Dem digitalen Geld auf der Spur

Eine Staats­anwältin berichtet

 

Von Oberstaatsanwältin Jana Ringwald, Frankfurt am Main*

 

„Frau Ringwald, da sehen wir Sie im Boot.“ Das waren die Worte, die mich dazu brachten, einen erheblichen Teil meiner Arbeitszeit mit Kryptowährungen zu verbringen. Wohl gemerkt, ich bin keine Kapitalmarktexpertin, keine Traderin. Als ich diese Worte hörte, war ich eine ganz normale Staatsanwältin, die sich daran gemacht hatte, Cybercrime zu verstehen zu. Es war der frühe Sommer 2018, als ich – neu in der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – die Aufgabe bekam, in Hessen etwas zu entwickeln, was tatsächlich wie rechtlich komplettes Neuland darstellte: Kryptowährungen zu Geld zu machen. Was war passiert? Neuheiten kommen üblicherweise, ohne dass wir vorher gefragt werden. Als der hessische Staat im Jahr 2018 die Frage zu beantworten hatte, was mit ziemlich genau 100 Bitcoin geschehen solle, waren sie bereits Staatseigentum. In einem Ermittlungsverfahren, dass sich um den Verkauf von Drogen drehte, war es 2014 einer Polizeidienststelle gelungen, erstmals Bitcoins sicherzustellen. Im weiteren Verlauf verzichtete der Beschuldigte auf sie.

 

 

1 Eine steile Wechselkurskarriere


Ende 2012 hatte der Preis für die virtuelle Währung noch bei unter 10 EUR gelegen, Mitte Januar 2013 wurden die Coins zu je 13 EUR gehandelt. Diesen „steilen“ Aufstieg des Bitcoin nutzen viele Investoren der ersten Stunde, die ihren neuen Reichtum kaum fassen konnten, zum Verkauf. 2014, als die Sicherstellung in besagtem Verfahren erfolgte, lag der Kurs bereits irgendwo zwischen 300 und 400 EUR. Dass der Drogenhändler angesichts der ihn erwartenden Strafe auf diese Geldmittel verzichtete, hatte womöglich auch damit zu tun, dass er sich – genauso wenig wie andere – nicht erträumen konnte, was in den kommenden Jahren mit dem Kurs geschehen sollte. Denn das staatliche Zuwarten, was in diesem Fall und grundsätzlich mit den virtuellen Münzen geschehen sollte, war die beste Geldanlage, die man sich hätte ausdenken können. Als die 100 Bitcoins im Sommer 2018 veräußert waren, brachten sie bei einem Kurs von +/- 5.500 EUR eine Gesamtsumme von über 550.000 EUR ein.


Wenn ich die vorsichtigen Anfänge unseres Umgangs mit Kryptowährungen betrachte und diese vergleiche mit dem Stand der Dinge heute, wirkt es, als hätte jemand auf die Schnelldurchlauftaste gedrückt. 2018 veräußerten wir einzelne Bitcoins auf einer in Deutschland gehosteten Börse und konnten den Preisanstieg kaum fassen. Heute blicken wir auf 3-stellige Millionenbeträge, die wir mit zahlreichen verschiedenen Kryptowährungen erzielt haben. Und nebenbei lag der Bitcoin-Kurs zwischenzeitig mehrmals bei über 100.000 EUR.

 

2 Sind Kryptowährungen kriminell oder legal – oder beides?


Oft werde ich gefragt, ob Kryptowährungen an sich kriminell sind. Und die Antwort auf diese Frage lautet: Eindeutig sind sie das nicht. Aber ihre Nutzung im Einzelnen schon. Vielleicht hilft der Vergleich mit dem Darknet. Die Technologie hinter dem Darknet ist mitnichten kriminell. Anonyme Kommunikation, die über verschiedene, ständig wechselnde Server umgeleitet und in ausgeklügelter Weise verschlüsselt und dann (wie eine Zwiebel) Schicht für Schicht entschlüsselt wird, ist nicht kriminell. Aber sie eignet sich wunderbar dafür, das eigene Tun zu verschleiern. Weswegen wir sehen, dass das Darknet zu maßgeblichen Teilen für illegale Zwecke genutzt wird. Mit digitalem Geld pseudonym zu zahlen kann in äquivalenter Weise als berechtigtes Interesse anerkannt werden. Und gleichzeitig ist es Anreiz und Möglichkeit für Straftäter die Spuren ihres Erlangten zu verwischen.


