Phänomenologische Betrachtungen zum Wohnungseinbruch

Von KD Christoph Frings, Duisburg¹

 

Der Anteil des Wohnungseinbruchs an der registrierten Gesamtkriminalität lag im Jahr 2023 im Bundesgebiet bei 1,3%. Auch wenn dieser Anteil scheinbar gering zu sein scheint, so ist die Bedeutung der Fallzahlenentwicklung im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung erheblich. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung, wird als sicherer und höchst persönlicher Rückzugsraum angesehen. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Betroffenen wird durch die Anwesenheit fremder Personen in der eigenen Wohnung stets massiv beeinträchtigt. Höchst persönliche, vertrauliche oder z.T. intime Gegenstände (Unterwäsche) werden von fremden Personen angefasst und durchwühlt. Pressemeldungen zu Wohnungseinbrüchen, besonders im näheren Wohnumfeld, werden durch die örtliche Bevölkerung aufmerksam wahrgenommen. Eine weitere (unbewusste) Viktimisierung der Opfer erfolgt dann zum Teil auch noch durch die polizeiliche Tatortaufnahme, wo diese Gegenstände dann noch für die Tatortaufnahme sichtbar ausgebreitet herumliegen, da sich bis zum Ende der Tatortaufnahme Veränderungen am Tatort verbieten. Ein jeder, sei es als Eigentümer oder Mieter, einer Wohnung oder eines Hauses kann potentiell Opfer einer solchen Tat werden.


Eine der Reaktionen des Gesetzgebers war 2017 die Erhöhung des Strafrahmens für den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung auf 1 Jahr Freiheitsstrafe. Die Tat ist somit als Verbrechen eingestuft. Weiterhin wurde 2019 der Tatbestand des Einbruchs in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (§ 244 Abs. 4 StGB) in den Katalog der Anlasstaten für eine Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO aufgenommen.


Unter Phänomenologie versteht man die Lehre von den Erscheinungsformen strafbarer Handlungen. In diesem kurzen Artikel wäre dem Anspruch nicht gerecht zu werden, eine umfassende phänomenologische Abhandlung zum Wohnungseinbruchdiebstahl zu verfassen. Der Beitrag schließt an eine ausführlichere Darstellung der Phänomenologie zum Wohnungseinbruchdiebstahl in der Ausgabe 1/2020 der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“ an. In diesem Beitrag soll daher nur ein kurzes „update“, fokussiert auf die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen, der Aufklärungsquote sowie der Entwicklung der Tatverdächtigen, erfolgen.

 

1 Fallzahlenentwicklung im Wohnungseinbruchdiebstahl


In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird der Wohnungseinbruch unter der Kennziffer 435.000, der Tageswohnungseinbruch unter der Kennziffer 436.000, erfasst. Die Dunkelfeldproblematik kann im Bereich der vollendeten Taten vernachlässigt werden, denn ohne Anzeigenerstattung erfolgt durch die Versicherer grundsätzlich keine Auszahlung von Versicherungsleistungen.

 


Abb. 1: Darstellung der Anzahl der Wohnungseinbrüche Bundesrepublik Deutschland und im Bundesland NRW von 1993 bis 2023.2


Bei langfristiger Betrachtung des Wohnungseinbruchs ist eine deutliche Schwankung der Fallzahlen feststellbar. Im Jahr 1993 hatte die Fallzahlentwicklung beim Wohnungseinbruch in der Bundesrepublik mit ca. 227 000 Delikten ihren Höhepunkt erreicht. Von dem starken Anstieg der Fallzahlen bis 1993 waren insbesondere, nach der „Wiedervereinigung“ Deutschlands, die sog. „neuen Bundesländer“ in Ostdeutschland betroffen. Dies lässt sich gut im Vergleich mit der Fallzahlenentwicklung im Bundesland Nordrhein-Westfalen ablesen, hier hatte es keinen signifikanten Anstieg der Fallzahlen im gleichen Zeitraum gegeben. Die Fallzahlen im Bundesgebiet gingen dann bis zum Jahr 2008 auf ca. 108 000 Delikte zurück. Ab diesem Zeitpunkt stiegen die Fallzahlen dann erneut bis 2015 im Bundesgebiet auf ca. 167 000 Delikte an. Nach 2015 waren die Delikte dann wieder rückläufig bis zum Jahr 2021 mit 54236 registrierten Fällen. Das ist der geringste Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Aktuell steigen die Fallzahlen im Bundesgebiet wieder deutlich an, im Jahr 2023 wurden im Bundesgebiet 77819 Wohnungseinbrüche registriert.

