Die Mobile Bearbeitungsstraße – „GeSa goes country“
Von LPD Frank Ritter und KHK Jan Kubelke, Itzehoe¹
1 Worum geht es?

Schon der Fachbeitrag „Der Einsatzabschnitt Folgemaßnahmen in BAO-Lagen“2 machte deutlich, dass kaum ein EA so arbeitsintensiv vorzubereiten ist, wie der der „Folgemaßnahmen“ (bzw. EA Ermittlungen, EA Kriminalpolizei usw.3). Einsatzerfahrene Planer wissen was es heißt, Gewahrsamräume herzurichten, die Transportkapazitäten zu berechnen, die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Gerichten, Rechtsanwälten und Angehörigen sicherzustellen, die erkennungsdienstlichen Behandlungen zu organisieren, Objektschutz für die GeSa zu betreiben, Personal zu rekrutieren und vieles mehr. Bereits der damalige Fachaufsatz formulierte das – auch heute noch geltende – Ziel, dass das taktische Einsatzkonzept schon dadurch aufgehen möge, dass es idealerweise gar keine Gefangenen gibt und dass gar keine Transportfahrten zu leisten sind; trotz dieses häufig sehr hohen logistischen Aufwandes. „Viel Lärm um nichts“ also, um mit William Shakespeare zu sprechen? Oder „für die Katz arbeiten“, wie es der Volksmund gern nennt?

Nein: Hier stellt sich die Frage, ob und wie sich Aufwand und Ertrag in einem günstigeren Verhältnis gestalten ließen und wo dabei welche Risiken lägen. Vermutlich haben die meisten Länderpolizeien hierzu schon eigene Ideen bewegt und regionale Lösungen gefunden.4 Die Frage nach effektiver und effizienter Relation von Input und Outcome ist also keineswegs neu und ganz gewiss nicht allein auf eine Polizeidirektion im schleswig-holsteinischen Südwesten zu fokussieren. Die Heimatdirektion der Autoren ist aber nun einmal absolut ländlich geprägt; mit enormer Fläche und dürftiger Verkehrsinfrastruktur, zweigeteilt durch den Nord-Ostseekanal, mit sehr überschaubaren Zentralgewahrsamsstandorten und mit einem eher grobmaschigen Dienststellennetz und dünner Personaldecke. Soweit gar nichts Besonderes, käme nicht die Tatsache hinzu, dass hiesige Region in erhöhtem Maße mit ad hoc-Lagen im Zusammenhang mit dem Protest zur Klima-Politik und zur Energieversorgung belastet ist. Als Stichworte seien genannt: Größter Chemiepark des Landes5, zentrale Kerosinproduktion für die norddeutschen Großflughäfen, zahlreiche Verarbeitungsbetriebe fossiler Brennstoffe, das im Bau befindliche LNG-Terminal (ein auserkorener Protest-Hotspot für Ende-Gelände und Greenpeace), zwei Kernkraftwerke6 und besagter Nord-Ostseekanal mit einer fragilen Schleusenlogistik zur Unterelbe. Zudem bescheren die im hiesigen Bereich gelegene norddeutsche Abschiebehafteinrichtung und ein größerer Schlachtbetrieb der Polizeidirektion immer wieder ad hoc-Auftritte verschiedener Protestgruppen. Die Weite des Raumes, die spärliche Zentralgewahrsamslogistik sowie BAO-Lagen, die nur selten vorab (mit etabliert-klassischem EA „K“) planbar sind, zwangen zum Umdenken.
2 Die Suche nach Alternativen
Die Schwerpunkte des Protests rund um Klimawandel und Energieversorgung in Schleswig-Holstein liegen in der Landeshauptstadt Kiel und im Raum Brunsbüttel an der Unterelbe, wo besagte (KRITIS-relevante) Unternehmen ihren Sitz haben. Die Entfernungen zu den Zentralgewahrsamsorten der AAO (24/7-Wachen der Kreisstädte) und die damit aufzuwendende Zeit für einen etwaigen Gefangenentransport sind riesig. Der personelle, zeitliche und logistische (Planungs-) Aufwand war in zurückliegenden BAO-Lagen entsprechend anspruchsvoll; und das bei genanntem Zielanspruch, idealerweise gar keine Gefangenen machen zu wollen.
