Aktuelle Herausforderungen in der Vor-Ort-Untersuchung und in der Laboranalytik von Drogen
Von Dr. Jürgen Bügler, München¹
1 Einleitung

Der Drogenhandel stellt eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Organisierten Kriminalität dar. Drogenschmuggel erfolgt sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg und der letzte Schritt in der Handelskette findet zunehmend im Online-Handel statt. Tätergruppierungen agieren häufig grenzüberschreitend. Sie schrecken vor einer gezielten Einflussnahme auf Einzelpersonen, wie Staatsanwältinnen, Richter oder Journalisten, und auch vor der Anwendung von Gewalt bis hin zum Mord nicht zurück. Die immensen illegalen Gewinne werden über verschiedene Phasen der Geldwäsche dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt. Insofern stellt dieser Deliktsbereich ein sehr großes und stetig zunehmendes Problem für die öffentliche Sicherheit dar. Für den Einzelnen wiederum kann der Konsum von Drogen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren und Suchtproblemen sowie der Beschaffungskriminalität eine fatale Abwärtsspirale sein. Der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wird in der Strafverfolgung somit aus vielerlei Hinsicht zurecht ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt.
Verfolgt wird zum einen der Handel mit den klassischen Drogen2 Heroin, Cocain und Cannabis und zum anderen der Handel mit synthetischen Amfetamin-Derivaten (Amfetamin, Metamfetamin und 3,4-Methylendioxymetamfetamin (MDMA)) sowie mit den Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS). Der Umgang mit Drogen ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) reguliert. Darüber hinaus gibt es zum Umgang mit Chemikalien, die für eine illegale Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können, gesetzliche Regelungen im Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG). Die genannten gesetzlichen Regelungen, deren Fortschreibung sowie die Strafverfolgung und Rechtsprechung umfassen oder erfordern naturwissenschaftliche und toxikologische Definitionen, Festlegungen und Bewertungen, die von Sachverständigen kriminaltechnischer und forensischer Institute entwickelt werden. In dem vorliegenden Beitrag werden aktuelle Phänomene und Entwicklungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität sowie die sich daraus ergebenden Herausforderungen, Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten aus Sicht der Sachverständigen dargestellt.
2 Lagebild
In einer Pressemitteilung der EU-Drogenbeobachtungsstelle EMCDDA zum Europäischen Drogenbericht für das Jahr 2023 wurde die aktuelle Lage kurz und sehr prägnant mit „Überall, alles und jeder“ beschrieben: „Etablierte illegale Drogen sind jetzt weithin zugänglich, und es kommen immer wieder neue potente Substanzen auf den Markt. Fast alles, was psychoaktive Eigenschaften hat, kann auf dem Drogenmarkt auftauchen, oft mit falscher Kennzeichnung oder in Mischungen. Aus diesem Grund kann jeder und jede von illegalen Drogen betroffen sein, sei es direkt durch den Konsum oder indirekt durch ihre Auswirkungen auf Familien, Gemeinden, Institutionen und Unternehmen. Außerdem werden unsere Bürgerinnen und Bürger durch diese Drogen zunehmend drogenbedingter Gewalt und deren Folgen ausgesetzt.“3Der Aspekt einer zunehmenden latenten Gefahr vor allem durch synthetische psychoaktive Stoffe, auch für die Allgemeinheit, soll im Folgenden an drei Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit kurz dargestellt werden.
Beispiel 1: Im Februar 2022 wurde im Rahmen einer privaten Feier in einem Lokal in Weiden eine Flasche Champagner geöffnet und daraus getrunken. Acht der feiernden Personen kollabierten nach dem Konsum der Flüssigkeit, wurden in der Notaufnahme des nahegelegenen Klinikums behandelt und ein Gast verstarb. Es stellte sich heraus, dass in der Flasche eine konzentrierte Lösung sowie auch kristallines MDMA („Ecstasy“) enthalten war. Die Ermittlungen ergaben, dass die Flasche ein Schmuggelversteck für die illegale Droge war und über Umwege und unbeabsichtigt als vermeintlich gewöhnliche Champagnerflasche in den Handel gelangte. Es war für den Erwerber und in der Situation im Lokal nicht ohne weiteres erkennbar, dass sich große Mengen Rauschgift in der Champagnerflasche befanden.