 

2 Entwicklung der Aufklärungsquote im Wohnungseinbruch

 


Abb. 2: Aufklärungsquote beim Wohnungseinbruch auf Bundesebene und im Bundesland NRW von 1993 bis 2023.3


Die Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs hatte im Jahr 2021 im Bundesgebiet 19,5% (bei recht verhaltenen Fallzahlen) erreicht. Bei der Betrachtung der letzten 20 Jahre ist auffällig, dass die Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs kaum je die 20%-Marke überstiegen hat. Mit dem Anstieg der Fallzahlen ist die Aufklärungsquote im Jahr 2023 sogar wieder auf 14,9% gefallen. Als erschwerend für die polizeiliche Aufklärungsarbeit erweist sich natürlich, dass in der Masse der Fälle keine Täter-Opfer-Vorbeziehung besteht, die Masse der Taten in der dunklen Jahreszeit durchgeführt wird, oft von der Rückseite her ins Tatobjekt eingedrungen wird und professionelle Wohnungseinbrecher sich nur kurze Zeit an und in dem Tatobjekt aufhalten.


Andererseits fallen bei einem Wohnungseinbruch auch eine Vielzahl ermittlungsrelevanter Spuren an, so u.a. körperzellenhaltige Spuren, Finger- und Schuhabdruckspuren sowie Werkzeugspuren. Bei der Ergreifung von Beschuldigten fallen häufig auch digitale Spuren durch mitgeführte Kommunikationsmittel an. Dies setzt jedoch entsprechende personelle und materielle Kapazitäten für entsprechend intensive Tatortaufnahmen und Folgeermittlungen voraus. Trotz der derzeit hohen Einstellungszahlen stehen den Dienststellen für die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs keine zusätzlichen personellen Ressourcen zur Verfügung. Der Nachersatz wird zum Ausgleich der hohen Pensionierungszahlen sowie zur Bewältigung zusätzlicher neuer polizeilicher Herausforderungen, wie u.a. Handel mit Kinderpornografie, steigende politische Kriminalität und eine weiterhin hohe Anschlaggefahr, benötigt. Im Vergleich zur Aufklärungsquote bei der Gesamtkriminalität vom 58,4% im Jahr 2023, ist die Aufklärungsquote von 14,9% im Bereich des Wohnungseinbruchs ein beschämend geringer Wert. Zu erwarten ist auch für das kommende Jahr keine signifikante Änderung der schwachen Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs.


Wenn auch bislang die Aufklärungsquote im Bereich des Wohnungseinbruchs nicht hoch war, so ist auch nicht förderlich für die polizeiliche Aufklärungsarbeit in diesem Deliktsbereich, die Entscheidung des Gesetzgebers zur Neuregelung des Falls der notwendigen Verteidigung (§§ 140, 141 ff. StPO), die am 13.12.2019 in Kraft trat. Die Änderungen basieren auf der EU-Richtlinie 2016/1919. Der deutsche Gesetzgeber war zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie verpflichtet, ist jedoch bei der Umsetzung deutlich über die Mindestanforderungen der Europäischen Union hinausgegangen.4 Diese Neuregelung stärkt massiv die Beschuldigtenrechte, so u.a. durch die von Amts wegen erfolgende Pflichtverteidigerbestellung vor polizeilichen Vernehmungen, bei der Beabsichtigung der Haftvorführung des Beschuldigten. Das hat deutliche negative Auswirkungen im Bereich der polizeilichen Haftsachenbearbeitung und erschwert die Aufklärung von Serientaten deutlich.


