Krypto im Fokus

Teil 1: Ermittlungen im digitalen Geldraum

 

Von KHK Michael Ebel, Holzwickede*

 

1 Einleitung und Hinführung

 

In den letzten Jahren hat sich die Kriminalitätslandschaft spürbar verändert. Während Bargeld, Überweisungen oder klassische Finanztransaktionen lange Zeit im Vordergrund standen, treten inzwischen digitale Werte immer stärker in Erscheinung. Unter diesen spielen Kryptowährungen eine besondere Rolle. Hinweise auf Bitcoin, Wallets oder Krypto-Transfers finden sich mittlerweile nicht nur in den Akten spezialisierter Ermittlungsbereiche, sondern auch bei alltäglichen Anzeigenaufnahmen auf den Polizeiwachen.


Die Entwicklung zeigt: Kryptowährungen sind kein Randphänomen im Internet oder ein Nischenthema für wenige Experten. Sie haben längst Einzug in die polizeiliche Praxis gehalten. Betrugsdelikte, Cybercrime, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung – überall taucht die Frage nach digitalen Währungen auf. Damit ist klar: Ein Grundverständnis ist notwendig, um Vorgänge zutreffend einordnen, Beweise sichern und die richtigen Ermittlungsansätze wählen zu können.


Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass die ersten Weichenstellungen oft bereits bei der Anzeigenaufnahme getroffen werden. Ein Bürger oder eine Bürgerin, die angibt, im Internet betrogen worden zu sein, bringt mitunter Unterlagen, E-Mails oder Screenshots mit, auf denen kryptografische Begriffe wie „Wallet“, „Transaction ID“ oder „Blockchain“ auftauchen. Wenn diese Hinweise nicht richtig erkannt oder gesichert werden, droht wertvolle Zeit verloren zu gehen. Für den weiteren Verlauf der Ermittlungen kann das entscheidend sein.


Das Ziel dieses Artikels ist es, eine verständliche und zugleich praxisorientierte Einführung in die Welt der Kryptowährungen zu geben. Er richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die nicht täglich mit Cybercrime oder Finanzermittlungen betraut sind, aber in der täglichen Arbeit auf diese Themen stoßen. Zugleich bildet er die Grundlage für die folgenden Teile der Trilogie, in denen vertiefend auf Kontroversen und zukünftige Handlungsperspektiven eingegangen wird.


Kryptowährungen sind nicht nur ein technisches Phänomen, sondern haben konkrete Auswirkungen auf den Ermittlungsalltag. Um die Relevanz zu verdeutlichen, lohnt ein Blick auf ihre Entstehung und die grundlegenden Funktionsweisen, die sie von klassischen Zahlungsmitteln unterscheiden.

 

2 Historische und fachliche Basis


Der Ursprung der Kryptowährungen liegt im Jahr 2008. Unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ veröffentlichte eine bis heute unbekannte Person oder Gruppe das sog. Whitepaper mit dem Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“. Die dort vorgestellte Idee war ebenso schlicht wie revolutionär: Ein elektronisches Zahlungssystem, das ohne zentrale Bank oder andere vermittelnde Institution auskommt, bei dem Zahlungen aber trotzdem sicher und fälschungssicher dokumentiert werden.


2009 ging das Bitcoin-Netzwerk erstmals online. Die ersten Blöcke wurden geschürft, die ersten Transaktionen zwischen frühen Anwendern getätigt. Während in den Anfangsjahren nur eine kleine Gemeinschaft von Technikinteressierten teilnahm, entwickelte sich in den Folgejahren ein globales Phänomen. Heute, mehr als anderthalb Jahrzehnte später, ist Bitcoin die bekannteste und nach Marktkapitalisierung größte Kryptowährung. Daneben sind tausende weitere digitale Währungen entstanden, die teilweise als ernsthafte Alternativen für Bezahl- oder Anlagesysteme gelten, teilweise aber auch reine Spekulationsobjekte oder kurzlebige Projekte darstellen.


Für die polizeiliche Praxis ist entscheidend, wie diese Systeme funktionieren. Das Kernstück bildet die sog. Blockchain. Sie ist ein digitales Kassenbuch, das alle Transaktionen dauerhaft und unveränderbar speichert. Jeder Zahlungsvorgang wird in einem Datenblock festgehalten, der mit kryptografischen Verfahren an die bestehende Kette von Blöcken angehängt wird. Manipulationen sind praktisch ausgeschlossen, da veränderte Blöcke vom Netzwerk nicht akzeptiert und entsprechend verworfen würden.


