Clankriminalität

Organisierte Kriminalität als Bedrohung für die Innere Sicherheit


Von Dr. Stefan Goertz, Lübeck1


 

1 Einleitung


Dutzende kriminelle Familienclans existieren in Deutschland und sind teilweise für spektakuläre Straftaten verantwortlich. Seit 2018 gehen die Behörden härter gegen diese vor. Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen existieren allein dort über 50 kriminelle Familienclans.2 In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stellen die Polizei- und Ordnungsbehörden seit Jahren fest, dass Mitglieder krimineller Familienclans – teilweise in größeren Gruppenverbänden – durch aggressives Auftreten, Ordnungsstörungen und Straftaten die Bevölkerung einschüchtern und versuchen, bestimmte regionale Räume augenscheinlich für sich zu reklamieren. So berichten polizeiliche Einsatzkräfte von einer offenen Feindseligkeit, einer hohen und unmittelbar geäußerten Aggressivität, Respektlosigkeit und Gewalteskalation, die das Ziel verfolgen, behördliche Maßnahmen zu beeinflussen oder zu unterbinden.3


Oftmals sind Mitglieder krimineller Familienclans von der Polizei kommunikativ bzw. durch deeskalierend ausgerichtetes Einsatzverhalten nicht zu erreichen. Darüber hinaus sind ihre Mitglieder überproportional häufig aktiv in Straftaten involviert, vor allem in Gewalt- und Rohheitsdelikte und in Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).4 Dabei spielt die ethnische Geschlossenheit bei der Begehung von Straftaten eine entscheidende Rolle. So sind die gemeinsame familiäre Herkunft und Abstammung Kennzeichen einer besonderen strukturbildenden Kraft dieser Familienverbände. Zudem schafft die Einbeziehung von Familienmitgliedern in die Begehung von Straftaten die Voraussetzung für eine effektive Abschottung, die durch sprachliche und kulturelle Abgrenzung geprägt ist. Hierbei fördert die rigorose Einbindung in den Familienverbund letztlich die Bildung von Parallelgesellschaften bzw. Subkulturen, die auf einem übersteigert ausgelebten Ehr- und Machtanspruch basieren und eigene formale Entscheidungs- und Sanktionsmechanismen begründen.5 Problematischerweise werden in Deutschland tradierte existenzsichernde Verhaltensmuster aus den Herkunftsgebieten der kriminellen Familienclans weitergelebt. Kennzeichnend sind hierbei die Vertrauenswahrung exklusiv innerhalb der eigenen Familie, eine aggressiv verteidigte Abgrenzung gegenüber anderen Clans sowie eine niedrige Reaktionsschwelle im Rahmen der Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Familieninteressen. Die kriminellen Familienclans geben diese sozialen Grundmuster, die ihre Machtposition stärken und sich als Wettbewerbsvorteil um die Vorherrschaft in kriminellen Märkten erwiesen haben, vor allem an junge männliche Nachkommen weiter.6


Dieser Beitrag untersucht zunächst die Hintergründe und den Ursprung der kriminellen Familienclans, analysiert ihre legalen und illegalen Geschäftsfelder und beleuchtet dann Reaktionen der deutschen Behörden. Danach wird die Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen und in Berlin untersucht. Abschließend werden aktuelle staatliche Gegenmaßnahmen beleuchtet.

 

 

2 Hintergründe und Ursprung


Bei den kriminellen Großfamilien in Deutschland handelt es sich vor allem um türkisch-arabische Großclans. Ihre Mitglieder zählen zur Minderheit der sog. Mhallamiye-Kurden und kamen in den achtziger und neunziger Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland. In Deutschland gehören nach Schätzungen des Bundeskriminalamts (BKA) rund 200.0000 Menschen zu solchen Großfamilien, wovon aber nur ein Teil kriminell wird.7 Die meisten Angehörigen der kriminellen Familienclans gelten offiziell als arbeitslos und beziehen Sozialleistungen. Die meisten stammen ursprünglich aus dem Libanon, aus Syrien, dem Irak und der Türkei. Vor allem im Ruhrgebiet wird häufig von Libanesen-Clans gesprochen. Gemeint sind dann kriminelle Mitglieder von Familien, die ursprünglich aus der Türkei, aus dem Libanon und aus Syrien stammen, sie gehören zu den sogenannten Mhallami, einer arabischstämmigen Volksgruppe.


