Prävention

Computerprävention

Sensibilisierung für Gefahren im Netz

3.1.2 Spear-Phishing

Beim „Spear-Phishing“ handelt es sich um eine Abwandlung des Phishing, bei dem bestimmte Personengruppen, z.B. Studierende einer Universität, gezielt von einem angeblich ortsansässigen Geldinstitut angeschrieben werden. Die Wahrscheinlichkeit, dabei tatsächliche Kunden zu erreichen, liegt so höher als bei wahllos auf den Weg gebrachten E-Mails. Entsprechend wünschenswert ist ein flächendeckender Hinweis der jeweiligen Einrichtung an ihre Mitglieder auf die Gefahr, Opfer dieses kriminellen Ausspähversuches zu werden. Neben der Beherzigung vorgenannter Hinweise bietet auch darauf ausgerichtete Hardware nachhaltigen Schutz gegen derartige und ähnlich gelagerte Phishing-Angriffe. Exemplarisch sei hier noch das „Pharming“ genannt, bei dem die DNS-Anfragen von Webbrowsern, z.B. durch DNS-Spoofing, so manipuliert werden, dass der User auf gefälschte Websites umgelenkt wird. Darüber hinaus können die Bürger sich natürlich auch bei den Fachberatern der Kriminalpolizeilichen Präventionsdienststellen informieren.

3.2 Ransomware

Wurden bei den bisherigen Betrachtungen Straftaten in den Vordergrund gestellt, die durch Erschleichen persönlicher Daten des Bürgers mittels Internet diesen finanziell schädigen, soll auch auf eine andere, „Ransomware“ genannte Art der Malware eingegangen werden. Dabei gelingt es dem Kriminellen, den User dazu zu bewegen, eine bestimmte infizierte Seite zu öffnen, durch die dann ein Schadstoffprogramm bei ihm aufgespielt wird. Dies kann durch gezielte Täuschung, versehentlich oder auch aus Neugier geschehen. Danach ist ein Zugriff auf das Gerät in der Regel nicht mehr möglich. Erst nach Zahlung eines Lösegelds werden die Daten wieder freigegeben. Da, insbesondere auf dem wirtschaftlichen Sektor, im Falle eines Verlustes von Geschäftsdaten oder anderer wichtiger Informationen schwere finanzielle Einbußen die Folge sein können, wird dringend geraten, sich entsprechende Antivirenprogramme auf den Computer aufzuspielen.

 

4 Kinder und Jugendliche im Netz


Die meisten der Kinder und Jugendlichen in der heutigen Zeit sind wie selbstverständlich mit dem Computer und den sich damit ergebenden Möglichkeiten aufgewachsen. Natürlich ist es den jeweiligen Erziehungsberechtigten überlassen, inwieweit sie die Zugriffe ihrer Sprösslinge auf dieses Medium dulden bzw. beschränken. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass die mit dem Thema Computerprävention befassten Polizeibeamten immer wieder in Lehrerkonferenzen oder Elternversammlungen, aber auch zu Thementagen eingeladen werden, um dort die Möglichkeiten der dort anwesenden Personengruppen, ihre eigenen oder die ihnen anvertrauten jungen Menschen vor den möglichen Gefahren des Internets zu bewahren, darzulegen. Dabei ist die Erklärung der jeweiligen Modi Operandi von nicht unerheblicher Bedeutung. Nachfolgend soll kurz auf die häufigsten Delikte im Zusammenhang mit Minderjährigen eingegangen werden:

