Kriminalitätsbekämpfung

Der Tatortbefundbericht:

„Die Subjektivität desobjektiven Befundes“

2.3.2 Modifizierte Verfahrensweise (Fototatort)

Der beim PP Duisburg mittlerweile als „Fototatort“ etablierte Tatortbefundbericht basiert auf den Gütemerkmalen Objektivität und Arbeitsökonomie. Textanteile werden zugunsten von Lichtbildern auf das notwendige Maß reduziert. Die digitale Textverarbeitung ermöglicht die Kennzeichnung von Details, die hervorgehoben werden müssen, ebenso, wie die Erstellung einer übersichtlichen Legende, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.


Lichtbilder lassen sich problemlos einfügen und in Größe, Kontrast und Belichtung anpassen. Für fortgeschrittene Anwender besteht die Möglichkeit, sich eine Vorlage zu gestalten, die bereits Platzhalter für Bild und Bildbeschriftung enthält, so dass die Fotos direkt in der gewünschten Größe eingefügt werden. Mit Hilfe der Programmierung sog. „Makros“9 lassen sich auch mehrere Fotos gleichzeitig in die dafür vorgesehenen Platzhalter einfügen. Allerdings ist die Aufzeichnung von Makros in der IT-Umgebung des Landes NRW nicht gestattet und darum gesperrt.


Beim PP Duisburg steht im Formularschrank für diese Zwecke ein Formular „Tatortbefundbericht/Fototatort“ zur Verfügung.


Bei Abb. 4 handelt es sich um eine Fotomontage aus ursprünglich zwei Lichtbildern, die zugrunde liegenden Originalfotos sind ebenfalls Bestandteil des Berichtes. Die Einfügung der Abb. 2 bis 4 ersetzen, inklusive der Legende und Kennzeichnungen, wesentliche Textpassagen aus dem Beispiel in Kapitel 2.2.1. Der Leser hat nunmehr einen realistischen Eindruck der Tatortsituation. Die frühzeitige Selektion von wichtigen und unwichtigen Informationen erübrigt sich.

2.4 Historie

Anlass für die ersten Überlegungen hinsichtlich der Modifizierung der Tatortbefundberichte war die Beobachtung, dass bei Gericht immer häufiger „die Erläuterung der Lichtbildmappe“ durch den jeweiligen Ersteller verlangt wurde. Fragestellungen der Verfahrensbeteiligten zur Tatortsituation ließen vermuten, dass die Tatortbefundberichte häufig nicht oder zumindest nicht in aller Ausführlichkeit gelesen worden waren. Die Staatsanwaltschaft Duisburg sowie Vertreter von Amts- und Landgericht zeigten sich bereits in den ersten Gesprächen offen für die Idee einer modifizierten Verfahrensweise. Die ersten Berichte dieser Art wurden dann gemäß Absprache bei Kapitaldelikten gefertigt, evaluiert und permanent verbessert. Der Fototatort hat sich nach kurzer Zeit als das Mittel der Wahl etabliert und ist in NRW mittlerweile fester Bestandteil der Fortbildung. Rechtsvorschriften, wie z.B. die PDV 100, stehen dieser Verfahrensweise nicht entgegen.

 

3 Ausblick


Voraussetzung für Zulassung des Fototatortes als Beweismittel im Strafverfahren ist die Beachtung der Grundsätze der kriminalistischen Fotografie sowie der digitalen Beweisfotografie. Zu dieser Thematik sind weitere Fachbeiträge in Arbeit.

 

Abb. 4: Häuserfront mit Einschüssen E1 bis E 13.


Bildrechte: Frank Rabe, PP Duisburg.

 

Anmerkungen

 

  1. EKHK Frank Rabe ist Behördengutachter bei der KTU Duisburg und leitet dort seit 2016 das KK 33 (KTU, ED, digitale Bildtechnik, Kriminalaktenhaltung). Als Lehrbeauftragter unterrichtet er seit 1993 an der HSPV NRW, Abt. Duisburg bzw. Mülheim/Ruhr die Fächer Kriminalistik und Kriminaltechnik. Er referiert im Nebenamt regelmäßig beim LAFP NRW zum Thema „kriminalistische Fotografie“ und ist Mitautor der im Rahmen der Lehr- und Studienbriefe beim VDP erschienenen „Grundlagen der Kriminaltechnik“, nunmehr „Basislehrbuch Kriminaltechnik“.
  2. PDV 100, Ausgabe 2012, Stand 09/2018.
  3. Vgl. Kriminalistik für Studium, Praxis, Führung; 12. Auflage (VDP) und Weihmann, PDV 100, in Kriminalistik 2005, S. 764.
  4. Vgl. Frings/Rabe, Grundlagen der Kriminaltechnik II, S. 119, VDP und Frings/Rabe, Basislehrbuch Kriminaltechnik, S. 289, VDP.
  5. Wirtschaftspsychologische Gesellschaft (WPGS), Arndtstraße 4, 80469 München.
  6. Anmerkung des Autors
  7. Vgl. § 163 StPO sowie §§ 24, 74 StPO.
  8. Quelle: www.karrierebibel.de „selektive Wahrnehmung“, Januar 2020.
  9. „Makro“: Aufzeichnung von Arbeitsschritten, die wiederkehrend automatisiert ablaufen (der Autor).

 

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