Polizeibezogene Fachzeitschriften und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Quellenauswahl
Von PK Alexander Alff und KK Robert Lippitz, Göttingen¹
1 Einleitung

Polizeiliche Fachzeitschriften prägen die Berufsrealität der Polizei: Sie übersetzen Forschung in Praxis und formen Deutungsmuster. Entsprechend sind wissenschaftliche Standards dort nicht bloß akademischer Natur, sondern praxisrelevant: Wer über Gruppen, Delikte und Ursachen schreibt und dabei bestimmte Quellen wählt, beeinflusst Selbstverständnis und Wahrnehmung der Organisation.
Aden zeigt: Polizeibedienstete beziehen berufsrelevante Informationen überwiegend aus von Kolleginnen und Kollegen verfassten Inhalten – in der Ausbildung sogar besonders stark.2 Diese Wirkung wird durch die große Reichweite der Zeitschriften verstärkt, besonders der von Berufsorganisationen und Gewerkschaften. Etwa die hiesige Zeitschrift erreicht mit rund 20.000 Exemplaren3 Polizei, Justiz, Verwaltung und Politik.

Wie schnell politisierte Berichte Deutungen verschieben können, zeigen aktuelle Debatten wie um die Berliner Polizistin Judy S.4 oder Frauke Brosius-Gersdorf5. Selektive Framings und fehlerhafte Zuschreibungen verzerren Wahrnehmung nicht nur dort – sondern auch in Fachzeitschriften: Werden falsche Darstellungen unkritisch als Belege herangezogen, importiert man diese sogar in einen Diskurs, der für sich wissenschaftliche Seriosität beansprucht. Veröffentlichung verleiht Autorität: Gerade deshalb müssen Beiträge argumentativ sauber sein und ihre Quellen transparent einordnen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Kernfrage: Wie erkennt und interpretiert man adäquate Quellen und welche redaktionellen Mindeststandards sollten für polizeiliche Fachzeitschriften gelten? Der Beitrag bietet hierfür einen kompakten Werkzeugkasten und plädiert für eine evidenzbasierte, rechtsstaatlich fundierte Publikationskultur.
2 Quellenarten und Prüfmaßstäbe im Überblick
Um die o.g. Fragen zu beantworten, ist zunächst zu klären, welche Quellengattungen es gibt, worin sie sich unterscheiden, wie man sie erkennt und wofür sie geeignet sind.
Wissenschaftlich belastbare Quellen arbeiten transparent, mit benannter Autorenschaft, nachvollziehbarer Auswertung sowie Qualitätssicherung z.B. durch einen Peer-Review-Prozess oder eine überprüfende Redaktion.6 In Fachartikeln können dabei unterschiedlichste Quellenarten adäquat sein; sie erfüllen unterschiedliche Zwecke und stellen jeweils eigene Anforderungen an die Autorenschaft.
Primärquellen sind Originaldatensätze und -texte (z.B. Studien, Gesetze, PKS). Erkennbar sind sie an klarer Methode und Verantwortlichkeit. Ihre Nutzung in Beiträgen benötigt immer Interpretation und verlangt Kontext der Erhebung, Bezugsgrößen und Einordnung.
