Migrantenkriminalität: Zum Stand der Dinge (Teil 2)
Von Prof. Dr. Bijan Nowrousian, Münster¹
4.2 Zum Ausländeranteil in neueren Phänomenbereichen
Von Interesse für hiesiges Thema ist schließlich noch ein Blick auf besondere Kriminalitätsformen, die in den vergangenen Jahren an Häufigkeit zugenommen haben. Dies betrifft Gruppenvergewaltigungen, plötzliche krawallartige Ansammlungen sowie Straftaten mit dem Einsatz von Messern.

Unter Gruppenvergewaltigungen werden dabei Vergewaltigungen mit zwei oder mehr Tätern erfasst, wobei diese oft überfallartig ausgeführt werden. Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Brandner aus Mai 2023, die zwar als Bundestagsdrucksache zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht vorlag,2 aber medial bereits berichtet wurde,3 ergab zu den Fallzahlen folgendes aktuelles Bild: Für das Jahr 2022 wurden in Deutschland 789 solcher Taten erfasst; 2021 waren es 766 Fälle gewesen. Das Jahr 2022 sah damit die meisten registrierten Fälle seit Erfassung von Gruppenvergewaltigungen in den polizeilichen Kriminalstatistiken im Jahre 2010. Den höchsten Anstieg seit der Erfassung gab es übrigens von 2015 auf 2016 mit einem Zuwachs von 400 auf 749 gemeldete Taten. Von den im Jahre 2022 943 ermittelten Tatverdächtigen hatten 471 die deutsche Staatsangehörigkeit und 472 waren Ausländer. Der Ausländeranteil betrug also 50%.
Ein namentlich seit 2015 zunehmendes Phänomen sind oft kurzfristig entstehende Zusammenrottungen einer Vielzahl von Personen im öffentlichen Raum mit der Begehung schwerer Straftaten aus der Gruppe heraus. Das Phänomen soll hier mit dem Begriff „Krawall“ bezeichnet werden.
Herausragende Ereignisse dieser Art waren dabei die Kölner Silvesternacht von 2015 auf 2016 (wobei es in dieser Nacht auch in anderen Städten ähnliche Vorfälle gab), die Stuttgarter Krawallnacht vom 20. auf den 21.6.2020, die Ausschreitungen auf dem Frankfurter Opernplatz am 20.7.2020, die Berliner Silvesternacht von 2022 auf 2023 sowie die Ausschreitungen in den Innenstädten von Castrop-Rauxel und Essen im Juni 2023.
Die Ermittlung des Ausländeranteils an den Tatverdächtigen ist nun freilich nicht einfach, denn bei solchen Krawallen bleibt die Zahl der überhaupt Festgenommenen hinter der tatsächlichen Täterzahl meist erheblich zurück, zudem ist die genaue Zuordnung von Taten zu Tätern oft schwierig. Die Frage nach dem Ausländer- bzw. Migrantenanteil kann daher bei derartigen Krawallen nur sehr ungenau ermittelt werden. Gleichwohl zeichnen sich auch hier Tendenzen ab, weswegen eine Befassung in hiesigem Kontext lohnt.
Zur Kölner Silvesternacht konnten 354 Tatverdächtige namentlich ermittelt werden. Die (nicht einfache) Zuordnung zu Staatsangehörigkeiten ergab 101 Algerier, 91 Marokkaner 37 Iraker, 29 Syrer und 25 Deutsche. Die Zahl der Asylbewerber unter den Verdächtigen betrug 122, die Zahl derer, die zur Tatzeit illegal in Deutschland gelebt haben, betrug 52. Bei allen anderen Tatverdächtigen waren Nationalität und Status unbekannt.4 Soweit es in dieser Nacht auch in anderen deutschen Großstädten, namentlich Hamburg, Bielefeld, Stuttgart, Frankfurt am Main und Nürnberg, ebenfalls Übergriffe gab, konnten 120 Verdächtige ermittelt werden. Auch bei diesen kam der weit überwiegende Anteil aus Nordafrika.5
Zur Stuttgarter Krawallnacht konnten bis einschließlich November 2020 106 Tatverdächtige ermittelt werden. Von den Tatverdächtigen hatten zwar viele die deutsche Staatsbürgerschaft; 83 hatten aber einen gesicherten Migrationshintergrund.6 Dass die Polizei diesen überhaupt ermittelt hat, ist dabei als angeblich diskriminierende und völlig überflüssige „Stammbaumforschung“ kritisiert7 und als Ausdruck rassistischer Narrative gewertet worden.8 Auf die Berechtigung einer solchen Erfassung und auf die Berechtigung einer dagegen gerichteten Kritik wird hier an späterer Stelle noch gesondert eingegangen, wenn das Thema „Deutsche mit Migrationshintergrund“ näher beleuchtet wird.
Bei den Ausschreitungen auf dem Opernplatz in Frankfurt am 19.7.2020 gab es 39 Festgenommene. Von diesen 39 stammten zwölf aus Syrien, Spanien, Marokko und der Türkei. 27 waren deutsche Staatsbürger, allerdings „überwiegend“ mit Migrationshintergrund.9
Bei den Ausschreitungen in der Berliner Silvesternacht 2022 konnten bis zum 19.1.2023 insgesamt 44 Tatverdächtige ermittelt werden. Nach Angaben der Berliner Polizei hatten von diesen 18 nur eine ausländische und weitere zehn eine deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit; 16 hatten nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie hoch unter der letzten Gruppe der Anteil der Deutschen mit Migrationshintergrund war, wurde nicht mitgeteilt.10
Die Ausschreitungen in Castrop-Rauxel und Essen im Juni 2023 waren offenbar Kämpfe zwischen libanesischen und syrischen Clans – und damit zumindest dem Migrationshintergrund nach rein migrantisch.11
Und auch unterhalb solcher Großereignisse nehmen Krawalle offenbar in den letzten Jahren zu. Dies scheint namentlich für Ausschreitungen in Freibädern zu gelten, die in den letzten Jahren verstärkt berichtet wurden und bei denen (auch hier bei aller Unsicherheit) Ausländer (bzw. allgemein: Täter mit Migrationshintergrund) überdurchschnittlich vertreten zu sein scheinen.12 Aus Kapazitätsgründen soll darauf an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen werden.
