Kollaboration gegen den „Kapitalismus“ – Über die Kooperation, Kumpanei und Komplizenschaft von RAF und SED

Von Dr. Harald Bergsdorf, Dümpelfeld¹

 

1 Einleitung


Am 20. April 1998, also vor rund 25 Jahren, veröffentlichte die RAF ihre Auflösungserklärung. Damit beendete die RAF nach ihren 34 Morden, u.a. an zehn Polizeibeamten, ihre Existenz. In ihrer Auflösungserklärung rechtfertigt sie erneut ihre Verbrechen: „Wir stehen zu unserer Geschichte […] Wir sind froh, Teil dieses Versuchs gewesen zu sein...Das Ende des Projektes zeigt, dass wir auf diesem Weg nicht durchkommen konnten. Aber es spricht nicht gegen die Notwendigkeit und Legitimation der Revolte […] Denn der tatsächliche Terror besteht im Normalzustand des ökonomischen Systems“.2 Damit präsentiert die RAF auch in ihrer Auflösungserklärung den „Kapitalismus“ als den angeblich wirklichen Täter, um von den eigenen Morden abzulenken und sich selbst als Opfer zu präsentieren.


Als Fehler konzediert die RAF in ihrer Auflösungserklärung lediglich, sie habe es versäumt, über und neben ihr als mordender „Fraktion“ eine politische Partei aufzubauen, um den „terroristischen Kapitalismus“ wirkungsvoller mit Attentaten und Agitation zu bekämpfen. Außerdem habe die Entführung der Lufthansa-Maschine 1977, mit normalen Urlaubern an Bord, den Eindruck erweckt, „als würde die RAF nicht mehr zwischen oben und unten in dieser Gesellschaft unterscheiden. Damit war im berechtigten Versuch, die Gefangenen aus der Folter zu befreien, die sozialrevolutionäre Dimension des Kampfes nicht mehr identifizierbar. Aus dem Bruch mit dem System […] war der Bruch mit der Gesellschaft geworden.“ Damit kritisierte die RAF die Entführung der „Landshut“ und den Mord am Flugkapitän durch ihre palästinensichen Helfer lediglich als strategischen Missgriff, ohne beide Verbrechen moralisch zu verurteilen. Während die RAF im Text ihre verstorbenen bzw. getöteten Mitglieder erneut heroisiert, ignoriert sie weiterhin konsequent die Opfer ihrer Morde und deren Familien. Lediglich Hanns Martin Schleyer erwähnt sie, um ihn erneut ausschließlich als Täter statt Opfer darzustellen.


Stärker als zum Beispiel mit dem Linksextremismus hat sich bundesdeutsche Politik- und Geschichtswissenschaft bislang mit der RAF befasst. Inzwischen existieren zahlreiche Gesamtdarstellungen über die RAF, ihre Mörder und Mordanschläge. Zugleich mangelt es weiterhin an Spezialstudien. Gerade auch deshalb, weil die RAF meist konspirativ-klandestin agierte und ehemalige RAF-Mitglieder über zentrale Aspekte der RAF-Geschichte bis heute fast vollständig schweigen, gibt es zum Beispiel kaum einschlägige Veröffentlichungen über das RAF-Innenleben, über RAF-Ein- und Ausstiegsprozesse und über das RAF-Sympathisanten- und -Unterstützerumfeld inklusive möglichst präziser Bestimmungen beider Begriffe.3 Fast einer terra incognita ähneln daneben Vergleiche der RAF beispielsweise mit der französischen Terrorgruppierung „action directe“ und den „brigate rosse“ aus Italien. Gerade solche Arbeiten komparativer Art könnten neben Parallelen auch nationale und sonstige Spezifika, Besonderheiten und Eigentümlichkeiten klarer herausarbeiten, ohne damit eine nationale Nabelschau zu betreiben. Ein weiteres Desiderat besteht nicht nur in Studien über prominente und vor allem nicht-prominente RAF-Opfer und ihre Hinterbliebene, sondern auch in abwägenden Analysen der Komplizenschaft von RAF und SED bzw. des MfS als dem Hauptinstrument ihrer Diktatur, das einen Beitrag zum immerhin fast dreißigjährigen Überleben der Terrorgruppierung bis 1998 leistete.4