Wer sich den jährlich erscheinenden Crypto Crime Report von Chainalysis durchliest, wird feststellen, dass illegale Transaktionen im Jahr 2024 nur etwa 0,14% des Gesamtvolumens ausmachten (ggü. 0,61% im Jahr zuvor). Das wirkt recht überschaubar. Diese Zahl führt allerdings ein wenig in die Irre.


Was steckt dahinter?


Zum einen wächst das Gesamtvolumen im Kryptomarkt jeden Tag an. Was die wenigsten wissen: Es gibt nicht nur Bitcoin, Tether, Ethereum, Monero und noch eine Handvoll weiterer Kryptowährungen. Durch den Erfolg von Bitcoin besteht seit Jahren eine anhaltende „Goldgräberstimmung“ auf dem virtuellen Währungsmarkt. Während Bitcoin von Beginn an der unangefochtene Spitzenreiter ist mit einer aktuellen Marktkapitalisierung von rund 1,28 Bio. EUR (Stand 18.3.2026 bei einem Kurs von rund 64.000 EUR), existieren gleichzeitig zwischen 8.500 und 10.000 weitere Kryptowährungen.

 

 

3 Nicht nur ein anderes Geld – ein anderes Zahlsystem


Die phänomenale Kurssteigerung des Bitcoin sucht jedoch ihresgleichen. Das Bitcoin-Netzwerk selbst entstand am 3.1.2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin und der Generierung von „Block 0“, dem sog. Genesisblock. Der erste dokumentierte Warenaustausch gegen Bitcoin fand am 22.5.2010 statt. Es wurden nach der Überlieferung zwei Pizzen gegen 10.000 Bitcoin gehandelt. Heute (Stand März 2026) sind 10.000 Bitcoin rund 640 Mio. EUR wert. Bisschen viel für zwei Pizzen.


Das virtuelle Geld funktioniert anders als unsere nationalen Währungen. Und mehr noch: Es ist ein Gegenvorschlag zu dem Zentralbankensystem, wie wir es kennen. Eine der Grundideen des Bitcoin war und ist, es nicht von den Entscheidungen einzelner abhängig zu machen, ob Geld gedruckt wird, wieviel davon zirkulieren soll oder wie hoch Leitzinsen sind. Wäre es nicht besser, wenn die Teilhabe transparent, unveränderlich und demokratisch ablaufen würde? Das geschieht in etwa bei der Blockchain-Technologie, bei der keine Banken eine Rolle spielen, sondern alle Teilnehmer. Das bedeutet im Kern: Jeder Nutzer. Die Grundlage des digitalen Geldes ist eine Rechenaufgabe, ein Algorithmus, der unveränderlich vorgibt, nach welchen Regeln neue „Coins“, also digitale Werteinheiten, entstehen und wie A sie an B transferieren kann, wobei C bis Z in der Lage sein sollen, das transparent nachzuvollziehen. Jede Transaktion mit einem Bitcoin erzeugt einen neuen „Block“ auf der Blockchain, der da natürlich nicht von allein hinkommt. Damit eine Transaktion „verbucht“ werden kann, muss Rechenleistung bereitgestellt werden. Und wer sich dazu bereit erklärt, wird belohnt: Mit einer Netzwerkgebühr, deren Höhe die Transferpartner festlegen (weswegen es mal schneller, mal langsamer geht mit der Überweisung) und mit neuen Bitcoins. Wie viele das sind, auch das legt der Algorithmus fest.