Ein weiteres insgesamt offenbar zunehmendes gefährliches Kriminalitätsphänomen sind schließlich die sog. Messerangriffe. Die PKS des Bundes versteht darunter „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen zu einer Erfassung als Messerangriff nicht aus.“13 Eine bundeseinheitliche Erfassung dieser Kriminalitätsformen als Kriminalitätsphänomen findet dabei erst seit 2020 statt, sodass sich auch nur für die Jahre 2021 und 2022 entsprechende Daten in der PKS des Bundes finden. Diese lassen freilich für das Bundesgebiet insgesamt einen bemerkenswerten Anstieg erkennen: Bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen nahm die absolute Zahl der als Messerangriff gewerteten Delikte von 7.071 im Jahr 2021 auf 8.160 im Jahre 2022 zu. Bei Raubdelikten stieg die Zahl von 3.060 auf 4.195.14 Hohe Zuwächse verzeichnet für ihr Einsatzgebiet auch die Bundespolizei: Zwischen dem zweiten Halbjahr 2021 und dem ersten Halbjahr 2022 nahm die Zahl der Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Messern von 46 auf 98 zu.15 Bundeseinheitlich scheint der Trend allerdings nicht zu sein: In Nordrhein-Westfalen, wo Messerangriffe schon länger statistisch erfasst werden, ist die Zahl von 2021 auf 2022 leicht gesunken (von 4.397 auf 4.191 Fälle) und liegt damit insgesamt noch deutlich unter den Zahlen aus dem Jahre 2019 (5.780 Fälle),16 wobei freilich pandemiebedingte Effekte bei letzterem eine Rolle spielen dürften.
Soweit es um die Tatverdächtigen geht, bieten die verschiedenen Statistiken ebenfalls kein einheitliches Bild, hier freilich schon in der Herangehensweise: Aus „methodischen Gründen“ ließe sich nach Darstellung der PKS Bund der Einsatz eines Messers nicht ohne Weiteres Tatverdächtigen zuordnen (etwa, weil nicht alle Verdächtigen an der Tat sich auch an dem Messereinsatz beteiligen), sodass die PKS Bund schlicht keine Tatverdächtigen-Zahlen zu Messerangriffen bietet.17 Für Nordrhein-Westfalen gibt es solche Daten zu den Tatverdächtigen jedoch. Das Ergebnis ist auch hier wieder recht eindeutig: Von den 3.991 ermittelten Tatverdächtigen bei Messerangriffen lag der Ausländeranteil bei 44,1% (gegen 14% Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung in NRW). Ähnlich hohe Anteile ergaben sich in NRW auch für die Vorjahre 2019–2021.18 Einen noch etwas höheren Anteil an Nicht-Deutschen ermittelte die baden-württembergische Polizei im Jahre 2021: Von 1.562 ermittelten Tatverdächtigen in diesem Phänomenbereich waren 698 deutsche, 331 Asylbewerber und 533 andere Nicht-Deutsche. Der Gesamtanteil der Nicht-Deutschen lag mit 864 damit bei 55,3%.19 Und die Bundespolizei ermittelte für die erste Jahreshälfte 2022 80 deutsche, 82 nicht-deutsche und 61 Täter mit nicht erfasster Staatsangehörigkeit.20 Bei allen noch bestehenden statistischen Unsicherheiten und Schwankungen hinsichtlich dieses noch nicht sehr lange erfassten Phänomens kann daher jedenfalls dies bereits jetzt als recht eindeutig gesichert gelten: Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen ist (auch) hier weit überproportional.
Blickt man insgesamt auf den Ausländeranteil an den Tatverdächtigen, so lassen sich zwei Trends festmachen: Zum einen ist der Ausländeranteil an den Tatverdächtigen quasi immer höher als ihr Anteil an der Bevölkerung. Und zum anderen gibt es zumindest die Tendenz, dass er umso höher ist, je gravierender das Delikt bzw. die Begehungsform sich darstellt (etwa bei Tötungsdelikten im Vergleich zum Anteil an der Gesamtzahl aller Taten, bei dem Vergleich einfacher und erschwerter Formen der Körperverletzung oder bei Rauschgiftdelikten mit deutlich höherem Anteil bei Taten mit Heroin als mit Cannabis).
4.3 Zur Herkunft der Tatverdächtigen
Blickt man auf die Nationalitäten ausländischer Tatverdächtiger und hier konkret darauf, welche Staatsangehörige (in absoluten Zahlen) besonders häufig mit Straftaten auffällig werden, so ergibt sich folgendes Bild:
Die Gesamtzahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen lag für 2022, wie bereits genannt, bei 783.876. Besonders häufig vertreten waren dabei insgesamt die folgenden Nationen:
Afghanistan (45.527), Bosnien und Herzegowina (10.089), Georgien (17.425), Irak (30.740), Iran (12.744), Italien (19.920), Kosovo (13.179), Kroatien (10.973), Marokko (10.891), Moldau (11.932), Polen (46.542), Rumänien (58.786), Russische Föderation (11.861), Serbien (21.485), Syrien (79.538), Türkei (74.005), Ukraine (24.730) sowie „ungeklärt“ (18.333).21
Bei den absoluten Zahlen führend sind also Ost- und Südosteuropäer sowie Täter aus Staaten des Nahen Ostens. Dieses Resultat zieht sich durch alle Deliktsfelder. Dies sei an einzelnen Beispielen illustriert:
Bei den Straftaten gegen das Leben insgesamt, also Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, kamen die meisten ausländischen Tatverdächtigen (bei insgesamt 1.270 nicht-deutschen Tatverdächtigen) aus: Afghanistan (64), Albanien (34), Bulgarien (32), Irak (60), Italien (34), Kosovo (35), Marokko (20), Polen (83), Rumänien (95), Serbien (36), Somalia (35), Syrien (125), Türkei (162) und Ukraine (21).22
Für Sexualdelikte insgesamt (bei 23.637 nicht-deutschen Tatverdächtigen) ergibt sich folgendes Bild: Afghanistan (1.802), Albanien (194), Algerien (198), Bosnien und Herzegowina (304), Bulgarien (1.018), Eritrea (283), Griechenland (382), Irak (1.619), Iran (401), Italien (678), Kosovo (600), Kroatien (413), Marokko (299), Nigeria (253), Nord-Mazedonien (244), Pakistan (335), Polen (1.029), Rumänien (1.769), Russische Föderation (235), Serbien (549), Syrien (3.239), Tunesien (203), Türkei (1.859), Ukraine (360) sowie Ungarn (426). 23
Und bei dem als letztes Beispiel genannten Feld der einfachen Diebstahlsdelikte insgesamt (bei insgesamt 130.980 nicht-deutschen Tatverdächtigen) finden sich als häufige Herkunftsländer Afghanistan (3.192), Bulgarien (6.117), Georgien (7.120), Irak (2.768), Italien (2.932), Marokko (2.924), Moldau (4.257), Polen (11.635), Rumänien (20.846), Serbien (3.953), Syrien (7.500), Türkei (4.479) sowie Ukraine (7.725).24
Auch hier zeigt sich also eine klare Tendenz: Die meisten ausländischen Tatverdächtigen stammen aus Afrika, Nahost sowie Ost- und Südosteuropa.