 

2 Beginn der SED-RAF-Kooperation


Die Kooperation der SED und ihres MfS mit der RAF begann bereits kurz nach deren Gründung.5 So hatte Ulrike Meinhof schon Anfang der 1970er-Jahre in der DDR u.a. sondiert, inwieweit die SED die RAF unterstützen würde. Tatsächlich ließ die SED einige RAF-Mitglieder bereits seit dieser Zeit über den Flughafen Berlin-Schönefeld u.a. in den Nahen Osten ein- und ausreisen, wo sie an palästinensischen Ausbildungslagern für Terroristen teilnahmen. Ende der 1970er-Jahre intensivierten RAF und SED bzw. das MfS ihre Zusammenarbeit. Eine wichtige Rolle hierbei spielte – aufgrund ihrer damaligen MfS-Kontakte – die 2022 verstorbene Terroristin Inge Viett. Damit begann ein besonderes Kapitel der SED-RAF-Kollaboration.


Zur Aufklärung und Bearbeitung links- und rechtsterroristischer Gruppierungen vor allem in der Bundesrepublik hatte das MfS im SED-Auftrag bereits 1975 eigens die Abteilung XXII gegründet.6 Diese Abteilung mit dem euphemistischen Namen „Terrorabwehr“ agierte selbst für MfS-Verhältnisse auch behördenintern besonders konspirativ und klandestin („innere Konspiration“).7 Wörtlich hieß es in einem Vermerk der SED-Geheimpolizei, das zentrale Ziel der Abteilung XXII bestehe darin, „Sicherheitsrisiken und Gefahren für die DDR und ihre Verbündeten, die sich aus den Aktivitäten einer terroristischen Gruppierung ergeben, einzuschränken bzw. zu verhindern.“8


In der Realität pflegte nicht nur der RAF-Anwalt Klaus Croissant enge Kontakte zur Abteilung XXII des MfS, sondern auch westdeutsche Neonationalsozialisten und Rechtsterroristen, die Anschläge beispielsweise auf die US-Armee in der Bundesrepublik verübten.9 Das zentrale Ziel der Kollaboration des MfS mit „nationalen Sozialisten“ aus dem Westen bestand darin, die angebliche „Rechtsentwicklung der BRD“ öffentlich anzuprangern – auf der gemeinsamen Grundlage sowohl von USA- und Israelfeindlichkeit als auch von Ressentiments gegen die rechtsstaatliche Demokratie und Sentiments für Diktaturen.

 

 

3 Ziele der SED-RAF-Kooperation


Besonders eng kooperierte die SED vor allem durch ihr MfS mit der RAF. Zwar ist individualistischer Terror („anarcho-terroristische Kräfte“), wie ihn die RAF ausübte, aus marxistisch-leninistischer Sicht abzulehnen. Daran fühlte sich grundsätzlich auch die SED als Auftraggeber des MfS gebunden. Denn im kollektivistischen Selbstverständnis der SED drohte durch individualistischen Terror eine Entfernung und „Entfremdung“ vom „Proletariat“ als dem „revolutionären Subjekt“. Insofern unterschieden sich die jeweiligen Strategien von SED und RAF zur sog. „Überwindung“ des „Kapitalismus“ gravierend.


Andererseits teilten RAF und SED eben ideologische Affinitäten mit gemeinsamen Feindbildern. So verbanden SED und RAF weltanschaulich ihr Hass auf die rechtsstaatliche Demokratie der Bundesrepublik („Kapitalismus“) und ihre Feindschaft sowohl gegenüber den USA als auch Israel. Mehr oder minder explizit präsentierten sowohl die SED als auch die RAF den „Kapitalismus“ in der Bundesrepublik als die zentrale Ursache des Terrorismus. Neben ihrer ideologischen Nähe pflegten RAF und SED darüber hinaus jeweils enge Beziehungen zu identischen Verbündeten, u.a. zu sog. „Befreiungsbewegungen“ wie der antisemitischen PLO.


