Schnittpunkt von Wissenschaft und Praxis

Austauschprogramm des Masterstudienganges Kriminalistik


Von KHK Mario Rietig und KOK Alexander Lösch, Oranienburg1

 

1 Einführung

 

Die Komplexität moderner Kriminalitätsphänomene und die damit einhergehenden, stetig wachsenden Anforderungen an die polizeiliche Ermittlungsarbeit erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung polizeilicher Kompetenzen und Ausbildungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund wurde der Masterstudiengang Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg konzipiert. Dieser zeichnet sich durch einen klaren Fokus auf die praktische Anwendbarkeit kriminalwissenschaftlicher Erkenntnisse aus. Ziel ist es dabei insbesondere, Kriminalisten mit tiefgreifenden, direkt in der Praxis nutzbarem Wissen für anspruchsvolle kriminalistische Aufgaben zu qualifizieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer vertiefenden und fachübergreifenden Wissensvermittlung. Damit wird nicht nur den immer komplexeren Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Arbeit Rechnung getragen, sondern auch die Integration aktueller Forschungsergebnisse aus den Kriminalwissenschaften in die polizeiliche Praxis gefördert. Im Rahmen des Moduls „Grundlagen des kriminalistischen Handelns“ dieses Studiengangs bot sich uns eine besondere Gelegenheit: Frau Mag. Dr. Nina Kaiser, Leiterin des Hans Gross Zentrums für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften (ZiK) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, stellte ihre Einrichtung und deren innovativen Ansatz vor. Die Präsentation stieß, ganz im Sinne des wissenschaftlichen und interdisziplinären Anspruchs unseres Masterstudiums, auf großes Interesse. Die vorgestellten Ansätze zur Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie die interdisziplinäre Ausrichtung des Zentrums weckten unseren Wunsch, diese international renommierte Institution näher kennenzulernen. Folgerichtig entschlossen wir uns, das Hans Gross Zentrum im Rahmen einer Erasmus-Mobilität zu besuchen, um vertiefte Einblicke zu gewinnen und den wissenschaftlichen Austausch zu suchen.

 

2 Hans Gross Zentrum als kriminalwissenschaftlicher „One-Stop-Shop“


Das ZiK positioniert sich als ein zentraler Knotenpunkt – ein kriminalwissenschaftlicher „One-Stop-Shop“ – an dem juristische Expertise mit Erkenntnissen aus Kriminologie, Kriminalistik und diversen forensischen Disziplinen systematisch verbunden wird.2 Diese Konzeption knüpft unmittelbar an das visionäre Erbe seines Namensgebers, Hans Gross, an. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts identifizierte Gross, einer der maßgeblichen Wegbereiter der wissenschaftlichen Kriminalistik, die Limitationen einer rein juristisch ausgerichteten Ausbildung im Kontext der Strafverfolgung. Er postulierte die Notwendigkeit einer erweiterten, interdisziplinären Qualifikation für alle Akteure im Strafrechtssystem, insbesondere für Juristinnen und Juristen sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Diese sollte über dogmatische Rechtskenntnisse hinausgehen und auch Wissen aus angrenzenden Feldern wie Medizin, Psychologie und technischen Wissenschaften integrieren. Das von Gross 1912 an der Universität Graz etablierte „k.k. kriminalistisches Institut“, das Bibliothek, Museum, ein Laboratorium und eine Gutachtenstelle umfasste, stellte einen international beachteten institutionellen Vorreiter dar, der Forschung, Lehre und Praxis auf einzigartige Weise miteinander verwob.3