 

 

4 Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser


Wenn wir Kryptowährungen von nationalen Währungen abgrenzen wollen, sprechen wir gern von Krypto und Fiatgeld. Fiatgeld (von lateinisch „fiat“ = „es werde“) ist Geld, das keinen inneren Wert hat und nicht durch physische Vermögenswerte wie Gold oder Silber gedeckt ist. Das gilt zum Beispiel für einen Geldschein. Sein Wert beruht allein auf dem Vertrauen in die ausgebende Institution (typischerweise Zentralbanken oder Staaten) und der gesetzlichen Anerkennung als Zahlungsmittel. Streng genommen ist auch ein Bitcoin nichts wert, denn es handelt sich einfach um Daten. Und so musste auch der Bitcoin einen Prozess durchlaufen, in dem Menschen die Auffassung bildeten, dass er etwas wert sein soll. Dieses Vertrauen ist die Basis für jede Währung, denn im Grunde bezahlen wir schon seit Jahrhunderten mit Wertlosem.


Aber zurück zur kriminellen Nutzung. Illegale Transaktionen sollen im Jahr 2024 etwa 0,14% des Gesamtvolumens ausgemacht haben. Diese Zahl, veröffentlicht von Chainalysis ist (bewusst) irreführend: Sie beinhaltet alle Transaktionen, also auch solche die lediglich Spekulation und Kursgewinne darstellen und sogar solche, die rein technischer Natur sind. Was gerade für die kriminelle Nutzung interessant ist, ist aber die Frage, wie häufig mit Kryptowährungen wirklich bezahlt wird, nämlich für eine illegale Ware oder eine kriminelle Dienstleistung. Da sieht es schon ganz anders aus.


In dem Forschungspapier „How Do Crypto Flows Finance Slavery? The Economics of Pig Butchering“ von Forschern der University of Texas at Austin aus dem Jahr 2024 zeigen die Autoren, dass das Volumen von Krypto-Zahlungen für illegale Zwecke mehrfach so hoch ist wie das Volumen von Krypto-Zahlungen für legale Zwecke. Nicht zuletzt, weil Exchanger, die eigentlich zu den regulierten Marktplätzen gehören, nach Auffassung der Autoren kriminelle Kapitalflüsse sogar erleichtern, weil auffälligen Transaktionen nicht adäquat begegnet wird.

 

5 Bitcoin gegen Laufschuhe


Das bedeutet: Wenn es ans Bezahlen mit Bitcoin geht, haben wir es sehr viel häufiger mit kriminellen Machenschaften zu tun, als es der Chainalysis Report erahnen lässt. Und das lässt sich auch in unserem Warenverkehr nachvollziehen. Wie oft wird Ihnen beim Wocheneinkauf, bei der Buchung Ihrer Flugreise oder beim Abo im Fitnessstudio angeboten, doch vielleicht in Bitcoin oder einer Kryptowährung Ihrer Wahl zu zahlen? Ich habe es das letzte Mal erlebt, als ich mir neue Laufschuhe zulegte und auf der Homepage des Laufshops dieses Banner fand: „Always a step ahead – Bitcoin accepted here“. Das war mir lange nicht mehr passiert – Bitcoin-Bezahlbutton sind mir am geläufigsten auf Darknet-Marktplätzen, die Drogen oder entwendete Daten feilbieten. Der Wortwitz, mit State-of-the-Art Laufschuhen auch beim digitalen Geld immer einen Schritt weiter zu sein, bot sich wohl einfach zu sehr an.


Was bleibt, ist die Ahnung, dass man selbst mit großzügiger Schätzung auf deutlich mehr Volumen für illegale Zahlungen als für legale kommt, wenn wir Bitcoin & Co. als Anlage- und Kapitalmarktprodukt einmal außer Betracht lassen. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Wer hat ein Interesse daran, im Zweifel massive Kursschwankungen in Kauf zu nehmen, wenn er doch bloß einkaufen will?

 

6 Pseudonym oder anonym?


Die meisten Kryptowährungen sind „pseudonym“. Pseudonym bedeutet „unter falschem Namen“. Bei Kryptowährungen heißt das: Man braucht keinen echten Namen, um Transaktionen zu machen – nur eine öffentlich erreichbare digitale Adresse.


Hier ein praktisches Beispiel: Statt „Jana überweist 1 Euro an Max“ sieht es auf der Blockchain so aus: „Adresse 1A1z7agoat4SKZNSstSWoSf74nqCTaqiUQ sendet 0,5 Bitcoin an Adresse 3J98t1WpEZ73CNmYviecrnyiWrnqRhWNLy“.