Viele der Mhallami wurden nach dem Ersten Weltkrieg aus der Türkei vertrieben und siedelten sich im Libanon an, häufig fehlten ihnen die Mittel für Pässe und eine Einbürgerung. Als im Libanon 1975 der Bürgerkrieg ausbracht, flohen viele der Mhallami nach Deutschland. Sie kamen über Ost-Berlin in den Westen, beantragten Asyl und wurden auf verschiedene Bundesländer verteilt, vor allem auf Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. Dort gab es einen Abschiebestopp, sie erhielten als Staatenlose sofort eine Duldung und blieben im Land. Bei nicht wenigen von ihnen blieb der Duldungsstatus bestehen, über Generationen.8 Wichtig festzustellen ist, dass Menschen mit einem Duldungsstatus es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, eine selbständige Tätigkeit ist ihnen untersagt, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ist nur auf Antrag und nach Zustimmung durch die Ausländerbehörde möglich. Manche Experten sehen hierin eine mögliche Ursache dafür, dass sich aus der Perspektivlosigkeit heraus kriminelle Netzwerke innerhalb der Großfamilien gebildet haben.9


Mitglieder krimineller Familienclans leben häufig in einer abgeschotteten Parallelwelt und erkennen staatliche Strukturen nicht an. Straftaten werden zu internen Problemen erklärt, die innerhalb der Familien von sog. Friedensrichtern geregelt werden.10 Das wesentliche Kriterium der Zugehörigkeit des Einzelnen zu einem Familienclan ist die tatsächliche familiäre Verwandtschaft. Dahinter stehe „eine segmentäre, hierarchisch, meist patriarchalisch, geprägte Struktur, die nach dem Prinzip der gemeinsamen Abstammung organisiert ist“, so der Sprecher des LKA Nordrhein-Westfalen.11


Wie sind die kriminellen Familienclans organisiert? Die Zugehörigkeit des Einzelnen zum Clan definiert sich ausschließlich über das Kriterium der Verwandtschaft. Daher sprechen die Sicherheitsbehörden von „Familie als krimineller Solidargemeinschaft“12 Weiter gehen die Behörden von einer hierarchisch-patriarchalisch geprägten Struktur aus, die nach dem Prinzip der gemeinsamen Abstammung organisiert ist. Ebenfalls charakteristisch ist ein nach außen dokumentiertes Macht- und Gewinnstreben, auch durch die Besetzung öffentlicher Räume.


Nach Ansicht des Präsidenten des BKA, Holger Münch, haben deutsche Behörden in der Vergangenheit Fehler gemacht, als in den 1980-er und 1990-er Jahren arabische Familien etwa aus dem Libanon und der Türkei nach Deutschland kamen und sich zu kriminellen Clans entwickeln konnten. Als einen Grund dafür nannte er, dass sich die Zuwanderer ohne Bleibeperspektive an bestimmten Orten ansiedelten, dort abgeschottet lebten und ohne hinreichende Konsequenzen vielfach kriminell wurden. Für die Zukunft plädiert Münch daher für gute Integrationsangebote und konsequente Ermittlungen gegen Mehrfach- und Intensivtäter, die ihr Aufenthaltsrecht auch verlieren müssten.13 Er betonte, dass die Polizei „sehr wachsam“ sei, damit sich diese Integrationsversäumnisse bei den seit 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise zugezogenen Flüchtlingen nicht wiederhole.

 

3 Legale und illegale Geschäftsfelder


Das Handeln der kriminellen Mitglieder türkisch-arabischstämmiger Clanstrukturen ist von flexiblen Aktivitäten in verschiedenen (schein-)legalen oder illegalen Handlungsfeldern gekennzeichnet. In folgenden legalen und illegalen Geschäftsfeldern sind kriminelle Familienclans tätig:

 

