Prävention

Seniorenprävention

Schutz älterer Menschen vor Straftaten



Vor diesem Hintergrund werden die Senioren im Rahmen der Präventionsvorträge zunächst grundsätzlich vor dem arglosen Öffnen der Wohnungstüre gewarnt. Auch ein vorhandener Türspion ist nur begrenzt hilfreich. Ein Kastenriegelschloss erlaubt den besseren Überblick, ohne dass die Türe eventuell von außen problemlos aufgedrückt werden kann. Das Glas Wasser wie auch Stift und Papier können problemlos durch den entstandenen Spalt gereicht werden – was den Fremden aber meist kaum noch interessiert, da der eigentliche Anlass für den Auftritt kaum noch durchführbar erscheint. Der angeblich angekündigte Stromableser wird schnell wieder verschwinden, wenn der Wohnungsbesitzer einen Rückruf beim Vermieter oder dem Arbeitgeber des Besuchers ankündigt. Durch Arbeitskleidung sollte man sich ebenso wenig täuschen lassen, wie durch angebliche Ausweise, da diese verhältnismäßig leicht herzustellen bzw. nachzumachen sind.


Selbst der angebliche Polizist in Zivilkleidung sollte in jedem Fall nach Kriminalmarke und Polizeiausweis gefragt werden. Echte Beamte haben auch Verständnis, wenn der Bürger sich zusätzlich in der jeweiligen Polizeidienststelle fernmündlich absichert. Dabei ist wichtig, dass Anrufe zur Verifizierung des Arbeitsauftrages nie bei einer von dem Menschen vor der Türe angegebenen Nummer erfolgen soll, da es sich bei der dann erreichten Person um einen Komplizen handeln könnte.

2.2 Dubiose Haustürgeschäfte

Immer wieder tauchen Vertreter unseriöser Firmen bei Hausbesitzern auf und bieten notwendige Ausbesserungen an den Immobilien zunächst weit billiger als andere Betriebe an. Angebliche Probleme verteuern die Arbeiten in der Regel dann letztendlich erheblich. Insbesondere die Senioren unter den übervorteilten Auftraggebern werden dann, falls nötig, mit psychologischen Druckmitteln derart eingeschüchtert, dass sie die geforderten Geldsummen letztendlich doch bezahlen. Darüber hinaus sind auch die meisten nur unzureichend über ihre Rechte als Verbraucher informiert (vgl. dazu §§ 312 ff. BGB). Entsprechende Aufklärung sowie das Benennen betrügerischer Tricks, mit denen die Bestimmungen unterlaufen werden sollen (z.B. ein Vertrag ohne Datum oder unzureichende Firmenangaben), sind ebenso ein Bestandteil kriminalpräventiver Arbeit mit älteren Menschen, wie Verhaltenshinweise im Zusammenhang mit den unter Ziffer 2.3 aufgeführten Delikten.

2.3 Betrug am Telefon

Seit geraumer Zeit werden zweifelhafte fernmündliche Gewinnversprechen registriert, die sich zwar nicht ausschließlich an Senioren wenden, in dieser oft unsicheren Altersgruppe aber die meisten Opfer finden und deren Ziel darin besteht, mit geschickten Fragen an möglichst viele Personendaten zu gelangen oder unnötige bzw. teure Verträge abzuschließen.


Eine besonders perfide Art auf ältere Menschen abgestimmter krimineller Telefonaktionen ist der Enkeltrick,bei demdie Opfer aufgrund ihrer eher altmodischen Vornamen ausgesucht werden. Oft im Ausland befindliche Straftäter suggerieren durch geschickte Gesprächsführung, der Anrufer sei z.B. der Enkel, der sich in einer erheblichen finanziellen Notsituation befindet. Oft gelingt es tatsächlich, die Senioren dazu zu bringen, eine größere Geldsumme zu besorgen und sie dann, da der angebliche Verwandte natürlich nicht selbst kommen kann, einem Boten auszuhändigen, was dann deren endgültigen Verlust bedeutet.

2.4 Kaffeefahrten

Immer wieder Thema bei Präventionsveranstaltungen sind sog. „Kaffeefahrten“, deren Veranstalter sich insbesondere an ältere Menschen wenden, die gerne an einem preiswerten Tagesausflug mit Gleichaltrigen verbunden mit einem möglichen Gewinn teilnehmen. Ihnen wird durch die polizeilichen Fachberater eindringlich vor Augen geführt, dass solche Reisen ausschließlich einer Verkaufsveranstaltung völlig überteuerter Waren dienen. Psychologische Tricks in Form von Versprechungen, abgelegene Örtlichkeiten und aggressive sowie bedrohliche Vortragstechnik schüchtern die alten Leute oft derart ein, dass sie den Tag widerspruchslos über sich ergehen lassen, oft vor lauter Angst sogar für viel zu viel Geld nicht benötigte Waren kaufen.

 

3 Ordnungspartnerschaften


Da Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bietet es sich an, sie auch im Rahmen sog. Ordnungspartnerschaften zu bearbeiten. Dabei können mehrere kommunale oder Landesbehörden sowie private Träger in Kooperation ihre jeweiligen Fachkenntnisse mit einbringen. So wurde beispielsweise in Duisburg älteren Menschen im Rahmen einer Teamarbeit mit den Verkehrsbetrieben das sichere Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, verbunden mit einem abgestimmten Selbstbehauptungstraining, vermittelt. Außerdem konnten Theatergruppen gewonnen werden, die im vorliegenden Artikel genannten seniorentypischen Betrugsmaschen als Theaterstücke für dieses Publikum aufzubereiten.


Bildrechte: ProPK.

 

Anmerkungen


1 Der Autor war Leiter des Kriminalkommissariats für Kriminalprävention und Opferschutz (KK KPO) beim Polizeipräsidium Duisburg.

 

Weitere Hilfe und Tipps für Senioren finden Sie unter PolizeiDeinPartner.de.

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