Bei aller deutschlandpolitischen Brisanz in Zeiten deutsch-deutscher Verständigung (u.a. Milliardenkredite der Bundesrepublik Mitte der 1980er-Jahre für die DDR gegen Zugeständnisse bei Menschenrechten) zielte die SED daneben darauf, durch ihre Kollaboration mit der RAF den westdeutschen Linksterrorismus stärker aufzuklären, RAF-Mitglieder zu identifizieren, deren private Verbindungen in die DDR aufzudecken und von RAF-Plänen zu erfahren. Denn trotz ihrer Allianz mit der RAF befürchtete die SED offenbar, westdeutsche RAF-„Anarchisten“ könnten auch gegen die DDR mörderische Anschläge verüben, zum Beispiel gegen DDR-Botschaften. Grundsätzlich gehörte „Anarchismus“ zu den traditionellen SED-Feindbildern.


Um die aktive RAF daher präventiv bereits von Anschlagsplanungen abzuhalten, wollte die SED durch die Aufnahme von demobilisierten RAF-Mitgliedern ein Druckmittel („Faustpfand“) gegen die westdeutsche Terrorgruppierung gewinnen. Ferner sorgte sich die SED, durch Großfahndungen nach der RAF in der Bundesrepublik könnten auch Stasi-Agenten im Westen („Operationsgebiet“), die im SED-Jargon „Kundschafter des Friedens“ hießen, auffliegen und westdeutschen Sicherheitsbehörden „ins Netz gehen“.10 Ebenfalls fürchtete die SED später, festgenommene RAF-Terroristen könnten die Kooperation von SED und RAF ausplaudern und damit die DDR-Außenpolitik schädigen. Auch deshalb warnte das MfS – auf Basis von IM-Hinweisen aus dem Westen – aktive RAF-Kader offenbar mitunter vor westdeutschen Fahndungsmaßnahmen.11 Ohnehin wollte die SED Fahndungserfolge des „Klassenfeindes“ aus dem Westen gerade gegen die RAF dringend verhindern. Durch die Zusammenarbeit der SED mit der RAF wollte Honeckers Partei letztlich vor allem Ansätze finden, um die bei ihr verhassten Bundesrepublik politisch zu destabilisieren und die DDR zu stabilisieren. Um die eigenen Interessen zu fördern, mahnte die SED die RAF zum Beispiel kurz vor der Bundestagswahl 1980 zu Zurückhaltung. Umgekehrt wollte die RAF-Spitze einen sicheren Rückzugsort für die demobilisierten „Kämpfer“ finden und deren Festnahme auch deshalb verhindern, weil sie fürchtete, im Gefängnis könnten ihre Genossen, um Strafnachlass („Kronzeugenregelung“) zu erlangen, mit „Repressionsorganen“ kooperieren und Interna ausplaudern, darunter konspirative Wohnungen („KW“) oder Depots der aktiven RAF, Falschidentitäten von aktiven RAF-Kadern und überhaupt Details der RAF-Arbeitsweise im Untergrund bzw. in der Illegalität.

 

 

4 Praxis der SED-RAF-Kooperation


Gerade nach dem Ende der Schleyer-Entführung und nach der „Stammheimer Todesnacht“ grassierten in Teilen der RAF sowohl Resignation als auch Ausstiegswille. In der DDR schienen die demobilisierten „Kämpfer“, ohne hohen Fahndungsdruck durch das Bundeskriminalamt, vor dessen Zugriff weitgehend sicher. Denn fast selbstverständlich verzichtete das MfS konsequent darauf, die gesuchten RAF-Mitglieder bundesdeutschen Sicherheitsbehörden zu übergeben. Die demobilisierten RAF-Terroristen selbst wollten offenbar lieber im „Realsozialismus“ leben als in bundesdeutschen Gefängnissen landen.