  • Betäubungsmittelhandel: Nach Angaben des LKA Nordrhein-Westfalen bildet der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ein zentral besetztes Feld illegaler Aktivitäten von Angehörigen krimineller Familienclans. Dies betrifft in erster Linie den internationalen Handel mit Kokain und Cannabis. So sind Angehörige der Clans über die gesamte Lieferkette in unterschiedlicher Intensität involviert.14
  • Gastronomie und Shisha-Bars: Der Betrieb von Shisha-Bars hat sich als ein zentraler Faktor im Kontext krimineller Aktivitäten entwickelt. Als Treffpunkt für Clanmitglieder dienen die Bars der Kontaktpflege und damit auch zur Vorbereitung und Verdeckung von Straftaten. Dabei bieten Shisha-Bars als Teil einer insbesondere städtisch verorteten Eventkultur erhebliches Potenzial für Geldwäschehandlungen durch die Investition in Immobilien oder aber für steuerlich relevante Tatbestände.15
  • Glücksspiel-Szene, Wettbüros: Ähnlich den Shisha-Bars bieten von Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Familienclans betriebene oder kontrollierte Glücksspielstätten eine Basis für Kontakte zur Vorbereitung und Begehung von Straftaten. Darüber hinaus können über Manipulationen an Spielgeräten erhebliche Mittel erwirtschaftet werden, die im Einzelfall die Nutzer der Geräte, die Betreiber sowie den Fiskus schädigen. Zudem bietet die Investition in Glücksspielstätten oder in Wettbüros die Möglichkeit zur Investition kriminell erlangter Gelder in die Legalwirtschaft und damit die Grundlage für Geldwäschehandlungen.16
  • Rapper-Szene: Angehörige türkisch-arabischstämmiger Clanfamilien verfügen über vielfältige Bezüge zu Teilen der Rapper-Szene. Dabei erfahren sie ein erhebliches Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit, die der eigenen Reputation außerhalb des Milieus von Familienclans dienen soll. Neben der kulturellen und der legalwirtschaftlichen Bedeutung dieses Milieus existiert ein fließender Übergang zu strafrechtlich relevantem Verhalten. Die Nähe der „Gangster-Rapper“ zur Kriminalität ist ein der Szene immanenter Teil der Außendarstellung und dient sowohl der Verkaufsförderung als auch der Bindung der Fans.17
  • Rocker-Szene: Den Ermittlungsbehörden liegen seit längerem Hinweise vor, die eine Involvierung von Angehörigen krimineller Familienclans in verschiedene Charter bzw. Chapter von Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) belegen. Gleiches gilt für deren Einbindung in Straftaten der Clubs. Hintergrund der polizeilichen Einschätzung ist u.a. die für das Rockermilieu typische öffentliche Darstellung von personalen Verantwortlichkeiten in den Chartern und Chaptern. Eine mit dem traditionellen Rockerethos zu verbindende Motivationslage kann bei der Mitgliedschaft von Clanangehörigen ganz überwiegend ausgeschlossen werden.18
  • Security-Dienstleistungen: Diese stellen ein Geschäftsfeld dar, in dem Mitglieder von kriminellen Familienclans tätig sind. So wird teilweise von Konkurrenzkämpfen mit anderen typischerweise im Türstehermilieu etablierten Gruppierungen (OMCG) berichtet. Dies gilt auch für Drohungen gegenüber Gastronomen, die Leistungen eines konkurrierenden Security-Dienstleisters annehmen. Zusammenfassend bietet die Tätigkeit „an den Türen“ auch die Kontrollmöglichkeit über den Drogenhandel in der jeweiligen Gastronomie. Die Bereitschaft, das Personal den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zu melden, ist nur sehr gering ausgeprägt.19
  • Investitionen in Immobilien in Deutschland: Den deutschen Behörden liegen Hinweise auf Investitionen illegal erlangter Mittel durch Angehörige krimineller Familienclans in den nationalen Immobilienmarkt vor. Dieses Vorgehen dient einerseits der Geldanlage und andererseits der Vermögenssicherung durch Maßnahmen der Verschleierung (Geldwäsche, § 261 StGB). Die Verdachtsmomente auf Seiten der Ermittlungsbehörden stützen sich oftmals auf ein dubioses und wirtschaftlich nicht nachvollziehbares Verhalten des Käufers im Kontext des Immobilienerwerbs oder auf ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem Wert der erworbenen Immobilie und den gegenüber den Finanzbehörden deklarierten Einkommensverhältnissen des vermeintlichen Erwerbers („Strohmann“) bzw. des tatsächlichen Käufers.20
  • Sozialleistungsbetrug: Auffallend ist, dass der nach außen präsentierte Lebensstil und die zur Schau gestellten Vermögenswerte und Luxusgüter krimineller Familienclans nicht mit den gegenüber den Finanzbehörden angegebenen Einkommensverhältnissen in Einklang zu bringen sind, vor allem aber im Widerspruch zu den bei der Beantragung von Sozialleistungen gemachten Angaben stehen.21
  • Illegaler Geldtransfer durch Hawala-Banking: Polizeiliche Erkenntnisse weisen auf den häufigen Transfer erheblicher Bargeldbestände über informelle Geldtransmitter hin, welche u.a. in die Türkei und in den Libanon abfließen. Hier ist vor allem auf die Nutzung sog. Hawaladare durch die Tätergruppen hinzuweisen, die das weltweit genutzte informelle Überweisungssystem des Hawala-Banking gegen eine Provision von 1,5 bis 2,5% der Transfersumme anbieten. Auch Angehörige türkisch-arabischstämmiger Familienclans nutzen dieses Geldtransfermodell, das der Vermögenssicherung und auch der Geldwäsche dient. Hawaladare verstoßen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel gegen das Zahlungsdienstleisteraufsichtsgesetz (ZAG), weil sie ihre Leistungen ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anbieten.22


