Aus- und Fortbildung

Der Themenbereich Todesermittlungen im BA-Studiengang Polizei in Nordrhein-Westfalen

Von KD Christoph Frings, Duisburg

 


Abb. 3: Polizeiliche Aufgabenstellungen im Todesermittlungsverfahren.

 

6 Identifizierung zu vermittelnder Lehrinhalte im Rahmen des BA-Studiengangs Polizeivollzugsdienst


Neben einschlägigen rechtlichen Grundkenntnissen zu Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr benötigen die Studierenden wesentliche Grundkenntnisse der Ersten Hilfe. Diese Kenntnisse werden den Studierenden im Rahmen des Berufspraktischen Trainings beim LAFP NRW vermittelt.

Im zweiten Studienjahr werden den Studierenden im Rahmen des Hauptstudiums 2 die wesentliche Grundzüge des Todesermittlungsverfahrens erläutert (Lernzielstufe Stufe 2). Zudem sollen die Studierende zur sachgerechten Einordnung ob eine Person tatsächlich verstorben ist oder noch leben könnte, die sicheren und unsicheren Todeszeichen, die Todesarten und Todesursachen unterscheiden können (Lernzielstufe 2). Weiterhin sollen die Studierenden Konzeptionen für die Durchführung von Maßnahmen des Sicherungsangriffs in Todesermittlungsverfahren entwickeln können. Da die Durchführung des Sicherungsangriffs quasi „Kerngeschäft“ des Wachdienstes ist, ist hier die Lernzielstufe 4 vorgesehen.

Zur Erreichung dieser Lehr- und Lernziele sind u.a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:

  • Die Abgrenzung zwischen natürlichem und nicht-natürlichem Tod
  • Unterscheidung zwischen sicheren und unsicheren Todeszeichen
  • Die Eingrenzung der Todeszeit
  • Die Abgrenzung zwischen Suizid, Fremdbeibringung und Unglückfall, insbesondere bei:
  • Tod durch scharfe Gewalt
  • Tod durch Ersticken
  • Tod durch stumpfe Gewalt
  • Tod durch Schusseinwirkung
  • Tod durch Ertrinken
  • Tod durch Elektrizität
  • Maßnahmen des Sicherungsangriffs bei To-des-ermittlungs-verfahren
  • Wesentliche Grundzüge des Todesermittlungsverfahrens (u.a. Vermittlung von wesentlichen Normen des Bestattungsgesetzes NRW, § 159 StPO)


Für die Vermittlung der Gesamtinhalte ist nur ein sehr knapper Ansatz von 14 Präsenzlehrveranstaltungsstunden im Fach Kriminalistik sowie 10 Stunden Selbststudium vorgesehen. Die Hälfte der Selbststudienstunden entfällt dabei auf das angeleitete Selbststudium das unter Anleitung durch die Lehrenden durchzuführen ist. Die grundsätzlichen Inhalte des Sicherungsangriffs an Tatorten werden den Studierenden bereits im Grundstudium (Modul GS 5) mit insgesamt 21 LVS und 18,5 Stunden im Selbststudium vermittelt. Somit sind im HS 2 nur noch die Besonderheiten des Sicherungsangriffs bei der Auffindung von Leichen zu behandeln.

Auf die Vermittlung des Auswertungsangriffs wurde verzichtet, da dieser durch die Kräfte des KK 11 bzw. der K-Wache erfolgt und es für diese spezialisierte Aufgabenwahrnehmung, die nur durch einen kleinen Teil der Ermittlungskräfte wahrgenommen wird, beim LAFP NRW angebotene Fortbildungsangebote gibt. Weiterhin wäre in den verfügbaren Stunden die Vermittlung des Auswertungsangriffs nicht sachgerecht möglich gewesen.

Begleitet wird das Kriminalistische Lehrangebot von Angeboten in den Fächern Ethik (Überbringung einer Todesnachricht/Empathischer Umgang mit Angehörigen), Psychologie und im Reflektionsmodul.

 


Abb.4: Identifizierung zu vermittelnder Lehrinhalte.