Das neue Cannabisgesetz und die Auswirkungen auf die polizeiliche Aus- und Fortbildung

Von EPHK Stephan Schwentuchowski und PHK`in Gesine Kunz, Eutin¹

 

1 Hintergründe

 

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) mit umfassenden Regelungen zum Umgang mit Konsumcannabis ist am 1.4.2024 in Kraft getreten,2 notwendige Folgeregelungen u.a. im Bereich des BtMG und des Fahrerlaubnisrechts kamen zeitgleich oder wie im Straßenverkehrsgesetz zeitverzögert zur Geltung. Die Folgen dieser Legalisierung einer im Straßenverkehr geächteten Rauschdroge für die Verkehrssicherheit sind noch nicht absehbar. Studien aus Ländern, die einen ähnlichen Prozess durchlaufen haben, lassen steigende Prävalenzraten im Verkehr erwarten.3

 

Dem Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022 ist zu entnehmen, dass sowohl die Anzahl der Drogenunfälle (6.940 in 2022) als auch die Anzahl der festgestellten Verstöße (86.774 in 2021) einen Höchststand erreicht haben. Das ist bemerkenswert, da pandemiebedingte Einschränkungen der Mobilität und Kontrollaktivitäten offenkundig keinen Einfluss auf das Aufkommen hatten.

 

 

Im Bundeslagebild weisen die Verfasser auf die Bedeutung strategisch angelegter Kontrollaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit genauso hin, wie auf das Erfordernis kontinuierlicher Verbesserungen im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung mit zuverlässiger werdenden Drogenvortestgeräten bei den Polizeien.4


Die Kontrollkräfte stehen derzeit vor dem Problem, dass die nunmehr in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften die Bewertung der Lage komplexer machen. Die Verlässlichkeit derzeit erhältlicher, im Einsatz befindlicher Drogenvortests hat auf Grund des neuen Grenzwerts von 3,5 ng für THC pro ml Blut gemäß § 24a Abs. 1a StVG im Zusammenhang mit dem Führen von Kfz nachgelassen. Die Beobachtung und Einschätzung möglicher Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit hat in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig ist die Durchsetzung von Kontrollstandards beim Verdacht von Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit stets eine Herausforderung.


Auf Grund verschiedener Entwicklungen in den vergangenen zehn Jahren bei der Landespolizei Schleswig-Holstein befindet sich insbesondere der Umfang der Verkehrsfortbildung (nicht nur) in diesem Themenfeld auf einem niedrigen Niveau. Bereits im Oktober 2023 wurde durch die Fachgruppe Verkehrsrecht in Zusammenarbeit mit dem Landespolizeiamt Dezernat 13 (Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten, Prävention) eine Initiative zur konzeptionellen Neuausrichtung der Fortbildung zur Verbesserung der Kompetenzen bei der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführenden gestartet.

 

 

2 Aus- und Fortbildung bei der Landespolizei Schleswig-Holstein


Stark steigende Einstellungszahlen für den mittleren und gehobenen Dienst ab 2014 machten seinerzeit eine Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung erforderlich. Dieser Prozess startete bereits 2011 durch Vorlage des Abschlussberichts der AG Aus- und Fortbildung. Es schloss sich mit dem sog. Projekt Minerva eine umfangreiche Analyse der Umsteuerungspotenziale der Zusammenlegung von Aus- und Fortbildung sowie von Umfang und Inhalten des Fortbildungsangebots an. Vormals gab es in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB) mit der Fachinspektion Ausbildung und der Fachinspektion Fortbildung zwei Dienststellen mit jeweils eigenem Personalkörper zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben.


Ausgangs des Projekts Minerva kam es zu einer umfassenden Neuorganisation innerhalb der PD AFB mit Zusammenlegung der beiden Dienststellen unter der Fachinspektion für Aus- und Fortbildung, einer zentralen Dienstplanung und der Organisation in Fachbereiche, die parallel die Ausbildung (mittlerer Dienst – Laufbahngruppe 1.2, Grundpraktikum des BA-Studiengangs der FHVD – Laufbahngruppe 2.1) sowie Organisation und Durchführung der Fortbildung sicherzustellen haben. Personelle Verstärkungen zur Bewältigung teils doppelt so großer Einstellungsjahrgänge gab es nicht. Diese Neuausrichtung konnte nur zu Lasten der Fortbildung stattfinden, weil die Gewährleistung der Ausbildung Priorität haben muss.