Sekundärquellen wie Reviews, Metaanalysen oder eben Fachzeitschriften bündeln und interpretieren Befunde aus meist Primärquellen. Eine Bewertung der Autorenschaft, des Hintergrunds und der genutzten Quellen muss hier Grundlage für eine Zitation sein.7
Tertiärquellen (z.B. Lehrbücher) ordnen Wissen ohne eigene Analyse. Sie geben Überblick, sind aber nicht geeignet, strittige Detailfragen zu beweisen.8
Medienberichte liefern Kontext und können Hypothesen anstoßen; ihre Qualitätssicherung ist redaktionell, nicht wissenschaftlich. Sie dienen dazu aktuellen Bezug herzustellen, jedoch ist ihre Objektivität immer zu hinterfragen.9
Agendaliteratur wie parteinahe Stiftungen oder Zeitschriften sowie meinungsstarke Portale verfolgt häufig normative Ziele. Sie ist analysierbar, verlangt aber immer Einordnung sowie Kontrastierung mit Gegenmeinungen und unabhängigen Primär- bzw. Sekundärquellen.10 Andernfalls droht der Vorwurf von Pseudowissenschaft, erkennbar daran, „dass sie auf das Zitieren wissenschaftlicher Literatur entweder gänzlich verzichte[t] oder die Autorin bzw. der Autor nur eine einseitige Auswahl getroffenhat.“11
Ein geschärfter Blick ist bei jeder Zitation unabdinglich. Und schließlich: Formale Korrektheit in Fußnoten schafft noch keine Evidenz; saubere Nachweise heilen weder argumentative Selektion noch die Vermischung von Befund und Deutung.
3 Quelleninterpretation
Zur Veranschaulichung fachgerechter Quelleninterpretation dienen nachfolgend ein Praxisbeispiel sowie ein Negativbeispiel.
3.1 PKS-Daten
Wie schwierig Statistikinterpretation ist, zeigt die Debatte um Migration und Kriminalität: Die bei Statista abrufbare PKS-Zeitreihe Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wirkt zunächst durch einen Anstieg von ~ 270% in zehn Jahren alarmierend. Der Befund wird in sozialen Medien12 und sogar in parlamentarischen Initiativen der AfD13 als vermeintlicher Beleg einer migrationsbedingten Zunahme von Sexualdelikten präsentiert.

Quelle: BKA 2025. In: Statista.14
Eine solche Schlussfolgerung verkennt jedoch Wesen und Grenzen der PKS. Für eine sachgerechte Einordnung zählt nicht nur die Höhe der Fallzahlen, sondern wie sie zustande kommen und dafür zählt: was ist die PKS – und was nicht?
Die PKS ist eine Verwaltungsstatistik, keine methodisch konsistente Langzeiterhebung und insbesondere kein Abbild der tatsächlichen Kriminalität. Sie misst die Straftaten, von denen die Polizei Kenntnis erhält, das sog. Hellfeld.15 Das Dunkelfeld ist empirisch nicht genau messbar, aber die kriminologische Forschung ist sich einig: Es geschehen mehr Straftaten, die nicht in der PKS auftauchen, als solche, die es tun.16 Folglich ist die PKS stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung abhängig.
Auch die Zählweise wirkt sich aus: Wird z.B. ein neuer Straftatbestand eingeführt, erhöht sich die PKS-Zahl einer Deliktsgruppe unabhängig von der tatsächlichen Kriminalitätsänderung. Die Erhebungsmethodik und die Erhebungsrichtlinien ändern sich dabei jährlich.17
Insgesamt lässt sich sagen: Selbst wenn das Tatgeschehen in zwei Jahren identisch wäre, würde die PKS Schwankungen aufweisen. Periodenvergleiche sind daher nur bedingt aussagekräftig bzw. benötigen für eine belastbare Argumentation eine genaue Kontextanalyse.
Einige Verzerrungen der genannten Statistik sind bspw.:
Bereich Kinderpornografie: Die PKS-Gruppe Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung enthält nicht nur körperliche Delikte. Insbesondere bei Kinderpornografie haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit intensiviert. Besonders die Kooperation mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) und die Strafverschärfungen von 2021 ließen die Fallzahlen in diesem Segment sprunghaft steigen und fügten der Statistik in wenigen Jahren ~ 50.000 Fälle hinzu.18
Mehrfache Rechtsänderungen: 2016 wurde das sog. „Nein-heißt-Nein-Gesetz“19 und der § 184i StGB (sexuelle Belästigung) sowie 2020 der § 184k StGB (sog. Upskirting) geschaffen.20 Diese Reformen transferierten vormals straffreie Verhaltensweisen in den Bereich des Strafrechts – und damit zwangsläufig in die PKS.