Direkte Zusammenhänge zwischen politischen Entscheidungen und der Fallzahlentwicklung im Bereich des Wohnungseinbruchs würden eine genaue wissenschaftliche Untersuchung erfordern. Auffällig sind jedoch einige zeitliche Parallelen zwischen Fallzahlentwicklung und politischen Entscheidungen. Der Anstieg der Fallzahlen im Wohnungseinbruch endete im Jahr 2015, seit diesem Jahr fielen die Fallzahlen bis 2021 kontinuierlich. Das Ende des Anstiegs der Fallzahlen im Wohnungseinbruch fällt zusammen mit der Schließung der sog. „Balkanroute“ im Rahmen der „Flüchtlingswelle“ im Herbst 2015. Der Tiefpunkt der Fallzahlenentwicklung 2021 fällt wiederum zusammen mit einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Jahre 2020 und 2021 waren geprägt von deutlichen Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit der Bevölkerung. Gerade im Jahr 2021 waren Herbst, Winter und Frühjahr von Kontaktbeschränkungen (bis hin zu Ausgangssperren), Homeoffice und Unterrichtung von Kindern und Studierenden zu Hause mittels Onlinelehre geprägt. Die Masse der Wohnungseinbrüche erfolgt in der „dunklen Jahreszeit“ zwischen Spätherbst und Winter. Genau in diese Phase fiel aber auch der Schwerpunkt der Kontaktbeschränkungen, da gerade in der kälteren Jahreszeit die Infektionsgefahr am höchsten war. Die Kontaktbeschränkungen und der häufige Aufenthalt von Menschen in ihrer eigenen Wohnung so u.a. durch Verbot von Großveranstaltungen, Schließung von Gastronomie, Kinos und Fitnessstudios dürfte zu einer deutlichen Einschränkung der Tatgelegenheitsstruktur für potentielle Täter geführt haben. Zudem unterlagen Reisen ins Ausland oder nach Deutschland hinein deutlichen Beschränkungen, an den Landesgrenzen wurden wieder Grenzkontrollen, auch von EU-Bürgern, durchgeführt. Dies dürfte es für reisende Tätergruppen, die ausschließlich zur Begehung von Straftaten einreisen, deutlich erschwert haben nach Deutschland zu gelangen.

 

 

3 Entwicklung der Tatversuche

 


Abb. 3: Anteil der versuchten Taten am Wohnungseinbruch auf Bundesebene von 2002 bis 2023.5


Erfreulich ist hingegen die Entwicklung im Bereich des Versuchsanteils der Taten. Gemeinhin gilt ein steigender Versuchsanteil im Bereich des Wohnungseinbruchs als Indikator für eine zunehmend bessere Objektsicherung. Der Anteil der Tatversuche ist seit dem Jahr 2002 von 34,6% bis zum Jahr 2021 kontinuierlich bis auf 48,7% gestiegen. Aktuell ist der Anteil der Tatversuche wieder leicht gesunken und liegt bei 46,3%. Unterstellt wird häufig, dass die langfristige und konsequente Präventionsarbeit der Polizei ihre Früchte getragen hat und Wohnungen und Häuser zunehmend besser gesichert werden. Es könnte aber auch sein, dass eine zunehmende Professionalisierung der Tatbegehung von Diebesbanden zu einer zeitoptimierten Tatbegehung führt, d.h. wenn es zu lange dauert um in ein Objekt eindringen zu können, wird die Tat abgebrochen und ein neues (weniger gut gesichertes) Tatobjekt angegangen.

 

4 Entwicklung bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen


Delikte des schweren Diebstahls und des Wohnungseinbruchs werden überwiegend von männlichen Tätern begangen. Weiter kann festgehalten werden, dass Wohnungseinbrüche heute überwiegend von erwachsenen Tätern und eher selten von Kindern bzw. Jugendlichen begangen werden. Obwohl es sich bei den Tätern hauptsächlich um Männer handelt, meidet der Wohnungseinbrecher grundsätzlich den Kontakt zum Opfer und flieht, wenn er bei der Tatausführung gestört wird.