Nur kurzzeitig hatten SED und RAF zuvor erwogen, die demobilisierten „Kämpfer“ in einem afrikanischen Land anzusiedeln, z.B. Angola, Mosambique oder Kap Verden, mit denen die SED enge Beziehungen pflegte. Doch eine solche Lösung in Afrika für die westdeutschen RAF-Aussteiger bewertete die SED bald als zu auffällig, zu gefährlich und zu wenig praktikabel, u.a. deshalb, weil es den ausrangierten Terroristen an Kenntnissen des Portugiesischen als der Landessprache in Angola, in Mosambique und auf den Kap Verden mangelte. Auch litten die drei Länder aus SED-Sicht, u.a. wegen der Aktivitäten „konterrevolutionärer Kräfte“, an politischer Labilität – im Kontrast zur damals eher stabilen DDR. Um möglichst wenig aufzufallen, mussten die neuen DDR-Bürger freilich später auch in der DDR erst die Alltagssprache erlernen, wie Inge Viett schreibt.12 Ohnehin beäugten auch in der DDR manche Bürger die Neuankömmlinge aus dem Westen besonders aufmerksam, weil eine Einwanderung aus der Bundesrepublik in den SED-Staat natürlich sehr ungewöhnlich schien – in der Regel verlief die Migration eben in umgekehrte Richtung.


Auf der Suche nach einem sicheren Unterschlupf und Rückzugsraum für kampfesmüde Terroristen, die für ihre Genossen zunehmend eine Belastung und Gefahr bedeuteten, einigten sich RAF und MfS im SED-Auftrag daher 1980 darauf, zehn RAF-Mitglieder (Susanne Albrecht; Silke Maier-Witt; Werner Lotze und Christine Dümlein; Ekkehard von Seckendorff und Monika Helbing; Ralf Baptist Friedrich und Sigrid Sternebeck; Inge Viett; Henning Beer) im SED-Staat, im ganz nahen Osten, legendiert mit neuer Identität und neuen Ausweispapieren unterzubringen und zu beherbergen (MfS-Operativfall „Stern 2“). Hierfür mussten die RAF-Aussteiger weitgehend fingierte Lebensläufe vorlegen. Darin nannten sie gemeinhin ausländische Städte faktenwidrig als ihren Geburtsort und deklarieren die eigenen Eltern realitätsfern als verstorben, um Nachfragen und -forschungen zu erschweren.


In ihrem handschriftlich verfassten, erhalten gebliebenen „Lebenslauf“ bekundete zum Beispiel Monika Helbing 1980, sie sei in die DDR eingewandert, weil sie in einem Land leben wolle, das „an der Seite der befreiten Länder und Befreiungsbewegungen der 3. Welt gegen den Imperialismus kämpft“.13 Silke Maier-Witt erbat 1980 ebenfalls Aufnahme in die DDR, „um mich auf diese Weise am Kampf für den Frieden, für den Aufbau des Sozialismus gegen den Imperialismus zu beteiligen“.14 Später ließ die SED die reale Integration der RAF-Aussteiger in die DDR regelmäßig untersuchen. Demgemäß hielt das MfS die RAF-Aussteigerin Monika Helbing („Elke Köhler“) für „loyal gegenüber unserem Staat“,15 wie nicht vernichtete Aktenfunde in insgesamt weit über 100 Regalkilometern MfS-Schriftgut zeigen – Helbing hatte 1977 die Wohnung in Erftstadt-Liblar („Volksgefängnis“) unter einem Falschnamen angemietet, in der die RAF ihr Entführungsopfer Hanns Martin Schleyer zuerst versteckte.


In der DDR unterstützte das MfS die RAF-Aussteiger einerseits finanziell, aber auch durch Arbeitsplätze („RAF in die Produktion“) und Wohnungen – möglichst unauffällig in eher unpersönlich-anonymen Gegenden und weit entfernt sowohl von Transitstrecken als auch der Westgrenze. Andererseits kontrollierte die Stasi die westdeutschen Neubürger, indem sie u.a. ihre Post überwachte, ihre Telefone abhörte und ihre Wohnungen verwanzte. Durch die Beobachtung und Bearbeitung der RAF-Aussteiger wollte das MfS u.a. möglichst frühzeitig mitbekommen, wenn westdeutsche Zielfahnder auf die DDR-Spuren der RAF gelangen sollten. Daher überwachten bis zu 20 „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) die RAF-Aussteiger. Weil die SED eine Dekonspiration ihrer Liaison mit der RAF fürchtete, überwachte das MfS die RAF-Ruheständler und ihre persönlichen Kontakte in der DDR.16 Dadurch erfuhr das MfS, wie einige RAF-Aussteiger u.a. eine ausgeprägte Ausländerfeindlichkeit und einen massiven Materialismus mancher DDR-Bürger bemerkten, die aus SED-Sicht eher Untertanen waren.