Im Fachbereich I (Recht) ist die Fachgruppe Verkehrsrecht zuständig für die Unterrichtung des Faches Verkehrsrecht und Verkehrsausbildung für die Laufbahngruppe 1.2 sowie des Teilmoduls 2 im Grundpraktikum der Laufbahngruppe 2.1 „Praktische Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit“. Das Plansoll der Fachgruppe Verkehrsrecht ist 1:7 Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A12, Leitung A13. Dieses Plansoll ist seit 2015 nie verfügbar gewesen. Fehlstellen wurden immer zu Lasten der Fortbildung kompensiert.


In der Fachgruppe Verkehrsrecht gibt es eine Fachgebietsleitung „Schwerlastüberwachung“ und seit dem 1.1.2022 eine weitere zum Aufgabenfeld „Verkehrsunfallbekämpfung“, bei letzterer ist u.a. das Thema Alkohol, Drogen, Medikamente und Fragen der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr angebunden.


Im Rahmen der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst werden im zweiten Dienstjahr 48 UE in Präsenz zum Themenfeld ADM-Vorschriften in Theorie und Praxis unterrichtet. Dazu gehören auch Stoffkunde, Drogenvortests und Fahrtüchtigkeitstests (der sog. „ADM-Feststellungsbogen“).


In der Fortbildung bildet der Lehrgang 342 diese Inhalte ab, wobei davon 1 ½ Tage als Präsenz- oder Onlineveranstaltung stattfinden und sich zwei Dienste praktische Kontrollen mit Unterstützung von Praxistrainern für die Drogenerkennung auf den Dienststellen anschließen. Der Lehrgang richtet sich an Kontrollkräfte, die auf Grund fehlender Praxis die Inhalte auffrischen sollen.


Zusätzlich gibt es Lehrgangsangebote für Praxistrainer oder anlassbezogene Fortbildung, teilweise auch im Zuge von Schwerpunkteinsätzen, so die Pfingstkontrollen auf der Insel Sylt in länderübergreifendem Format auf Ebene des Nordverbunds.


Allerdings ist die bedarfsdeckende Ausrichtung von Fortbildung zu diesem Thema derzeit auf Grund der Personalsituation nicht sicherzustellen und auch zukünftig nicht zu gewährleisten. Dazu sind zu viele andere wichtige und komplexe Inhalte (wieder) abzubilden (z.B. Verkehrsunfallaufnahme in allen Dimensionen).

 

 

3 Grundüberlegungen zur Neuausrichtung


Abgesehen von der derzeitigen Anpassung der Lehr- und Stoffpläne der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst im Projekt PULS, die eine Aktualisierung, Priorisierung und zeitliche Sortierung aller Ausbildungsinhalte vorsieht, geht es bei diesem Thema um eine Neuausrichtung der Fortbildung.


Das CanG und die damit einhergehenden rechtlichen Anpassungen zeigen eindrücklich auf, wie wichtig es ist, ausgewiesene Spezialisten für Rechtsgebiete, schlüssige Strukturen und zeitliche Ressourcen zur Umsetzung von Schulungen in Präsenz oder auch für Formen des E-Learnings vorzuhalten. Der Themenkomplex Alkohol, Drogen, Medikamente und generelle Fragen der Fahrtüchtigkeit ist Gegenstand umfassender wissenschaftlicher Arbeiten und damit verbundener neuer Erkenntnisse, die in eine Fülle von gerichtlichen Einzelentscheidungen einfließen und der polizeilichen Auswertung und Berücksichtigung bedürfen. Diese Erkenntnisse müssen Eingang in die Strukturen moderner Wissensvermittlung finden, was in Schleswig-Holstein durch die Fachgruppe Verkehrsrecht und in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 13 sichergestellt wird.