4 Reaktionen der deutschen Behörden


Die politischen Entscheidungsträger Deutschlands haben das Problem kriminelle Familienclans erst relativ spät erkannt und die Behörden waren lange Zeit überfordert, da es der deutschen Polizei an Personal und Möglichkeiten fehlt, um Clankriminaliät als Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität zu bekämpfen. Dabei helfen könnte eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, seither müssen die Behörden nicht mehr nachweisen, dass die Familienclans ihr Vermögen illegal erworben haben, sondern müssen diese belegen, auf legalem Wege an das Geld gelangt zu sein.23 Im Juli 2018 bekam der kriminelle Clan der Familie Remmo in Berlin die Folgen dieser Gesetzesnovelle zu spüren. In einer jahrelang vorbereiteten Aktion beschlagnahmte die Polizei 77 Immobilien des Clans im Wert von 9 Millionen Euro, gegen 16 Mitglieder des Clans laufen seither Ermittlungen wegen Geldwäsche.


Nach Angaben des deutsch-libanesischen Islamwissenschaftlers Ralph Ghadban behindern die Familienclans die Arbeit der Polizei wo es geht, bedrohen Polizisten und schüchtern diese ein.24 Wollen die Polizei und andere Behörden Maßnahmen durchführen, stehen schnell Dutzende Mitglieder der Clans um sie herum, blockieren, beschimpfen sie, fangen Schlägereien an. Dadurch entstehen „No-go-Areas“, rechtsfreie Räume. Die deutsche Justiz wird gelähmt durch Bedrohung von Zeugen und Opfern, die dann Aussagen und Anzeigen zurücknehmen. Daher enden die meisten Gerichtsverfahren gegen Familienclans ergebnislos. Konflikte werden durch die Familienclans durch Paralleljustiz, „Friedensrichter“ geregelt. Schulen und Jugendämter können ihre Aufgaben nicht erfüllen, weil die Großfamilien der Clans sich der Zusammenarbeit verweigern.25


Nach Einschätzung des Islamwissenschaftlers Ghadban habe der „deutsche Staat versagt“, „er weigert sich bis heute, das Problem wahrzunehmen“26 Aufgrund der materiellen Erfolge der arabischen Clans haben auch andere Großfamilien ähnliche Strukturen entwickelt, außerdem sind neue ethnische Clans eingewandert: Tschetschenen, Albaner, Kosovaren, Jesiden u.a. Dieser Zuwachs an Familienclans, die Parallelgesellschaften bilden, „stellt eine große Bedrohung für eine offene, liberale, individualisierte Gesellschaft dar“, so Ghadban.27


Ralph Ghadban, der als Experte für kriminelle Familienclans gilt, erhält seit April 2019 Morddrohungen aus dem Milieu der kriminellen Familienclans und steht seither unter Polizeischutz. Mit folgenden Worten kritisiert er die Reaktionen der politischen Verantwortlichen im Stadtstaat Berlin: „Auffällig ist die Haltung von Berlin: Außer dem stellvertretenden Bürgermeister von Neukölln hat kein Mensch Position bezogen. Weder der Innensenator, noch der Justizsenator oder wie sie alle heißen. Es brennt in Berlin, aber kein Wort davon, als ob sie von diesem Fall nicht betroffen sind. Die müssen irgendwann kapieren, dass die Haltung der Politik entscheidend ist.“28 Aus seiner Sicht sind zwei Punkte notwendig, um die Machenschaften der kriminellen Familienclans zu bekämpfen: „Der Staat muss energisch intervenieren. Aber man muss sich auf der anderen Seite Gedanken machen, wie man sie integrieren kann. Die werden hierbleiben. Und da habe ich an eine Art Aussteigerprogramm gedacht.“29 Der Berliner Bezirk Neukölln arbeitet mittlerweile an solch einem Aussteigerprogramm, das im äußersten Fall beispielsweise vorsieht, Kinder, Jugendliche aus den Familien zu nehmen.

