Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Schutzkonzepte allein sind zu wenig


Von Polizeidirektor a.D. Rainer Becker, Wilhelmshaven*

 

1 Einführung

 

Im Jahr 2020 lebten 10,7 Mio. Kinder unter 14 Jahre in Deutschland. Im selben Jahr stieg die Zahl der Opfer des sog. sexuellen Missbrauchs zum Nachteil von Kindern gemäß den §§ 176, 176a, 176b StGB um insgesamt 6,3% (von 15.701 auf 16.686 Opfer). Bei der vollendeten Vergewaltigung gab es einen Rückgang um 3,7% (von 218 auf 210 Opfer). Bemerkenswert ist, dass 9,7% der Tatverdächtigen beim sexuellen Missbrauch noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hatten, also selber noch Kinder – und nicht schuldfähig – waren. 19,7% fanden sich in der Gruppe der 14 bis 18jährigen, also der Jugendlichen. D.h., dass knapp jeder dritte ins Hellfeld gelangte sexuelle Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren begangen wurde.


Bei der sog. Kinderpornografie (Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB) gab es eine Steigerung um 53,0% (von 12.262 auf 18.761Fälle). 50,6% der Tatverdächtigen war unter 21 Jahre alt.


Bezüglich des Einwirkens auf Kinder mit technologischen Mitteln (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 u. 4 StGB gab es eine Steigerung um 17,6% (3.264 auf 3.839 Fälle). Bei der Mehrzahl der Fälle ging es dabei um sog. Cybergrooming, so dass zumindest bei den Opfern von Kindern und Jugendlichen überwiegend im schulpflichtigen Alter ausgegangen werden kann. Insgesamt ist also eine deutliche Steigerung der genannten Delikte zu konstatieren. Dabei lässt sich nicht die Ursache benennen, sondern allenfalls gibt es begünstigende Einflussfaktoren.

2 Wer sind die Tatverdächtigen?


Nach eigenen Beobachtungen und berichteten Erfahrungen handelt es sich in Schulen überwiegend um männliche Schüler ab Klasse 4 und eher um Schüler an Regionalschulen als an Gymnasien. Bis Klasse 4 haben Schülerinnen und Schüler oft noch engere Bindungen an die Lehrkräfte als danach. Dies schließt nicht aus, dass auch Jüngere und Mädchen Gewalt ausüben können und es auch tun, ebenso wie Erwachsene. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und lässt sich nicht nur auf Kinder und Erwachsene aus sozial schwachen Familien reduzieren. Andere üben dann eher psychische Gewalt oder digitale Gewalt aus, und wenn sich dann eine Betroffene/ein Betroffener einmal physisch wehrt, ist er der wahrgenommene Gewalttätige. Psychische und digitale Gewalt können genauso verletzen und wehtun wie physische Gewalt, die Betroffenen nachhaltig traumatisieren und ggf. in besonderes extremen Konstellationen bis in den Suizid treiben. Je besser dagegen das Selbstwertgefühl eines Kindes ist und je besser seine sprachliche Kompetenz, desto weniger wahrscheinlich wird es versuchen, seine Konflikte mit physischer Gewalt zu lösen.


In der Forschung geht man davon aus, dass bei Sexualdelikten gegen Kinder nur bis maximal 40% der Täter pädophil veranlagt sind. Die übrigen Tatverdächtigen leiden oft unter anderen psychischen Störungen die die Tat begünstigt hatten, aber hier auch nicht alle. Einige versuchen einfach nur Grenzen zu überschreiten, weil sie glauben es zu können und ausprobieren wollen – ohne dabei krank im medizinischen Sinne zu sein. Die Täter sind zwar überwiegend männlichen Geschlechts, aber es gibt auch Frauen, die pädophil veranlagt sind und dies nur besser zu kaschieren wissen und darüber hinaus auch solche, die aktiv als Mittäterin oder zumindest über die so genannte Beihilfe Sexualdelikte begehen. Teilweise geht man sogar von 20-30% pädophiler Täterinnen aus. Wie bereits ausgeführt, wird knapp jede dritte Tat im Hellfeld von Kindern oder Jugendlichen begangen. Hier ist eher von anderen Motiven als Pädophilie auszugehen.