Zugleich arbeiteten einige der demobilisierten RAF-Kader selbst als IM für das MfS, u.a. Silke Maier-Witt („Anja Weber“), die an der Entführung und Ermordung Schleyers und seiner Begleiter beteiligt gewesen war, und Susanne Albrecht („Ernst Berger“), die als „Türöffnerin“ an der Ermordung Jürgens Pontos, eines engen Freundes ihrer Eltern, mitgewirkt hatte. So lieferten die IM u.a. Stimmungsberichte aus „volkseigenen“ Betrieben und denunzierten DDR-Bürger, denen es an politischer Linientreue mangele. Später gab das MfS einigen der RAF-Aussteiger, weil deren Enttarnung bzw. Dekonspiration durch Westbesucher und durch Fahndungs-Hinweise aus dem „BRD“-Fernsehen drohte, nochmal eine neue Identität, zum Beispiel Silke Maier-Witt, die damals als Krankenschwester in Erfurt lebte, also mitten in Deutschland.

 

 

5 Zehn Festnahmen im Sommer 1990


Erst zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung verhafteten Beamte des Zentralen Kriminalamtes der DDR im Sommer 1990 in Kooperation mit westdeutschen Sicherheitsbehörden die zehn demobilisierten RAF-Terroristen in der DDR, darunter Susanne Albrecht, deren ostdeutscher Ehemann und Vater ihres kleinen Sohnes damals „aus allen Wolken gefallen sein soll“.17 Er hatte offenbar weder eine Ahnung noch gar Kenntnisse vom Vorleben seiner Ehefrau. Neben Albrecht gehörte Werner Lotze zu den Festgenommen.18 Auch ihn hatten bundesdeutsche Zielfahnder lange Jahre vergeblich gesucht. Gegen Lotze bestand damals lediglich ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts, 1979 an zwei Banküberfällen der RAF beteiligt gewesen zu sein.


Nachdem die Polizei ihn am 12. Juli 1990 per Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen hatte, gestand er seinem Vernehmer in der Generalbundesanwaltschaft, Klaus Pflieger, unter Tränen rasch vor allem einen Mord, den die zuständigen Behörden ihm bis dahin gar nicht zugeordnet hatten: So hatte Lotze, wie er erklärte, am 24. September 1978 den Polizeibeamten Hans-Wilhelm Hansen bei einem Schusswechsel in einem Wald bei Dortmund von hinten erschossen – nur einer von insgesamt zehn durch die RAF getöteten Polizeibeamten. Weil die Debatte über die RAF vor allem deren weniger prominente Opfer gerade auch aus der Polizei oft vernachlässigt, ist es besonders bedeutsam, immer wieder an sie zu erinnern: Norbert Schmid, Herbert Schoner, Hans Eckhardt, Fritz Sippel, Reinhold Brändle, Helmut Schoner, Roland Pieler, Arie Kranenburg, Hans-Wilhelm Hansen und Michael Newrzella.


Im deutlichen Unterschied zur großen Mehrheit der RAF-Terroristen, die bis heute eine omertà praktiziert, wollte Lotze, Vater einer damals kleinen Tochter, offenbar eine Lebensbeichte ablegen. Seine umfassenden Aussagen gegenüber den Behörden begründete er mit dem Hinweis, er sei „davon ausgegangen, über kurz oder lang mit meiner Tochter reden zu müssen […] Das ist eine Frage des Verhältnisses untereinander, von mir zu meiner Frau, zu meiner Tochter. Es kann da keine Ecken und Nischen geben, wo noch irgendwas zurückgehalten wird“.19 Er habe sich vor allem auf Fragen seiner Tochter einstellen wollen, ob bzw. warum er einen Polizeibeamten ermordet habe.20 Außerdem berichtete er über seine Mitwirkung an weiteren RAF-Verbrechen und über Tatbeteiligungen anderer RAF-Mitglieder.