Die PD Itzehoe war im Oktober 2019 (anlässlich der ad hoc-Besetzung des hiesigen Schlachthofes) erstmalig im größeren Umfang mit Personen konfrontiert, die ihre Identität durch aktives Handeln verschleiern wollten (Bemalen der Gesichter sowie Verkleben der Handflächen). Diese wurden seinerzeit nach den üblichen Standards „abgearbeitet“, d.h. Transport zur Dienststelle, rechtliches Gehör, erkennungsdienstliche Maßnahmen, anschließend Entlassung (oder temporärer Folgegewahrsam). Dass diese Gäste hiesiges Polstermobiliar durch bewusstes Öffnen aller unteren Körperschleusen ruinierten, war eine ebenfalls neue „Störertaktik“, die hier aber nur am Rande erwähnt sei. Bereits in diesem Einsatzkontext wurden die allseits bekannten Kapazitätsgrenzen der damals üblichen Abarbeitung deutlich. Aus der Regelorganisation heraus konnten bestenfalls bis zu zwei Dutzend Personen bearbeitet werden; darüber hinaus schließt sich das der Polizei (SH) zur Verfügung stehende Gewahrsamszeitfenster recht schnell.
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| „MoBs-Brainstorming“ – so nahm die Idee Fahrt auf … |
Weil jedoch bei den aktuellen Aktionsformen (Klima-/LNG-Protest …) zumeist 30 bis 50 oder mehr Personen agieren, konnte die lange Zeit gewohnte Form der Störer-Bearbeitung dem Anspruch der Strafverfolgung nicht mehr gerecht werden. Die bisherigen Ziele einer Ingewahrsamnahme (Polizeirecht) oder einer Festnahme (StPO) lagen im Wesentlichen in der Identitätsfeststellung und in der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Da im Regelfall keine Ausweispapiere mitgeführt werden und die eigene Identität auch nicht freiwillig preisgegeben wird, werden Fotoaufnahmen gefertigt und – soweit bei verklebten Fingern und Handflächen überhaupt möglich – Fingerabdrücke genommen.7 In den allermeisten Fällen sind die Personen dann aus dem Gewahrsam zu entlassen.8 Losgelöst von der Eingriffstiefe stehen die Zeit des Transports zu vorbereiteten Gewahrsamszellen (zuweilen auch Räume, die über ein AAO-Zentralgewahrsam hinaus aufzubauen sind) und die eigentliche Verweildauer in der GeSa nicht selten in einem deutlichen Missverhältnis.
Hiesige Neu-Konzeptionierung des „EA Folgemaßnahmen“ rankte sich daher um die Frage, wie ein vergleichsweise ähnlicher Ermittlungserfolg auch bei deutlich minimierter Logistik erreicht werden kann. Wesentlicher Ansatzpunkt war hierbei der Verzicht auf Transporte zu entlegenen Zentralgewahrsamszellen oder zu speziell hergerichteten GeSa‘n. Störer/Straftäter sollen am Tatort (zumindest aber in unmittelbarer Nähe dazu) ED-behandelt werden und – wenn es keine besonderen Gründe für eine fortgesetzte Freiheitsbeschränkung oder -entziehung gibt – vor Ort entlassen werden. Dies minimiert zudem die häufig wahrgenommenen Solidaritätsproteste an den klassischen GeSa-Standorten, die ihrerseits weiteres Polizeipersonal binden. „Ja, aber …“ tönt nun der Chor der Perfektionisten … „reicht das denn? … setzen die Personen dann nicht sofort ihre Störung fort? … was sollen die Bürger oder die Presse dazu sagen? … ist das überhaupt rechtlich zulässig?“.