Das bedeutet konkret: (1) Man braucht im Gegensatz zu Banktransaktionen, wo der Name erfasst wird, keine Identifikation. (2) Die Adressen sind anonyme Zeichenfolgen. Niemand weiß auf den ersten Blick, wer dahintersteckt. (3) Die Transaktionen sind öffentlich. Jeder kann auf der Blockchain sehen, dass diese Transaktion stattgefunden hat – nur eben ohne Namen.


Für den legalen Warenverkehr bietet dieses Zahlsystem einen begrenzten Wert, da nur wenige Kryptowährungen wertstabil sind. Man kann fragen: Wieso ein Kursschwankungsrisiko eingehen, wenn man sich auch bei einer Bank anmelden kann? Das ist zwar eine sehr vereinfachte Sicht, sie trifft aber den Kern. Oftmals ist es „schick“ oder „hip“, mit Kryptowährungen zu zahlen. Wirkliche Vorteile bietet es für die Verbraucher nicht.


Anders sieht das aus in der kriminellen Welt. Pseudonymität bietet zwar keine völlige Anonymität, aber besser als nichts. Dass Transaktionen nicht auf den ersten Blick erkennen lassen, wer dahintersteckt, bietet wunderbare Möglichkeiten der Verschleierung. Mit diesem Argument wurden Kryptowährungen zum Standard-Zahlmittel der Underground Economy. Wo keiner mit seiner VISA oder seinem PayPal-Account zahlt.


Interessant ist, dass jedoch auch Kriminelle nicht immer alle Möglichkeiten ausschöpfen. Es gibt nämlich mindestens eine Währung, die wirklich als anonym gilt: Monero.

 

7 Wie funktioniert Monero?


Bei Monero gibt es sog. „Ringsignaturen“. Man stelle sich vor, 10 Menschen unterschreiben gemeinsam ein Dokument – aber niemand kann sehen, wer von den 10 es tatsächlich getan hat. Monero-Transaktionen werden mit mehreren anderen vermischt. Die Blockchain zeigt also: „Eine von diesen 10 Adressen hat Geld gesendet“. Aber welche der 10 es war, ist unmöglich herauszufinden. Zudem erhält der Empfänger für jede Transaktion eine einmalige, zufällige Adresse. Selbst wenn die öffentliche Adresse bekannt ist, kann man nicht sehen, welche eingehenden Transaktionen dazu gehören. Aber es geht noch weiter: Auch die Transaktionssummen sind verborgen. Bei Bitcoin kann jeder sehen: „10 BTC wurden transferiert“. Monero ist von Haus aus anonym konstruiert – das ist nicht einfach ein Feature, das man abschalten kann. Klingt doch spitze – oder?


Tatsächlich ist festzustellen, dass Monero durchaus von Kriminellen genutzt wird, aber eher zu späteren Verschleierungszwecken. Nicht, um illegale Waren zu kaufen oder Unternehmen zu erpressen. Bequemlichkeiten, Verfügbarkeiten und Gewohntes scheinen auch für Kriminelle eine Rolle zu spielen. Mit anderen Worten: Auch sie sind Menschen, auch sie wägen ab.

 

 

8 Kriminelle denken praktisch: Für ihre Opfer und für sich


Wie sieht das konkret aus? Die IT-Infrastruktur eines Unternehmens im Rahmen einer Ransomware-Attacke zu verschlüsseln, um es dann zur Zahlung einer hohen Geldsumme aufzufordern – aktuelle die gängigste Form der digitalen Erpressung – kann viel Geld einbringen. Und dabei spielt auch eine Rolle, ob das Unternehmen in der Lage ist zu zahlen. Nicht nur was die Summe angeht, sondern auch die Modalität. Für legal wirtschaftende Firmen ist es im Grunde nicht möglich, legal an Monero zu kommen. Monero gilt als anonym und damit als grundsätzlich illegal. Es gibt einfach keinen vernünftigen Grund, mit Monero zahlen. Bei Bitcoin sieht das schon anders aus. Auch wenn viele noch Berührungsängste haben, ist Bitcoin ein Kapitalmarktriese geworden und hat viele Menschen reich gemacht, denen man keine kriminellen Machenschaften vorzuwerfen hat. Bitcoin zum eigenen Investment-Portfolio zu nehmen hat sich in den vergangenen 10 Jahren als sehr cleverer Schachzug erwiesen. Und trotz massiver Kursschwankungen genießt Bitcoin – das hat sicherlich auch psychologische Gründe der Gewöhnung – gegenüber anderen Währungen noch mit das meiste Vertrauen. Wenn Börsen Kryptowährungen handeln, handeln sie meistens nicht alle virtuellen Währungen. Bitcoin ist aber immer dabei. Bei allen regulierten Marktplätzen weltweit. Das bedeutet: Ein erpresstes Unternehmen wird keine Schwierigkeiten haben, an Bitcoin zu kommen, um die Erpressersumme zu zahlen. Damit bietet Bitcoin echte Vorteile gegenüber dem anonymen Monero.