4.4 Insbesondere: Zur Bedeutung von „Zuwanderern“
Einen recht nennenswerten Anteil am Kriminalitätsgeschehen haben nach dem statistischen Befund auch die bereits in den Tatverdächtigenstatistiken mit aufgeführten „Zuwanderer“, also der Sache nach vor allem Asylbewerber. Auf die dazu jeweils mitgenannten Zahlen sei insoweit verwiesen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass „Zuwanderer“ dem statistischen Befund nach zu einem massiven Anstieg der Kriminalität von 2015 auf 2016 geführt haben, wobei die Zahlen danach über Jahre auf dem so erreichten hohen Niveau verblieben.25 Und auch bei den erfassten Gruppenvergewaltigungen, bei denen der Ausländeranteil wie geschildert bei 50% lag, waren die häufigsten Täter-Nationalitäten die syrische und die afghanische. Die größten migrantischen Tätergruppen waren also die, die im Rahmen der 2015 begonnenen und sehr kontrovers diskutierten sog. „Flüchtlingspolitik“ bzw. „Politik der offenen Grenzen“ ins Land kamen – was auch mit dem geschilderten starken Anstieg der Fallzahlen von 2015 auf 2016 korreliert. Stark vertreten waren aber auch türkische und irakische Staatsbürger.26
4.5 Der statistische Befund zu den Kriminalitätsopfern
Blickt man in der Statistik nun noch auf die ermittelten Opfer und deren Staatsangehörigkeit, so finden sich in der PKS Bund für das Jahr 2022 die folgenden Zahlen: Die Gesamtzahl der ermittelten Opfer lag bei 1.151.908. Von diesen hatten 882.810 die deutsche Staatsangehörigkeit, 269.098 der ermittelten Tatopfer waren Ausländer. Der Ausländeranteil liegt damit bei 23,36% Prozent – und damit doch nennenswert unter dem Ausländeranteil bei den Tatverdächtigen (der, wie geschildert, bei 31,9% lag).
Zumindest die PKS des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weitere interessante Aufschlüsselungen danach, wie sich deutsche und ausländische Staatsangehörigkeit bei Tätern und Opfern verteilen.27 Für alle Straftaten insgesamt, die sich so offenbar erfassen ließen, finden sich 103.584 Fälle, in denen Täter und Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, 17.982 Fälle, in denen die Tatverdächtigen deutsch und die Opfer nicht-deutsch waren, 30.520 Fälle, in denen die Tatverdächtigen nicht-deutsch und die Opfer deutsch waren, 14.447 Fälle mit nicht-deutschen Tätern und Opfern bei gleicher Staatsangehörigkeit sowie schließlich 12.986 Fälle mit nicht-deutschen Tätern und Opfern bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Besonders auffällig an diesen Zahlen ist, dass die Anzahl von Fällen, in denen das Opfer deutsch und der Täter nicht-deutsch ist, beinahe doppelt so hoch ist wie der umgekehrte Fall von deutschen Tätern und nicht-deutschen Opfern.
Diese höhere Zahl nicht-deutscher Täter und deutscher Opfer als umgekehrt zieht sich durch die gesamte statistische Erfassung fast aller Deliktsbereiche und ist dabei in besonders gravierenden Deliktsfeldern aus dem Bereich der Rohheitskriminalität sogar noch deutlich ausgeprägter. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt gab es 1.003 nicht-deutsche Opfer deutscher Täter, aber 2.189 deutsche Opfer nicht-deutscher Täter. Blickt man dabei auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung einer Abhängigkeit (also erschwerenden Begehungsformen), so finden sich 370 ausländische Opfer deutscher Täter, aber stolze 1.474 deutsche Opfer ausländischer Täter. Bei den (nochmals gravierenderen) Delikten der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung im besonders schweren Fall stehen 126 ausländische Opfer deutscher Täter 487 deutschen Opfern ausländischer Täter gegenüber. Bei den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit insgesamt finden sich 16.702 ausländische Opfer deutscher Täter, aber 25.732 deutsche Opfer nicht-deutscher Täter. Auch hier erhöht sich das Missverhältnis noch bei besonders gravierenden Begehungsformen: Für Taten des Raubes, der räuberischen Erpressung und des räuberischen Diebstahls finden sich 540 ausländische Opfer deutscher Täter und 1.466 deutsche Opfer nicht-deutscher Täter. Bei Raubüberfällen in Wohnungen sind die Zahlen 33 zu 109 und bei den Körperverletzungen insgesamt ist das Missverhältnis zwar wieder etwas kleiner, aber es sind immer noch 11.986 zu 16.227 Fälle. Es zieht sich also als roter Faden durch die erfassten Fälle, dass Deutsche sehr viel häufiger Opfer von Ausländerkriminalität werden als umgekehrt.
Bei den bekannt gewordenen Gruppenvergewaltigungen lag der (bundesweite) Anteil der Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit bei 81% – und damit auch hier weit über dem Ausländeranteil bei den Tatverdächtigen.28
4.6 Die Ergebnisse der statistischen Daten
Blickt man auf das gesamte statistische Datenmaterial, so zeigt dies trotz seiner Fülle und Details in der Tendenz ein ganz klares Bild:
- Der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen ist durchgängig überproportional hoch und deutlich über deren Anteil an der Gesamtbevölkerung.
- Die meisten ausländischen Tatverdächtigen kommen dabei freilich aus bestimmten Weltgegenden (Afrika, Naher Osten, Ost- und Südosteuropa), wohingegen Ausländer aus anderen Regionen und Erdteilen nicht durch hohe Kriminalität auffallen.
- Der insgesamt schon sehr hohe Ausländeranteil an den Tatverdächtigen ist, zumindest der Tendenz nach, umso höher, je gravierender das Delikt ist.
- Bei den Opfern hingegen finden sich überdurchschnittlich oft hohe Zahlen an deutschen Staatsangehörigen. Diese werden, soweit feststellbar, auch sehr viel häufiger Opfer von ausländischen Tätern als umgekehrt Ausländer Opfer von deutschen Tätern werden.
Zumindest nach den Statistiken ist das Bild also ziemlich klar – und entspricht keineswegs dem, was in Medien, Politik und kriminologischer Forschung oft behauptet wird.