#Me-Too-Debatte: Laut BKA ist seit 2017 „In der Gesellschaft […] ein zunehmend starkes Unrechtsbewusstsein sowie zunehmendes Wissen über die Strafbarkeit von Sexualstraftaten und über Opferrechte festzustellen. Das hat die Anzeigebereitschaft erhöht“21, die das Hellfeld und damit die PKS ausweitet, ohne zwingend auf mehr Kriminalität hinzuweisen.
Die Aufbereitung der ARD-Faktenfinder liefert nach Einbeziehung vieler dieser Ursachen daher ein differenzierteres Bild:

Quelle: BKA 2024, in: Tagesschau. ARD-Faktenfinder.22
Folglich beruht der Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor allem auf der neu eingeführten Kategorie „Sexuelle Belästigung“ und der intensiveren Erfassung von Kinderpornografie, nicht auf Migration.
Vor diesem Hintergrund problematisch: In einem mehrteiligen Beitrag zur „Migrantenkriminalität“ (Die Kriminalpolizei)setzt Nowrousian PKS-Fallzahlen 2022/2023 ins Verhältnis zu Bevölkerungsanteilen und leitet daraus eine Überrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund ab23 – ein Beispiel dafür, wie schnell aus PKS-Zahlen ohne hinreichende Kontextualisierung irreführende Schlussfolgerungen gezogen werden können.
3.2 Selektive Zitate
Weiterhin entstehe nach Nowrousian die höhere Kriminalitätsbelastung bestimmter Migrantengruppen aus „mental-kulturellen und nicht vorrangig aus sozialen Gründen“24. Diese Zuschreibung findet im von ihm zitierten Lehrbuch jedoch keine ausreichende Grundlage. Zwar thematisieren die dortigen Autoren kulturell geprägte Risikofaktoren für Devianz, jedoch stets im Zusammenhang mit sozialen Kontexten wie Bildungschancen, familiärer Desintegration oder sozialer Marginalisierung.25 Während Nowrousian türkischen, nordafrikanischen und ex-jugoslawischen Einwanderern pauschal eine höhere Belastung mit Gewaltkriminalität attribuiert, beschreiben Eisenberg/Kölbel lediglich, dass in Familien dieser Herkunft die Akzeptanz (und Anwendung) von elterlicher Gewalt im Vergleich stärker verbreitet ist. Dies ist zwar ein kriminogener Nahraum-Risikofaktor – daraus folgt jedoch nicht, dass „mental-kulturelle“ Ursachen die höhere Gewaltbelastung erklären. Im Gegenteil betonen Eisenberg/Kölbel, dass einheitliche Befunde zur Kriminalitätsbelastung ethnischer Minderheiten fehlen; für Deutschland verweisen sie vor allem auf demografische Struktur, sozioökonomische Benachteiligung und Desintegrationserfahrungen als Ursachen.26
Die Probleme selektiver bzw. uneingeordneter Quellenwahl zeigen sich auch am Rückgriff Nowrousians auf journalistische Beiträge: Mehrfach stützt er sich auf Beiträge der Wochenzeitung Junge Freiheit (JF), sowie des Onlineportals NIUS um kriminalpolitische Thesen zu illustrieren27 und behauptet bspw. Einzelvorfälle – etwa aus Gera oder Suhl würden „im Brennglas die statistischen Befunde beleuchten“28. Die JF wird in der wissenschaftlichen Literatur als „das Flaggschiff der Neuen Rechten“29 und als inoffizielles Pressemedium der AfD30 bezeichnet. Auch NIUS wird etwa vom Extremismusforscher Martin Linden als rechtspopulistisches Agitationsformat mit Radikalisierungshintergrund beschrieben, zudem ermittelt die Medienaufsicht gegen das Portal wegen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt.31
Ein solcher Kontext beeinflusst zwangsläufigAuswahl, Sprache und Gewichtung der berichteten Ereignisse. Die unreflektierte Übernahme solcher Berichte, noch dazu als kontextlose Illustration statistischer Trends, birgt daher das Risiko einer problematischen Verschmelzung von Fallanekdoten und vermeintlich objektiver Analyse.