3 Das regionale MoBs-Konzept
Für den Aufbau des hiesigen Konzepts einer „mobilen Bearbeitungsstraße“ (MoBs) tauschten sich deren Bauherren mit zahlreichen Dienststellen im Bundesgebiet aus, die bereits auf entsprechende Erfahrungswerte mit diesen Aktionsformen zurückgreifen konnten. Wesentliche Einflüsse auf unser Ergebnis hatten dabei z.B. die Informationen der EK Hambach.
Primäre Ziele waren von Beginn an, jederzeit an die Lage und die Störer heranzukommen, ohne wesentliche Zeitverluste eine Abarbeitung vor Ort zu gewährleisten und auch bei größeren Lagen jedem Störer ein beweissicheres Strafverfahren zu ermöglichen. Hierbei dürfte es sich regelmäßig um Straftaten mit vergleichsweise geringer krimineller Energie handeln (Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung). Sofern es zu höherwertigen Delikten kommt, kann im Bedarfsfall jederzeit auf die „klassische“ Bearbeitung auf der Dienststelle umdisponiert werden. In diesem Fall übernimmt ein Ermittlungsteam diesen Störer und begleitet ihn bis zum Abschluss der Maßnahmen. Vorabsprachen mit der regionalen Staatsanwaltschaft wurden dahingehend getroffen, dass diese Art der Bearbeitung aber nur bei sog. „qualifizierten Störern“ erfolgen soll, bei denen im Weiteren eine Vorführung zu erwarten ist. Einzelfälle bedürfen natürlich wie immer einer gesonderten Prüfung.
Grundsätzlich wurde der Rahmen abgesteckt, die jederzeitige Abarbeitung von bis zu 100 Störern im ad hoc-Einsatzfall gewährleisten zu können. Diese Zahl orientierte sich u.a. an den regelmäßig geforderten GeSa-Kapazitäten vorangegangener BAO-Zeitlagen bei hiesiger Polizeidirektion.
In der MoBs soll jede/r (K-)Beamte/in eingesetzt werden können, es bedarf lediglich einer sehr kurzen Einweisung, die im Einsatzfall durch den Leiter der MoBs durchgeführt werden kann. Es gibt keine spezielle Ausbildung oder Ausrüstung; die persönliche Ausstattung und die vorbereiteten MoBs-Kisten (siehe Ziffer 4) sind vollkommen ausreichend für den Einsatz in Sofortlagen.
Bei Bedarf wird sich das MoBs-Team (ebenfalls Ziffer 4), ggf. auch zwei Teams, an den Ort des Geschehens begeben. Die einzelnen Ermittlerteams übernehmen die Person/den Störer dann von den Einsatzkräften vor Ort (dort, wo ansonsten an das Ge-TraKo übergeben wird). Die jeweiligen Teams begleiten nun den Störer durch die „Stationen“ der MoBs. Bei diesen Stationen wird in der Regel nur die ED-Station tatsächlich etwas aufwändiger aufgebaut sein; dort muss auf einen adäquaten Hintergrund bei Fertigung der Lichtbilder geachtet werden (z.B. Hauswand, Kfz-Seitenwand). Die weiteren Stationen können beliebig auf dem Weg zum Ort der Aussprache des Platzverweises gewählt werden (z.B. bei schlechtem Wetter in Abständen abgestellte Dienst-Kfz). Der Punkt, an dem der finale Platzverweis ausgesprochen wird ist in Absprache mit der EA-Leitung vor Ort zu bestimmen. Durch die Ermittlerteams wird den Personen/Störern auf dem Weg durch diese „mobilen“ Stationen rechtliches Gehör angeboten (einschließlich der Aushändigung eines zweisprachigen Belehrungsbogens), im Falle der Sicherstellung/Beschlagnahme von Asservaten wird eine Niederschrift ausgehändigt und letztlich ein Platzverweis erteilt. Wichtig ist insgesamt, dass der (versammlungsübliche) Kurzbericht entsprechend ausgefüllt ist.