5 Relativierende Faktoren
5.1 Hellfeld
Das in der dargestellten Weise recht eindeutige statistische Ergebnis wird in der kriminologischen Literatur nämlich ganz grundsätzlicher Kritik unterzogen: Es wird eine Reihe von verzerrenden Effekten diskutiert, die im Ergebnis die Aussagekraft des statistischen Befundes erheblich beeinträchtigen, wenn nicht gar fast aufheben sollen.
Ein Aspekt soll dabei zunächst sein, dass in der Statistik auch Delikte enthalten seien, die nur von Ausländern und nicht von deutschen Staatsbürgern begangen werden können. Freilich wird dabei eingeräumt, dass diese mittlerweile in der Statistik auch gesondert ausgewiesen sind, was die Relevanz dieses Punktes weitgehend aufhebt.29
Moniert wird indes auch, dass unter den tatverdächtigen Ausländern eben auch solche erfasst werden, die in Deutschland keinen gemeldeten festen Wohnsitz haben, also namentlich Touristen und Illegale. Insofern sei eine Korrelation zwischen der Zahl der ausländischen Tatverdächtigen und der Zahl der in Deutschland lebenden (legalen) Ausländer zumindest irreführend und eine Tatverdächtigenbelastungsziffer nicht tragfähig berechenbar.30
Als Problem wird ferner angesehen, dass die Gruppe der „Ausländer“ im Blick auf ihren Aufenthaltsstatus, den Aufenthaltsgrund sowie die Aufenthaltsdauer ein so disparates Bild biete, dass mit der pauschalen Erfassung von „ausländischen Tatverdächtigen“ kriminologisch Relevantes kaum ausgesagt werden könne.31
Ein weiterer verzerrenden Aspekt, der die Ausländerkriminalität in der Statistik einseitig in die Höhe treibe, sei ferner die bei ausländischen Tatverdächtigen höhere Kontrolldichte. Diese solle sich zum einen aus einer verstärkten Überwachung durch die Polizei, etwa in Form des schon genannten „Racial Profiling“ ergeben. Zum anderen würde bei ausländischen Tatverdächtigen eher Anzeige erstattet als bei Tatverdächtigen, die zur „eigenen Gruppe“ gehören.32 Zu bedenken sei in diesem Kontext ferner, dass die an sich herausgerechneten ausländerrechtlichen Verstöße indirekt über eine erhöhte Kontrolldichte die Erfassung von durch Ausländer begangene (sonstige) Straftaten erhöhen könnte. Denn der Feststellung ausländerrechtlicher Verstöße folge im Regelfall eine umfassende Kontrolle nach, in der eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestünde, mit der ausländerrechtlichen Tat inhaltlich gar nicht verbundene Hinweise auf der Allgemeinkriminalität zuzuordnenden Delikte zu finden.33 Zu bedenken sei außerdem, dass Ausländer in denjenigen Gruppen, die ohnehin eine höhere Kriminalitätsbelastung aufwiesen, statistisch überproportional vertreten seien. Ausländer seien in der Tendenz jünger, ärmer, ungebildeter, städtischer und in einem höheren Anteil männlich als die inländische Bevölkerung – und damit durchgängig in sozialen Verhältnissen überrepräsentiert, in denen auch bei Inländern die Kriminalitätsbelastung gegenüber der Allgemeinheit erhöht sei.34 Vor diesem Hintergrund wird in der kriminologischen Forschung, wie eingangs geschildert, die Aussagekraft der Hellfeldstatistiken infrage gestellt.
Hinsichtlich der Problematik, wie unbrauchbar diese Statistiken zur tatsächlichen Darstellung von Migrantenkriminalität sind, scheint aber kein ganz einheitliches Bild zu bestehen. Eisenberg etwa, der zunächst die genannten Argumente in der geschilderten Art vorträgt, erkennt an, dass die statistisch festgestellte Ausländerkriminalität – auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur von Ausländern – gemessen an ihrem Anteil an der nicht-deutschen Bevölkerung immer noch eine Mehrbelastung darstelle.35 Singelnstein hingegen ist der Ansicht, dass die Hellfeldstatistiken „praktisch keine zur Erklärung des Verhältnisses von Delinquenz und Migration geeigneten Befunde“36 liefern.
5.2 Dunkelfeld
Auch für die Dunkelfeldforschung wird zunächst darauf hingewiesen, dass hier ebenfalls disparate Gruppen verglichen würden mit der Folge, dass die Forschungsergebnisse im Einzelnen zu sehr unterschiedlichen Resultaten führen könnten. Geboten sei also eine differenzierte Betrachtung, die nach verschiedenen Ausländergruppen und nach Delikten unterscheidet.37
Gleichwohl wird der Dunkelfeldforschung beim Thema Migrantenkriminalität im wissenschaftlichen Schrifttum eine höhere Aussagekraft zugestanden als den dort, wie geschildert, für überhaupt nur eingeschränkt brauchbar gehaltenen Statistiken des Hellfeldes. Denn Dunkelfelduntersuchungen erbrächten nicht nur „genauere Einblicke“, sondern würden „statt einer dichotomen Aufteilung in ‚deutsch‘/‚nicht-deutsch‘ oft auch das Merkmal Migrationshintergrund erfassen.“ Während Hellfeldstatistiken also „praktisch keine“ Beiträge zum Erkennen der tatsächlichen Ausmaße von Migrantenkriminalität böten, seien Dunkelfelduntersuchungen durchaus von Relevanz.38
Soweit es Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund betreffe, sei die Delinquenzbelastung grundsätzlich ähnlich. „Delinquenz [sei] in erster Linie ein jugendtypischer Bestandteil des Sozialisationsprozesses und damit ein vorübergehendes Phänomen, das meist ohne Intervention von Polizei und Justiz abbricht. […] All dies gilt für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund gleichermaßen.“39 Und da, wo es eine höhere Belastung bei Migranten gebe, seien die wesentlichen Aspekte auch im Rahmen der Dunkelfeldforschung ansonsten die Alters- und Sozialstruktur und die sozialen Lebenslagen. Eine weitere Rolle spiele so überhaupt noch eine generelle gesellschaftliche Marginalisierung, namentlich bei Zuwanderern, sowie allgemein Ausgrenzungserfahrungen.40
In der Summe wird mithin die Aussagekraft der auf den ersten Blick recht eindeutigen Hellfeldstatistiken weitgehend bestritten. Eine höhere Kriminalitätsbelastung von Ausländern oder Personen mit Migrationshintergrund wird dabei, zumindest überwiegend, zum Ergebnis statistischer Verzerrungen erklärt (auch wenn es, wie genannt, abweichende Stimmen dazu gibt). Zumindest im Vergleich zu demografisch und bzw. oder sozial gleichen Gruppen existiere eine erhöhte Kriminalitätsbelastung von Migranten in der Regel nicht.41 Ein besonderes Problem mit Migrantenkriminalität sei daher nicht auszumachen.