Auch auf Darknet-Marktplätzen könnte man auf die Idee kommen, dass es für den gelegentlichen Drogenkauf doch am besten wäre, die Geschäfte so anonym wie möglich zu halten. Schließlich gelang es Strafverfolgungsbehörden wie der ZIT und dem BKA in den vergangenen Jahren in sportlicher Abfolge immer wieder, potente Plattformen vom Netz zu nehmen: Hansa Market, Wall Street Market, Hydra Market, Nemesis Market, Archetyp Market, Kingdom Market und Crimenetwork. Die illegalen Retail-Riesen waren auch nur deswegen so erfolgreich, weil sie teils vitale Treuhand- und Bezahlsysteme boten, die den Kunden einen reibungslosen Ablauf bei der Bezahlung boten. Schließlich handeln Kriminelle mit Kriminellen. Und mit dem Vertrauen unter Ganoven ist es mitunter nicht allzu gut bestellt. Überrascht hat uns etwa bei Wall Street Market, der 2019 vom Netz ging und zuletzt der weltweit umsatzstärkste Darknet-Marktplatz war, dass dort zwar Bitcoin und Monero als Zahlmethode möglich waren. Die allerwenigsten Nutzer nutzten aber Monero, obwohl es ihnen maximale Anonymität verschafft hätte. Der Anteil der Monero-Nutzer war sogar so gering, dass ich ihn nicht einmal mit in den Anklagevorwurf mit aufnahm: Er fiel gar nicht ins Gewicht. Auch hier sahen wir: Das Leben im Untergrund muss auch gangbar sein, wenn nicht sogar bequem. Mit einer anonymen Währung handelt man sich allerhand Rückfragen ein. Oder man ist schlicht geübter mit dem Kapitalmarktriesen Bitcoin, mit dem ich sogar meine Laufschuhe hätte bezahlen können.

 

9 Hat die Strafverfolgung eine Chance?


Kriminelle nehmen also bei Bitcoin und anderen pseudonymen virtuellen Währungen bewusst ein Sicherheitsproblem in Kauf: Während die Adressen anonym sind, ist die gesamte Transaktionshistorie dauerhaft und öffentlich einsehbar. Das ermöglicht einmal Blockchain-Analysen: Spezialisten können Adressen über Zeit verfolgen und Muster erkennen. Und irgendwann muss Geld „real“ werden: Wer Krypto in echtes Geld wechselt, muss sich im Zweifel bei einer Börse identifizieren (genannt wird diese Anforderung „KYC“ für „know your customer“) – und dann ist die Spur zurückverfolgbar.


Der Fall Wall Street Market war aber auch eine Lehrstunde für uns, was die Verwertung von Kryptowährungen angeht. Der Fall, der dem Staat Hessen 100 Bitcoin einbrachte und damit im Jahr 2018 rund 550.000 EUR, war dagegen vergleichsweise niedlich. Es handelte sich bei dem Drogenverkäufer nicht um eine besondere Größe. Große Probleme stellten sich nicht.