Dieser Ablauf und sämtliche polizeilichen Maßnahmen werden von den Ermittlerteams im „Maßnahmenprotokoll“ dokumentiert. Dieses Maßnahmenprotokoll sowie der Kurzbericht sind Grundlage des (in Folge einheitlich durch hiesiges Staatsschutzkommissariat) zu führende Ermittlungsverfahren. Nach „Abarbeitung“ einer Person/eines Störers werden die entstandenen Schriftstücke dem Leiter der MoBs (bzw. dem Führungsassistenten – siehe wiederum Ziffer 4) übergeben und das Team wird neu zugeteilt. Die Leitung der MoBs (FüAss) sammelt alle Unterlagen in einem separaten Ordner und führt eine Übersichtstabelle; zur aktuellen Lage der Bearbeitung bleibt die MoBs so jederzeit sprechfähig.
Bei Abweichungen der Lage oder besonderem Verhalten von Störern kann unmittelbar und flexibel reagiert werden. Der Leiter der MoBs ist für die Einteilung der Ermittlerteams vor Ort verantwortlich – bei „schwierigen“ Störern können zur Abarbeitung mehrere Teams zusammengezogen werden. Im Falle einer Bearbeitung von „qualifizierten Störern“ werden diese durch MoBs-Personal zwecks weiterer Bearbeitung zur Dienststelle verbracht; kurzfristig kann Personal nachgefordert werden.
Der wesentliche Ansatzpunkt zur individuellen Identifizierung von Personen/Störern/Tätern bleibt das Lichtbildmaterial, das in einer mobilen ED-Station gefertigt wird. Dabei sollen – ersatzweise zu besseren, aber eben nicht erlangbaren – Identifizierungsmerkmalen die Profilbilder des Kopfes (mit frei erkennbaren Ohren) der späteren Personenidentifizierung bzw. dem Strafverfahren dienen. Die Ohren9 sind quasi als Surrogat für die entstellten Papillarleisten der Fingerkuppen oder Handflächen zu betrachten. Vor diesem Hintergrund kann auch vom Versuch Abstand genommen werden, Finger oder Handflächen von fremdartigen Substanzen zu befreien. Mithin dürfte es sich hierbei auch nicht um eine typische erkennungsdienstliche Maßnahme im Sinne von § 81b StPO handeln, sondern um einen medizinisch-ärztlichen Eingriff im Kontext von § 81a StPO. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Beschluss des LG Mönchengladbach10, welcher feststellt, „dass das Warten auf ein von-alleine-Ablösen der Verklebung – verbunden mit der hierzu erforderlichen Freiheitsentziehung – als milderes Mittel gegenüber dem polizeilichen oder ärztlichen Abrubbeln der Verklebungen zu sehen wäre“. Angesichts der hiermit ggf. verbundenen Verletzung der unter der Verklebung liegenden Hautschicht leuchtet diese Sichtweise zwar ein, allerdings weiß wohl jeder, dem schon einmal versehentlich handelsüblicher Haushaltskleber auf die Finger geraten ist, dass ein „von-alleine-Verschwinden“ der direkten Hausklebeschicht die knappen Polizeigewahrsamsfristen übersteigen dürfte. Bei Sekundenklebern oder nicht einschätzbaren Selbstlaboraten11 dürfte sich dieser Aspekt entsprechend potenzieren. Es bleibt schlussendlich festzuhalten, dass sich mittels MoBs-Verfahren die Identität verklebter Personen nicht eindeutig feststellen lässt; Gleiches gilt allerdings auch für die klassischen, hoch aufwendigen GeSa-Varianten alter Schule. Der polizeiliche Erfolg war/ist hier zum Zeitpunkt der gesetzlich geforderten Entlassung aus dem Gewahrsam im Regelfall auch nicht größer.