Unter der Leitung von Frau Mag. Dr. Nina Kaiser führt das ZiK diese Tradition fort und adaptiert sie an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Es versteht sich als Brücke zwischen den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit der Aufklärung, Erklärung, Verfolgung und Prävention von Kriminalität befassen, und etabliert eine dynamische Schnittstelle zwischen universitärer Forschung und praktischer Anwendung. Die fortwährende Relevanz eines solchen interdisziplinären Ansatzes manifestiert sich eindrücklich in den aktuellen Forschungsprojekten des Zentrums. So widmet sich bspw. das Projekt „Intuition im Strafverfahren?“ der Analyse jener oft unbewussten Faktoren, die spezialpräventive richterliche Entscheidungen beeinflussen.4 Im Rahmen von „COVIOCRIM“ wird, in Kooperation mit der New Vision University in Georgien und dem Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Graz, eine Plattform zum Kompetenzaufbau gegen Gewaltkriminalität, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, entwickelt. Ein weiteres Projekt, „Wohnraum – Haftraum“, untersucht mittels eines multidisziplinären Zugriffs aus Kriminologie, Architektur, Psychologie und Recht den Haftraum als gelebten Ort, um dessen Potenziale für das Anstaltsklima und die Entlassungsvorbereitung zu evaluieren.5 Diese Projekte illustrieren exemplarisch die thematische Bandbreite und den wissenschaftlichen Anspruch des ZiK, komplexe kriminologische und kriminalistische Fragestellungen ganzheitlich zu bearbeiten und innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

 

3 Vorstellung moderner Ermittlungsansätze


Den Auftakt unseres Aufenthalts am Hans Gross Zentrum bildete – nach einer herzlichen persönlichen Begrüßung von Frau Mag. Dr. Nina Kaiser – eine Vertiefung in das Feld der Open Source Intelligence (OSINT) – ein Bereich von zentraler Bedeutung für moderne Ermittlungsansätze angesichts ubiquitärer digitaler Spuren. Prof. Jeff Walker von der University of Alabama at Birmingham demonstrierte eindrücklich, wie durch die systematische Analyse offen zugänglicher Informationsquellen – von sozialen Netzwerken über Geodaten bis hin zu Webarchiven – kriminelle Netzwerke aufgeklärt und Tathintergründe erhellt werden können. Besonders prägnant war ein US-amerikanisches Fallbeispiel zur Analyse von Waffengewalt im urbanen Raum, welches das Phänomen des „Internet Banging“ beleuchtete – die Verlagerung von Gangkriminalität und -konflikten in den digitalen Raum. Eine hierzu referierte Studie6 zeigt, dass jugendliche Gewalttäter soziale Medien gezielt nutzen, um Gewalt anzukündigen, Konflikte auszutragen und sich gewaltverherrlichend zu inszenieren. Dies verdeutlicht, dass Gewalthandlungen zunehmend im digitalen Raum vorbereitet, sichtbar gemacht und eskaliert werden. Der für eine fundierte kriminalwissenschaftliche Betrachtung unerlässliche „Blick über den Tellerrand“ manifestierte sich in besonderer Weise im Austausch mit einer Studierendendelegation der Montclair State University (US). Diese Gruppe besuchte im Rahmen einer Summer School die Universität Graz, um Einblicke in das österreichische Justizsystem zu gewinnen. Wir hatten dadurch die Gelegenheit, an weiten Teilen ihres Programms teilzuhaben. Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Gabriele Schmölzer, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, entwickelte sich eine intensive rechtsvergleichende Diskussion über die Strafverfolgungssysteme Österreichs, Deutschlands und der USA. Dabei wurden strukturelle Gemeinsamkeiten, wie die institutionelle Trennung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie vergleichbare Beschuldigten- und Opferrechte in der Ermittlungsphase, ebenso deutlich wie grundlegende Unterschiede. So wurzelt das amerikanische Jury-System tief in der angelsächsischen Rechtstradition, während das österreichische Schöffen- und Geschworenensystem spezifische kontinentaleuropäische, historisch gewachsene Entwicklungen widerspiegelt, etwa im Kontext der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus durch das Verbotsgesetz. Differenzen zeigten sich auch in der Gewichtung der Strafzwecke, wobei in der österreichischen und deutschen Strafrechtsdogmatik die Prävention – sowohl spezial- als auch generalpräventiv – eine zentralere Rolle als Legitimationsgrundlage des Strafens einnimmt als in Teilen des US-amerikanischen Sanktionssystems, was sich bspw. in der Debatte um die Todesstrafe oder sehr lange Freiheitsstrafen äußert. Die fundamentale Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für das österreichische Rechtssystem wurde in diesem Kontext ebenfalls hervorgehoben. Dieser interkulturelle und rechtsvergleichende Austausch verdeutlichte, dass trotz unterschiedlicher rechtlicher Ausgestaltungen das übergeordnete Ziel der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit ein universelles Anliegen bleibt. Den Abschluss dieses erkenntnisreichen Tages markierte eine gemeinsame Stadtführung durch das historische Graz.