6 Verschärfende Faktoren
6.1 Hellfeld
Um die Wirkung entlastend verzerrender Umstände überhaupt beurteilen zu können, bedarf es freilich eines in der kriminologischen Forschung eher selten gewagten Blicks, nämlich darauf, inwiefern verschärfende Faktoren existieren, die gerade dafürsprechen, dass Statistiken das Problem Migrantenkriminalität in seiner ganzen Größe richtig darstellen oder das Problem sogar noch umfangreicher ist, als es den Hellfeldstatistiken entnommen werden kann. Denn neben relativierenden Faktoren kann es auch solche geben, die den statistischen Hellfeldbefund bestätigen oder sogar nahelegen, dass dieser die wahren Dimensionen des Problems Migrantenkriminalität nicht etwa über-, sondern vielmehr nennenswert untertreibt. Auf solche „verschärfenden“ Faktoren soll im Weiteren eingegangen werden.
Zunächst einmal ergibt sich in bestimmten Deliktsfeldern auch unter Berücksichtigung aller relativierenden Faktoren ein so massives Übergewicht von ausländischen Tatverdächtigen, dass das schiere Ausmaß der Überrepräsentation dafürspricht, dass die genannten Gruppen in diesem Feld tatsächlich eine deutlich höhere Kriminalitätsbelastung haben als einheimische Deutsche. Dies gilt namentlich für den Bereich der organisierten Kriminalität, der dem statistischen Befund nach so weitgehend in Migrantenhand ist, dass darin eine bloße statistische Verzerrung nicht mehr gesehen werden kann. Denn auch noch so Hellfeld kritische Kriminologen werden wohl nicht behaupten wollen, es gebe ganze Heerscharen von unentdeckter inländischer organisierter Kriminalität, die, wäre sie nur entdeckt, den Migrantenanteil auf ein nicht mehr erhöhtes Maß fallen ließe. Dies gilt aber auch für andere Felder, in denen aus der polizeilichen Statistik ähnlich hohe oder sogar höhere Migrantenanteile bekannt sind, etwa bei den genannten Sexualdelikten, beim Taschendiebstahl sowie auch bei den immer häufigeren Krawallen.
Keineswegs nur entlastend, sondern durchaus auch verschärfend wirkt ferner das Anzeigenverhalten. Denn bei einigen Migrantengruppen finden inner-ethnische Strafanzeigen im Regelfall nicht statt. Dies gilt umso mehr, je gewaltgeprägter diese Milieus sind. Und es erfasst nach allem, was bekannt ist, auch schwere Delikte.42 Die Zahl der von Tätern mit Migrationshintergrund begangenen Gewalttaten dürfte also durch eine nennenswerte Zahl an nicht angezeigten Taten im Kontext von häuslicher oder sonst innerethnischer Gewalt deutlich höher sein.
6.2 Dunkelfeld
Soweit es das Dunkelfeld betrifft, folgt selbst nach demjenigen Teil des Schrifttums, der eine erhöhte Migrantenkriminalität insgesamt bestreitet, dass gerade im Problemfeld der Gewaltkriminalität die im Hellfeld festgestellte höhere Kriminalitätsbelastung bestimmter Gruppen im Dunkelfeld bestätigt wird – und zwar aus kulturellen und nicht vorrangig aus sozialen Gründen.
Denn eine höhere Kriminalitätsbelastung von Tätern mit Migrationshintergrund gebe es zwar angeblich nicht, aber „[…] wenn man gewalttätiges Verhalten isoliert betrachtet, ergeben einige Studien höhere Prävalenzen für Jugendliche mit Migrationshintergrund.“43 Im Zuge einer höheren Kriminalitätsbelastung mit Gewaltdelikten bei Tätern mit Migrationshintergrund wird mithin selbst in der eher bestreitenden kriminologischen Forschung überraschend eingeräumt, dass „gewaltlegitimierende Männlichkeitskonzepte“ und eine „Kultur der Ehre“ einerseits mit mehr Gewaltkriminalität korrelieren und andererseits solche Konzepte in bestimmten Migrantenmilieus deutlich verbreiteter sind als bei der inländischen Bevölkerung. Insoweit wird eine höhere Kriminalitätsbelastung bestimmter Migrantengruppen letztlich zugestanden,44 und dies gerade auch aus mental-kulturellen und nicht vorrangig aus sozialen Gründen. Die Migrantengruppen, bei denen in der Dunkelfeldforschung gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen und eine höhere Belastung mit Gewaltkriminalität festgestellt wurden, sind dabei vor allem türkische, nordafrikanische und ex-jugoslawische Einwanderer.45 Dies korreliert, zumindest statistisch, mit einem weiteren, in der kriminologischen Forschung jedenfalls in der Tendenz zugestandenen Aspekt: nämlich dem Umstand, dass Religiosität im Regelfall gewalthemmend wirkt, bei Muslimen in der Tendenz jedoch gegenteilig.46
Damit aber ist der Nachweis einer tatsächlich höheren Kriminalitätsbelastung der genannten Gruppen ja bereits geführt. Und geführt ist auch der Nachweis, dass es eben nicht nur um den sozialen Status oder um Alter und Geschlecht geht, sondern durchaus um Mentalität und Kultur. Es will sich nicht erschließen, inwieweit nicht wenige Kriminologen einerseits eine solche erhöhte Belastung mit Gewaltdelikten selbst zugestehen und dann andererseits im Kampf gegen die eigenen Forschungsergebnisse eine höhere Kriminalitätsbelastung der entsprechenden Gruppen verneinen.47
Es kommt hinzu, dass sich Hellfeldergebnisse und Dunkelfeldstudien bezüglich Gewalttaten damit nicht etwa unterscheiden, sondern gerade decken. Anders als etwa von Singelnstein behauptet, sind die polizeilichen Kriminalstatistiken zur Erfassung des Themenfelds „Ausländerkriminalität“ also nicht etwa ungeeignet, sondern recht instruktiv, denn sie ergeben genau das, was die Dunkelfeldforschung (und die Praxiserfahrung, auf die noch einzugehen sein wird) bestätigen.