Dadurch profitierte er von der Kronzeugenregel (§ 46b StGB21). Deren zentrales Ziel bestand und besteht darin, sowohl konkretes Insiderwissen über begangene oder geplante Verbrechen zu erlangen als auch terroristische oder kriminelle Gruppierungen durch „Verräter“ in ihrem Innern zu verunsichern und zu erschüttern. Die Regelung bot und bietet Straftätern die Chance, umfassend mit zuständigen Behörden zu kooperieren, um die eigene Lage zu verbessern, erheblichen Strafnachlass zu erlangen und um möglicherweise auch das eigene Gewissen zu erleichtern. Wenn „Verräter“ von der zumindest damals hoch umstrittenen Regelung („Sündenfall des demokratischen Rechtsstaates“; “schreiendes Unrecht“) profitieren wollen, müssen sie zwingend nicht nur über ihre eigenen Tatbeiträge aussagen, sondern eben auch über jene ihrer Mittäter.


Das Oberlandesgericht München verurteilte Lotze aufgrund der Kronzeugenregel trotz vollendeten und versuchten Mordes sowie weiterer Straftaten letztlich lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Tatsächlich gelangte Lotze – trotz des vollendeten Mordes am Polizeibeamten Hansen – u.a. wegen seiner günstigen Sozialprognose bereits nach fünfeinhalb Jahren auf Bewährung aus der Haft in die Freiheit. Das empörte viele Beobachter. Ohne die Kooperation Lotzes mit den Ermittlungsbehörden hätte er höchstwahrscheinlich eine lebenslängliche Strafe erhalten. Stattdessen profitierte Lotze als langjähriger Feind des demokratischen Rechtsstaates von ihm. Ende 1990 appellierte er an seine RAF-Gesinnungsgenossen, sie sollten und müssten ebenfalls aufhören, zu morden und andere Straftaten zu begehen.22


Der Aussagebereitschaft Lotzes folgten später weitere RAF-Aussteiger aus der DDR. Durch ihre Angaben aufgrund innerer Überzeugung und/oder reinem Pragmatismus bzw. Opportunismus gelang es, weitere RAF-Straftaten aufzuklären und die daran beteiligten Terroristen zu verurteilen.23 So fand die Polizei durch Aussagen von RAF-Aussteigern aus der DDR u.a. ein RAF-Depot in den Niederlanden. Keine Belege, sondern lediglich vage Indizien gibt es bislang für die These, das MfS habe bereits 1977 durch seine Zuträger im Westen einen wertigen Hinweis auf jene Wohnung in Erftstadt bei Köln verschwinden lassen, in der die RAF Hanns Martin Schleyer zuerst versteckt hatte, um ihn später nach Den Haag und dann nach Brüssel zu verschleppen. In ihrer Tatbekennung hatte die RAF damals in besonders menschenverachtender Art geschrieben, sie habe Schleyers „klägliche, korrupte Existenz beendet“.24


Am 5. September 1977 hatte die RAF in Köln die vier Begleiter Hanns Martin Schleyers erschossen, um den damaligen Arbeitgeberpräsidenten zu entführen, bevor sie auch ihn ermordeten. Bereits wenige Tage nach Schleyers Entführung lieferte ein Polizeibeamter aus Erftstadt bei Köln einen handfesten Hinweis auf das Versteck, in das die RAF ihr Opfer verschleppt hatte. Doch das entsprechende Fernschreiben 827 versackte und versandete bei der Polizei, ohne dass die Beamten die große Chance hätten nutzen können, Schleyer lebend zu befreien und zu retten. Im Kern untersucht das neue Buch von Georg Bönisch und Sven Röbel, warum der wertige Hinweis auf das Versteck („Volksgefängnis“) in Erftstadt verschwand, ob keine schnöde Schlamperei, keine Überforderung oder kein Unvermögen, sondern eher MfS-Agenten die Nadel im Heuhaufen verschwinden ließen, weil die SED fürchtete, durch die Großfahndung nach den RAF-Tätern könnten auch gut platzierte MfS-Agenten (SED-Jargon: „Kundschafter des Friedens“) in infiltrierten Behörden der Bundesrepublik (SED-Jargon: „Operationsgebiet“) auffliegen.