Viele der Delikte wurden und werden durch digitale Medien angeregt oder sogar mit ihrer Hilfe begangen. Auch hier sind Jugendliche und Kinder, bedingt durch ihre grundsätzlich ausgeprägtere Affinität für derartige Medien, häufiger als Betroffene, aber auch als Tatverdächtige/Täter auffällig.


Beachtenswert sind hier natürlich auch die gestiegenen Zahlen bei den aufgedeckten Fällen sog. Kinderpornografie, bei denen sich insbesondere Jugendliche und Kinder nicht bewusst machen, dass hinter jedem Bild dem Grunde nach nichts anderes als sexualisierte Gewalt bis hin zu einer Vergewaltigung steckt, die durch den Konsum des Zuschauers begünstigt wird.


Auch im Vereinssport gibt es Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die lange tabuisiert wurden. Mittlerweile werden allerdings zunehmend auch von ehrenamtlich Tätigen erweiterte Führungszeugnisse verlangt. In Anfängen werden von Vereinen Beauftrage/Ansprechpartner beiderlei Geschlechts benannt.

 

In einer Befragung in 2016 gaben 37% der Befragten an, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben, wobei Mädchen häufiger betroffen zu sein scheinen als Jungen oder Letztere weniger anzeigebereit sein könnten, weil es gegen Klischees von Männlichkeit verstoßen könnte.


Hier sollte von Schulen und anderen staatlichen Einrichtungen der Druck auf die Vereine und Verbände erhöht werden, z.B. indem keine Trainer, Übungsleiter, Begleiter, pp. akzeptiert werden, die kein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben oder dass keine Lehrveranstaltungen wie z.B. Schwimmunterricht durch Bademeister öffentlicher Bäder durchgeführt werden dürfen mit Akteuren, die dies nicht belegt haben.

 

3 Mögliche Ursachen insbesondere von sexualisierter Gewalt


Die aufgezeigten Entwicklungen können an einer gesamtgesellschaftlich zu verzeichnenden steigenden Sexualisierung insbesondere junger Menschen liegen. Begünstigt wird dies durch die Digitalisierung und die Medien und dadurch auch durch mehr sexualisierter Kleidung und mehr sexualisiertem Verhalten, das mehr Anreiz für potentielle Täter sein kann und damit auch Auslöser von Missverständnissen, insbesondere über Grenzen, an denen dann nicht mehr gestoppt werden konnte. Auch kann die Anzeigebereitschaft in den letzten Jahren gestiegen sein, was dazu geführt haben dürfte, dass mehr Fälle aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld geholt wurden. Weiterhin gab es eine Intensivierung der Ermittlungstätigkeiten in vielen Länderpolizeien und der Justiz durch mehr und spezialisierteres Personal und eine bessere technische Ausstattung.


Verstärkte Aktivitäten im Ausland führen in aller Regel zu mehr Hinweisen an das BKA, das dann die Hinweise an die zuständigen Länder weiterleitet. Ein Beispiel hierfür ist die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) aus den USA. Allein im Jahr 2019 erhielt das BKA 62.000 Hinweise aus dem Ausland, die zu 21.600 Fällen in Deutschland führten.