Hinzu kommt: Studien zeigen, dass selbst in überregionalen Qualitätsmedien die Herkunftsnennung insbesondere bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit deutlich angestiegen ist.32 Hestermann spricht dabei sogar von einem medialen Zerrbild, das die PKS umkehrt und populistische Deutungsmuster verstärkt.33 Wenn also bereits in Leitmedien eine selektive Rahmung festzustellen ist, muss bei dezidiert rechtskonservativen Quellen umso mehr Vorsicht geboten sein. Fälle aus diesen Medien können nie als neutrale Illustrationen dienen. Eine Weiterverwendung durch die Veröffentlichung in einer polizeibezogenen Fachzeitschrift führt fälschlich zum Anschein der wissenschaftlichen Neutralität und ist daher besonders problematisch.
4 Leitfaden für das Schreiben eines Fachbeitrags
In polizeilichen Fachmedien gilt: Jede Person kann und soll beitragen – vom Streifendienst bis zur Hochschule. Doch mit der Freiheit zu publizieren, geht Verantwortung einher, sauber zu arbeiten und nicht in einseitige Meinungsmache zu verfallen. Die folgenden sieben Schritte dienen als Werkzeugkasten, um die Güte von Quellen kritisch zu prüfen – für wissenschaftlich fundierte, evidenzbasierte Beiträge in einer rechtsstaatlich orientierten Polizeikultur.
Quellebene: Zunächst ist zu klären, um welche Quellenart es sich handelt (s. Abschnitt „Quellenarten“). Wenn möglich sind tiefe Quellebenen zu bevorzugen. Es ist stets zu prüfen, ob auf originäre Daten oder Studien zurückgegriffen wird und ob die Daten interpretiert oder Aussagen kritisch eingeordnet werden müssen.
Autorenschaft und Institution: Wessen Gedanken repräsentiert die Quelle? Handelt es sich um Fachleute oder Institutionen mit klarer wissenschaftlicher Autorität (z.B. Forschende an Hochschulen oder das BKA) oder um Akteure mit politischer oder kommerzieller Agenda (z.B. taz, NIUS oder BILD)? Auch das Zielpublikum ist relevant: Eine Publikation, die für ein Fachpublikum verfasst ist, erfüllt andere Standards als ein populärer Social-Media-Post oder ein Boulevardmedium.
Qualitätssicherung: Wurde der herangezogene Text vor Veröffentlichung von unabhängigen Fachleuten geprüft? Peer-Review-Prozesse oder eine redaktionelle Fachprüfung sind Gütesiegel. Häufig variieren die Qualitätskontrollen insbesondere auch bei polizeilichen Fachzeitschriften. Das heißt nicht, dass dort publizierte Artikel per se unbrauchbar sind, aber die inhaltliche Validierung obliegt stärker der Autorenschaft selbst. Es ist also bewusst auf saubere Quellenarbeit des Artikels und klare Nachvollziehbarkeit der Argumentation zu achten.
Transparenz und Replizierbarkeit: Verlässliche Quellen zeichnen sich durch Offenheit von Daten und Methoden aus. Kann nachgeprüft werden, wie die Ergebnisse zustande gekommen sind? Nur wenn zugrundeliegende Statistiken, Zeiträume oder Berechnungsmethoden zugänglich sind, lassen sich Aussagen prüfen und nachvollziehen. Fehlende Transparenz sollte insbesondere bei kriminalpolitischen Thesen skeptisch machen.
Einordnung: Daten ohne Kontext können täuschen. Es ist zu prüfen, ob eine Quelle Bezugsgrößen wie z.B. Bevölkerungsanteile, Altersstruktur oder methodische Änderungen berücksichtigt und ob Daten folgerichtig im Gesamtkontext betrachtet werden. Gerade bei der PKS können gesetzliche Reformen oder geänderte Zählweisen Anstiege erzeugen, die nichts mit einer tatsächlichen Kriminalitätszunahme zu tun haben. Eine fachgerechte Einordnung ist hier unverzichtbar.