 

 

4 Organisation der österreichischen Strafjustiz


Ein weiterer Schwerpunkt unseres Aufenthalts lag auf der praktischen Organisation der österreichischen Strafjustiz. Eine Exkursion führte uns in die Justizanstalt Graz-Karlau, eine traditionsreiche Strafvollzugsanstalt, die für den Vollzug von Freiheitsstrafen von über 18 Monaten bis hin zu lebenslangen Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen („Maßnahmenvollzug“) an zurechnungsfähigen, jedoch psychisch schwer erkrankten Straftätern zuständig ist und über eine Kapazität von rund 522 Haftplätzen verfügt. Die Führung bot einen vielschichtigen Einblick, wie sich historischer baulicher Rahmen und moderne Vollzugskonzepte miteinander verbinden. Vom zeitgemäß gestalteten Besucherbereich, über den Aufnahme- und Erstzugangsbereich, der der Orientierung neu eingelieferter Gefangener dient, bis hin zu besonders gesicherten Abteilungen, in denen bei Bedarf speziell geschulte Einsatzteams der Justizwache tätig werden, wurde die Komplexität des Anstaltsbetriebs deutlich. Besonders beeindruckend war das breite Spektrum an Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. In den anstaltseigenen Betrieben können Inhaftierte nicht nur finanzielle Rücklagen für die Entlassungszeit bilden, sondern auch Berufskompetenzen bis hin zum Erwerb eines Gesellenbriefes erlangen, was das Prinzip der Resozialisierung als Anspruch unterstreicht.

 

5 Bachelorstudiengang „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“


Diese Einblicke in die Spannungsfelder zwischen traditionellen Haftstrukturen, modernen Resozialisierungsansätzen und der fortschreitenden digitalen Transformation der Justiz verdeutlichten den Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften, die sowohl über fundiertes juristisches Wissen als auch über interdisziplinäre Kompetenzen verfügen. Eine adäquate Antwort auf diese Herausforderungen bietet bspw. der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz neu etablierte Bachelorstudiengang „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“. Dieses interdisziplinäre Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt, ergänzt um wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fächer, zielt darauf ab, Absolventinnen und Absolventen für die komplexen Anforderungen eines sich dynamisch verändernden Arbeitsmarktes vorzubereiten. Eine der drei wählbaren Spezialisierungen ist explizit auf „Sicherheit und Strafvollzug“ ausgerichtet und vermittelt Kompetenzen, die für anspruchsvolle Tätigkeiten und Leitungsfunktionen in diesem Sektor essenziell sind. Exemplarisch seien hier Module wie „Recht des Sicherheits- und Strafvollzugsmanagements“, „Praxis des Sicherheits- und Strafvollzugsmanagements“, welche Aspekte wie Gender- und Diversitätsmanagement, Sicherheits- und Risikomanagement sowie auch den Schutz kritischer Infrastrukturen thematisiert, genannt. Ergänzt durch grundlegende Module wie „Künstliche Intelligenz, technologische Innovationen und Gesellschaft im digitalen Wandel“, wird hier eine zukunftsorientierte Ausbildung angeboten, die den Entwicklungen und Bedarfen im Justiz- und Sicherheitssektor Rechnung trägt.7

 