4.1 Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage

Die Frage „Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der OK in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren?“ einer Kleinen Anfrage im Bundestag beantwortete die Bundesregierung damit, dass die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen seit Jahren auf einem unverändert hohen Niveau liegt, ebenso das von der Organisierten Kriminalität ausgehende Bedrohungspotenzial. Als Geschäftsfeld der OK steht nach Ansicht der Bundesregierung die international organisierte Rauschgiftkriminalität im Vordergrund, gefolgt von Eigentums- und Wirtschaftskriminalität in unterschiedlicher Ausprägung. Dabei machen die OK-Gruppierungen vor Landesgrenzen nicht halt, sondern arbeiten eng mit Gruppierungen aus dem Ausland zusammen.30Auf die Frage „In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Schwerpunkte im Bereich der OK?“ antwortete die Bundesregierung damit, dass im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt 572 OK-Verfahren geführt wurden und dabei zahlenmäßige Schwerpunkte insbesondere in den Ländern Nordrhein-Westfalen (111), Bayern (76) und Berlin (68) lagen.31


Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage „Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung familiäre Strukturen im Bereich der OK (sog. Clankriminalität)?“ lautet, dass kriminelles Handeln familiärer Strukturen in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität an Bedeutung gewonnen hat, konkretere Aussagen allerdings erst ab dem „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ des BKA für das Jahr 2018 getroffen werden können, da in diesem erstmals einheitliche Zuordnungskriterien und Indikatoren für Clankriminalität im Zusammenhang mit OK herangezogen werden.32


Die Frage „Werden Straftaten im Bereich der Clankriminalität durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden gesondert erfasst? Wenn nicht, warum nicht, und erwägt die Bundesregierung eine gesonderte Erfassung?“ beantwortete die Bundesregierung damit, dass beim BKA im Rahmen der Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität die festgestellten Tatverdächtigen ab 2018 gesondert erfasst werden, die dem Bereich Clankriminalität zugeordnet werden können. Aufgrund der Zielrichtung dieses Lagebildes werden Straftaten der Clankriminalität unterhalb der Schwelle der Schweren und Organisierten Kriminalität nicht berücksichtigt.33


Sie antwortete auf die Frage „Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Entstehung von Familienclans, die unter Missachtung der vorherrschenden staatlichen Strukturen, deren Werteverständnis und Rechtsordnung eine eigene, streng hierarchische, delinquente Subkultur bilden, entgegenzuwirken?“ damit, dass die Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) im Oktober 2018 beschlossen hat, die Bekämpfung von Kriminalität durch Mitglieder ethnisch abgeschotteter Subkulturen zu intensivieren und diesbezüglich ein dauerhaftes Netzwerk aufzubauen.34

 

5 Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen


Nach Angaben des bundesweit ersten „Lagebildes Clankriminalität“ des LKA Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 104 Großfamilien vor allem aus dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen jedes Jahr für mehr als 4.500 Straftaten verantwortlich. Davon wiederum wird wiederum jede fünfte Straftat von Angehörigen nur zweier einflussreicher Familienclans ausgeführt.35 Ein Drittel aller 14.225 Clan-Straftaten, darunter vor allem „Roheitsdelikte“ wie schwere Gewalt, Raub, Brandstiftung, versuchter Totschlag und sogar zwei Tötungen, wurden in den vergangenen drei Jahren von aggressiven Mehrfachtätern begangen, also von Personen, die jährlich mindestens fünfmal als Tatverdächtige erfasst werden.


Der Abteilungsleiter für Organisierte Kriminalität im nordrhein-westfälischen LKA beschreibt „zwei Grundprinzipien“ im Denken und Handeln der kriminellen Familienclans: „Die Ehre der Familie geht über alles“ und „Es gilt das Recht des Stärkeren“. Ersteres führe zu einer starken Geschlossenheit der kriminellen Verbände und erschwere die Polizeiarbeit etwa durch verdeckte Ermittler. Die zweite Regel erkläre, warum die Clans auch vor brutaler Gewalt nicht zurückschreckten. Grundnormen der deutschen Rechtsordnung würden „als Schwäche ausgelegt“ und oft schlicht missachtet.36 Anonymisiert schildert das „Lagebildes Clankriminalität“ Nordrhein-Westfalen wie allein zwei Clans – O. und E. abgekürzt – den Phänomenbereich dominieren: Zusammen stellten sie von Januar 2016 bis Dezember 2018 1.211 von insgesamt 6.449 Tatverdächtigen und etwa jeden fünften Mehrfachtäter. Wohn- und Tatorte der kriminellen Familienclans liegen vorrangig im Norden des Ruhrgebiets, also im Essener Norden sowie in Gelsenkirchen, Duisburg und im Kreis Recklinghausen.37