Beispiel 2: Im Dezember 2023 wurde bei einer Personenkontrolle in München durch Polizeibeamte Rauschgift sichergestellt, bei dem es sich augenscheinlich um Heroin handelte. Die anschließende Laboranalyse ergab, dass in dem Rauschgift neben Heroin der Wirkstoff Carfentanil enthalten war, ein synthetisches Opioid mit einer 7.500-fach stärkeren Wirkung als Morphin. Für einen Konsumenten besteht aufgrund der Wirkstärke dieses Stoffes eine sehr hohe Gefahr der Überdosierung mit dem Risiko einer lebensbedrohlichen Atemlähmung.
Beispiel 3: Im April 2024 wurden in Automaten, unter anderem im Großraum München, Produkte der Marke „Canapuff“ angeboten, die gemäß Angaben auf der Verpackung den Stoff HHCP, ein damals nicht gesetzlich reguliertes synthetisches Derivat des Cannabis-Wirkstoffs THC, in hoher Konzentration frei verkäuflich enthalten. Es fanden sich keine deutlichen Warnhinweise auf den Verpackungen und es gab zu diesem Zeitpunkt keine belastbaren Untersuchungen zur Toxikologie und Wirkung des Stoffs. Der Verkauf von gleichartigen Produkten mit neuen, nicht gesetzlich regulierten Inhaltsstoffen im Internet und in Automaten hält an.
Diese Beispiele verdeutlichen die Überschrift des Europäischen Drogenberichts „Überall, alles und jeder“ und zeigen, dass der Markt für psychoaktive Substanzen vielfältiger und kleinteiliger wird und die potentiellen Gefahren für den Einzelnen zunehmend weniger erkennbar oder einschätzbar sind.
Weitere Entwicklungen im Bereich der Rauschgiftkriminalität ergeben sich aus dem aktuellen Bundeslagebild des BKA, das zusammenfassend dargestellt folgendes zeigt:4
- Die Gesamtzahl an Rauschgiftdelikten stieg leicht an (2023: 346.877, Entwicklung zum Vorjahr: +1,8%).
- Synthetische Drogen und NPS spielten weiterhin eine wichtige Rolle und es werden regelmäßig neue Trends, wie zum Beispiel der Missbrauch von Ketamin oder Lachgas, festgestellt.
- Die Zahl der polizeilich registrierten drogenbedingten Todesfälle stieg im Jahr 2023 um 12% auf 2.227 an. Die Zahl der Fälle mit Mischintoxikation nahm dabei um 34% auf 1.497 Todesfälle zu, d.h. es ist ein zunehmend letal verlaufender multipler Substanzgebrauch festzustellen.
- Es wurde ein deutlicher Anstieg der Cocaindelikte mit Rekordsicherstellungen, u.a. ein Fund von 35,5 t Cocain durch Zoll und Kriminalpolizei5, sowie eine gleichbleibend sehr hohe Qualität des sichergestellten Stoffes festgestellt.
- Cannabisdelikte stellten mit einem Anteil von etwa 2/3 aller Drogendelikte weiterhin die größte Gruppe dar.
- Deutschland spielt eine bedeutende Rolle als Transitstaat für Designer-Grundstoffe, d.h. für Ausgangstoffe zur Herstellung von NPS.
- Das Internet hat sich als Vertriebsmöglichkeit für Rauschgift fest etabliert.
Noch nicht im Bundeslagebild dargestellt sind die signifikanten Änderungen, die sich durch das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) ergeben haben.
