Prävention

Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Von Josefine Barbaric, Salach


 

 

5 Warum funktioniert das nicht für den Deliktsbereich sexueller Missbrauch an Kindern?


Bedeutung und Handhabung von Präventionsmaßnahmen im Bereich des sexuellen Missbrauchs an Kindern sind von Kommune zu Kommune und von Fachamt zu Fachamt unterschiedlich. Es gibt eine natürlich nicht so benannte Rangordnung, welche Bedeutung ein Amt diesem Thema beimisst oder eben nicht, was sich aus unterschiedlichen Rechtskreisen, Verbindlichkeiten, Haushaltsbudgets, Personalausstattung und mehr begründet, durch die das jeweilige Verhältnis der Ämter zur Prävention sehr unterschiedlich sein kann. Unter allen präventionsrelevanten Ämtern ist das Jugendamt das Zentralgestirn, das wesentliche finanzielle Ressourcen bündelt und über die ausgeprägtesten Steuerungskompetenzen verfügt.


Bedauerlicherweise gibt es hier jedoch einige nicht unwesentliche Herausforderungen: Zum einen hat das Jugendamt als Institution aus Sicht der Familien immer noch ein eher negatives Image. Positive Erfahrungen der Familien (mit einer Signalisierung von Zuständigkeit und Engagement durch das Amt) bspw. durch Präventionsmaßnahmen, echte Angebote und zuverlässige Unterstützung für Familien, um so den Schutz für Kinder zu stärken, könnten dieses Image allerdings nachhaltig verbessern, was auch die Neigung zur Nutzung von Angeboten stärken würde. Des Weiteren versperren sich viele Ämter häufig Neuem gegenüber und „verbarrikadieren“ sich hinter dem, was sie gefühlt schon 100 Jahre gemacht haben und umsetzen. Es fehlt nicht selten an einer offenen Verbesserungs- bzw. Fehlerkultur der Ämter und es besteht eine mögliche Berufsblindheit. Dies ist sicherlich mit Grund und Anlass für das oben angesprochene negative Image. Zudem fehlt es nicht nur nach den Erfahrungen der Verfasserin an einer grundsätzlichen Bereitschaft, externe Behörden und Fachleute in die Hilfe und Unterstützung einzubeziehen. Dieses Defizit gilt insbesondere für die Kooperation mit den sozialpsychiatrischen Diensten der Gesundheitsämter.


Und abschließend steht immer die Frage der Finanzierung im Raum. Die Notwendigkeit der Länder und Kommunen solche wichtigen Maßnahmen finanzieren zu wollen, war schon vor COVID-19 schwierig, um nicht zu schreiben aussichtslos und wird sich langfristig bedauerlicherweise auch nicht verbessern. Hier wird zu überlegen sein, ob flächendeckende Landespräventionsgesetze gegen (sexualisierte) Gewalt an Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein können.


Dabei muss es nicht obligatorisch um eine Forderung nach einer immer größeren finanziellen Ausstattung der Ämter gehen. Manchmal reicht es auch schon aus, getroffene Maßnahmen nicht von denjenigen, die von ihnen leben, auf ihre Effizienz bewerten zu lassen um bei Hilfemaßnahmen ggf. um- oder nachzusteuern.


Hierbei geht es der Verfasserin um alles andere als eine Dominanz der Betriebswirte und Haushälter gegenüber den Fachkräften, denn soziale Arbeit lässt sich ebenso schwer in Geldwert messen wie Sicherheit und Gesundheit,11 es geht ihr einfach um herauszufindende Best Practice-Modelle zum Wohle unserer Kinder.


Dabei nützt es dann niemandem, wenn sogar auch einmal vorhandene Mittel zur Vermeidung von Belegen ihrer Wirksamkeit oder auch ihrer Nicht-Wirksamkeit scheinbar „beleidigt“ noch nicht einmal abgefordert werden.


Dem Grunde nach sollte klar sein, wenn wir von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen sprechen, so sind damit Maßnahmen zur Verhinderung von Unerwünschtem gemeint. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine maximal normabweichende und destruktive Gewaltform, deren massive Auswirkungen der Entwicklung unsere Gesellschaft nachhaltig schadet. Es sollte im Interesse aller verantwortlichen Akteure sein (Bund, Land und Kommune), Kompetenzen und Befugnisse zu bündeln und zu kanalisieren, so dass Kinder und Jugendliche das Recht auf frühestmögliche Aufklärung und bestmöglichen Schutz erhalten und der Ist-Zustand im Hinblick auf den Straftatbestand des noch sog. sexuellen Missbrauchs an Kindern in Deutschland umgehend nachhaltig, verantwortungsvoll und sinnhaft korrigiert wird. Sonst ist der Kinderschutz in Deutschland nicht das Papier wert, auf dem er steht.


Bildrechte: Autorin.

 

 

Anmerkungen

 

  1. Josefine Barbaric ist Referentin „Sexueller Missbrauch an Kindern“, Trainerin für Gewaltprävention, Buchautorin und Vorstand „Nein, lass das! e.V.“.
  2. Weltgesundheitsorganisation (WHO), Gewalt gegen Kinder: Bekämpfung versteckten Kindesmissbrauchs, 13.1.2020.
  3. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch.
  4. Bundespressekonferenz „Gewalt gegen Kinder in Deutschland“ – Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).
  5. Manfred Cierpka & Barbara Diepold, Der Gewaltzirkel: Wie das Opfer zum Täter wird, 1997
  6. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Monitoring“.
  7. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
  8. UN-Kinderrechtskonvention.
  9. Sandrieser & Schneider 2002, 113.
  10. Die Körperpolizei ® - Elternakademie, Josefine Barbaric.
  11. Vgl. Becker in Jugendhilfe Heft 3/2020, „Soziale Arbeit und Führung – Ein Widerspruch“, S. 288, 289.

 

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