 

4 Ein einheitliches Lagebild?


Am Beispiel des Bereichs Schule ist zu konstatieren, dass sowohl Polizei als auch Bildung grundsätzlich Ländersache sind, so dass Erhebungen hier erst einmal zu beginnen hätten und haben. Dies führt zu der Problematik, dass einzelne Länderpolizeien wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Bayern (sexualisierte) Gewalt an Schulen separat erheben und intern auswerten, um daraus insbesondere Ansätze für eine möglichst zielgenauere Präventionsarbeit ableiten zu können. Andere Polizeien führen hierzu in der Mehrzahl keine Sondererhebungen durch. Auch gibt es analog zum Begriff der Häuslichen Gewalt derzeit keine bundeseinheitliche Definition, was z.B. (sexualisierte) Gewalt an Schulen ist. Dies kann zu unterschiedlichen Bewertungen führen. Gleiches dürfte für den Bereich Bildung gelten, der sich dann darüber hinaus auch noch mit der Polizei über eine einheitliche Definition und Erhebungskriterien im Land zu einigen hätte. So stellen sich z.B. die Fragen, ob sexualisierte Gewalt an Schulen nur an Schulen verübt werden kann oder auch im schulischen Kontext, ob nur Schüler und Personal die Täter/Täterinnen sein können oder auch Externe und nur auf dem Schulgelände, ob die Tat lediglich während der Schulzeit begangen werden kann oder auch außerhalb dieser Zeiten, ob digital begangene Straftaten mit dazu zu zählen sind und vieles mehr? Wünschenswert wären eine bundeseinheitliche Definition und bundesweit abgestimmte Erhebungen.


Auf Landesebene können dennoch eigene Erhebungen erfolgen, wobei dies am besten durch die Schulen erfolgen sollte, da – gerade bei sexualisierter Gewalt nachvollziehbar – dort eben auch solche Fälle bekannt werden, die der Polizei nicht angezeigt werden. Grundsätzlich dürften an den Schulen mehr Fälle bekannt werden als bei der Polizei. Die so erhobenen statistischen Daten könnten und sollten allerdings nach einer mit der Polizei abgestimmten gemeinsamen Definition und ebenfalls abgestimmten Erhebungskriterien erfolgen, um so der Polizei anonymisiert wichtige Informationen für ihre Präventionsarbeit in den Kommunen und auf Landesebene zu liefern. Ein Doppel-Erhebung könnte und sollte auf alle Fälle unterbleiben.

 

5 Schutzkonzepte und erhebliche Umsetzungsdefizite


Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Rörig, bietet Schulen und anderen Akteuren, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, sogar vorbereitete Schutzkonzepte an. Die Quote derer, die umfangreichere Schutzkonzepte übernehmen, ist jedoch noch stark entwicklungsfähig, im bundesweiten Durchschnitt betrug sie z.B. in den Jahren 2016/2017 lediglich 12-13%. Darüber hinaus nützt ein Schutzkonzept, das z.B. im Sekretariat der Schule in einem Ordner steht, dem Grunde nach nichts. Es bedarf in jeder Schule und in jeder Einrichtung und damit sind nicht nur die Träger gemeint, sondern eben die Schule selber und in jedem Verein pp. grundsätzlich zweier Beauftragter für (sexualisierte) Gewalt, und zwar für jedes Geschlecht getrennt, da es hier offensichtliche unterschiedliche Bedürfnisse der Betroffenen zu geben scheint. Bei den Kitas könnte auf Grund der Spezialität – noch - eine/ein Beauftragter ausreichen.


Nach dem Verfasser berichteten Erfahrungen gestaltet sich die Arbeit solcher Beauftragter, die es in einigen Schulen schon in Ansätzen gibt, für die Engagierteren unter ihnen derzeit eher zäh. Schutzkonzepte müssen eben auch tatsächlich umgesetzt werden. Es bedarf engagierter Menschen, die als Beauftragte für sexualisierte Gewalt als Vertrauenspersonen in den Schulen und jeweiligen anderen Einrichtungen zur Verfügung stehen und die Prävention nicht als einmalige Maßnahme, sondern als Prozess begreifen, der nachhaltig, wiederholt und die Kinder begleitend zu erfolgen hat. Die Beauftragten sollten dabei jedoch nicht nur benannt werden, sondern regelmäßig berichtspflichtig sein und einem Monitoring unterliegen.