Moderne Erwachsenenbildung befindet sich derzeit im Umbruch. Spätestens durch die Corona-bedingten Folgen in der Lehre und Verlagerung auf Online-Formate ist E-Learning bei allen Fortbildungsthemen mit in den Blick zu nehmen. Erste Erkenntnisse über die Umsetzbarkeit liegen bereits vor, da die theoretischen Unterrichtsinhalte des Lehrgangs 342 auch als Online-Seminar abgehalten wurden. Neben den insbesondere ökonomischen Vorteilen zeigen sich aber insbesondere didaktische Nachteile. Die Erfahrungen zeigen, dass der gesteuerte Erfahrungsaustausch und insbesondere das informelle Lernen zu kurz kommen. Zudem beinhalten Schulungen zu diesem Thema praktische Übungen zu Fahrtüchtigkeitstests, die zielführend nur in Präsenz durchgeführt und geübt werden können.


Gleichzeitig ist die Zielgruppe der insgesamt zu beschulenden Anwender der Landespolizei Schleswig-Holstein für eine Lehrkraft zu groß. Insofern bietet sich zur Gewährleistung der bedarfsorientierten und zeitgerechten Fortbildung ein Multiplikatorenkonzept an.


Bei überschaubaren Umfängen und Inhalten haben sich derartige Konzepte hier bewährt (Geschwindigkeitsmessgeräte, Atemalkoholmessgeräte o.ä.). Die Erfahrungen mit derartigen Konzepten sind ansonsten ambivalent. Einerseits kann das dezentrale Vorhalten von Lehrpersonal eine flexible Reaktion unter Berücksichtigung etwaiger örtlicher Besonderheiten auf Bedarfe ermöglichen. Andererseits steht und fällt die Qualität der Unterweisung mit der fachlichen Eignung des Multiplikators (Auswahlkriterien!), den vor Ort gegebenen organisatorischen Rahmenbedingungen, der bei komplexen Themenfeldern erforderlichen regelmäßigen Fortbildung der Lehrkraft und Sicherstellung der Praxis- und Unterrichtsstandards. Zudem kommt es regelmäßig zu einem Aufgabenwechsel, damit entstehen Ausbildungsbedarfe für Multiplikatoren, die einigermaßen umfänglich sind, oft aber nur eine kleine Anzahl zu Schulender betreffen. Schon auf Grund der räumlichen Distanz in einem Flächenland ist der Zugriff auf die Multiplikatoren vor Ort und die Kontrolle der Standards nur eingeschränkt möglich.


Die Implementierung derartiger Multiplikatorenkonzepte bedarf darüber hinaus einer engen Abstimmung mit dem Erlassgeber, Einbindung der Praxisebene und Absicherung des Konzepts in den betroffenen Fachgremien auf Landesebene.


Ein weiterer wesentlicher Aspekt föderaler Strukturen sind Möglichkeiten der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus, vielmehr müsste man eigentlich von einem Erfordernis sprechen. Die Erarbeitung von Fachinhalten, konzeptionelle Überlegungen zu derartigen Aufgabenfeldern und Definition von Kontroll- und Fortbildungsstandards kosten einen erheblichen Aufwand, dieser wird durch eine Vernetzung und Zusammenarbeit – hier: im Nordverbund – gemildert. Aber auch diese Form der Zusammenarbeit kostet Zeit, erfordert Aufwand, um zu gewährleisten, dass keine „Einbahnstraße“ entsteht, sondern alle Stellen profitieren.


Zuletzt muss an dieser Stelle auch die Qualifizierung des eigenen Lehrpersonals sichergestellt werden, was in Zeiten der Vollauslastung bei gleichzeitigen Personallücken nur unter größten Mühen zu gewährleisten ist.

 

 

4 Überarbeitung der Aus- und Fortbildungsstandards zu ADM im Straßenverkehr


Ausgehend von diesen Betrachtungen wurde bereits vom 10.-11.10.2023 ein moderierter Workshop zur Überarbeitung der Aus- und Fortbildungsstandards in Bezug auf ADM-Delikte im Straßenverkehr durchgeführt. Die Vorplanung erfolgte in enger Abstimmung mit LPA 13 und dem Moderatorenteam der Stabsstelle 2 des LPA Schleswig-Holstein. Ziel war es, unter möglichst breiter Beteiligung der Einzeldienstpraxis aus verschiedenen Arbeitsbereichen und Ebenen eine fundierte Analyse der bestehenden Aus- und Fortbildungsstandards und deren ergebnisoffene Bearbeitung durchzuführen.