In der Dunkelfeldforschung bestätigt wurde ferner auch der aus den Statistiken ablesbare Befund, dass Deutsche (ohne Migrationshintergrund) überdurchschnittlich oft Opfer und unterdurchschnittlich oft Täter von (besonders schweren) Straftaten sind. Eine Studie zu Gewalterfahrungen von Jugendlichen aus dem Jahre 2009 hierzu hat etwa ergeben, dass in nur 10,4% der Fälle deutsche Täter auf nicht-deutsche Opfer trafen, aber in 36,2% deutsche Opfer auf nicht-deutsche Täter.48 Ein besonders hoher Anteil von Gewalttätern entfiel dabei in der Stichprobe auf Türken, die nur 6% der Stichprobe, jedoch 23,8% der Gewalttäter ausmachten. Bei den Deutschen lag der Gewalttäteranteil bei 54,4%, der Anteil an der Stichprobe aber bei 73%.49 Besonders bedeutsam ist dabei die Erkenntnis, dass das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, für Schüler mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrem Anteil an allen Schülern einer Klasse ist, für Deutsche hingegen genau davon abhängt. Mehr deutsche Schüler ohne Migrationshintergrund erhöhen das Risiko für Schüler mit Migrationshintergrund, Opfer von (Deutschen-)Gewalt zu werden, also nicht. Für die (indigenen) Deutschen verhält es sich hingegen genau umgekehrt: Die Gefahr, Opfer migrantischer Gewalt zu werden, nimmt kontinuierlich zu, je höher der Migrantenanteil in der Klasse ausfällt.50 Eine zahlenmäßige Übermacht wird von indigenen deutschen Schülern also offenbar nicht für Gewalttätigkeiten genutzt, von Schülern mit Migrationshintergrund indes in Teilen sehr wohl.
6.3 Deutsche mit Migrationshintergrund
Ein ganz entscheidender verschärfender Aspekt, der die Kriminalstatistik beim Thema Migrantenkriminalität noch deutlich weniger dramatisch aussehen lässt, als das Problem in Wahrheit ist, ist ferner die Nichterfassung von Deutschen mit Migrationshintergrund als Täter. Denn immer dann, wenn hier nachgebohrt wurde (etwa bei der Erfassung von Doppelstaatlern bzw. eingebürgerten Deutschen im Bereich der organisierten Kriminalität oder bei der expliziten Nachfrage nach dem Migrationshintergrund bei Krawallen wie in Stuttgart oder Berlin) ergibt sich recht verlässlich, dass zu dem ohnehin schon nennenswerten Anteil von Ausländern ein ebenso nennenswerter Anteil von Deutschen mit Migrationshintergrund als Tatverdächtige noch hinzukommt. Würde man dies systematisch statistisch erfassen (was bei Deutschen mit Migrationshintergrund in anderen Kontexten, etwa im Bildungswesen oder bei der Bevölkerungsstatistik, ja auch regelmäßig und unproblematisch geschieht), wäre also mit einem noch deutlich höheren Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund zu rechnen. Das Hauptproblem mit den Statistiken ist also nicht, dass sie das Problem dramatisieren, sondern dass sie es klein rechnen.
6.4 Vielfache Alltagserfahrung
Eine erhöhte Kriminalitätsbelastung namentlich von jungen Männern mit Migrationshintergrund „Nahost“, „Schwarzafrika“ sowie in Teilen „Balkan“ und „Osteuropa“ ist schließlich die landauf, landab seit Jahrzehnten gemachte Alltagserfahrung von Polizei und Justiz. Ob eine solche Alltagserfahrung überhaupt relevante Quelle einer wissenschaftlichen Untersuchung sein kann, ist dabei, soweit ersichtlich, recht umstritten. Neubacher hat dies kategorisch ausgeschlossen.51 Singelnstein hingegen hält zumindest eine „vielfach gemachte“ Alltagserfahrung offenbar durchaus für eine relevante Erkenntnisart.52 Letzterem ist dabei zuzustimmen. Denn bei allen auf der Hand liegenden methodischen Problemen bei der Erfassung von Alltagserfahrungen ist Erfahrung selbstverständlich eine bedeutende Art, Kenntnis über die Welt und ihre Beschaffenheit zu erlangen, auf die die Wissenschaft schon um ihrer selbst und ihres Zieles willen keinesfalls verzichten sollte.
7 Bilanz
Durchstößt man sämtliche Verneblungen, mit denen versucht wird, das Thema „Migrantenkriminalität“ klein zu reden, ergibt sich in der Sache ein vollkommeneindeutiges Bild – und dies in großer Einheitlichkeit aus Hellfeldstatistiken, Dunkelfeldforschung und Alltagserfahrung:
- Es gibt in allen Feldern eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Menschen mit Migrationshintergrund.
- Diese gibt es vor allen Dingen dann, wenn die Delikte schwerer werden, etwa im Bereich der Gewaltkriminalität, der Sexualdelikte und der Banden- und organisierten Kriminalität. Es gibt sie aber mehr und mehr auch bei krawallartigen Delikten im öffentlichen Raum.
- Betroffen davon sind jedoch keineswegs alle Migrantengruppen, sondern vor allem männliche Jugendliche und junge Erwachsene mit den Migrationshintergründen „Nahost“, „Schwarzafrika“, „Balkan“ sowie in Teilen „Osteuropa“.
- Die Gründe für diese erhöhte Kriminalitätsbelastung bestimmter Migrantengruppen sind nicht nur sozial oder demografisch, auch wenn diese Faktoren eine Rolle spielen, sondern auch kulturell-mental.
- Deutsche hingegen sind weit überdurchschnittlich Opfer, und zwar gerade auch Opfer von Migrantenkriminalität.
8 Migrantenkriminalität als Politikum II: Thesen
8.1 Befassung mit Migrantenkriminalität ist nötig, nicht rassistisch
Wie angekündigt, wird nun auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse zum Feld der Migrantenkriminalität als Politikum mit kurzen, stichpunktartigen Thesen eingegangen. Als erstes ist dabei festzustellen, dass die Befassung mit Migrantenkriminalität als solcher in keiner Weise rassistisch oder von Ressentiments geleitet ist, sondern vielmehr dringend notwendig. Denn es geht um ein reales, gravierendes Problem. Probleme lasse sich aber nur lösen, sofern sie überhaupt adressiert werden. Die alte Medizinerweisheit „Wenn man kein Fieber misst, kann man keine erhöhte Temperatur feststellen“, wie sie etwa bei der systematischen Nichterfassung von deutschen Tätern mit Migrationshintergrund oder bei der regelmäßigen Nichtnennung eines Migrationshintergrunds in der Presse angewandt wird, hilft nicht weiter. Die Diffamierung auch von denen, denen es um eine sachliche Debatte geht, muss daher aufhören. Und auch ein Verschweigen einer migrantischen Herkunft bei Tätern bringt (selbst bei redlichen Motiven hierfür) in der Sache nichts.