In den Schulgesetzen der Länder sollte – dies konkretisierend und unterstützend – nicht nur festgelegt werden, dass jede Schule ein Schutzkonzept vorzulegen hat, sondern darüber hinaus namentlich benennbare Beauftragte beiderlei Geschlechts einzusetzen hat, die regelmäßig über die Entwicklungen an der Schule Bericht zu erstatten haben. Die Vorlage eines Schutzkonzeptes sollte ebenso verbindlich Kriterium für die Zulassung von Einrichtungen wie Kitas durch die Landesjugendämter werden.


Und wenn die Leserinnen und Leser dem zustimmen, bedarf es selbstverständlich auf Landesebene eines hauptamtlich aktiven Kinderschutzbeauftragten, der all dies koordiniert und begleitet.


Die Aufgaben eines Kinderbeauftragten oder Kinderschutzbeauftragten sollte sich aber nicht nur auf sexualisierte Gewalt beschränken, sondern auf alle Formen von Gewalt einschließlich digital ausgeübter und psychischer Gewalt. Auch sollte er unabhängig und dem Parlament regelmäßig berichtspflichtig sein. Er oder sie sollte unbedingt bei allen Gesetzgebungsverfahren, die Kinder und Jugendlich betreffen (könnten), verbindlich anzuhören sein.

 

6 Prävention als freiwillige Leistung der Länder und Kommunen?


Prävention ist Gefahrenabwehr, und Gefahrenabwehr ist laut Grundgesetz Ländersache. Da die Länder damit auch für die Kosten von Präventionsmaßnahmen aufzukommen haben und damit auf der Ebene darunter die Kommunen, lehnen es die Länder bis heute ab, Prävention zur staatlichen Pflichtaufgabe zu machen. Im Widerspruch hierzu ist im April 2018 in Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert worden, die seitdem den Status eines verbindlichen Bundesgesetzes für Deutschland hat. Und hiernach ist die Prävention von (sexueller) Gewalt und der Opferschutz zumindest für Frauen und Kinder eine staatliche Pflichtaufgabe, die immer noch und dem Grunde nach rechtswidrig „umzudefinieren“ versucht wird.


Prävention als freiwillige Leistung erfolgt daher zu großen Teilen nach Kassenlage und über die Vergabe von Fördermitteln. Dabei wird gerade in Zeiten wirtschaftlicher Probleme vorrangig an der Prävention gespart, weil man die Auswirkungen oft nur mittelbar und zeitverzögert wahrnimmt und später die Zusammenhänge nicht mehr begreift oder ggf. auch besser bestreiten kann, obwohl gleichzeitig gerade in diesen Zeiten Prävention auf Grund von mehr Konfliktpotential und mehr Konflikten notwendiger denn je ist.


Ganz allgemein bedarf es mehr Stellen für hauptamtliche Präventionsarbeit bei der Polizei und in den Kommunen. Und es bedarf auskömmlicher Honorare für andere Akteure, die die Haupt- und auch Ehrenamtler hierbei unterstützen. In den Kassen von Ländern und Kommunen scheint man oft fälschlich davon auszugehen, dass die Akteure in der Prävention ohnehin ein Haupt-Einkommen haben und dass die Honorare daher entsprechend niedrig sein können. Wer jedoch von derartigen Aktivitäten leben muss, hat seine Einkünfte zu versteuern, er bedarf einer Krankenversicherung und hat weitere Sozialabgaben zu leisten und er hat derartige Aufträge nicht täglich. Hier sollte zumindest zwischen Neben- und Ehrenamtlern und eben den Akteuren differenziert werden, wenn man denn die Auffassung teilt, dass es ohne sie nicht geht. Dabei sind sie immer noch deutlich kostengünstiger als neue zusätzliche Dienstposten für hauptamtlich Tätige, was sich die Haushaltsverantwortlichen bewusst machen sollten.