Das Buch basiert eher auf bereits ausgewertetem Schriftgut als auf neuem Material. Immerhin haben die Autoren, wie sie erklären, erstmals u.a. ehemalige MfS-Zuträger aus dem Großraum der damaligen Bundeshauptstadt ausführlich interviewt, um Hintergründe der schweren Fahndungspanne im „Fall Schleyer“ auszuleuchten und aufzuhellen. Offen bilanzieren die Autoren, sie hätten keine „smoking gun“ entdeckt: „Konkrete Belege, dass nachrichtendienstliche Aktivitäten Ost-Berlins die westdeutschen Ermittlungen damals direkt beeinflussten, ließen sich keine finden“. Für ihre Hauptthese liefern die Autoren tatsächlich keine Belege bzw. Fakten, sondern lediglich Spekulationen und sehr vage Indizien, darunter Wohnungen von MfS-Zuträgern in der Nähe des Verstecks in Erftstadt. Dennoch hegten die SED und ihr MfS – als dem Hauptherrschaftsinstrument der Diktaturpartei – grundsätzlich ein hohes Interesse, die Bundesrepublik u.a. durch Unterstützung der RAF zu destabilisieren, wie sich auch vor und nach 1977 zeigte.

 

6 Andere Formen der Kooperation


Bereits Anfang der 1980er-Jahre hatte das MfS außerdem sogar aktive RAF-Terroristen wie Christian Klar protegiert, der in der DDR eine medizinische Behandlung erhalten und im sicheren Hinterland des SED-Staates u.a. den Einsatz einer Panzerfaust geübt hatte (MfS-Operativfall „Stern 1“). Inwieweit solche Übungen der direkten, konkreten Vorbereitung von Anschlägen dienten und ob das MfS zum Beispiel noch 1989 an der technisch elaborierten Ermordung Alfred Herrhausens mitgewirkt hat, scheint bislang unklar. Neben Klar erhielt Inge Viett („Maria“) in der DDR durch das MfS eine militärische Ausbildung.25 Viett rangierte auf den damaligen Fahndungslisten weit oben, weil sie 1981 den Polizisten Francis Violleau in Paris durch Pistolenschüsse für den Rest seines Lebens zum Pflegefall gemacht hatte.


Nach der Verhaftung der zehn demobilisierten RAF-Mitglieder 1990 verklärten ehemals zuständige MfS-Verantwortliche die SED-Komplizenschaft mit der RAF als einen Beitrag zur Terrorbekämpfung. Letztlich verurteilte kein Gericht auch nur eine Person aus der SED oder ihrer Geheimpolizei für die Kollaboration mit der RAF zu einer Haftstrafe.26 Im Ergebnis leisteten sowohl das Ende der SED-Diktatur, weil die RAF damit einen wichtigen Helfer verlor, als auch die Praxis der Kronzeugenregel, die RAF-internes Vertrauen zerstörte, einen wichtigen Beitrag zur späteren Selbstauflösung der RAF 1998. Hinzu kommt: Im Kontrast zur RAF-Propaganda regierten in der Wahrnehmung der übergroßen Mehrheit der Bundesbürger in der „BRD“ vor allem weder ein „faschistisch-repressives“ Regime noch „Massenverelendung“.27 Solche Verhältnisse existierten eher in RAF-Köpfen als in der bundesdeutschen Realität. Uwe Backes prägte daher die überspitzte Formel vom RAF-„Terror im Schlaraffenland“. Letztlich mangelte es in der bundesdeutschen Bevölkerung massiv an der Bereitschaft, der RAF und ihren Umsturzphantasien zu folgen.

 

7 Ausblick


Grundsätzlich ist auch künftig eine Mischung aus Härte und Besonnenheit in Auseinandersetzungen mit Extremismus und Terrorismus gefragt. Weiterhin sind Demokratiegegner und -feinde jeglicher Couleur mit Maß und Mitte möglichst konsequent ohne Über- oder Unterreaktionen zu bekämpfen. Diese Gratwanderung bleibt für die rechtsstaatliche Demokratie stetige Herausforderung für die Zukunft. Hierbei geht es u.a. darum, Agitation und Propaganda von Extremisten und Terroristen sachlich und sachdienlich zu widerlegen – in einer gleichermaßen differenzierten und deutlichen Diktion.