8.2 Einwanderungs-, Integrations- und Justizpolitik sind in Teilen gescheitert
Eine nennenswert höhere Kriminalitätsbelastung, gerade bei besonders gefährlichen und für Opfer traumatisierenden Delikten durch bestimmte Migrantengruppen, zwingt unabdingbar zu der grundsätzlichen Feststellung, dass in der Einwanderungs-, der Integrations- und der Justizpolitik nennenswerte Fehler gemacht worden sein müssen. Diese genau herauszuarbeiten, würde hiesigen Rahmen bei Weitem sprengen. Schlagwortartig genannt werden kann aber die fehlende Steuerung von Einwanderung und die fehlende Auswahl von Migranten nach Kriterien der Integrierbarkeit, das gewollte und bzw. oder faktische Nichteinfordern von Integration sowie das Fehlen einer schnellen und starken Antwort auf (schwere) Kriminalität als besonders massive Integrationsverweigerung. Das Problem verschwindet dabei auch nicht dadurch, dass die Gesamtzahl aller Straftaten stagniert oder zurückgeht. Denn wie der Verfasser schon an anderer Stelle formuliert hat: „Bei der Kriminalitätsentwicklung kann es vor diesem Hintergrund daher nicht nur darum gehen, ob Deutschland heute mit hoher Zahl an Tätern mit Migrationshintergrund und einer weit zurückgenommenen Verfolgungspraxis der Strafjustiz sicherer ist als ein Deutschland mit all diesem vor einem, zwei, fünf oder zwanzig Jahren. Es geht auch darum, ob Deutschland ohne hohe Zahl an Tätern mit Migrationshintergrund und einer weit zurückgenommenen Verfolgungspraxis sicherer wäre als mit diesen.“53
8.3 Erhöhte Kontrolldichte ist als solche kein „Racial Profiling“
Festzuhalten ist ferner, dass eine erhöhte Kontroll- und Befassungsdichte der Polizei gerade mit denjenigen Migrantengruppen, die auch eine deutlich erhöhte Kriminalitätsbelastung haben, als Beleg für angeblichen Rassismus nicht herangezogen werden kann. Natürlich ist auf diese Art auch nicht bewiesen, dass es überhaupt keine rassistisch motivierten Arbeitsweisen bei einzelnen Polizeibeamten gibt oder geben kann. Aber aus der bloßen überproportionalen Befassung mit überproportional straffälligen Gruppen kann auf rassistische Motive eben nicht geschlossen werden. Wer letzteres trotzdem tut und so den Hass gerade ohnehin kriminogener Milieus auf die Polizei noch fördert und legitimiert, trägt – ob gewollt oder ungewollt – Mitverantwortung für ein Klima, in dem Polizeibeamte sich immer öfter bei schlichter Aufgabenwahrnehmung massiver Gewalt ausgesetzt sehen.
Und noch etwas darf nicht passieren: dass Polizeibeamte aus Angst davor, als „rassistisch“ zu gelten, polizeilich notwendige Maßnahmen gegen migrantische Beschuldigte unterlassen. Eine solche Vorgehensweise wäre nicht nur eine Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz. Sie würde auch effektive Strafverfolgung unmöglich machen, die ihrerseits ein Gebot von Verfassungsrang darstellt54 – und dies selbstverständlich für alle Opfer und gegen alle Täter, gleich welchen Hintergrunds.
8.4 Im Bereich der Kriminalität sind Deutsche „benachteiligt“
Und ein weiteres ergibt sich schließlich aus dem genannten Befund, und hier namentlich daraus, dass Deutsche ohne Migrationshintergrund unterproportional oft Täter und überproportional oft Opfer sind: nämlich dass pauschale Zuschreibungen von „Opfer“- und „Täter“-Eigenschaften quer über diverse gesellschaftliche Lebensbereiche hinweg allein nach Herkunft und Hautfarbe die komplexen Fragen nach Privilegierung und Benachteiligung nicht richtig adressieren. Denn wer überproportional oft Opfer schwerer Straftaten wird, steht ganz sicher nicht nur auf der Sonnenseite.
9 Fazit
Auch wenn man es also vielleicht gerne anders hätte: Jeder, dem an der Sicherheit im Land, dem Schutz von Kriminalitätsopfern, aber auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt gelegen ist, muss sich der Realität der Migrantenkriminalität stellen. Wird dies vom „Mainstream“ und den herrschenden Eliten verweigert und behauptet, es sei gar nicht wahr, was klar und offen zutage liegt, darf sich niemand mehr über den Aufstieg zweifelhafter Kräfte wundern.
Anmerkungen
- Der Autor war von 2005 bis 2016 Staatsanwalt in Kiel und ist seit August 2016 Professor für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Studienort Münster.
- Vgl. DIP, BT-Drs 20/6936, dip.bundestag.de/suche, abger.: 29.5.2023.
- Vgl. Zahl der Gruppenvergewaltigungen steigt auf Rekordhoch, JF, 23.5.2023, jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/gruppenvergewaltigung-22/, abger.: 29.5.2023.
- Vgl. Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015, Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_%C3%9Cbergriffe_in_der_Silvesternacht_2015, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015, Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_%C3%9Cbergriffe_in_der_Silvesternacht_2015, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Ausschreitungen und Plünderungen in Stuttgart 2020, Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitungen_und_Pl%C3%BCnderungen_in_Stuttgart_2020, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Krawalle in Stuttgart und Frankfurt: „Deutsche“ in Gänsefüßchen, taz, 23.7.2020, taz.de/Krawalle-in-Stuttgart-und-Frankfurt/!5695517/, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Polizei-Erhebungen in Stuttgart/ „Ein rassistisches Narrativ“, taz, 13.7.2020, taz.de/Polizei-Erhebungen-in-Stuttgart/!5694785/, abger.: 6.6.2023.
- Vgl. Ausschreitungen auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main am 19.7.2020, Wikipedia, de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitungen_auf_dem_Opernplatz_in_Frankfurt_am_Main_am_19._Juli_2020, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Nach Krawallen an Silvester: Berliner Polizei hat bislang 44 Verdächtige identifiziert, Spiegel,18.01.2023, www.spiegel.de/panorama/justiz/silvester-in-berlin-polizei-hat-bislang-44-verdaechtige-identifiziert-a-4fa7c5d6-5876-4b79-a8ee-ba5be0a49bae, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Libanesen und Syrer in NRW/ Was steckt hinter den Krawallen im Ruhrgebiet?, tageschau.de, 22.06.2023, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krawalle-nordrhein-westfalen-100.html, abger.: 24.6.2023.