Aus der hier skizzierten Lage entstehen für die Arbeit in den forensischen Laboren vor allem drei Herausforderungen, und zwar erstens die zeitnahe Untersuchung von umfangreichen Asservatenkomplexen, insbesondere bei Großsicherstellungen, zweitens die Fortentwicklung analytischer Verfahren für die Analytik neuer psychoaktiver Stoffe und drittens die toxikologische Bewertung dieser neuen Stoffe. Die genannten Herausforderungen führen im forensischen Labor zu einem höheren durchschnittlichen Arbeitsaufwand je Vorgang und können letztendlich in einer längeren Bearbeitungszeit von Untersuchungsaufträgen resultieren.
Aus diesem Grunde sind einerseits Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in den Arbeitsabläufen für die Untersuchung von polizeilich sichergestellten Rauschgiftasservaten zu entwickeln und umzusetzen. Eine dieser Maßnahmen kann die Verbesserung von Verfahren zur Voruntersuchung von sichergestelltem Material auf den Dienststellen durch Polizeivollzugskräfte sein. Andererseits sind in den forensischen Laboren Arbeitsprozesse einzurichten, die das Monitoring des sich rasch ändernden Rauschgiftmarktes durch zuverlässige chemische Analyse und Detektion der neu auftretenden psychoaktiven Stoffe ermöglichen.
3 Vor-Ort-Untersuchung
3.1 Arbeitsabläufe
In der polizeilichen Praxis wird Rauschgiftmaterial meist in einer Kontrollsituation aufgefunden und sichergestellt. Es liegt damit zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein mehr oder weniger fundierter Anfangsverdacht hinsichtlich der Stoffeigenschaften vor. Dieser kann sich beispielsweise aus der Auffindesituation, aus der Art und Weise des Umgangs mit dem Material durch die kontrollierte Person, aus dem Aussehen und der Verpackung des Materials, aus Einlassungen der kontrollierten Person oder aus Ermittlungshinweisen ergeben. Nach der Sicherstellung wird im Ausnahmefall noch direkt am Auffindeort, in der Regel aber auf der Polizeidienststelle, das sichergestellte Material als Asservat im Datensystem erfasst und es wird eine Voruntersuchung unter Verwendung sog. Drogen-Schnelltests durch Polizeivollzugskräfte durchgeführt. Der Schnelltest stellt dabei einen ersten und in vielen Fällen, z.B. bei Besitz von nur kleinen Mengen an Rauschgift, auch einzigen Sachbeweis im Ermittlungsverfahren dar.
Ein Schnelltest ergibt im Idealfall eine weitgehend verlässliche Aussage zur Stoffidentität, d.h. ob ein Material einen bestimmten chemischen Stoff enthält oder nicht. Es werden hingegen keine Aussagen zum Gehalt dieses Stoffes erhalten. Bei der Durchführung eines Schnelltests wird die ursprüngliche Verpackung des sichergestellten Materials entfernt, es wird das Gewicht bestimmt, es wird eine kleine Materialprobe entnommen und zu dem mit dem Schnelltest mitgelieferten Flüssig-Reagens gegeben.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Drogen-Schnelltests, nämlich chemische Schnelltests, die auf einer chemischen Farbreaktion zwischen den Testreagenzien und dem fraglichen Material beruhen, und immunologische Schnelltests, die auf dem Prinzip der biochemischen Reaktion des fraglichen Materials mit spezifischen Antikörpern basieren. Chemische Schnelltests finden in einer kleinen Glasampulle statt, immunologische Tests werden als sog. Lateral-Flow-Test in kleinen Testkassetten durchgeführt, wie sie z.B. aus der Testung auf Erkrankung während der Corona-Pandemie allgemein bekannt sind. Nach einem positiven Schnelltest werden sodann weitere Maßnahmen eingeleitet, und in einer Größenordnung von etwa 10% aller Rauschgiftdelikte wird zusätzlich ein Untersuchungsauftrag zur Erstellung eines Wirkstoffgutachtens an ein forensisch-chemisches Labor gegeben. Das Ergebnis der Laboruntersuchung und das daraus erstellte Gutachten sind für die strafrechtliche Würdigung der Tat von entscheidender Bedeutung.