Damit Transaktionen in die Blockchain aufgenommen werden können, müssen sie zunächst bestätigt werden. Dies geschieht durch das sog. Mining. Vereinfacht gesagt stellen weltweit tausende Rechner ihre Rechenleistung zur Verfügung, um neue Blöcke zu erzeugen. Dabei lösen sie komplexe mathematische Aufgaben, die sicherstellen, dass die Daten unverfälscht und eindeutig sind. Sobald ein Block erfolgreich erzeugt wurde, wird er an die Kette angehängt und ist ab diesem Moment für alle sichtbar. Als Belohnung für diesen Aufwand erhalten die beteiligten Rechnerbetreiber neue Bitcoin und die angefallenen Transaktionsgebühren. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass das System ohne zentrale Kontrollinstanz funktioniert und trotzdem verlässlich bleibt.


Ein Blick auf die Entwicklung verdeutlicht die Bedeutung: Bitcoin hat sich in vergleichsweise kurzer Zeit zu einem Vermögenswert von erheblicher globaler Relevanz entwickelt. Im Vergleich zu Gold mag der Abstand zwar noch bestehen. Zugleich zeigt die Dynamik der vergangenen Jahre, wie schnell Bitcoin aufgeholt hat. Innerhalb kürzester Zeit hat die digitale Währung eine Stellung erreicht, die auch große Institute und Banken veranlasst, sich mit ihr zu befassen und in entsprechenden Bereichen aktiv zu werden. Der Unterschied zeigt, dass Bitcoin zwar nicht an die Dimension eines jahrtausendealten Rohstoffs heranreicht, aber längst eine ernstzunehmende Größe im globalen Finanzsystem ist. Für die kriminalpolizeiliche Praxis bedeutet das: Wir haben es nicht mit einer Randerscheinung zu tun, sondern mit einem echten und auch bleibenden Vermögenswert, der auch für Kriminelle von erheblicher Attraktivität ist.


Dieses Pseudonymitätsprinzip macht den Reiz für Täter aus – und stellt Ermittler vor neue Herausforderungen. Man sieht die Spuren, aber nicht automatisch die Personen dahinter. Umgekehrt ergibt sich daraus auch eine Chance: Im Gegensatz zu Bargeld sind die Transaktionen nicht verschwunden, sondern dauerhaft dokumentiert. Die Nachverfolgung ist also grundsätzlich möglich, wenn man die richtigen Ansätze wählt und die nötigen Informationen verknüpfen kann.

 



Schon früh zeigte sich die kriminalistische Relevanz. Auf den ersten großen Darknet-Marktplätzen wie „Silk Road“ wurde Bitcoin als bevorzugtes Zahlungsmittel eingesetzt. Verkäufer und Käufer nutzten die pseudonymen Adressen, um Rauschgift, gefälschte Dokumente oder gestohlene Daten zu bezahlen. Für die Polizei bedeutete dies, dass erstmals in großem Stil digitale Währungen in Ermittlungsakten auftauchten. Mit den Abschaltungen solcher Plattformen durch internationale Strafverfolgungsbehörden entstand auch das Wissen, dass Blockchain-Analysen wesentliche Erkenntnisse liefern können, wenn sie frühzeitig und gezielt eingesetzt werden.

 



Neben Bitcoin haben sich weitere Währungen etabliert. Ethereum beispielsweise, das 2015 startete, ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern zugleich Plattform für sog. Smart Contracts – automatisierte Verträge, die ohne menschliches Eingreifen ausgeführt werden. Auch diese technische Weiterentwicklung hat kriminalistische Bedeutung, etwa wenn betrügerische Verträge programmiert oder betrügerische Investment-Token ausgegeben werden.


Die Vielfalt der Kryptowährungen ist enorm. Während einige als „digitale Edelmetalle“ betrachtet werden, die vor allem als Wertanlage dienen, zielen andere auf den schnellen Transfer von Geldern über Ländergrenzen hinweg. Für die Ermittlungsarbeit spielt jedoch die technische Differenzierung eine Rolle, sowie die Tatsache, dass Transaktionen schnell, grenzüberschreitend und außerhalb klassischer Bankstrukturen stattfinden.