6 Interdisziplinäre Perspektiven bei häuslicher Gewalt


Ein weiterer zentraler Themenschwerpunkt unseres Austauschs widmete sich der komplexen Problematik der Gewalt im sozialen Nahraum, die aus juristischer, sozialwissenschaftlicher und operativer Perspektive beleuchtet wurde. Den Auftakt bildete eine Vorlesung von Dr. Sebastian Gölly, der interdisziplinäre Perspektiven auf Prävalenz, Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt eröffnete, mit einem besonderen Fokus auf Methoden der Risikoeinschätzung. Er analysierte die vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt – seien sie physischer, sexueller, psychischer, emotionaler oder ökonomischer Natur – und unterstrich die Notwendigkeit eines sensiblen Verständnisses für Eskalationsdynamiken, Interventionsfenster und spezifische Schutzbedarfe. Von besonderer Relevanz war hierbei die Betonung des Konzepts des „window of opportunity“ – eines oft nur kurzen Zeitfensters nach einer Gewalttat, in dem Betroffene eine erhöhte Bereitschaft zur Annahme von Hilfe zeigen.8 Interessanterweise wurde dieses Konzept auch auf Täterinnen und Täter ausgeweitet, die in Phasen erhöhter Einsichtsfähigkeit oder emotionaler Labilität ebenfalls zugänglicher für Interventionsangebote sein können – ein Aspekt, der für die Konzeption und Durchführung von Täterprogrammen von erheblicher Bedeutung ist.


Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt betrachtet sich Österreich selbst als Pionier in Europa. Durch drei zentrale Gewaltschutzgesetze in den Jahren 1997, 2009 und 2019 wurde der Schutz von Betroffenen systematisch und kontinuierlich ausgebaut. Im Vergleich zum brandenburgischen Polizeirecht ergeben sich bei den polizeilichen Befugnissen nur geringfügige Unterschiede – diese sind meist allein begrifflicher Natur. Der grundlegende Interventionsansatz „Wer schlägt, der geht“ ist auch in Österreich fest verankert, was sich in über 15.000 polizeilich ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverboten allein im Jahr 2022 zeigt. Analog zu den Entwicklungen in Brandenburg wird – ohne Opferschutzbelange zu vernachlässigen – auch in Österreich zunehmend Wert auf eine integrative Täterarbeit gelegt.


Die praktische Umsetzung dieser Ansätze wurde am Nachmittag durch Besuche bei zwei zentralen Einrichtungen des Opferschutzes und der Straffälligenhilfe in Graz vertieft. Zunächst erhielten wir Einblicke in die Arbeit des Gewaltschutzzentrums Steiermark. Seit seiner Gründung im Jahr 1995 hat sich das Zentrum zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für Betroffene häuslicher Gewalt in der Region entwickelt und bietet umfassende psychosoziale sowie juristische Unterstützung für Betroffene. Es fungiert als wichtige Institution im interministeriellen Zuständigkeitsbereich des Justiz-, Innen- und Sozialressort. Ein wesentlicher Unterschied zur Rechtslage in Brandenburg besteht darin, dass die Polizei in Österreich gesetzlich verpflichtet ist, bei Einsätzen im Kontext von Gewalt im sozialen Nahraum das zuständige Gewaltschutzzentrum sowie die zuständige Einrichtung für Gewaltpräventionsberatung zu informieren. In Brandenburg ist dies eine „Kann-Vorschrift“. Den Abschluss des Tages bildete der Besuch bei der Organisation NEUSTART, die im Auftrag des österreichischen Justizministeriums ein breites Spektrum an Dienstleistungen in den Bereichen Prävention, Täter- und Opferhilfe, Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe sowie Tatausgleich anbietet. Besonders eindrücklich war die Schilderung der Fallkonstellationen: Von einem achtjährigen Kind, das seine Großmutter schwer geschlagen hat bis zu einer 87-jährigen Person – Gewalt kennt kein Altersprofil. Wesentlich für den Erfolg ist die enge Kooperation mit anderen NGOs, die eine zeitnahe Weitervermittlung – etwa in psychotherapeutische Versorgung – sicherstellt.


Diese praxisnahen Einblicke verdeutlichten eindrücklich, dass ein effektiver Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum nur durch ein koordiniertes Zusammenspiel von adäquater Gesetzgebung, konsequentem polizeilichem Einschreiten, umfassender psychosozialer Betreuung und zielgerichteten Präventionsmaßnahmen erreicht werden kann.