3.2 Geräte für Voruntersuchungen
Neben den oben beschriebenen Drogen-Schnelltests auf chemischer oder immunologischer Basis gibt es mittlerweile auch mobile analytische Geräte, die eine Voruntersuchung fraglicher Materialien auf stoffliche Identität und mit Einschränkungen auch hinsichtlich des Wirkstoffgehalts ermöglichen. Diese Geräte arbeiten in der Regel auf der Grundlage der optischen Spektrometrie, d.h. das zu untersuchende Material wird mit Lichtstrahlung beleuchtet und das reflektierte Licht wird analysiert. Eine Untersuchung kann prinzipiell auch ohne größere Probenvorbereitung durch dünne, transparente Verpackungen erfolgen. Die Zeitdauer für eine Messung liegt im Bereich von unter einer Minute bis hin zu wenigen Minuten. Typische Gerätearten sind sog. Infrarot-(IR)-Spektrometer, Nah-Infrarot-(NIR)-Spektrometer oder Raman-Spektrometer. Nachfolgend sind zwei derartige Geräte beispielhaft abgebildet. Raman-Spektrometer sind in der Regel komplexer aufgebaut, größer und teurer in der Anschaffung als NIR-Spektrometer.

Abb. 1:Raman-Spektrometer Typ Pendar X10.6

Abb. 2: NIR-Spektrometer Typ MicroNIR.7
Weitere Geräteklassen arbeiten auf der Grundlage von massenselektiven oder chromatographischen Verfahren. Diese sind jedoch meist deutlich aufwändiger in der Bedienung und nicht wirklich mobil, so dass hier darauf nicht weiter eingegangen werden soll. Zur Überprüfung der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Spektrometer für die Voruntersuchung von Rauschgift-Asservaten wurden in jüngster Zeit in verschiedenen forensischen Laboren praxisnahe Tests durchgeführt.8, 9 Dabei wurden unter anderem die in der täglichen Polizeiarbeit sichergestellten Asservate sowohl auf klassischem Wege mit den verfügbaren Drogen-Schnelltests als auch mit den optischen Spektrometern untersucht und es wurden die Qualitätskenngrößen der jeweiligen Verfahren ermittelt.
3.3 Qualitätskenngrößen
Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewertung einer Tat spielen die Qualitätskenngrößen der durchgeführten analytischen Untersuchungen eine wichtige Rolle. Sowohl die von den Polizeikräften verwendeten Drogen-Vortests als auch die im forensisch-chemischen Labor durchgeführten Untersuchungsverfahren werden durch Qualitätskenngrößen charakterisiert, die einen Rückschluss auf die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der jeweils erhaltenen Ergebnisse erlauben.
Drogen-Vortests sind qualitative Tests, die eine Aussage zur Identität eines Materials erlauben. Die Leistungsfähigkeit derartiger Tests wird bezüglich der Identifizierung eines möglicherweise enthaltenen Rauschgift-Wirkstoffes in einer untersuchten Probe durch vier Kennzahlen charakterisiert, die in der Praxis nach Durchführung einer Testreihe jeweils als Verhältnis angegeben werden:
- TP (True Positive) = Anzahl der korrekt positiven Messergebnisse / Anzahl der positiven Proben.
- TN (True Negative) = Anzahl der korrekt negativen Messergebnisse / Anzahl der negativen Proben.
- FP (False Positive) = Anzahl der falsch positiven Messergebnisse / Anzahl der negativen Proben.
- FN (False Negative) = Anzahl der falsch negativen Messergebnisse / Anzahl der positiven Proben.
TP und FN sowie TN und FP addieren sich jeweils zu 100%. Den Werten FN und FP liegt jeweils ein nicht-korrektes Messergebnis zugrunde, so dass FN und FP auch als Fehlerraten bezeichnet werden.