Umgang mit Gegenpositionen: Wer ausschließlich Belege heranzieht, die ins eigene Bild passen, verstärkt den Confirmation Bias. Seriöse wissenschaftliche Beiträge setzen sich auch mit abweichenden Befunden auseinander und benennen Limitationen. Es sollten stets kontrastierende Studien und alternative Erklärungen geprüft und benannt werden, um Verzerrungen zu vermeiden.
Politischer Bias: Jede Quelle hat einen Kontext. Es ist stets zu hinterfragen: Entstammt ein Beleg einer neutralen Fachquelle oder einem Medium mit politischer Linie? Gerade bei sicherheitspolitischen Themen gilt: Ideologisch gefärbte Medien liefern selektive Darstellungen. Wenn solche Quellen zitiert werden, dann mit kritischer Distanz: Die politische Stellung der Quelle muss offen benannt und die Position mit Gegenpositionen sowie neutralen, wissenschaftlich belastbaren Belegen kontrastiert werden.
Wer diese Prüfschritte beachtet, schafft die Basis für belastbare, glaubwürdige Fachartikel. Sorgfältige Quellenauswahl und -arbeit ist Voraussetzung für einen reflektierten, evidenzorientierten Diskurs in der Polizei. Autorinnen und Autoren in polizeilichen Fachzeitschriften tragen so dazu bei, verzerrte Narrative zu vermeiden und stattdessen eine faktenbasierte polizeiliche Arbeit zu fördern.
5 Fazit
Quellenarbeit ist nicht nur eine Frage der Methodik, sondern auch Ausdruck polizeilicher Berufsethik. Analog zum polizeilichen Handeln, das dem Neutralitätsgebot und der Verhältnismäßigkeit unterliegt, muss auch die Quellenauswahl neutral und ausgewogen erfolgen. Nur wenn Fakten unvoreingenommen und sachlich eingeordnet werden, entstehen belastbare und praktisch nutzbare Fachbeiträge.
Der vorliegende Beitrag hat dargestellt, wie wissenschaftliche Standards und kritische Quellenprüfung das Fundament für belastbare Aussagen bilden und auch, wie es nicht geht: Unsorgfältig interpretierte oder selektiv gewählte Belege können falsche Narrative erzeugen, die Ausbildung, Einsatzpraxis und öffentliche Wahrnehmung verzerren. Nur auf belastbaren Grundlagen können Diskurse geführt werden, die dem Anspruch einer rechtsstaatlich fundierten Polizeikultur gerecht werden.
Schließlich soll hier daran appelliert werden, menschlich zu bleiben: Hinter jeder Statistik und jedem Sachverhalt stehen Menschen. Eine evidenzbasierte, korrekte Publikationskultur bedeutet nicht nur Genauigkeit, sondern auch Empathie und Verantwortungsbewusstsein – im Dienst einer gesellschaftsnahen und rechtsstaatlichen Polizeiarbeit.
Anmerkungen
- PK Alexander Alff vom Einsatz- und Streifendienst der PI Northeim studiert nebenberuflich Rechtswissenschaften an der FernUniversität Hagen im Studiengang der Ersten Juristischen Prüfung. KK Robert Lippitz arbeitete bis Mai 2025 in der PI Göttingen und schloss nebenberuflich den Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Uni Bochum ab. Aktuell ist er Student der Laufbahngruppe 2.2, Einstiegsamt des BKA. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Autoren wieder.
- Vgl. Aden 2003. Polizeinahe Fachzeitschriften: Formen und Grenzen des Einflusses auf polizeiliche Deutungsmuster und politische Entscheidungsprozesse. In: Lange (Hg.). Die Polizei der Gesellschaft: zur Soziologie der inneren Sicherheit, S. 357-373.
- Vgl. Mediadaten „Die Kriminalpolizei“, tinyurl.com/mr3hsy56, abger. 24.8.2025.