 

10 Wenn es ein paar Währungen mehr sein dürfen


Ganz anders sah das aus, als Wall Street Market in die Knie ging. Weil zwei der Betreiber sich, bevor sie die Plattform verwaisen lassen wollten, noch einmal die Taschen füllen wollten, zweigten sie rund 2.200 Bitcoin ab und teilten sie brüderlich. Bei ihrer Festnahme und angesichts der hohen Strafen, die sie zu erwarten hatten, rangen sie sich dazu durch, uns die Zugangscodes zu den Wallets zu geben. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens verzichteten sie auf diese gewaltigen Assets, die einen zweistelligen Millionenbetrag erreichten. Aber damit nicht genug. Der dritte im Bunde hatte es ganz unabhängig vom Betrieb des Wall Street Market zu seiner Leidenschaft gemacht, unterschiedliche Kryptowährungen zu halten – wahrscheinlich sogar teils legal. Da die drei Millionenumsätze mit dem Marktgeschehen generierten, blieb ihnen am Ende nicht viel. Bargeld, Autos, Uhren – alles konnten wir Ermittler vorläufig sichern. Und damit auch weitere Kryptowährungen mit den Namen BitcoinCash, VeChain, Ripple, Tron, Nuls, IOTA, Ethereum und Bitcoin Cash ABC. Ein paar Monero waren auch dabei. Das bedeutete für uns einen Geldsegen, aber auch ein paar Probleme. In der Zeit, als Wall Street vom Netz ging, war es keine Selbstverständlichkeit für Ermittlungsbehörden, einen bunten Strauß an Kryptowährungen zu veräußern, die auf unterschiedlichen Netzwerken laufen und von internationalen Börsen durchaus unterschiedlich eingeschätzt werden. Der Fall machte klar: Wir bewegen uns außerhalb bekannter Asset-Klassen. Wie man Bargeld sicherstellt, Autos oder Uhren notveräußert, wissen Behörden. Aber wie weit geht die Kompetenz bei Kryptowährungen? Wir brauchten neue Lösungen und vor allen Dingen einen Partner, der uns dabei unterstützt: Einen Krypto-Kapitalmarkt-Profi. Was wir nicht wussten: Wir hatten noch ein gewaltiges anderes Problem, das uns leicht den Verdacht an den internationalen Märkten hätte einhandeln können, selbst Geldwäsche zu betreiben. Wie das?

 

11 Die schwarzen Listen

 

Während sich der einzelne Nutzer in Deutschland noch überlegt, ob er sich trauen soll, ein paar hundert Euro in Kryptowährungen zu investieren, haben sich die Kapitalmärkte längst auf die virtuellen Währungen eingestellt. Viele Börsen und Exchanger – zu ihnen zählen Binance, Coinbase, OKX, in Europa etwa BitPanda oder bitcoin.de – haben ein vitales Interesse zu wissen, woher die Gelder stammen, die auf ihren Plattformen gehandelt werden. Natürlich gibt es auch jede Menge zwielichtige Plattform, auf denen virtuelle Gelder nonchalant gewaschen werden. Aber diese wären wohl kaum unsere Ansprechpartner für die Verwertung der Kryptomillionen aus Wall Street Market gewesen. Es war von vornherein klar, dass eine Strafverfolgungsbehörde wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sich einzig und allein auf dem voll regulierten Kryptomarkt bewegen kann und darf. Und die Player in diesem Segment haben seit Jahren etablierte Prozesse, die nicht nur KYC garantieren, sondern auch Geldwäsche verhindern sollen. Schlicht, weil diese Exchanger sonst selbst nicht unerhebliche Probleme bekommen würden. Als wir nun bei einem Frankfurter Bankhaus mit unserem Anliegen, die Kryptowerte der Wall Street Market Betreiber zu verwerten, vorsprachen, staunten die Krypto-Profis des Kreditinstituts nicht schlecht. Schon vor Jahren hatten sie sich auf den Kryptomarkt spezialisiert, weswegen wir dort erfreulicherweise sämtliche Währungen in Euro umwandeln konnten. Aber wir waren die ersten, die ihnen Drogenmillionen auf die Ladentheke legten mit der freundlichen Bitte, diese in nationales Geld einzutauschen.

 

 

12 Alle Lampen schalteten auf Rot


Ein erster Test – eine Anmeldung der Gelder in den Markt anhand der öffentlichen Adressen – erbrachte das eigentlich vorhersehbare Ergebnis: Alle Lampen schalteten auf Rot. So konnten wir die Beutegelder nicht einfach verkaufen, sie wären von regulierten Marktplätzen wohl sicherheitshalber eingefroren worden.


