Kriminalitätsbekämpfung

KIcK – Künstliche Intelligenz contra Kindesmissbrauch

Von KOR Lars Oeffner, Kiel

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor ist als Kriminaloberrat im LKA Kiel tätig und leitet das Dezernat für Cybercrime und digitale Spuren, in dem auch die Ansprechstelle Kinderpornografie angesiedelt ist. Kontakt unter lars.oeffner@polizei.landsh.de.
  2. Abgerufen am 4.12.2022 unter www.justiz.nrw/JM/Presse/reden/archiv/2021_01_Archiv/2021_05_25_Kuenstliche_Intelligenz/index.php.
  3. Auch als artifizielle Intelligenz (AI) bezeichnet.
  4. Anzahl des richtigerweise als inkriminiert erkanntes und kategorisiertes Material.
  5. Anzahl der fälschlicherweise als inkriminiert erkanntes und kategorisiertes Material.
  6. Anzahl der fälschlicherweise als nicht inkriminiert erkanntes und kategorisiertes Material.
  7. Anzahl der richtigerweise als nicht inkriminiert erkanntes und kategorisiertes Material.
  8. Damit ist die händische Sichtung einer jeden Datei bezogen auf Bild- und Videomaterial, welches auf den sichergestellten IT-Geräten gefunden wurde, gemeint.
  9. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer (§ 184b StGB) sowie jugendpornografischer (§184c StGB) Inhalte.
  10. Seitdem handelt es sich bei dem Tatbestand des bis dato als Vergehen eingestuften §184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) um ein Verbrechen. Aktuell bestehen auf Ebene der Justizministerinnen und -minister allerdings Überlegungen, diesen Schritt wieder rückgängig zu machen oder aber zukünftig einen minder schweren Fall vorzusehen.
  11. Nach §§184b, c StGB.
  12. Die Sachbearbeitung erfolgt in Schleswig-Holstein konzentriert in nur vier Ermittlungsgruppen Kinderpornografie in Kiel, Lübeck, Flensburg und Itzehoe mit entsprechend großem Zuständigkeitsbereich.
  13. Bei Uranos handelt es sich um eine von der Polizei Niedersachsen eigenentwickelte Software zur Bearbeitung von Bild- und Videomaterial im Deliktsbereich Kinderpornografie, die von mehreren Länderpolizeien, so auch in Schleswig-Holstein, genutzt worden ist, jedoch auf Grund der heute bestehenden Anforderungen und eines zunehmend auslaufenden Supports ersetzt werden musste. Mittlerweile bietet die Polizei Niedersachsen mit der Software „Tracebook KiPo“ ein Nachfolgeprodukt an.
  14. Hierzu liegt ein entsprechender interner Abschlussbericht der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe aus November 2020 vor.
  15. Steht für Child Sexual Abuse (Verdacht des Kindesmissbrauchs).
  16. U.a. wurde auch das Open Source Produkt „NudeNet“ des Herstellers GitHub getestet, welches recht zuverlässig zur Erkennung von reiner Nacktheit in Bildern eingesetzt werden kann. Es ist dabei jedoch nicht explizit auf kinderpornografische Inhalte trainiert.
  17. Grundlage des Programms bildet die „Saarbrückener Agenda“, die im Rahmen der Herbstkonferenz der Innenministerinnen und -minister der Länder und des Bundes am 30.11.2016 verabschiedet wurde. Der Kerngedanke besteht dabei darin, die von Eigenentwicklungen und Sonderlösungen durchzogene polizeiliche IT-Landschaft zu vereinheitlichen.
  18. Vgl. Möller, 2022, „Künstliche Intelligenz im Phänomenbereich Kinderpornografie - Eine vergleichende Betrachtung der bei den Polizeien verwendeten Technologien“.
  19. Vgl. Abschlussbericht der BLAG Digitale Daten, in der Version vom 23.8.2022.
  20. Dieser wäre beispielsweise bei Vorliegen einschlägiger Vorerkenntnisse und/oder einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und/oder Kindern im eigenen Haushalt anzunehmen, so dass die Gefahr einer Begehung (weiterer) anderer erheblicher Straftaten, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung, vorliegen würde, vorrangig bislang nicht aufgedeckter und noch andauernder Missbrauchshandlungen.
  21. Gemeint ist bekanntes inkriminiertes Material, welches in speziellen Datenbanken gespeichert ist und anhand der sog. Hashwerte, die die Datei quasi wie ein Fingerabdruck einzigartig machen, softwarebasiert herausgefiltert werden kann.
  22. Die Leistungsfähigkeit einer KI mit der eines Menschen im Hinblick auf die Klassifizierung von inkriminiertem Material zu untersuchen, wäre im Übrigen ein sehr interessanter Forschungsansatz.
  23. Vgl. unter www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/digitalisierung/digitalisierung-zukunftsthema/Digitalisierungsprogramm/digitalisierungsprogramm_node.html, abgerufen am 7.12.22.
  24. Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat im Jahr 2022 begonnen, eine Forschungsstelle Künstliche Intelligenz aufzubauen. Diese ist aktuell mit zwei Stellen beim LKA Kiel hinterlegt. Ziel ist es, mögliche Anwendungsbereiche einer KI innerhalb der Polizei zu erforschen und nach Möglichkeit auch deren Einsatz zu prüfen und umzusetzen.
  25. Allerdings ist (auch) bei externen IT-Firmen mittlerweile von einer mehrmonatigen bis hin zu über einem Jahr andauernden Bearbeitungszeit auszugehen.
  26. In Schleswig-Holstein erfolgt seit 2022 die Sachbearbeitung von Strafsachen der §§184b, c StGB, in den kinder- oder jugendpornografische Inhalte in Messenger-Chatgruppen unter Jugendlichen/Heranwachsenden eingestellt worden sind, durch die schutzpolizeilichen Dienststellen vor Ort, sofern die zuständige Staatsanwaltschaft den Fall als diversionsgeeignet und mit geringen strafprozessualen Erfordernissen eingestuft hat. In der Regel kommt es in diesen Fällen auch nicht zu einer Durchsuchung.
  27. Erste Bundesländer zahlen beispielsweise eine (Erschwernis-)Zulage für die Tätigkeit im Deliktsbereich Kinder- und Jugendpornografie.

 


 

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