mit den anderen Teilnehmern.
  11. Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine bundesweite personenbezogene Datei, die zentral vom BAMF geführt wird. Mit dem Ausländerzentralregister stellt das BVA die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind.
  12. „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen, digitalen und vernetzten Polizei“, P20 Polizei 20/20, Publikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, Stand: März 2023, 1. Auflage.