4 Logistik und Personal
Jede MoBs ist auf fünf Ermittlerteams (je zwei PVB) und die Abarbeitung von bis zu 50 Personen/Störern ausgelegt. Mit MoBs-Leitung, Assistenz und Fotograf (einschließlich Fast-ID) umfasst jede MoBs 13 Vollzugsbeamt/innen. Die planmäßige Bearbeitungszeit je Störer wurde ursprünglich mit 20 Minuten konzeptioniert, was einer Gesamtkapazität von 15 Personen je MoBs pro Stunde entspräche. Durch Übungen und bisherige Echteinsätze konnte die Erfahrung gesammelt werden, dass es im Durchschnitt sogar noch zügiger geht und rund 20 Störer in 60 Minuten erfasst werden können. Die MoBs kann „baukastenmäßig“ durch weitere Teams aufgestockt werden oder es wird von vornherein eine zweite MoBs aufgerufen.
Im Staatsschutzkommissariat der Behörde stehen mehrere gepackte „MoBs-Kisten“ zur jederzeitigen Mitnahme bereit. Jede Kiste enthält standardisiert das notwendige Material für die Abarbeitung von 50 Personen/Störern. Hierzu zählen im Wesentlichen Ordner mit Papierformularen (Maßnahmenprotokolle/Kurzberichte, Belehrungen in Deutsch und Englisch, Sicherstellungsniederschriften, Durchsuchungsprotokolle, Blanko-Tabelle für Platzverweise), Büromaterial (Klemmbretter, Schreibmaterial, Hefter, Locher), Kameras, Ersatzbatterien, Abdeckfolien, Gliedermaßstab, Panzertape, Cuttermesser sowie ein Einsatz-Notebook mit SIM-Karte bzw. Software für Fast-ID.
5 Vor- und Nachteile einer MoBs
Zunächst die Vorteile einer MoBs auf einen Blick:
- Es können deutlich mehr Personen (Störer) innerhalb kurzer Zeit abgearbeitet werden.
- Das Strafverfahren kann durch einfache, aber qualitative Standards gesichert werden.
- Einem überschaubaren Deliktsniveau folgt ein überschaubarer K-Aufwand.
- Es bedarf keinerlei Vorbereitungen, eine MoBs kann sich an jedem Ort aufbauen und sich den örtlichen Gegebenheiten flexibel anpassen (optimal für ad hoc-Einsätze).
- Enger Fokus auf die Verhältnismäßigkeit (deutlich geringere Verweildauer der Störer mit Blick auf freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen).
- Personal und andere Ressourcen werden geschont (kein Ge-TraKo / keine GeSa).
- Grundsätzlich ist jede/r PVB (S/K) für den MoBs-Auftrag einsetzbar.
Mögliche Nachteile sollen hier nicht verschwiegen werden (es fällt allerdings schwer, überhaupt welche zu benennen):
Ein vager Kritikpunkt könnte darin liegen, dass sich ein unerfahrener Störer bei einer klassischen GeTraKo-/GeSa-Maßnahme möglicherweise unter dem emotionalen Druck der Situation doch dazu erweichen ließen, trotz Vollmaskierung und verklebten Extremitäten seine Identität preiszugeben. Hierauf basierend auf eine MoBs-Strategie verzichten zu wollen erschiene aber recht praxisfremd. Auch die gelegentliche Kritik, dass die Polizei mit „diesen Leuten“ viel zu zimperlich und unangemessen wohlwollend umgehe, vermag das Konzept nicht zu beschädigen. Betont sei, dass immer dann, wenn absehbar ist, dass zu entlassende Protestierer sofort wieder mit einer neuen Aktion fortfahren werden (blockieren, ankleben, beschädigen …), energischere Polizeimaßnahmen folgen müssen. Dies ist jedoch (z.B.) bei Ende-Gelände und Partnern im Zusammenhang mit dem Klima- und LNG-Protest an der Unterelbe eher nicht feststellbar. Hier gilt es vielmehr, die öffentlichkeitswirksamen Bilder „im Kasten haben zu wollen und dann gemeinsam die Heimreise anzutreten“.12 Die Letzte Generation (LG13) hingegen hat erfahrungsgemäß höhere Stör-Ambitionen, die eher für eine robustere, möglicherweise hybride MoBs-/GeSa-Taktik sprechen könnten. Auch interessant: Die LG bietet bei der Internetmobilisierung mittlerweile Anklickfelder an, bei dem der Protestwillige den Planern schon vorab signalisieren kann, ob er „blockadebereit“ oder „GeSa-bereit“ ist bzw. „zwar dabei sein will, diesmal aber auf Repressionen verzichten möchte“.