 

 

7 Interdisziplinäre kriminalwissenschaftliche Ansätze


Der fünfte und letzte Tag unseres Aufenthalts in Graz kulminierte in mehrfacher Hinsicht in einer Woche intensiver interdisziplinärer kriminalwissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Dieser Tag fiel zusammen mit dem Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, der unter dem Leitthema „Resilienz“ stand. Hierbei wurde die Widerstandskraft des Rechtsstaats und seiner Institutionen aus vielfältigen politischen, juristischen und gesellschaftlichen Perspektiven beleuchtet. Nach den einleitenden Worten der Universitätsleitung und der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eröffnete ein hochkarätig besetztes Panel die Diskussionen. Verfassungsrechtler, Praktikerinnen und Praktiker aus der Verwaltung sowie Digitalisierungsexperten erörterten, ob Krisen primär als Katastrophe oder vielmehr als Chance zur Erneuerung und Stärkung der Demokratie zu verstehen seien. Im Mittelpunkt standen dabei die Spannungsfelder zwischen der Notwendigkeit von Effizienz, der Aufrechterhaltung von Widerstandskraft und dem unbedingten Erhalt demokratischer Grundwerte. Ein zweites Panel, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus Deutschland und Österreich, des Europäischen Gerichtshofs sowie einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, befasste sich im Anschluss mit der Frage, wie nationale und supranationale rechtliche Institutionen auf resilienzbedrohende Entwicklungen reagieren können. Thematisiert wurden unter anderem die Schutzmechanismen des deutschen Grundgesetzes, aktuelle europarechtliche Entwicklungen sowie die Herausforderungen für den Internationalen Strafgerichtshof.


Am Nachmittag verlagerte sich der Fokus auf praxisorientierte Workshops und Panels. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Panel des Hans Gross Zentrums für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, das sich erneut – nun einem größeren Auditorium öffnend – dem Thema „Gewalt im sozialen Nahraum“ widmete. Im Zentrum der Diskussion standen die strukturellen und rechtlichen Grundlagen des Umgangs mit dieser Problematik. Dr. Sebastian Gölly und Frau Mag. Dr. Nina Kaiser referierten zu den österreichischen Rechtsgrundlagen mit Blick auf kriminologische Aspekte während Frau Mag. Ida Leibetseder die phänomenologischen Besonderheiten aus psychologischer Sicht erläuterten, wobei auch hier das Konzept des „window of opportunity“ für potenziell gelingende Interventionen erneut eine Rolle spielte. In diesem Rahmen hatten auch wir die Gelegenheit, als Vortragende aktuelle deutsche Entwicklungen und Herausforderungen im Risikomanagement bei Fällen häuslicher Gewalt anhand eines realen Fallbeispiels aus der Prignitz (Brandenburg) vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.


In unserem Beitrag spannten wir den Bogen von der europaweit geltenden Istanbul-Konvention, über das deutsche Gewaltschutzgesetz, bis hin zu aktuellen bundesdeutschen Entwicklungen im Bereich des Risikomanagements. Wir berichteten über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „GaTe“, im Rahmen dessen das standardisierte Risikobewertungsinstrument GaTe-RAI entwickelt wurde. Dieses Instrument umfasst 14 empirisch validierte Kriterien zur Früherkennung potenziell tödlicher Partnerschaftsgewalt, wobei insbesondere das sog. „Leaking“ – also Andeutungen oder Ankündigungen von Gewalt – sowie psychologische Eskalationsmuster eine zentrale Rolle spielen.9 Darauf aufbauend stellten wir das 2024 in Brandenburg verabschiedete Landesgesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor, das die polizeilichen Befugnisse signifikant erweitert. Zu den Neuerungen zählen unter anderem die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) in definierten Hochrisikofällen zur Überwachung von Kontakt- und Näherungsverboten, die Verlängerung polizeilicher Wohnungsverweisungen auf bis zu 14 Tage, die Möglichkeit, unmittelbar eine Opferberatungsstelle hinzuzuziehen, sowie die mögliche Verpflichtung von Täterinnen und Tätern zur Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung, sofern hier der entsprechende gerichtliche Beschluss vorliegt. Zudem wurde eine Rechtsgrundlage für behördenübergreifende Fallkonferenzen („Runde Tische“) geschaffen, die einen datenschutzkonformen Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz, Interventionsstellen, Jugendhilfe und weiteren Akteuren in Hochrisikofällen ermöglichen. Diese Maßnahmen zielen auf einen Paradigmenwechsel ab: Weg von der reaktiven Gefahrenabwehr, hin zu einer frühzeitigen Intervention und einer konsequent opferzentrierten Prävention, die Täterarbeit stets mitdenkt.

