Recht und Justiz

Gesetzliche bzw. rechtliche Flickenteppiche in Deutschland

Von KD a.D. Ernst Hunsicker, Bad Iburg

3 Flickenteppiche in Deutschland dank des Föderalismus


Unterschiedliche Regelungen sind zahlreich vorhanden. Exemplarisch soll an dieser Stelle nur auf die aktuelle StVO-Novelle und die Maßnahmen aus Anlass der Corona-Pandemie eingegangen werden.

3.1 Bußgeldkatalog: Mehrere Länder wollen neue Strafen für Raser vorerst aussetzen

Das Chaos ist perfekt: Erst im April traten mit der neuen StVO-Novelle nicht unumstrittene Bußgeld- und Fahrverbotsregelungen in Kraft, die deutlich härtere Bestrafungen für Raser vorsehen. Doch jetzt – nur knapp zwei Monate später – werden von den meisten Bundesländern die neuen Fahrverbote schon wieder ausgesetzt. Der Grund: ein juristischer Formfehler. Die Rechtslage bleibt unübersichtlich. Ende der Woche will das Verkehrsministerium eine bundesweite Lösung präsentieren.13


Doch es war bereits abzusehen: Der Kompromissvorschlag fand im Bundesrat keine Mehrheiten. Er scheiterte vor allem am Widerstand der Grünen, die von den strengen Neuregelungen und den neu eingeführten Fahrverboten nicht abweichen wollen. Somit gibt es noch immer keine Einigung im StVO-Streit. Für Autofahrer bedeutet das auch weiterhin: Die Bundesländer bleiben vorerst beim alten Bußgeldkatalog.14

3.2 Föderalismus und Corona-Pandemie

Das „Coronavirus SARS-CoV-2“ und „COVID-19“ haben die Welt in eine tiefe Krise gestürzt. Davon ist auch Deutschland betroffen, wenngleich andere Staaten weit mehr beeinträchtigt sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 18.3.2020 in einer Fernsehansprache die Corona-Krise als größte Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg bezeichnet und an die deutsche Bevölkerung appelliert, Disziplin zu wahren.


Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland Anfang 2020 ist auch der deutsche Föderalismus wieder einmal verstärkt in die öffentliche Kritik geraten. Besonders augenfällig erschien die Hinderlichkeit der föderalen Staatsorganisation im Krisenalltag im Nebeneinander von 16 Corona-Verordnungen der Länder. Von einem „Flickenteppich“ war allenthalben die Rede, und in der Polit-Satire „Heute Show“ wurde fröhlich das deutsche „Föderallala“ beschworen. Durfte man im baden-württembergischen Teil des Allgäus auch zu Hochzeiten des Lockdowns legal mit den eigenen Familienmitgliedern wandern und picknicken, riskierte man, beim unsichtbaren Grenzübertritt ins benachbarte Bayern, mit dem gleichen Freizeitverhalten eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit zu begehen. Für Fernbusse galten, als sie wieder fahren durften, in den Ländern jeweils unterschiedliche Hygieneregeln, sodass gegebenenfalls Passagiere an der Ländergrenze hätten ausgeladen werden müssen. Diese und andere Kuriositäten wurden von den Medien dankbar aufgegriffen und vielfältig bei der Frage nach der Krisentauglichkeit des Föderalismus thematisiert.15

3.2.1 Polizei erneut im Krisenmodus

Nach der überstandenen Flüchtlingskrise16, in der die deutsche Polizei auch schon sehr gefordert war, befindet sie sich jetzt im Corona-Krisenmodus.


Es ist eine völlig neue Herausforderung für unsere Polizei, die sich aber bewältigen lässt. Denn die Polizei ist durch die Corona-Pandemie von Einsätzen befreit, die bisher – teils erhebliche – Kräfte gebunden haben (z.B. Sportveranstaltungen – insbesondere Fußballspiele; Versammlungen und Ansammlungen; sonstige Großeinsätze; Rückgang bei den Ladendiebstählen, Körperverletzungen und Verkehrsunfällen). Aber: Die Polizei selbst ist durch eine nicht unerhebliche Anzahl von Corona-Verdachtsfällen und Corona-Erkrankungen dezimiert, was den Vollzugsdienst und das Tarif- sowie Verwaltungspersonal betrifft. Hinzu kommt coronabedingt landauf, landab das Arbeiten im Homeoffice, was nur bedingt Vorteile bringt.


Die deutsche Polizei ist trotz personeller Unterbesetzung17 flexibel in der Aufgabenwahrnehmung. Sie wird folglich – nachdem anfängliche Unsicherheiten abgestellt sind – die Herausforderungen der Corona-Pandemie bewältigen können.


Die von Bundesland zu Bundesland abweichenden und häufigen Verlängerungen bzw. Änderungen der geltenden Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum sind für die Aufgaben- und Befugniswahrnehmung der Polizei eine völlig neue Herausforderung.


Die Polizei und auch die Verwaltungsbehörden (Ordnungsbehörden) müssen sich folglich immer wieder mit dieser für sie neuen Rechtsmaterie vertraut machen, damit Verstöße konsequent unterbunden und geahndet werden können.

3.2.2 Justiz in der Coronakrise

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt dazu: „Die Coronakrise stellt auch die Justiz vor große Herausforderungen. Strafprozesse mit vielen Beteiligten in den Gerichtssälen können in nächster Zeit kaum stattfinden. Wir stellen sicher, dass die Prozesse nicht platzen und von neuem beginnen müssen, wenn eine längere Unterbrechung des Verfahrens unumgänglich ist. Dafür haben wir in kürzester Zeit eine Lösung geschaffen.“18