Anfang Januar 2019 ging die Polizei Nordrhein-Westfalens mit einem Großaufgebot von 1.300 Beamten nachts in sechs großen Ruhrgebietsstädten – Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen und Gelsenkirchen – gegen kriminelle Großfamilien vor. Es ging um den Verdacht der Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit, sagte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums.38 Dabei wurden 14 Menschen festgenommen und 100 Strafanzeigen erstellt. Dies war die „größte Razzia gegen Clan-Kriminalität in der NRW-Geschichte“, hieß es in einem Tweet des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Insgesamt wurden mehr als 1.500 Menschen und über 100 Shisha-Bars, Wettbüros, Spielhallen und Diskotheken kontrolliert.39 In Essen wurde nach Angaben der Polizei eine Person festgenommen und die Polizei stellte mehrere Hundert Kilogramm unversteuerten Tabak sicher. Außerdem wurden nach Polizeiangaben Waffen wie verbotene Messer und Teleskopschlagstöcke sowie mehrere Tausend Euro Bargeld beschlagnahmt. Zum Abschluss der Kontrollen zitierte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Twitter den Innenminister Herbert Reul: „Diese Nacht hat eine klare Botschaft: Bei uns gilt nicht das Gesetz der Familie, sondern das Gesetz des Staates.“40

 

6 Clankriminalität in Berlin


Berlin gilt als Hauptstadt der kriminellen Familienclans.41 Mindestens dreizehn sicherheitsrelevante Großfamilien stehen im Fokus der Berliner Behörden, ca. 10.000 Mitglieder krimineller Familienclans sollen allein in Berlin leben. Die Clans in Berlin heißen u.a. Remmo, Al-Zein, Abou-Chaker, Miri, Omeirat, Fakhro und Chahrour. Ihre Geschäftsfelder sind Drogenhandel, Prostitution, Schutzgeld, Waffenhandel, Geldwäsche, Raub- und Einbruchsdelikte. Ganze Stadtviertel in Neukölln, Wedding und Moabit haben diese kriminellen Familienclans unter ihre Kontrolle gebracht. Daneben berichten Polizisten immer häufiger davon, dass sie bei Einsätzen von Mitgliedern der Clans attackiert und angegriffen werden.42


18 Mitglieder des kriminellen Clans Remmo aus dem Berliner Bezirk Neukölln haben insgesamt mehr als 200 Straftaten verübt. In Neukölln ist das Phänomen Clankriminalität besonders ausgeprägt. Dort leben rund 330.000 Menschen, der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund ist hoch und jeder vierte Einwohner bezieht Sozialhilfe. Im Herbst 2018 wurde dort der 36-jährige Intensivtäter Nidal Remmo erschossen, auf offener Straße, an einem sonnigen Nachmittag. Seine Kinder mussten den Mord mit ansehen, die Täter sind bis heute nicht identifiziert.43

Warum sind arabisch-stämmige kriminelle Familienclans in Berlin so oft im Gespräch?

Wahrscheinlich auch weil in der Vergangenheit mehrere Aufsehen erregende Straftaten mit kriminellen Familienclans in Verbindung gebracht wurden:

  • Im Herbst 2018 wurde in Berlin-Neukölln hier der 36-jährige Intensivtäter Nidal Remmo durch Mitglieder des Clanmilieus erschossen, auf offener Straße.
  • Der Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin im Jahr 2017 im Wert von ca. 3,75 Millionen Euro.
  • Ein Raubüberfall auf das „KadDeWe“ in Berlin im Jahr 2014, bei dem Schmuck und Juwelen gestohlen wurden.
  • Ein Überfall auf ein internationales Pokerturnier im Grand Hyatt Hotel Berlin im Jahr 2010.
  • Darüber hinaus sorgten Berichte vor allem von Boulevard-Medien über eine Verbindung des Rappers Bushido zum Abou-Chaker-Clan für Aufmerksamkeit.44