Gerade für Kolleginnen und Kollegen im Ermittlungsdienst ist es daher wichtig, das Grundprinzip zu verstehen: Kryptowährungen sind digitale Werteinheiten, deren Transaktionen in einer öffentlichen Datenbank, der Blockchain, dokumentiert werden. Diese Datenbank ist weltweit verfügbar, kann von jedem eingesehen werden und bietet daher zugleich Ermittlungsansätze und Grenzen.


Die Erkenntnis, dass jede Transaktion dauerhaft sichtbar bleibt, ist ein zentraler Unterschied zu klassischen Bargeldgeschäften. Während Bargeldspuren nach Übergabe meist verloren sind, lassen sich bei Kryptowährungen selbst Jahre später noch Bewegungen nachvollziehen. Das macht die Blockchain für Ermittler zu einer Art öffentlichem Beweisarchiv – allerdings in einer Form, die ohne technische Hilfsmittel und Fachwissen schwer auszuwerten ist.


Im nächsten Schritt ist zu betrachten, wie sich diese Eigenschaften im Ermittlungsalltag auswirken und welche typischen Problemfelder dabei auftreten.

 

3 Ermittlungsrelevante Herausforderungen


Die Eigenschaften von Kryptowährungen – pseudonyme Adressen, weltweite Verfügbarkeit und schnelle Transaktionsgeschwindigkeit – haben unmittelbare Auswirkungen auf die kriminalpolizeiliche Arbeit. In der Praxis kristallisieren sich drei Kernfelder heraus, die immer wieder auftreten: Betrugsszenarien, Ransomware und digitale Erpressung sowie Geldwäsche und Vermögensabschöpfung.

3.1 Betrugsszenarien

Betrugsdelikte mit Kryptowährungen gehören inzwischen zum Alltag in vielen Kriminalkommissariaten. Typisch sind Fälle, in denen Opfer auf vermeintlichen Trading-Plattformen oder durch betrügerische Finanzberater getäuscht werden. Die Opfer investieren Beträge in Euro, die zunächst scheinbar gewinnbringend angelegt werden. Auf dem Bildschirm erscheinen steigende Kontostände, angebliche Gewinne und Auszahlungsversprechen. Spätestens wenn eine Auszahlung verlangt wird, kommt es zu Problemen: Es werden zusätzliche „Gebühren“ verlangt oder der Kontakt bricht abrupt ab. In den meisten Fällen sind die eingezahlten Gelder längst in Kryptowährungen umgewandelt, über weitere Wallet-Adressen weitergeleitet und später über Börsen in Fiatgeld zurückgetauscht worden.


Für das Betrugskommissariat bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Einerseits müssen die klassischen Ermittlungsansätze – Sicherung von Verträgen, E-Mail-Kommunikation, Kontobewegungen – verfolgt werden. Andererseits ist der entscheidende Teil des Geldflusses nicht mehr über Banken nachvollziehbar, sondern verläuft über pseudonyme Adressen in der Blockchain. Wer hier nicht rechtzeitig die Transaktionsdaten sichert und analysiert, läuft Gefahr, dass sich die Spur durch weitere Transfers rasch verzweigt und nur noch mit erheblichem Ressourceneinsatz nachverfolgt werden kann.


Ein exemplarischer Fall: Ein Geschädigter überweist 20.000 Euro an eine Plattform, die angeblich in Kryptowährungen investiert. Innerhalb weniger Stunden wird der Betrag in Bitcoin gewechselt und über drei verschiedene Adressen weitergeleitet, bis er schließlich bei einer Börse in Osteuropa landet. Schon nach kurzer Zeit sind die Coins dort in andere Kryptowährungen getauscht und teilweise abgehoben. Für die Ermittlungen bleibt die Chance, durch internationale Zusammenarbeit an die Kundendaten der Börse zu gelangen – ein Prozess, der Monate dauern kann und nicht immer erfolgreich ist.

3.2 Ransomware und digitale Erpressung

Ein weiteres Deliktsfeld ist die digitale Erpressung. Hierbei verschlüsseln Täter Firmendaten oder IT-Systeme und fordern ein Lösegeld, fast immer in Kryptowährungen. Bitcoin war lange die Standardwährung, mittlerweile treten auch Privacy-Coins wie Monero auf, die noch schwerer nachzuverfolgen sind.