Die Bewertung der Tauglichkeit eines Messverfahrens anhand der Fehlerraten hängt von der zugrunde liegenden Fragestellung ab. False-Negativ- und False-Positive-Raten eines Messverfahrens sind nicht unabhängig voneinander, sondern hängen zusammen, so dass nicht beide Raten unabhängig voneinander optimiert werden können. Eine geringe False-Negative-Rate eines Messverfahrens bedingt in der Regel eine hohe False-Positive-Rate und umgekehrt. Wenn zum Beispiel das Ziel der Anwendung sein soll, dass eine wirkstoffhaltige Probe auf jeden Fall als solche erkannt wird, dann ist eine möglichst geringe False-Negativ-Rate des Messverfahrens wünschenswert. Die damit einhergehende höhere False-Positiv-Rate bedingt dabei aber auch, dass ein gewisser Anteil an Asservaten, die kein Rauschgift oder ein anderes Rauschgift als im Test angezeigt enthalten, als Rauschgift-haltig bewertet werden und im Anschluss durch ein zuverlässiges zweites Untersuchungsverfahren in der Laboranalyse erkannt werden sollten. Wenn andererseits aus einem in der Voruntersuchung erhaltenen Ergebnis direkt ohne weitere Verifizierung im chemischen Labor eine strafrechtliche Bewertung folgen soll, dann ist eine möglichst geringe False-Positive-Rate wichtig, so dass ein positiver Befund auf ein Rauschgift zuverlässig und belastbar ist.
3.4 Testergebnisse
In den oben genannten praxisnahen Tests wurden NIR-Spektrometer und Raman-Spektrometer eingesetzt. Dabei hat sich ergeben, dass die Bedienung der analytischen Geräte vergleichsweise anwenderfreundlich ist und dass diese relativ zuverlässig durch geschulte Vollzugskräfte bedient werden konnten. In den Tests hat sich gezeigt, dass mehr als die Hälfte der in der Praxis sichergestellten Asservate in Plastikbeutel verpackt waren und dass ein weiteres Viertel in dazu ähnlichen Verpackungen vorlag. Durch dünne Plastikbeutel kann eine spektrometrische Messung grundsätzlich vorgenommen werden. Die getesteten Spektrometer konnten mit gewissen Einschränkungen durch die Originalverpackungen der sichergestellten Materialien messen, so dass eine Probenvorbereitung für die Vortestung mit den Spektrometern in vielen Fällen nicht erforderlich war. Anzumerken ist, dass für die Bestimmung des Gewichts des sichergestellten Materials und für die zum Vergleich durchgeführte Voruntersuchung unter Verwendung von Drogen-Schnelltests im praxisnahen Test die Öffnung der jeweiligen Verpackung und die Handhabung des enthaltenen Stoffes erforderlich war.
Aus der Testung wurden die jeweiligen Fehlerraten der Verfahren als Qualitätskenngrößen ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die False-Positive-Raten für die Spektrometer sehr niedrig im Bereich zwischen 0 und 3% und für die Drogen-Schnelltests vergleichsweise höher zwischen 33 und 63% lagen. Das bedeutet, dass die Zuverlässigkeit eines positiven Untersuchungsergebnisses der Spektrometer sehr hoch und signifikant höher ist als die Zuverlässigkeit eines positiven Untersuchungsergebnisses der Drogen-Schnelltests. Letztere sprechen auch auf typische Drogen-Verschnittstoffe häufig positiv an. Die False-Negative-Raten zeigen mit einer False-Negative-Rate von 22 bis 51% für die Spektrometer und von 0 bis 25% für die Drogen-Schnelltests das entgegengesetzte Verhalten. Das bedeutet, dass mit hoher und im Vergleich zu den Spektrometern signifikant höheren Wahrscheinlichkeit ein in einer Probe enthaltenes Rauschgift durch die Drogen-Schnelltests erkannt wird. Aus der Auswertung der Fehlerraten resultiert, dass die getesteten Spektrometer und die Drogen-Schnelltests komplementäre Vorteile aufweisen und die vorrangige Anwendung der jeweiligen Verfahren abhängig von der Zielsetzung der Untersuchung ist. Wenn also eine wirkstoffhaltige Probe auf jeden Fall als solche erkannt werden soll, dann ist die Anwendung von Drogen-Schnelltests zu empfehlen. Wenn andererseits aus einem in der Voruntersuchung erhaltenen Ergebnis direkt ohne weitere Verifizierung im chemischen Labor eine strafrechtliche Bewertung folgen soll, dann wäre die Verwendung eines Spektrometers für die Voruntersuchung vorteilhafter.