4.1 Soziale Netzwerke

Viele Kinder und Jugendliche haben Freude daran, sog. Soziale Netzwerke zu nutzen und sich in ihnen mit Gleichaltrigen über für diese Altersgruppen typische Themen auszutauschen. Dabei werden oft auch persönliche Daten preisgegeben sowie Bilder verschickt. Dies geschieht meist arglos und ohne daran zu denken, dass grundsätzlich auch die Gefahr besteht, dass andere, dem Absender unbekannte Personen, über welche Wege auch immer, an diese Angaben oder Fotografien gelangen und diese dann eventuell missbräuchlich verwenden können. Das kann später möglicherweise zu Unannehmlichkeiten für den betroffenen Minderjährigen führen, die er niemals in Erwägung gezogen hat. Aus diesem Grund, aber auch im Zusammenhang mit noch weiter aufgeführten Gefahren im Netz, wird Eltern, Lehrkräften sowie anderen Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen geraten, ihre Schutzbefohlenen auf solche Aktivitäten hinzuweisen und sie davon zu überzeugen, dass sie stets als vertrauensvolle Gesprächspartner zur Verfügung stehen. Im oben genannten Fall ist es z.B. wichtig, den jungen Menschen klar zu machen, dass sie möglichst wenig von sich preisgeben und sichere Passwörter wählen sollen, aber auch, dass sie selbst, etwa durch das Verwenden von Lichtbildern Anderer, im Sinne des Urheber- und Persönlichkeitsrechts in einen strafbaren Bereich geraten können.

4.2 Cybermobbing und -grooming

Im Zusammenhang mit den unter 4.1 aufgeführten Fakten muss auch auf die Phänomene Cybermobbing und -grooming hingewiesen werden. Im ersten Fall werden junge Menschen, meist anonym, mittels in sozialen Netzwerken veröffentlichten Beschimpfungen, anderer Unflätigkeiten oder ungünstigen Fotos verunglimpft, was für diese Person oft zu schweren psychischen Belastungen bis hin zu weiteren Folgen wie Depression oder gar Suizidgedanken führen kann. Beim Cybergrooming wiederum versuchen Erwachsene, Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzubauen mit dem Ziel, ihre Opfer letztlich persönlich zu treffen, sie möglicherweise zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Dies kann, selbst wenn es beim Versuch bleibt, beim Betroffenen zu schweren seelischen Schäden führen. Selbstverständlich gelten auch hier die im vorhergegangenen Unterpunkt benannten Verhaltenshinweise, verbunden mit dem sofortigen Abbruch der Chats sowie einer Strafanzeige.

4.3 „Abzocke“ im Internet

Auch im Internet sind Betrüger unterwegs, die versuchen, User um ihr Geld zu bringen. Dabei lassen sich oft auch surfende Minderjährige dazu verleiten, auf verlockende Angebote hereinzufallen. Exemplarisch sei hier die scheinbar kostenlose Teilnahme an Gewinnspielen genannt, bei der sich hinterher herausstellt, dass dies keineswegs so ist. Hat der junge Mensch sich als volljährig ausgegeben und die AGB anerkannt, flattert dann eine Rechnung ist Haus, die meist so spät kommt, dass auch das Widerrufsrecht abgelaufen ist. Ebenso mit Vorsicht zu genießen sind besonders verlockende Verkaufsangebote, gerade wenn deren Lieferung gegen Vorkasse erfolgen soll. Oft geht die Ware danach beim Käufer niemals ein. Bezüglich dieser Betrugsmaschen sollte den jungen Menschen verdeutlicht werden, dass solche Angebote immer mit der gebotenen Skepsis zu betrachten sind und nie per Vorkasse bezahlt werden sollten, wobei auch Nachforschungen in Diskussionsforen häufig weitere Klarheit bezüglich der Seriosität des Verkäufers bringen können.

Über die angesprochenen Themen hält neben den polizeilichen Beratungsstellen auch das überörtliche ProPK (Programm Polizeiliche Kriminalprävention) unter dem Titel „Klicks-Momente“ Informationsmaterial für interessierte Bürger bereit.3

 

Anmerkungen

 

  1. Der Autor war als EKHK Leiter der Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz (KK KP/O) beim Polizeipräsidium Duisburg.
  2. PKS BKA für 2020, S. 22.
  3. www.polizei-beratung.de/gefahren-im-internet.
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