 

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor ist Politikwissenschaftler, Zeithistoriker und Buchautor mit den Schwerpunkten Parteien, Demokratie, Extremismus, Terrorismus und deutsche Geschichte seit 1870/71.
  2. Vgl. RAF-Auflösungserklärung o.O. o.J. (1998) unter www.rafinfo.de/archiv/raf/raf-20-4-98.php, S. 1ff. (eingesehen am 24.12.2021).
  3. Vgl. zur RAF aus Sicht einer RAF-Mitstreiterin: Anne Reiche, Auf der Spur, Neu-Ulm 2018.
  4. Vgl. Anne Siemens, Für die RAF war er das System, für mich der Vater, München 2007; Julia Albrecht/Corinna Ponto, Patentöchter. Im Schatten der RAF – ein Dialog, Köln 2011.
  5. Vgl. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: „...anarcho-terroristische Kräfte“. Die Rote Armee Fraktion und die Stasi, Berlin 2017.
  6. Vgl. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Redaktion: Tobias Wunschik): Anatomie der Staatssicherheit. Die Hauptabteilung XXII: „Terrorabwehr“, Berlin 1995.
  7. Vgl. BStU, MfS, BV Frankfurt, KD Frankfurt, ZMA, Nr. 5363, BL 16.
  8. Vgl. BStU, MfS, HA XXII, Nr. 19309, BL 166-168.
  9. Vgl. Frank Wilhelm: RAF im Osten. Terroristen unter dem Schutz der Stasi, Neubrandenburg 2016, S. 39; Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: „...anarcho-terroristische Kräfte“. Die Rote Armee Fraktion und die Stasi, Berlin 2017, S. 36.
  10. Vgl. BStU, MfS, HA XXII, Nr. 1261, Bd. 4, BL 7-8.
  11. Vgl. Frank Wilhelm: RAF im Osten. Terroristen unter dem Schutz der Stasi, Neubrandenburg 2016, S. 27.
  12. Vgl. Inge Viett: Nie war ich furchtloser. Autobiographie, Hamburg 1997, S. 220 ff.
  13. Vgl. BStU, MfS, BV Frankfurt, KD Frankfurt, ZMA, Nr. 5163, BL 8-11.
  14. Vgl. BStU, MfS, HA XXII, Nr. 19481, BL 2-5.
  15. Vgl. BStU, MfS, BV Frankfurt, KD Frankfurt, ZMA, Nr. 5363, BL 16.
  16. Vgl. BStU, MfS, HA XXII, Nr. 780, Bd. 9, BL 1-6.
  17. Vgl. Petra Terhoeven: Die Rote Armee Fraktion. Eine Geschichte terroristischer Gewalt, München 2017, S. 97.
  18. Vgl. Klaus Pflieger: Die Rote Armee Fraktion, Baden-Baden 2011, 275 ff.
  19. Vgl. Werner Lotze: Interview; in: Die Zeit, 48/1990.
  20. Vgl. Klaus Pflieger: Straferlass nach § 154 StPO für verurteilte RAF-Mörder?; in: Recht und Politik, 1/2014, S. 7.
  21. Vgl. dazu Fischer, 2024. Strafgesetzbuch, 71. Auflage 2024, § 46b, Rn. 2.
  22. Vgl. Werner Lotze: Interview; in: Die Zeit, 48/1990.
  23. Vgl. Klaus Pflieger: Die Rote Armee Fraktion, Baden-Baden 2011, 275ff.
  24. Vgl. Georg Bönisch; Sven Röbel: Fernschreiben 827. Der Fall Schleyer, die RAF und die Stasi, Köln 2021.
  25. Vgl. BStU, MfS, HA XXII, Nr. 19309, BL 178-180.
  26. Vgl. Frank Wilhelm: RAF im Osten. Terroristen unter dem Schutz der Stasi, Neubrandenburg 2016, S. 167.
  27. Vgl. Harald Bergsdorf: Täter als Opfer, Opfer als Täter: die RAF; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Mai 2020.