Prävention

Sexueller Missbrauch

Möglichkeiten polizeilicher Kriminalprävention



Grundsätzlich sollte jungen Menschen also schon in früher Kindheit vermittelt werden, dass sie sich in Situationen, die von ihnen als unangenehm oder gar als mögliche Bedrohung empfunden werden, ohne Scheu an Erwachsene in ihrer Nähe wenden oder auch das nächste Geschäft aufsuchen können, um Hilfe zu bekommen. Falls eine Situation sie zu sehr ängstigt, so ist sicherlich für sie auch der Ruf um Hilfe und das Weglaufen ein probates Mittel, um einerseits andere Menschen auf die Situation aufmerksam zu machen und sich andererseits aus dieser befreien zu können. Das Herstellen von Öffentlichkeit verhindert in der Regel einen möglicherweise geplanten Übergriff zum Nachteil des Kindes, eine Tatsache, die Eltern ihrem Nachwuchs frühzeitig vermitteln sollten. In dem Zusammenhang kann ihm auch klar gemacht werden, wie wichtig es ist, ihnen oder den Lehrern ungewöhnliche Beobachtungen mitzuteilen, die ihm auf dem Schulweg oder am Spielplatz aufgefallen sind und verdächtig erschienen. Solche dann von den Informierten an die Polizei weitergeleiteten Hinweise waren schon des Öfteren Grundlage dafür, dass später Schlimmeres verhindert werden konnte.


Besonderen Wert sollten die Erziehungsberechtigten darauf legen, dass die Kinder sich an Absprachen halten, also dass sie z.B. zu vereinbarten Zeiten von der Schule oder Besuchen bei Freunden wieder zu Hause sind. Ist auf die Kinder Verlass, erspart das den Eltern unnötige Sorgen.


Zusätzlich ist es nützlich, den Kindern zu vermitteln, dass sie, sollten sie sich selbst nicht akut gefährdet fühlen und schon ein Handy besitzen, den Polizeinotruf anwählen können. Das ist auch, sogar ohne Münzen oder Handykarte, von den mittlerweile nur noch vereinzelt vorzufindenden öffentlichen Fernsprechern möglich. In NRW wird dies den Kindern beispielsweise durch die Beamten der Verkehrssicherheitsberatung in Kindergärten und Grundschulen mit dem kindgerechten Slogan „Zwei Hühnerbeine und ein Ei – das ist der Ruf der Polizei“ erklärt.

 

4.3 Wenn das Kind Opfer geworden ist

Einem Kind, das sich einem Erziehungsberechtigten bezüglich einer solchen Straftat offenbart, sollte immer geglaubt werden, weil sich kein Kind einen solchen Sachverhalt ausdenkt. Es sollte Zeit haben, alles zu erzählen und auch, das „Geheimnis“ zu offenbaren, ohne negative Folgen fürchten zu müssen. Wichtig ist es, vom Opfer geschilderte mögliche Drohungen des Täters, um es am Reden zu hindern, als gegenstandslos zu entkräften. So kann dem Kind das „schlechte Bauchgefühl“, das es in der Regel seit der Tat belastet, genommen werden. Zur Unterstützung können sich Betroffene auch an Institutionen wie z.B. das Jugendamt oder den Kinderschutzbund wenden. Letztlich sollte auch bei der Polizei, die eigens dafür geschulte Beamtinnen vorhält, eine Strafanzeige gegen den Täter gestellt werden.


Die Polizei bietet zum Thema „sexueller Missbrauch von Kindern“, ebenso wie kommunale Behörden und freie Träger – und oft auch in Zusammenarbeit mit ihnen – Präventionsveranstaltungen in Schulen, Vereinen und Verbänden an, wobei sie ihren Part hauptsächlich in der Erwachsenenarbeit sieht. Das gilt auch für Kooperationen mit anderen Institutionen, die mit ihren Aktivitäten dann auch Kinder selbst ansprechen. Beispielhaft sei hier ein interaktives Projekt mit dem Titel „Mein Körper gehört mir“ genannt, das von der „Theaterpädagogischen Werkstatt“ aus Osnabrück bundesweit für dritte und vierte Klassen von Grundschulen angeboten wird.


Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass jede Maßnahme mit dem Ziel, Kinder selbstbewusster und somit sicherer zu machen, dazu geeignet ist, sich in der Zukunft für die jungen Menschen positiv auszuwirken.



Bildrechte: ProPK.

 

Anmerkung


*Der Autor war Leiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz (KK KP/O) beim Polizeipräsidium Duisburg.

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