Der Vergleich der beiden Spektrometer untereinander ergab, dass aufgrund der größeren Vergleichsdatenbank mit dem Raman-Spektrometer eine größere Anzahl an Stoffen erkannt werden kann als mit dem NIR-Spektrometer, und zwar auch solche, die klassischerweise nicht im Bereich der Rauschgiftuntersuchungen vorkommen, wie zum Beispiel Grundstoffe und Arzneimittelwirkstoffe. Demgegenüber hat das NIR-Spektrometer den Vorteil, dass auch quantitative Werte zum Wirkstoffgehalt berechnet werden und dass an Pflanzenmaterial, wie z.B. Cannabis, gemessen werden kann. Es ist außerdem wichtig, dass die Nachweisgrenzen der Spektrometer relativ hoch liegen und dass Stoffe mit einem Gehalt von unter einige % in einer Zubereitung rein technisch nicht detektiert werden können. Der Spurennachweis kann dagegen sehr gut durch immunologische Tests erfolgen. In Summe hat also jedes Verfahren und jedes Gerät sowohl Vorteile als auch Einschränkungen. Die Spektrometer stellen sich im Praxistest insgesamt aber als wertvolle Möglichkeit der Ergänzung des bisherigen Arbeitsablaufs der Vortestung von Asservaten auf den Polizeidienststellen dar.
4 Untersuchung im forensischen Labor
Rauschgift-Asservate, für die ein Wirkstoffgutachten erstellt werden soll, werden in der Regel durch die sachbearbeitende Polizeidienststelle mit einem entsprechenden Untersuchungsauftrag zum größten Teil an die forensisch-kriminaltechnischen Labore des Bundes und der Länder oder in geringerem Umfang an ein gerichtsmedizinisches Institut versandt. Dort wird durch chemische Analyse mit mehreren chemischen Laborverfahren und mit hohem Aufwand für die Qualitätssicherung die Zusammensetzung des übersandten Materials meist mit Bestimmung des Wirkstoffgehalts durchgeführt und ein Gutachten erstellt. Die Untersuchung der übersandten Asservate kann nicht einfach automatisiert werden, da die Materialien in Form, Verpackung, Größe und Zusammensetzung zu stark variieren, um einen einheitlichen Arbeitsablauf in der Aufarbeitung zu ermöglichen, so dass die reine Untersuchungsdauer der Asservate eines Vorgangs durchaus in der Größenordnung von mehreren Wochen liegen kann. Wartezeit und Untersuchungsdauer können in Summe dann mehrere Monate betragen, je nach Priorisierung des Vorgangs. Routinemäßig wird die analytische Untersuchung hinsichtlich der klassischen Betäubungsmittel und der gängigen, häufig vorkommenden psychoaktiven Stoffe vorgenommen. Eine Untersuchung auf NPS oder gar auf bislang unbekannte Stoffe erfordert einen Mehraufwand im Labor und wird nicht routinemäßig durchgeführt.