Für die Polizei stellt sich die Aufgabe, die Wallet-Adressen der Täter zu sichern, den Zahlungsfluss nachzuvollziehen und zu dokumentieren. Häufig werden die Gelder nach Zahlungseingang sofort in kleine Beträge aufgeteilt, über Mixer-Dienste verschleiert oder auf ausländische Börsen verschoben. Auch hier zeigt sich die Bedeutung einer schnellen Reaktion: Je früher die Transaktionsdaten analysiert werden, desto eher lassen sich Muster erkennen und Spuren sichern, die in internationalen Datenbanken zu bereits bekannten Tätergruppen führen können.


Ein reales Szenario: Eine mittelständische Firma in Deutschland wird Opfer einer Ransomware-Attacke. Die Täter fordern 50.000 US-Dollar in Bitcoin. Nach Zahlungseingang wird der Betrag in 200 Einzeltransaktionen zerlegt und über verschiedene Adressen weiterverteilt. Für das Ermittlungsverfahren bleibt die Möglichkeit, die Ursprungsadresse als Beweismittel zu sichern und internationale Partner einzuschalten. In einigen Fällen konnten so Tätergruppen identifiziert werden, die wiederholt dieselben Infrastrukturen nutzten.

 

3.3 Geldwäsche und Vermögensabschöpfung

Die Nutzung von Kryptowährungen zur Geldwäsche ist inzwischen ein fest etabliertes Muster. Kriminelle wandeln Erträge aus Straftaten in Kryptowährungen um, verschieben diese über Ländergrenzen hinweg und tauschen sie später wieder in Fiatgeld. Dabei kommen zunehmend spezialisierte Dienste wie sog. Mixer oder Tumbler zum Einsatz. Diese Dienste zerschneiden Transaktionsbeträge in viele kleine Teile, vermischen sie mit Transaktionen anderer Nutzer und führen sie anschließend wieder zusammen. Ziel ist es, die Rückverfolgung so weit wie möglich zu erschweren.


Für die Finanzermittlung und die Vermögensabschöpfung stellt sich die Frage, wie man digitale Vermögenswerte sichern oder beschlagnahmen kann. Technisch ist es möglich, Wallets zu identifizieren und Guthaben zu beschlagnahmen, wenn man Zugriff auf die privaten Schlüssel hat. In der Praxis gelingt dies meist nur bei Durchsuchungen, Sicherstellungen von Datenträgern oder durch Kooperation mit Börsen. Der Umstand, dass digitale Werte keine physische Form haben, sondern als Zahlenfolgen existieren, macht die Beweissicherung besonders anspruchsvoll.


Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Problematik: Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen Betäubungsmitteldelikten wird bei einem Beschuldigten eine Hardware-Wallet sichergestellt. Der Verdächtige verweigert die Herausgabe der PIN. Ohne diese Zugangsdaten ist das Guthaben zunächst nicht nutzbar. Die beschlagnahmten Werte sind zwar vorhanden, können aber nicht verwertet werden, solange die erforderlichen Zugangsdaten nicht vorliegen. Dieses Spannungsfeld zwischen rechtlicher Sicherung und tatsächlicher Zugriffsmöglichkeit begleitet nahezu alle Verfahren mit Kryptowährungen.


Die drei genannten Felder – Betrug, Erpressung, Geldwäsche – machen deutlich, dass Kryptowährungen die polizeiliche Arbeit in vielen Deliktsbereichen betreffen. Sie sind nicht auf Cybercrime-Kommissariate beschränkt, sondern betreffen den gesamten Ermittlungsdienst. Besonders relevant ist dabei, dass erste Kontakte oft an den Polizeiwachen entstehen: Anzeigenaufnahmen von Geschädigten, die Wallet-Adressen oder Transaktionsbelege vorlegen, sind die Grundlage für jedes weitere Vorgehen.


Bsp. 1 aus der Wirtschaftskriminalität:


Ein Unternehmer meldet, dass aus seiner privaten Wallet drei Bitcoin entwendet wurden – ein Schaden von über 250.000 Euro. Die Transaktion ist in der Blockchain eindeutig nachvollziehbar: Adresse A zu Adresse B. Eine erste Analyse zeigt, dass die Coins über mehrere Zwischenstationen weitergeleitet wurden, bevor sie bei einer ausländischen Börse ankamen. Für die Ermittlungen bedeutet dies, dass zwar ein technisch einwandfreier Nachweis des Abflusses vorliegt, die Täteridentität jedoch ohne Mithilfe der Börse verborgen bleibt.