7 Staatliche Gegenmaßnahmen


Seit 2018 kann von einem gemeinsamen Vorgehen aller Bundesländer gegen Mitglieder krimineller Familienclans gesprochen werden. Polizeibehörden können nur mit Geduld, Ausdauer und dem Einsatz von Spezialisten erfolgreich sein. Der Vorsitzende des BDK, Sebastian Fiedler, und der Chef der GdP, Oliver Malchow, haben wenige Tage vor der Konferenz der deutschen Innenminister im Juni 2019, Alarm geschlagen. Das Clan-Problem sei nicht in fünf Jahren erledigt, sagte Sebastian Fiedler der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn wir in zehn Jahren Erfolge sehen, haben wir einiges richtig gemacht.“45 GdP-Chef Oliver Malchow fügte hinzu: „Wir haben gefestigte Strukturen. Auch Razzien, Beschlagnahmungen und Verurteilungen führen nicht sofort dazu, dass deren Geschäftsmodell endet.“46 Weiter führt Malchow aus, „das ist sehr langwierig, weil die Clans abgeschottet sind, konspirativ und auf arabisch kommunizieren, verschlüsselte Chatdienste nutzen, und Zeugen bedroht werden.“47


Im November 2018 beschlossen die Berliner Behörden unter Federführung des Innensenators einen Fünf-Punkte-Plan gegen Clankriminalität. Zu diesem Plan gehören folgende Kernpunkte:

 

  • Im Zentrum steht die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die neue Koordinierungsstelle der verschiedenen Behörden: Neben der Polizei und der Staatsanwaltschaft sollen auch die Finanzämter, die Jobcenter, die Ausländerbehörde sowie die Ordnungs- und Jugendämter der Bezirke beteiligt sein.48
  • Zweites Ziel sind verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche über Scheingeschäfte, dubiose Bars oder sonstige Läden. Alle beteiligten Behörden sollen entsprechende Hinweise an die Steuerfahnder der Finanzverwaltung weitergeben.49
  • Drittens soll illegales Vermögen eingezogen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft wird eine Spezialabteilung zur Abschöpfung kriminellen Vermögens gründen. Dabei sollen die Steuerfahnder beteiligt werden, um das Vermögen von Kriminellen einzuschätzen.50
  • Daneben sollen auch kleinere Verstöße konsequent verfolgt werden. Das kann für falsches Parken vor Bars ebenso gelten wie für Rennen mit getunten Autos oder das Mitführen von Waffen.51
  • Fünftens wollen die Behörden Konzepte entwickeln, die einerseits junge Männer von dem Einstieg in die kriminelle Karriere abschrecken und anderseits Möglichkeiten zum Ausstieg bieten.52


Auf der Innenministerkonferenz im Juni 2019 in Kiel haben Bund und Länder erklärt, dass sie den Druck auf kriminelle Familienclans erhöhen wollen. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte, dass er versuchen wolle, einzelne kriminelle Clanmitglieder in den Libanon abzuschieben.53 Er erläuterte am Rande der Konferenz: „Da brauchen wir libanesische Pässe, die den Betreffenden ausgestellt werden.“54 Das Aufenthaltsrecht sei allerdings nur eine von mehreren Stellschrauben, an denen die Behörden drehen können, um gegen kriminelle Familienclans vorzugehen. Auch die Jobcenter, die Jugendämter und die Finanzverwaltungen müssen in diese Bemühungen eingebunden werden. Das Aufenthaltsrecht ist nach Angaben des Berliner Innensenators „kein Allheilmittel“, da etwa drei von vier Clan-Mitgliedern die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Von den restlichen 25 Prozent seien viele mit deutschen Staatsbürgern verheiratet oder hätten deutsche Kinder. Es sei einfach „zu viel Zeit ins Land gegangen, um zu sagen, an dieser Stelle würden wir über Abschiebung das Problem lösen“. Daher sei es sehr wichtig, Jugendlichen des Clanmilieus Lebensper-spektiven außerhalb einer kriminellen Karriere zu bieten: „Die Jugendämter müssen angesprochen werden, damit wir frühzeitig eingreifen und deutlich machen: Der Staat setzt seine Regeln durch.“ Geisel zeigte sich zuversichtlich, dass Präventions- und Aussteiger-Programme Wirkung zeigen könnten.