 


Abb. 4: Entwicklung des Anteils der nichtdeutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruch Bundesrepublik 1998 bis 2018.6


Im Jahr 2023 lag Anteil der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Zahl aller ermittelten Tatverdächtigen (ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße) bei 34,4%7. Beim Wohnungseinbruch beträgt hingegen der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen 42,9%, beim Tageswohnungseinbruch liegt er sogar bei 46,8%. Im Jahr 2023 lebten 13,9 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland8, das entspricht bei einer Gesamtbevölkerung von 83,3 Millionen, einem Bevölkerungsanteil von ca. 16,7%. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass Straftaten nicht nur von der hier wohnenden Bevölkerung, sondern auch von eingereisten Personen begangen werden. Bis zum Jahr 2016 nahm der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen kontinuierlich, bis zum Wert von über 42% beim Wohnungseinbruch und bis über 51% beim Tageswohnungseinbruch zu. Die Werte sind in der Folgezeit bis 2023 noch auf ca. 43% beim Wohnungseinbruch gestiegen, bzw. liegen beim Tageswohnungseinbruch mit derzeit 47% leicht unter dem Höchstwert von 2016. Das Absinken des Anteils nicht deutscher Tatverdächtiger nach 2016 fällt zeitlich zusammen mit der Schließung der sog. „Balkanroute“ durch verstärkte Grenzsicherungsmaßnahmen zu Serbien durch Ungarn und Österreich, später auch durch andere EU-Staaten.


Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist die Tatverdächtigenzahl auch untergliedert nach der jeweiligen Nationalität separat aus. Zur besseren Übersicht soll die Aufschlüsselung der nichtdeutschen Tatverdächtigen in zwei separaten Diagrammen erfolgen. Auch wenn nur etwa ca. 15% der Wohnungseinbrüche durch die Polizei aufgeklärt werden, so sind insgesamt 4247 ermittelte nichtdeutsche Tatverdächtige im Bereich des Wohnungseinbruchs 2023 doch eine ausreichend große Personengruppe für etwas genauere Betrachtungen.

 


Abb. 5: Aufschlüsselung des Anteils der nichtdeutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruch Bundesrepublik.9


Der Anteil Täter türkischer Staatsangehörigkeit beträgt 5,4% im Jahr 2023, jedoch macht diese Bevölkerungsgruppe mit fast 1,55 Millionen die größte ausländische Bevölkerungsgruppe in Deutschland aus. Mit über 1,24 Millionen Menschen sind ukrainische Staatsangehörige die zweitgrößte und mit ca. 970 000 Menschen syrische Staatsangehörige die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Obwohl ukrainische Staatsangehörige die zweitgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe stellen, beträgt ihr Anteil an den ermittelten Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruch nur 1,6%, bei den syrischen Staatsangehörigen beträgt ihr Anteil 5,1%. Mit ca. 910 000 Menschen sind rumänische Staatsangehörige die viertgrößte und mit ca. 890 000 Menschen polnische Staatsangehörige die fünftgrößte Bevölkerungsgruppe.10

 


Abb. 6: Aufschlüsselung des Anteils der nichtdeutschen Tatverdächtigen beim Wohnungseinbruch Bundesrepublik.11


Im Jahr 2015 stellten Tatverdächtige mit serbischer Staatsangehörigkeit mit 13,9% die größte Personengruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen, bis 2018 ist der Anteil auf ca. 8,5% gefallen. Inzwischen ist der Anteil serbischer Staatsangehöriger weiter auf 7,6% abgesunken. Der Anteil der serbischen Bevölkerung in Deutschland liegt laut dem Statistischen Bundesamt derzeit bei ca. 260 000 Personen. Der Anteil albanischer Staatsangehöriger lag zwischen 2016 und 2018 bei konstant ca. 10% und ist inzwischen auf 5,5% gesunken. Dieser Wert ist auffällig bei ca. 56 000 albanischen Staatsangehörigen in Deutschland 2018 und inzwischen ca. 120 000 Einwohnern im Jahr 2023.

 

 

5 Zusammenfassung


Seit 1981 ist ein weitgehend stetiger Anstieg der Einbruchsversuche zu beobachten auf derzeit ca. 46%. Dies könnte ein Indiz für den Erfolg polizeilicher Präventionskampagnen sein oder auch Hinweis auf eine teilprofessionelle, zeitoptimierte Arbeitsweise professioneller Täter.