- Vgl. Achterberg, Sommer, Sonne, gebrochenes Nasenbein: Im Freibad in Neukölln muss die Polizei die Bademeister vor den Gästen beschützen, NZZ, 14.08.2022, www.nzz.ch/international/gewalt-im-freibad-sommer-sonne-gebrochenes-nasenbein-ld.1697070, abger.: 31.5.2023.
- PKS 2022, S. 15, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2022.pdf, abger.: 9.5.2023.
- Vgl. PKS 2022, S. 15, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2022.pdf, abger.: 9.5.2023.
- Vgl. Messerangriffe in Deutschland: Warum Statistiken nur bedingt Auskunft geben, RND, 06.12.2022, www.rnd.de/politik/messerangriffe-in-deutschland-zahlen-und-fakten-im-ueberblick-ZKGBZIIK2DZSEKWGTBNKXC26XA.html, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Immer mehr Messerattacken? Das sind die Fakten, WDR, 09.05.2023, www1.wdr.de/nachrichten/messerangriffe-nrw-104.html, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. PKS 2022, S. 15, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2022.pdf, abger.: 9.5.2023.
- Vgl. Immer mehr Messerattacken? Das sind die Fakten, WDR, 9.5.2023, www1.wdr.de/nachrichten/messerangriffe-nrw-104.html, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Messerangriffe in Deutschland: Warum Statistiken nur bedingt Auskunft geben, RND, 6.12.2022, www.rnd.de/politik/messerangriffe-in-deutschland-zahlen-und-fakten-im-ueberblick-ZKGBZIIK2DZSEKWGTBNKXC26XA.html, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Messerangriffe in Deutschland: Warum Statistiken nur bedingt Auskunft geben, RND, 6.12.2022, www.rnd.de/politik/messerangriffe-in-deutschland-zahlen-und-fakten-im-ueberblick-ZKGBZIIK2DZSEKWGTBNKXC26XA.html, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. PKS 2022, Tabelle T 62, Straftaten und Staatsangehörigkeit nicht-deutscher Tatverdächtiger, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundTVNationalitaet/bundTVNationalitaet.html, abger. 1.6.2023.
- Vgl. PKS 2022, Tabelle T 62, Straftaten und Staatsangehörigkeit nicht-deutscher Tatverdächtiger, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundTVNationalitaet/bundTVNationalitaet.html, abger. 1.6.2023.
- Vgl. PKS 2022, Tabelle T 62, Straftaten und Staatsangehörigkeit nicht-deutscher Tatverdächtiger, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundTVNationalitaet/bundTVNationalitaet.html, abger. 1.6.2023.
- Vgl. PKS 2022, Tabelle T 62, Straftaten und Staatsangehörigkeit nicht-deutscher Tatverdächtiger, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundTVNationalitaet/bundTVNationalitaet.html, abger. 1.6.2023.
- Vgl. Nowrousian, Gewalt als Normalität. Ein rechtspolitischer Zwischenruf zur PKS 2017, PolizeiInfoReport 2018, 125 m.w.N.
- Vgl. Zahl der Gruppenvergewaltigungen steigt auf Rekordhoch, JF, 23.05.2023, jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/gruppenvergewaltigung-22/, abger.: 29.5.2023.
- Vgl. PKS NRW 2021, Tabelle 510: Aufgliederung der Tatverdächtigen und Opfer nach Staatsangehörigkeit, polizei.nrw/sites/default/files/2022-10/PKS_2021_Nordrhein-Westfalen_T510.pdf, abger.: 31.5.2023.
- Vgl. Zahl der Gruppenvergewaltigungen steigt auf Rekordhoch, JF, 23.05.2023, jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/gruppenvergewaltigung-22/, abger.: 29.5.2023.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 64.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 64; Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn 40.
- Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 39.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 65.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 46.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 66; Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 40.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 47.
- Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 67.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 67
- Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 67.
- Walburg, Migration und Jugenddelinquenz – Mythen und Zusammenhänge. Ein Gutachten im Auftrag des Mediendienstes Integration, 2017, S. 18, mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Gutachten_Kriminalitaet_Migration_Walburg.pdf, abger.: 6.6.2023.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 68 f.
- Vgl. Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 61.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 46.
- Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 68.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 45, 47; Walburg, Migration und Jugenddelinquenz – Mythen und Zusammenhänge. Ein Gutachten im Auftrag des Mediendienstes Integration, 2017, S. 4, 11, 14, mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Gutachten_Kriminalitaet_Migration_Walburg.pdf, abger.: 6.6.2023.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 50.
- Vgl. Eisenberg/Kölbel, Kriminologie: Ein Lehrbuch, 7. Aufl. 2017, § 51 Rn. 13.
- So etwa Walburg, Migration und Jugenddelinquenz – Mythen und Zusammenhänge. Ein Gutachten im Auftrag des Mediendienstes Integration, 2017, S. 18, mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Gutachten_Kriminalitaet_Migration_Walburg.pdf, abger.: 6.6.2023.
- Vgl. Baier/Pfeiffer/Simonson/Rabold, Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt, kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, Forschungsbericht Nummer 107, 2009, S. 45, kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_107.pdf, abger.: 1.6.2023.
- Vgl. Baier/Pfeiffer/Simonson/Rabold, Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt, kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, Forschungsbericht Nummer 107, 2009, S. 44 f., kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_107.pdf, abger.: 1.6.2023.
- Vgl. Baier/Pfeiffer/Simonson/Rabold, Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt, kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, Forschungsbericht Nummer 107, 2009, S. 63, kfn.de/wp-content/uploads/Forschungsberichte/FB_107.pdf, abger.: 1.6.2023.
- Vgl. Neubacher, Mehr Wissenschaftlichkeit, weniger kriminalpolitische Stimmungsmache. Eine Erwiderung auf den Beitrag von B. Nowrousian (Kriminalistik 2017, S. 355-361), Kriminalistik 2017, S. 526 f.
- Singelnstein, Kriminologie: Eine Grundlegung, 8. Aufl. 2021, § 23 Rn. 65.
- Nowrousian, Gewalt als Normalität – Ein rechtspolitischer Zwischenruf zur PKS 2017, PolizeiInfoReport 2018, S. 125, 128.
- Vgl. Nowrousian, Das Gebot der effektiven Strafverfolgung – Geschichte, Bedeutung, Begründung, Kriminalistik 2020, S. 624.