 

7 Effizienzmessung?


Besonders wichtig ist eine objektivere Effizienzmessung, um vorhandene Ressourcen ggf. anders verteilen und einsetzen zu können als bisher. Derzeit werden nicht selten diejenigen, die bei freien Trägern im Auftrag des Jugendamtes Hilfen zur Erziehung leisten, befragt, inwieweit diese Leistungen erfolgreich waren oder nicht. Welches Motiv sollten sie haben, festzustellen, dass ihre Leistungen als nicht erfolgreich/erforderlich einzustufen sind? Leistungen, die ihnen ihren in aller Regel befristeten Arbeitsplatz erhalten? Es bedarf daher objektiver, einfacher wie unbürokratischer Erfolgsmessungen durch diejenigen, die die Leistung in Auftrag gaben und nicht durch die zu Überprüfenden selbst. Dies soll jedoch auf keinen Fall bedeuten, dass wie schon so oft und falsch die Betriebswirtschaftlichkeit die Fachlichkeit der Experten dominieren darf.

 

8 Aufklärungsbedarfe


Kindern sollte bereits vor ihrer Schulzeit so früh wie möglich altersangemessen ein „gesundes“ Körperbewusstsein vermittelt werden sowohl von ihren Eltern als auch in den Kitas und später in der Schule. Hierzu gehört auch das Recht, über den eigenen Körper selber bestimmen, Grenzen setzen zu dürfen – auch gegenüber den Eltern und Verwandten. Kinder, die dies verinnerlicht haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eher bereit sein, Grenzen anderer Kinder und Jugendlicher zu respektieren und nicht übergriffig werden. Und Pädosexuelle, die ja dem Grunde nach eine (auch sexuelle) Beziehung zu einem Kind anstreben, lassen sich nach berichteten Erfahrungen durch ein entschlossenes „Nein!“ des in Frage kommenden Kindes nicht selten von beabsichtigten Übergriffen abhalten.


Aufklärung ist keine einmalige Veranstaltung, sondern hat ein die Kinder und Jugendlichen begleitender nachhaltiger Prozess zu sein. Dies kann und sollte Eltern, Erziehern, Lehrern und insbesondere auch den Kindern (in altersangemessener Sprache und Form) vermittelt werden im Unterricht, da wo es passt, den Unterricht begleitend, wo es passt und geboten ist. Es geht darum, ihnen eine diesbezügliche Haltung zu vermitteln, um Respekt den Mitschülern und anderen Menschen gegenüber, weil sie gelernt haben, selber Respekt erwarten und einfordern zu dürfen. Es sei daran erinnert, dass knapp jeder dritte Fall sexualisierter Gewalt gegen Kinder von Kindern und Jugendlichen begangen wird. Eine die Kinder und Jugendlichen abholende und begleitende Sexualaufklärung dürfte eine ganz wichtige Stellschraube sein, die ins Hellfeld gelangten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik tatsächlich zu senken.

 

9 Schluss


Nirgendwo im Kinderschutz gibt es eine Lösung für alle und alles. Jeder kann immer nur Teilbeiträge leisten, dies sollte sie oder er dann aber an ihrem bzw. seinem jeweiligen Platz zu 100% tun. Und es wird auch immer wieder Schwachstellen und Fehler geben. Nur wer nichts tut, scheint keine Fehler begehen zu können, doch dies wäre in jedem Fall der größte Fehler. Schutzkonzepte sind gut und wichtig. Aber sie bleiben wirkungslose „Papiertiger“, wenn sie nicht mit Leben erfüllt und tatsächlich gelebt werden. Hierzu bedarf es Menschen, die dies tagtäglich und ggf. auch gegen Desinteresse und Widerstand immer wieder tun. Diese Menschen bedürfen der Unterstützung, vor allen Dingen auch die der Entscheider über ihnen.


Bildrechte: Josefine Barbaric.

 

Anmerkung


* Rainer Becker ist Polizeidirektor a.D. und Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.