 

8 Schlussbetrachtung


Der Aufenthalt am Hans Gross Zentrum in Graz war weit mehr als ein rein fachlicher Austausch; er verkörperte ein gelebtes Plädoyer für die Überwindung disziplinärer und institutioneller Grenzen und wird uns als rundum gelungene sowie erinnerungswürdige Erfahrung im Gedächtnis bleiben. Die intensive Auseinandersetzung mit den österreichischen Ansätzen hat den eigenen Blick geschärft. Ein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle den verantwortlichen Stellen an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, die diesem Vorhaben nicht mit Vorbehalten, sondern mit regem Interesse und tatkräftiger Unterstützung begegnet sind. Nicht zuletzt hat der Masterstudiengang Kriminalistik an der Hochschule unsere interdisziplinäre Sichtweise entscheidend geprägt und die Grundlage für solche fruchtbaren Austausche gelegt. Hinzu kommen die Fähigkeit zum kritischen Blick über den „dienststellenegoistischen Tellerrand“ im nationalen wie internationalen Kontext sowie wertvolle Erfahrungen in der Teamarbeit bei der Erschließung und Bewertung von fachlich Anspruchsvollem und Neuem.10 Diese im Masterstudium erworbenen Kompetenzen sind es, die es ermöglichen, komplexe kriminalistische Herausforderungen auch zukünftig erfolgreich und mit einer geweiteten Perspektive zu meistern.

 

Anmerkungen

 

  1. Die Autoren sind Angehörige der Polizei Brandenburg und gegenwärtig Studenten im dritten Studienjahrgang des Masterstudiengangs Kriminalistik an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg. Der Beitrag entstand im Zusammenwirken mit LKD a.D. Ralph Berthel.
  2. Über uns – Hans Gross Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, zuge. 13.6.2025, zentrum-kriminalwissenschaften.uni-graz.at/de/ueber-das-zentrum/.
  3. Nina Kaiser, Hans Gross und der Kriminaldienst. Zur Bedeutung der kriminalistischen Aus- und Fortbildung damals wie heute, SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis, Nr. 2 (2022): 82–97, doi.org/10.7396/2022_2_G.
  4. Unsere Projekte – Hans Gross Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften, zuge. 13.6.2025, zentrum-kriminalwissenschaften.uni-graz.at/de/unsere-forschung/unsere-projekte/.
  5. Ebd.
  6. Desmond Upton Patton, Robert D. Eschmann, und Dirk A. Butler, „Internet Banging: New Trends in Social Media, Gang Violence, Masculinity and Hip Hop“, Computers in Human Behavior 29, Nr. 5 (September 2013): A54–59, doi.org/10.1016/j. chb.2012.12.035.
  7. Universität Graz, Curriculum für das Bachelorstudium Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel (Law, Business and Society in Times of Digital Transfor-mation), o. J.
  8. Mari Brännvall und Veronica Ekström, Immediate and coordinated responses to domestic violence: exploring the window of opportunity concept, Journal of Gender- Based Violence 7, Nr. 2 (Juni 2023): 288–303, doi.org/10.1332/239868 021X16693145720089.
  9. Tanita Rumpf u.a., Leaking in Intimate Partner Homicide: A Systematic Review, Trauma, Violence, & Abuse 25, Nr. 4 (Oktober 2024): 3005–19, doi.org/10.1177/15248380241237213.
  10. „Masterstudiengang Kriminalistik | Hochschule Polizei Brandenburg“, zuge. 16.6.2025, hpolbb.de/k-master.