Das Beispiel verdeutlicht ein wiederkehrendes Muster: Die Blockchain liefert transparente Daten, doch der entscheidende Schritt – die Zuordnung einer Adresse zu einer realen Person – ist nur über internationale Kooperation und zusätzliche Ermittlungsansätze möglich.


Bsp. 2 aus der Wirtschaftskriminalität:


Auch bei Ransomware zeigt sich die globale Vernetzung. In einem dokumentierten Fall verschlüsselten Täter die IT-Systeme einer deutschen Stadtverwaltung und forderten rund 100.000 Euro in Bitcoin. Nach Zahlungseingang wurden die Gelder sofort über Mixer-Dienste verschleiert und weiter nach Osteuropa transferiert. Erst durch die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden in den USA konnten Verbindungen zu einer bekannten Tätergruppe hergestellt werden, die bereits in anderen Ländern aktiv war.


Die Ermittlungen dauerten Monate und erforderten wiederholte Rechtshilfeersuchen. Für die beteiligten Ermittler zeigte sich deutlich: Ohne internationale Koordination und den Zugriff auf globale Datenbanken wäre eine Aufklärung nicht möglich gewesen.

 

4 Ermittlungsansätze bei Kryptoverfahren


Die Praxis zeigt, dass sich bestimmte grundlegende Ermittlungsansätze bewährt haben:

 

  • Sicherung technischer Daten: Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Screenshots und E-Mail-Korrespondenz sind elementar. Schon bei der Anzeigenaufnahme muss darauf geachtet werden, dass diese Daten vollständig dokumentiert werden.
  • Schnelle Spurensicherung: Da Transaktionen innerhalb von Minuten weitergeleitet werden können, ist eine zügige Erfassung und Auswertung wichtig.
  • Nutzung von Analysesoftware: Spezialisierte Werkzeuge ermöglichen es, Transaktionen zu visualisieren und Muster zu erkennen. Auch Open-Source-Tools bieten hierfür bereits eine tragfähige Grundlage.
  • Internationale Kooperation: Rechtshilfeersuchen, gemeinsame Ermittlungsgruppen und Austausch über Europol oder Interpol sind zentrale Werkzeuge, um Täter im Ausland zu identifizieren.
  • Ein weiterer Ermittlungsansatz betrifft die Sicherung und Beschlagnahme von Kryptowährungen. Hierbei zeigt sich, dass klassische Methoden nur begrenzt greifen. Der Zugang zu Wallets setzt die Kenntnis der privaten Schlüssel oder der Zugangsdaten voraus. In der Praxis gelingt dies häufig durch:
  • Sicherstellungen bei Durchsuchungen (z.B. Hardware-Wallets, Notizzettel mit „Seeds“, also Wiederherstellungswörtern),
  • Kooperation mit Börsen, die unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben einfrieren können,
  • und technische Spezialverfahren, wenn Daten unverschlüsselt auf beschlagnahmten Geräten gefunden werden.


Die Vermögensabschöpfung ist dabei ein besonderes Feld. Einerseits ist sie rechtlich möglich, andererseits schon allein technisch sehr anspruchsvoll. Allein die richtige Dokumentation und Sicherung der Beweise stellt hohe Anforderungen an die Ermittlungsbehörden.


Kryptoverfahren verdeutlichen in besonderem Maße die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Während bei klassischen Banküberweisungen ein Abgleich mit inländischen Banken oft ausreicht, führen Kryptospuren fast zwangsläufig über Ländergrenzen hinweg. Ermittler müssen sich daher auf ein Netz von Rechtshilfeinstrumenten verlassen, die oft langwierig und formalisiert sind.


Es zeigt sich regelmäßig, dass selbst bei guter internationaler Kooperation die Bearbeitung Monate in Anspruch nehmen kann. Bis die Daten einer ausländischen Börse vorliegen, sind die betreffenden Gelder oft längst weitertransferiert. Gleichwohl können auch solche Informationen wertvoll sein, etwa wenn sie zur Identifizierung wiederkehrender Muster oder zu Verbindungen zwischen verschiedenen Verfahren beitragen.


Die Praxisbeispiele verdeutlichen: Kryptowährungen sind in Ermittlungsverfahren keine theoretische Größe, sondern konkrete Beweismittel und Tatwerkzeuge. Wer sie versteht, kann Spuren sichern und Ermittlungen zielgerichtet vorantreiben. Wer sie ignoriert, riskiert, dass wesentliche Beweise verloren gehen oder Täter unbehelligt bleiben.