24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bearbeiteten in der World-Café-Methode folgende Fragestellungen:

  1. Wie soll die zeitgemäße Aus- und Fortbildung aussehen?
  2. Welche Standards sind für die Polizei bei ADM-Kontrollen wichtig, wie sehen diese aus und wie können sie landesweit umgesetzt werden?
  3. Was bedeutet eine mögliche Cannabis-Legalisierung für die Polizei (verkehrsrechtlich) und wie soll die Polizei mit der Legalisierung umgehen?
  4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um das Dunkelfeld in der Unfalllage bzw. beim Führen von Kfz unter Einfluss beeinträchtigender Medikamente sowie altersbedingter Einschränkungen aufzuhellen?

Die Befassungen mündeten in viele Empfehlungen ein, deren Umfang hier aber den Rahmen sprengen würde. Herauszuheben ist das klare Votum der Teilnehmenden zu Punkt a: „Es wird ein Neustart mit neuen Strukturen und mehr Verbindlichkeiten gewünscht. Dadurch soll eine engere fachliche Bindung, eine koordinierte Zusammenarbeit untereinander und gleichzeitig eine Entlastung der PD AFB bewirkt werden. Der Workshop empfiehlt die Berufung von PD-Beauftragten für die Drogenerkennung und eine Formalisierung der Funktion der Praxistrainer.“5Ausgehend von dieser Empfehlung wurde das im nächsten Abschnitt dargestellte Konzept in den Folgemonaten in der Landespolizei top-down abgestimmt.

 

5 Fortbildungskonzept ADM bei der Landespolizei Schleswig-Holstein


Der maßgelbliche Impuls erfolgte über die Befassung der Fachbesprechung der Stabsleiter nach Eingabe durch den damaligen Landespolizeidirektor Michael Wilksen.


Danach benennen die Polizeibehörden PD-Beauftragte für die Drogenerkennung, die als Multiplikatoren zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit (MFF) fungieren und innerhalb ihrer Behörden die Anwenderbeschulungen (Lehrgang 342) durchführen. Die MFF werden durch die PD AFB aus- und fortgebildet. Die Anforderungen an die Auswahl der MFF können mit folgenden Punkten zusammengefasst werden:

  1. Freiwilligkeit.
  2. Praktische Erfahrungen im Bereich der Erkennung von Fahruntüchtigkeit und Engagement für das Thema der Fahrtüchtigkeitsüberprüfung.
  3. Anerkennung und Durchsetzung der Standards bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit.
  4. Bereitschaft und Befähigung zur Unterrichtung.
  5. Wille zum Vernetzen.
  6. Muss nicht zwingend Angehöriger einer Verkehrsdienststelle, aber im Bereich der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit aktiv tätig sein.

Sie organisieren den Einsatz der Trainer zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit (TFF), die die Praxistrainer ablösen. Sie unterstützen die Dienststellen bei der Rekrutierung von TFF, unterstützen ggfs. bei der Organisation und Durchführung von Schwerpunktkontrollen. Bei Bedarf und Verfügbarkeit ist auch die Beratung und Unterstützung bei konkreten Verdachtslagen denkbar. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Drogenerkennung, Standards und Verfahrensfragen und dienen somit als fachlicher Filter und Schnittstelle zur PD AFB.


Auch die TFF werden durch die PD AFB ausgebildet, deren Fortbildung obliegt jedoch den MFF. Sie (die TFF) übernehmen die praktische Einweisung im Rahmen des Lehrgangs 342 in 6 Stunden Eins-zu-Eins-Beschulung. Weiterhin unterstützt diese Gruppe bei entsprechenden Kontrollmaßnahmen innerhalb der Polizeidirektion. Sie nehmen an Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustauschen teil.


Der PD AFB obliegt die Ausbildung der MFF sowie der TFF. Sie stellt Schulungsunterlagen bereit und steht für Fragestellungen der MFF zur Verfügung. Sie organisiert die Fortbildung der MFF und Erfahrungsaustausche für MFF und TFF.