Dieser Mehraufwand ist darin begründet, dass ein chemisches (ausnahmslos mehrstufiges) Nachweisverfahren für einen neuen Stoff in einem Labor zuallererst entwickelt und sodann validiert werden muss. Dafür sind Vergleichsmessungen mit Vergleichsmaterial, das nachweislich den neuen Stoff enthält, durchzuführen. Außerdem sind im Vorfeld die chemische Struktur des neuen Stoffs und gegebenenfalls auch die toxikologischen Eigenschaften durch aufwändige Untersuchungen mit verschiedenen Verfahren zu ermitteln. Diese Aufgaben können meist nur durch Zusammenarbeit mehrerer Labore mit den jeweiligen unterschiedlichen Spezialisierungen und technischen Möglichkeiten bearbeitet werden. Für die Strukturbestimmung neuer Stoffe und für den anschließenden Austausch des betreffenden Materials als Referenzmaterial an andere Labore gibt es mittlerweile seit mehreren Jahren im EU-Projekt ADEBAR10 eine Kooperation, an der die forensisch-kriminaltechnischen Labore des Bundes und der Länder maßgeblich beteiligt sind. Damit wurde eine solide Grundlage für die Möglichkeit der Erkennung und Bewertung neuer Stoffe in den Laboren geschaffen. Ausgehend von den eingangs dargestellten Herausforderungen im Bereich der NPS und deren Monitoring verfügen also die meisten forensisch-kriminaltechnischen Labore mit diesem Netzwerk über den erforderlichen zeitnahen Zugang zu neuen Informationen und Vergleichsmaterial, auch wenn die Analytik neuer Stoffe nicht zu den Routineprozessen in den meisten Laboren gehört.
5 Zum Abschluss
Angesichts der im Lagebild beschriebenen Entwicklungen mit stets neuen Klassen psychoaktiver Substanzen, mit hochpotenten Wirkstoffen, mit dem Vertrieb von Stoffen über das Internet und mit der jeweils aktuell fehlenden gesetzlichen Regulierung für viele neue Stoffe, sind weitergehende Maßnahmen zur Etablierung eines übergreifenden Monitoringsystems erforderlich, um von neuen psychoaktiven Drogen ausgehende Gefahren für die Allgemeinheit zeitnah zu erkennen und abzuwehren und um die Drogenkriminalität auch künftig angemessen bekämpfen zu können.
Anmerkungen
- Dr. Jürgen Bügler ist Chemiedirektor und Sachgebietsleiter im Kriminaltechnischen Institut des Bayerischen Landeskriminalamtes.
- Unter den Begriffen „Drogen“ und „Rauschgifte“ sollen im Folgenden diejenigen Stoffe verstanden werden, die eine bewusstseinsverändernde Wirkung aufweisen und auch als psychotrope oder psychoaktive Stoffe bezeichnet werden.
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Pressemitteilung zum Europäischen Drogenbericht 2023, veröffentlicht am 16.6.2023.
- Rauschgiftkriminalität, Bundeslagebild 2023, Stand Juni 2024, Seite 25f., Herausgeber: Bundeskriminalamt, Wiesbaden.
- Siehe Pressemitteilung Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vom 17.6.2024.
- Bildquelle: www.analyticon.eu/en/ pendar-x10.html (accessed 2024-03-15).
- Bildquelle: www.mpstrumenti.eu/prodotto/nirlab-nirlab/ (accessed 2024-06-29).
- Kranenburg, R. F.; Ramaker, H.-J.; Sap, S.; van Asten, A. C. A calibration friendly approach to identify drugs of abuse mixtures with a portable near-infrared analyzer. Drug Testing and Analysis 2022, 14 (6), 1089–1101. DOI: 10.1002/dta.3231.
- R. Schmiedinger, Handheld-Spektrometer in der forensischen Analytik von Betäubungsmittelgemischen im polizeilichen Umfeld, Masterarbeit, Hochschule Aalen, vorgelegt am 4.9.2024.
- Projekt NETZWERK ADEBAR und ADEBAR plus: Ausbau analytischer Datenbanken, Erhebung und bundesweite sowie internationale Bereitstellung von analytischen Daten, pharmakologischen Daten, Metabolitenspektren und Referenzmaterialien für neu auf dem Drogenmarkt auftretende Stoffe.