 

 

5 Fazit und Ausblick


Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass Kryptowährungen längst in der kriminalpolizeilichen Realität angekommen sind. Ob in Betrugsverfahren, bei Erpressungen oder in komplexen Geldwäschefällen – digitale Währungen tauchen in ganz unterschiedlichen Deliktsbereichen auf. Entscheidend ist, dass diese Themen nicht nur hochspezialisierte Einheiten betreffen, sondern auch Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen Ermittlungsdienst sowie an den Polizeiwachen.


Gerade die Anzeigenaufnahme stellt eine zentrale Schnittstelle dar. Wer hier aufmerksam die Begriffe und Unterlagen der Geschädigten erfasst, legt die Grundlage für alle weiteren Ermittlungen. Ein fehlender Hinweis auf eine Transaktions-ID oder eine nicht dokumentierte Wallet-Adresse kann den Unterschied machen zwischen einer aussichtsreichen Spur und einem Verfahren ohne Ansatzpunkte. Die Qualität der ersten Erfassung ist daher für die nachfolgenden Spezialbereiche von entscheidender Bedeutung.


Das Verständnis der Grundlagen – Blockchain als fälschungssicheres Register, Mining als Mechanismus zur Transaktionsbestätigung, pseudonyme Adressen als Ermittlungsansatz und Marktkapitalisierung als Indikator für die Bedeutung – ist notwendig, um die Dynamik des Themas richtig einzuordnen. Erst dieses Wissen ermöglicht es, Sachverhalte zutreffend zu bewerten und im Ermittlungsalltag angemessene Entscheidungen zu treffen.


Zugleich hat sich gezeigt, dass Kryptowährungen sowohl Chancen als auch Risiken für die Strafverfolgung bergen. Einerseits ist jede Transaktion dauerhaft dokumentiert und damit grundsätzlich nachvollziehbar. Andererseits sind die Täter durch Verschleierungstechniken und Privacy-Coins oft nur schwer zu identifizieren. Dieses Spannungsfeld begleitet jede polizeiliche Auseinandersetzung mit dem Thema.


Für die Zukunft ist klar: Die Bedeutung von Kryptowährungen wird nicht abnehmen, sondern weiter zunehmen. Finanzmärkte, kriminelle Aktivitäten und digitale Lebensrealitäten sind eng miteinander verflochten. Ermittlungsdienste müssen daher darauf vorbereitet sein, mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten.


Der erste Teil dieser Trilogie hat die Grundlagen gelegt. Er hat gezeigt, warum Kryptowährungen für die Polizei relevant sind, wie sie entstanden sind und welche Basiseigenschaften sie haben. Er hat typische kriminalistische Herausforderungen beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht, wie diese im Alltag auftauchen.


Im zweiten Teil der Reihe folgt die Vertiefung. Dort werden die Kontroversen und offenen Fragen beleuchtet: Wie weit reicht die Pseudonymität wirklich? Welche Möglichkeiten und Grenzen haben Blockchain-Analysen? Damit rücken die Grauzonen in den Fokus – jene Bereiche, in denen Ermittler und Experten immer wieder neu abwägen müssen, welche Schritte erfolgversprechend sind.


Der dritte Teil wird schließlich den Ausblick wagen: Innovative Methoden, zukünftige Entwicklungen und konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis. Damit entsteht eine Empfehlung, die Grundlagen, Vertiefung und Perspektiven miteinander verbindet und einen roten Faden bietet, der für Ermittlungsdienste nachvollziehbar und praxisnah bleibt.


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Quellenhinweise (Auswahl)


Nakamoto, Satoshi: Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, 2008.

Europol: Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA), diverse Jahrgänge.

Chainalysis: Crypto Crime Report, aktuelle Ausgaben.

Bundeskriminalamt: Bundeslagebild Cybercrime.

Europäische Zentralbank: The Crypto-Assets Phenomenon, 2023.

World Gold Council: Gold Market Commentary, 2025.

 

Anmerkung


* Michael Ebel ist Finanzermittler bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen und Autor kriminalistischer Fachbeiträge zu Kryptowährungen, Blockchain-Analyse und Vermögensabschöpfung bei digitalen Vermögenswerten. Sein Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Einordnung kryptobezogener Sachverhalte für Ermittlungen und Strafverfolgung. (E-Mail: [email protected])