Alle MFF und eine noch zu bestimmende Anzahl der TFF sollen in Anlehnung an das SFT-Projekt der Polizei Hamburg in einem 4-tägigen Seminar und einer Prüfung qualifiziert werden.6


Bereits im Rahmen des alten Konzepts beschulte Kontrolleure (Absolventen des Lehrgangs 342) werden in einem Fortbildungstag auf den aktuellen Stand gebracht, um den Schulungsaufwand zu begrenzen.

 


Im Rahmen des Workshops wurden die Inhalte mit der Metaplantechnik erarbeitet und visualisiert.

 

6 Fazit


Derartige Initiativen nehmen bei der Gleichzeitigkeit stetiger Anpassungsprozesse in verschiedenen Aufgabenbereichen der Landespolizei viel Zeit in Anspruch. Eine vollständige Umsetzung ist derzeit noch nicht erfolgt. Es fehlt aus Sicht der Verfasser noch die erlassmäßige Hinterlegung auf Landesebene, die derzeit abgestimmt werden soll.


Der Impuls aus einem Workshop stellte sich für unsere Landespolizei als guter Startpunkt dar, um die verschiedenen Erfahrungen und Interessenlagen der Landespolizei einzubinden und zu berücksichtigen. Sowohl die Arbeitsebene (Kontrollkräfte bis Revierleitung) als auch die Fachebene des LPA und die Fortbildungseinrichtung PD AFB waren beteiligt. Es konnte in wesentlichen Punkten breiter Konsens erreicht werden, diese Ergebnisse sind transparent und jederzeit nachvollziehbar.


Die landesübergreifende Zusammenarbeit hat sich als sehr hilfreich erwiesen, ein großer Dank geht hier in Richtung Niedersachsen und Hamburg. Für die Zukunft ist vorstellbar, Angehörige der Kriminalpolizei als Zielgruppe zu erfassen. Diese erfahren im Bachelorstudium in Schleswig-Holstein im Rahmen des Praxissemesters (Grundpraktikum) eine Einweisung in Grundlagen der Drogenerkennung. Darüber hinaus ist eine Ausbildung dieses Personenkreises zum Drogenerkenner in der Fortbildung nur sehr selten festzustellen. Das Erkennen von durch Drogen beeinflussten Beschuldigten ist bei Delikten der Kriminalpolizei ebenfalls von Bedeutung und so könnte eine an den Personenkreis angepasste Fortbildung in diesem Segment für mehr Handlungssicherheit sorgen.


Bildrechte: Autoren.

 

Anmerkungen

 

  1. Stephan Schwentuchowski ist Erster Polizeihauptkommissar und Fachbereichsleiter I (Recht) in der Fachinspektion Aus- und Fortbildung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB). Gesine Kunz ist Polizeihauptkommissarin und Fachgebietsleiterin Verkehrsunfallbekämpfung in der Fachinspektion.
  2. BGBl. 2024 I Nr. 109 v. 27.3.2024.
  3. Windle, S. B., Socha, P., Nazif-Munoz, J. I., Harper, S., & Nandi, A. (2022). The impact of cannabis decriminalization and legalization on road safety outcomes: a systematic review. American Journal of Preventive Medicine, 63(6), 1037-1052. doi.org/10.1016/j.amepre.2022.07.012, genannt in Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022, Stand: 31.5.2023, Seite 13.
  4. AG VPA Bundeslagebild Drogen im Straßenverkehr 2021-2022, Stand: 20.6.2023, Seite 4.
  5. Praxistrainerinnen und Praxistrainer unterstützten die PD AFB bei Lehrgangskontrollen und sorgten als beschulte und erfahrene Drogenerkenner für den Transfer der Theorieinhalte in die Kontrollpraxis. Sie waren für die Kontrolltage im Rahmen des Lehrgangs 342 verantwortlich. Die Polizeidirektionen griffen bei Schwerpunkteinsätzen auf Praxistrainer zurück, um qualifiziertes Kontrollpersonal einzusetzen, teilweise auch behördenübergreifend.
  6. Auf Einladung der Akademie Hamburg hatten bereits im November dieses Jahres vier Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein die Gelegenheit, zu SFT´lern (zertifizierte Prüfer im Rahmen der Standardisierten Fahrtüchtigkeitstests) ausgebildet zu werden.