Was war zu tun?


Es ist selten, dass man sich bei der Strafverfolgung oder überhaupt in einer Behörde etwas ganz Neues ausdenken darf. Etwas, das es vorher nicht gab und wozu man keinen so Recht um Rat fragen kann. Krypto gab uns die Gelegenheit dazu.


Wenn große Provider die Herkünfte von virtuellen Währungen nachverfolgen und inkriminierte Gelder zurückweisen oder einfrieren können, dann befinden wir uns im Bereich des „Blacklisting“. Die Anbieter, die uns in die Lage versetzen, Kryptowährungen nachzuverfolgen, um der Spur des Geldes bis zu den Tätern zu folgen, beliefern auch die großen Märkte mit Informationen, die für sie wichtig sind. Zum Beispiel mit Listen, auf denen nachzulesen ist, wovon man besser die Finger lässt. Nur woher kommen diese Informationen? Wenn ein Darknet-Marktplatz Erfolg haben will, will dieser Markt auch besucht werden. Wallets, über die solche Zahlströme laufen, sind oftmals bekannt. So wie jede legale Institution ebenfalls im Impressum die IBAN für den Zahlverkehr vermerkt. Die Kenntnis der Wallet-Adresse ist für die Marktplatzbetreiber aber noch kein Problem. Die beschriebene Pseudonymität macht es möglich, allein deswegen noch nicht entdeckt zu werden. Denn freilich werden solche Wallets nicht bei legalen Providern betrieben, sondern mit eigenen Servern und Wallets, die die Betreiber selbst verwaltet. Die Belegenheit solcher Plattformen hinsichtlich der Gelder, die über sie fließen, ist eine wichtige Information für internationale Krypto-Börsen. Und auf einer solchen „Blacklist“ stand selbstverständlich auch Wall Street Market. Die Frage, die wir zu beantworten hatten, war: Wie bekommen wir sie von der Blacklist herunter? Mit anderen Worten: Die Gelder, die wir eingesammelt hatten, mussten wieder weißgewaschen werden. Wir brauchten ein „Whitelisting“.

 

13 Legale „Geldwäsche“


Und so starteten wir gemeinsam mit dem Bankhaus einen Versuchsballon: Was passiert, wenn wir den Providern, die täglich große Krypto-Plattformen über die Herkünfte von Geldströmen informierten, mitteilten, dass die tiefkriminellen Gelder von Wall Street Market nun rechtmäßig im Besitz des hessischen Staates waren und wir sie deswegen wieder in den Markt einbringen wollten – um sie zu Cash zu machen?


Eine so einfache wie naheliegende Idee ist bis heute die Grundlage für die Veräußerung von Kryptowährungen – mittlerweile nicht mehr nur in Hessen, sondern in einigen anderen Bundesländern auch. Denn diese schlichte Mitteilung – mit Stempel, Siegel und Briefkopf einer (General)Staatsanwaltschaft – ist tatsächlich der Weg hin zur Legalisierung der Gelder. Mit den Tools, die das Nachverfolgen auf der Blockchain erlauben, konnten wir nachvollziehen, dass die Attribuierung der einst drogenverseuchten Wallets nun auf „State of Hesse“ lauteten und damit regulierte Marktplätze kein Problem mehr damit hatten, sie zu veräußern. Auf einen Schlag wurde der hessische Staat auf diese Weise im Dezember 2021 um knapp 100 Mio. EUR reicher.


Fünf Jahre sind seither vergangen. Das ist viel Zeit, vor allen Dingen in der Underground Economy. 100 Mio. EUR sind ein großer Erfolg, aber es dauert nicht lang, bis der nächste Marktplatz nachgerückt ist und das Bedarfswesen der Kriminellen deckt. Es ist aber nicht allein der Bedarf an illegalen Gütern, der lockt, sondern auch Möglichkeiten, seine Beute professionell zu verschleiern. Wer den Kriminellen ein Bein stellen will, der darf das nicht auf die primären Geschäfte beschränken, sondern muss auch wissen, wo die Gelder hinfließen.