6 Ein erstes Fazit
„Die Dinge EINFACH machen und die Dinge einfach MACHEN“ lautet ein Credo der Autorenbehörde. Ein in die Jahre gekommener Führungsmerksatz lautet belanntlich zwar lappidar „Kräfte haben ist besser als Kräfte brauchen“, üppige Kräftelagen (oder gar ein „Kräftegigantismus“) sind aber immer seltener möglich oder tatsächlich umsetz- bzw. feststellbar. Wer mit knappen Ressourcen umgehen muss – und welche Polizei muss das nicht – hat Prioritäten zu setzen, die mit Risiken verbunden sein können. Dabei sind Fehler grundsätzlich nicht auszuschließen und gewissermaßen sogar „eingepreist“. Das MoBs-Konzept der PD Itzehoe ist als nicht ganz unumstrittener Feldversuch gestartet, der seine „Feuertaufen“ mit Bravour bestanden hat. Das mobile Konzept hat auf Anhieb sehr gut funktioniert, Änderungsansätze waren nicht ersichtlich. Die zuständige Staatsanwaltschaft begrüßte die einheitlichen Bearbeitungs- und Qualitätsstandards. Unterm Strich hat es sich erneut gelohnt, auf den Ideenreichtum, das Engagement und das Können seines Personals zu vertrauen und den Getrako-GeSa-Gedanken grundsätzlich breiter zu denken, also es mancherorts noch der Fall ist.
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Anmerkungen
- LPD Frank Ritter ist Leiter des Führungsstabes der Polizeidirektion Itzehoe in Schleswig-Holstein. Vorverwendungen waren u.a. Einsatzreferent der Landespolizei und Dozent für das Einsatzmanagement an der Fachhochschule des Landes. KHK Jan Kubelke arbeitet in der Leitung des Staatsschutzkommissariats der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe und hat das Konzept moBs für den EA Folgemaßnahmen seiner Behörde maßgeblich mitentwicke
- Ritter, Die Kriminalpolizei 2/2017, S. 26.
- Die Länder betiteln diesen EA sehr ambivalent; die PDV 100 macht hier keine engeren Vorgaben.
- Ein gutes Beispiel ist hier die BAO zur Räumung des Danneröder Forsts in Hessen – BAO Forst, EA KPM.
- Drittgrößer Chemiepark Deutschlands.
- KKWe Brunsbüttel und Brokdorf – beide sind vom Netz, unterliegen aber den Schutzpflichten des AtomG und der PDV 129.
- Auf die Thematisierung weiterer Ermittlungsmaßnahmen sei hier verzichtet.
- Gründe, die ein weiteres Sistieren erforderlich oder zulässig machen, sind benennbar, sollen an dieser Stelle jedoch nicht tiefergehend beleuchtet werden.
- Im Allgemeinen ist das Thema „Gesichtserkennung“ im polizeilichen Aufwachsen.
- LG Mönchengladbach, Beschl. v. 8.8.2019 – 5 T 35/19 (= NStZ 2021, 125).
- Ritter, Die Kriminalpolizei 4/2023, S. 12.
- Auch deshalb werden regelmäßig Medienvertreter vorab informiert, die dann gemeinsam mit den Aktivisten in die Überraschungsaktion gehen und es trotz der gern beschworenen guten Zusammenarbeit zwischen Polizei und Presse vermeiden, die Polizei zu alarmieren.
- Zur Umbenennung in „Neue Generation“ (NG) vgl. nur www.zeitonline.de v. 26.2.2025.