- Siehe Hipp/Fröhlich 2025. Tagesspiegel. Unhaltbare Vorwürfe und ein erfundener Penis: Wie die „Bild“ und Polizisten den Ruf einer Berliner Beamtin zerstörten. tinyurl.com/bp974dpc, abger. 23.7.2025.
- Siehe tinyurl.com/44563xn5, abger. 24.8.2025.
- Vgl. Baur/Blasius 2022. Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung, 3. Aufl, S. 411 f.; Bänsch/Alewell 2020. Wissenschaftliches Arbeiten, 12. Aufl., S. 34 f.
- Vgl. Brüsemeister 2008. Qualitative Forschung: Ein Überblick, S. 16 ff.
- Vgl. Baur/Blasius 2022, a.a.O., S. 61 f.
- Vgl. Bänsch/Alewell 2020, a.a.O., S. 35.
- Vgl. Baur/Blasius 2022, a.a.O., S. 63 f.
- Möllers 2017. Der Theorie-Praxis-Streit bei der Polizei. In: Kopke/Kühnel (Hg.). Demokratie, Freiheit und Sicherheit, S. 328.
- www.tinyurl.com/256cxms2, abger. 24.8.2025.
- Landtag NRW 2025. Drs. 18/13171: Antrag der Fraktion der AfD: Opfer sexueller Gewalt wirksam schützen – chemische Kastration von Sexualstraftätern vereinfachen.
- Siehe www.tinyurl.com/2s436uhr, abger. 24.8.2025.
- BKA 2025. PKS 2024, www.tinyurl.com/4t7ntd8t, abger. 24.8.2025.
- Vgl. Kunz/Singelnstein 2021. Kriminologie: Eine Grundlegung. S. 226 ff.
- Deshalb veröffentlicht das BKA jährlich einen „Änderungsnachweis“ zur PKS, z.B. www.tinyurl.com/mr7dudd5, abger. 24.8.2025.
- BKA 2024. Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. tinyurl.com/mr53retc, abger. 24.8.2025,
- BGBl. I 2016, 2460 ff.
- BMJV. Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, siehe www.tinyurl.com/yc4775yw, abger. 24.8.2025; BT-Drs. 19/15825.
- BMI 2024. PKS 2023 – Ausgewählte Zahlen im Überblick. www.tinyurl.com/yu9r9ykt, abger. 24.8.2025, S. 16.
- Siehe Siggelkow, P. 2024. Tagesschau. Faktenfinder. Warum die Zahl der Sexualstraftaten gestiegen ist. www.tinyurl.com/3wafjxna, abger. 24.8.2025.
- Vgl. Nowrousian 2024a. Migrantenkriminalität: Zum Stand der Dinge (Teil 2), Die Kriminalpolizei 2/2024, S. 23-28 (23).
- Nowrousian 2024a, a.a.O., S. 26.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel 2017. Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl., § 51 Rn. 45, 47, 50.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel 2017, a.a.O. § 51 Rn. 50.
- Vgl. Nowrousian 2024a. a.a.O., S. 23 (23, 25).
- Nowrousian 2024b. Migrantenkriminalität – Die Trends verstärken sich, Die Kriminalpolizei 3/2024, S. 4 (6).
- Gessenharter 2004. Die Neue intellektuelle Rechte und ihre Unterstützung durch Politik und Medien. In: Braun/Hörsch (Hg.): Rechte Netzwerke – eine Gefahr. S. 20.
- Kellershohn 2014. „Konservative Volkspartei“ – Über das Interesse der jungkonservativen Neuen Rechten an der AfD. www.tinyurl.com/mr48s4b8, abger. 24.8.2025.
- Linden 2024. Markus Linden über das rechte Portal Nius im Fokus der Medienaufsicht. In Sterz (Red.), @mediasres. Deutschlandfunk. tinyurl.com/4hfkp5dw, abger. 24.8.2025.
- Vgl. Dittrich/Klimmt, NK 33(1) 2021, S. 28-45.
- Vgl. Hestermann, NK 33(1) 2021, S. 46-65.