Die Fallzahlen beim Wohnungseinbruch haben sich nach 2015 deutlich nach unten entwickelt. Das Absinken der Fallzahlen seit 2015 geht einher mit einem leichten Rückgang des Anteils ausländischer Tatverdächtiger bis 2021. Seit 2022 ist jedoch wieder ein Anstieg der Fallzahlen, als auch ein moderater Anstieg des Anteils ausländischer Tatverdächtiger zu beobachten. Das Absinken der Fallzahlen und des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger seit 2015 verlief zeitlich parallel zur Schließung der sog. „Balkanroute“, ein Zusammenhang lässt sich hier vermuten. Ein weiteres Absinken der Fallzahlen 2020/2021 wurde sicherlich durch die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zur Corona-Pandemie und dem damit vermehrten Aufenthalt der Bevölkerung zu Hause, begünstigt.


Die Aufklärungsquote im Wohnungseinbruch hat seit 1993 im Bundesgebiet kaum die 20%-Marke überschritten, meist liegt sie deutlich darunter. Derzeit liegt die Aufklärungsquote bei nur 14,9%. D.h. weniger als jeder sechste Wohnungseinbruch wird derzeit aufgeklärt. Dem Bürger sind solche Zahlen nur schwer zu vermitteln. Aufgrund der hohen Zahl weiterer aktueller polizeilicher Herausforderungen ist mit einer signifikanten Steigerung der Aufklärungsquote nicht zu rechnen. Dazu bedürfte es einer deutlich verbesserten materiellen und personellen Ausstattung der zuständigen Dienststellen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs. Die derzeit aktuelle Haushaltslage des Bundes und der Bundesländer wird aber wohl eher zu sinkenden „Polizeietats“ führen.


Im Bereich der nichtdeutschen Tatverdächtigen lässt sich festhalten, dass die Größe einer ausländischen Bevölkerungsgruppe in Deutschland keinerlei Rückschluss auf deren deliktische Belastung zulässt. So sind die drei größten ausländischen Bevölkerungsgruppen in Deutschland (türkische, ukrainische und syrische Staatsangehörige) in diesem Deliktsfeld, nicht ihrem Wohnbevölkerungsanteil nach repräsentiert. Auffällig überrepräsentiert sind z.T. jedoch relativ kleine ausländische Bevölkerungsgruppen.

 

Literatur:


Böß: Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, in: NStZ 2020, S. 185-193.


Bundeskriminalamt (Hg.): Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 (und ältere Ausgaben), Grundtabelle-Fallentwicklung (V 1.0) sowie T 62 Straftaten und Staatsangehörigkeit nichtdeutscher Tatverdächtiger (V 1.0), Wiesbaden 2023.


Landeskriminalamt NRW (Hg.): Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 (und ältere Ausgaben), Grundtabelle 101, Düsseldorf 2023.


Müller-Jacobsen: Das neue Recht der notwendigen Verteidigung, in: NJW 2020, S. 575-582.

 

Anmerkungen

 

  1. Christoph Frings ist Kriminaldirektor und Dozent für Kriminalwissenschaften an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Duisburg.
  2. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 01 Grundtabelle-Fallentwicklung (V 1.0), Wiesbaden 2024/Landeskriminalamt NRW (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik NRW 2023, Grundtabelle 101, Düsseldorf 2024.
  3. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 01 Grundtabelle-Fallentwicklung (V 1.0), Wiesbaden 2024/Landeskriminalamt NRW (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik NRW 2023, Grundtabelle 101, Düsseldorf 2024.
  4. Vgl. Müller-Jacobsen, NJW 2020, 575 (ähnlich Böß, NStZ 2020, 186).
  5. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 01 Grundtabelle-Fallentwicklung (V 1.0), Wiesbaden 2024.
  6. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 01 Grundtabelle-Fallentwicklung (V 1.0), Wiesbaden 2024.
  7. www.bka.de/de/aktuelleinformation/statistikenlagebilder/polizeilichekriminalstatistik/ pks2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2023.html.
  8. de.statista.com/statistik/daten/studie/5062/umfrage/entwicklung-der-auslaendischen-bevoelkerung-in-deutschland/.
  9. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 61 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthaltes (V 1.0), Wiesbaden 2024.
  10. www.statista.com/statistik/daten/studie/1221/umfrage/anzahl-der-Ausländer-in-deutschland-nach-herkunftsland/.
  11. Bundeskriminalamt (Hg.), Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik 2023, T 61 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthaltes (V 1.0), Wiesbaden 2024.