 

14 Coin bleibt nicht gleich Coin


Ein mögliches Beispiel aus der Praxis: Ein Ransomware-Angreifer erhält 1 Mio. Dollar in Bitcoin von dem Unternehmen, dessen IT er verschlüsselt hat. Diese Million so irgendwo abzulegen wäre nicht clever, also könnte er so vorgehen: Die Million geht zunächst zu einem Mixing-Service. Hier werden Bitcoin vermischt. Dann geht es weiter zu einem DEX-Swap, wo die gemixten bzw. gewaschenen Bitcoin in die Kryptowährung Ethereum gewechselt werden. Weiter geht es mit einem Bridging-Service, mit dem die Ethereum auf eine andere Blockchain transferiert werden. Und schließlich wird die Sache rund mit einem „Privacy-Coin-Swap“, indem Ethereum zu Monero gewechselt wird. Um dann noch Kursstabilität zu erhalten, wechselt man Monero in USDT, das ist nämlich ein sog. Stablecoin: Immer in etwa so hoch wie der US-Dollar. Das Ergebnis: Die Ermittler können die originale Bitcoin-Adresse nicht mehr zum endgültigen Besitzer verbinden. Die beschriebene Vorgehensweise kostet den geübten Täter kaum eine Stunde.


Kann man dagegen überhaupt noch etwas unternehmen? Der Vorteil, den Kryptowährungen bieten, dass man international Gelder nachverfolgen kann, ohne ständig Rechtshilfeersuchen ins Ausland zu stellen, schwindet umgehend, wenn Täter vorgehen wir beschrieben. Weswegen ein Ziel der Ermittlungen der vergangenen Jahre die beschriebenen Mixing-Services waren.

 

15 Anonyme Geldwäsche?Wir sehen uns!


„ChipMixer“ und „eXch“ hießen zwei der Plattformen, die international eine Pole-Position einnahmen beim Krypto-Mixing und bei denen es der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem BKA in den Jahren 2023 und 2025 gelang, die Server-Struktur zu beschlagnahmen, eine eigene Startseite hochzuladen und jeweils hohe zweistellige Millionenbeträge in Kryptowährungen sicherzustellen. Fast ungläubig macht einen die Geschichte des Takedowns von insgesamt 47 Krypto-Exchangern, die zeitgleich vom Netz genommen werden konnten im September 2024. Unter dem Namen „Operation Final Exchange“ gelang es den Behörden, einem ganzen Geldwäsche-Netzwerk die Lichter auszuschalten mit folgender Nachricht an die Nutzer, die sie nach dem Takedown auf der Startseite lesen durften:


„Jahrelang haben Euch die Betreiber dieser inkriminierten Krypto-Exchanges in dem Glauben gelassen, dass man ihr Hosting nicht finden kann, dass sie keine Kundendaten speichern und alle Daten nach Durchführung der Transaktion gelöscht werden. Ein scheinbar unregulierter Umschlagplatz, um Euch die Möglichkeit zu geben, ohne Angst vor Strafverfolgung die Einnahmen aus Euren kriminellen Aktivitäten zu waschen. Aus unserer Sicht: Alles leere Versprechungen! Wir haben ihre Server gefunden und wir haben sie gesichert – Entwicklungsserver, Produktivserver, Backupserver. Wir haben ihre Daten – und damit haben wir Eure Daten. Transaktionen, Registrierungsdaten, IP-Adressen. Unsere Spurensuche beginnt. Wir sehen uns.“


Strafverfolgung im Cyberraum hätte selbst Sisyphos schnaufen lassen. Niemand schaltet Internetkriminalität einfach ab. Aber wir können Sand im Getriebe sein, die Deutungshoheit von Cybertätern in Frage stellen und ihre Beute wegschnappen. Bis zur nächsten Plattform: Wir sehen uns.


Bildrechte: Be Ba, pixabay

 

Anmerkung


* Die Autorin ist Oberstaatsanwältin bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main; sie leitet dort das Team Cybercrime und war in der Vergangenheit an zahlreichen international beachteten Takedowns von Darknet-Marktplätzen und Plattformen der Underground Economy beteiligt.