Zu den Plänen für eine bundesweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): „Die Berliner sind ja jetzt seit einiger Zeit recht aktiv geworden; das kann ich nur begrüßen; das war ja nicht immer so“. Die Mitglieder dieser Verbrecher-Clans seien „Menschen, die unser Land als Beute betrachten“.55


Auf Sympathie stieß bei der Innenministerkonferenz 2019 der Vorschlag aus den Reihen der Unionsminister, kriminellen Clanmitgliedern mit doppelter Staatsangehörigkeit künftig den deutschen Pass zu entziehen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, soll die Bundesregierung gebeten werden, zu prüfen, inwieweit ein solcher Vorstoß rechtlich umsetzbar wäre. Herrmann stellte sich hinter den Vorschlag: „Es passt nicht zusammen, einerseits in einer Parallelgesellschaft leben zu wollen und andererseits als Doppelstaatler auch Deutscher sein zu wollen.“ Nordrhein-Westfalen Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte: „Niemand wird gezwungen, Deutscher zu sein. Aber wer den deutschen Rechtsstaat mit Füßen tritt und verlacht, der soll sich gerne auf seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft beschränken.“56

 

8 Fazit


Die kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Familienclans sehen sich in den letzten Monaten einem Verdrängungswettbewerb um kriminelle Märkte ausgesetzt, der durch Personen mit Herkunft aus Syrien bzw. dem Irak forciert scheint. Diese konkurrierenden Gruppierungen werden – auch vor dem Hintergrund teilweise aktueller Kriegserfahrungen – im Clanmilieu als besonders durchsetzungsstark und gewalttätig wahrgenommen.57 Zur Frage, inwieweit integrative Maßnahmen mit dem Ziel der Kriminalprävention insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen aus den Clanfamilien Wirkung zeigen, liegen nach Aussagen des LKA Nordrhein-Westfalen dazu weder Erfahrungsberichte noch langfristig angelegte und empirisch abgesicherte Forschungen vor. Es ist wahrscheinlich, dass ganzheitliche und das gesamte Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen einbeziehende Initiativen (ggf. Ausstiegshilfen) notwendig sein werden. Deren Umsetzung wird einen großen gesellschaftlichen Kraft- und Ressourcenaufwand erfordern.58


Die vorrangig von Clankriminalität betroffen Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie Bremen haben in den letzten Monaten unterschiedliche Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um dem Phänomen zu begegnen. Gleichzeitig scheint es jedoch an einer bundesweit abgestimmten Strategie zu fehlen, die auch behördenübergreifend konsentiert ist.59 Dazu gehört auch, dass der automatisierte Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden bisher kaum effektiv ist und beispielsweise Intensivtäter nicht länderübergreifend als solche erkannt werden können.


Mehr Fahndungsdruck und eine intensivere Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Politik sind nötig, um die Clankriminalität in Deutschland zurückzudrängen. Ein Schlüssel dazu ist die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen sowie ein intensiver Informationsaustausch aller beteiligten staatlichen Akteure.


Der Kampf gegen die Clankriminalität steht erst ganz am Anfang.

Anmerkungen

 

 

  1. ORR Dr. Stefan Goertz ist Dozent im Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes in Lübeck.
  2. www.derwesten.de/staedte/duisburg/arabische-clans-libanesen-nrw-essen-ruhrgebiet-id216091719.html; 26.4.2020.
  3. LKA Nordrhein-Westfalen (2018): Clankriminalität - Lagebild NRW 2018, S. 6. polizei.nrw/sites/default/files/2019-05/190515_Lagebild%20Clan%202018.pdf; 17.6.2019.
  4. Ebd.
  5. Ebd., S. 7.
  6. Ebd.
  7. www.derwesten.de/staedte/duisburg/arabische-clans-libanesen-nrw-essen-ruhrgebiet-id216091719.html; 17.6.2019.
  8. Ebd.
  9. Ebd.
  10. Ebd.
  11. Ebd.
  12. a.a.O. (EN 7).
  13. www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article180405242/Bundeskriminalamt-hat-kriminelle-Araber-Clans-im-Visier.html; 17.6.2019.
  14. LKA Nordrhein-Westfalen (2018): a.a.O. (EN 3), S. 17.
  15. Ebd.
  16. Ebd.
  17. Ebd.
  18. Ebd., S. 18.
  19. Ebd.
  20. Ebd., S. 18-19.
  21. Ebd., S. 19.
  22. Ebd.
  23. www.nzz.ch/international/deutschland/deutschland-hat-ein-clan-problem-ld.1411982; www.veko-online.de/polizei/144-archiv/ausgabe-1-19/1296-titel-kriminelle-familienclans-als-phaenomenbereich-der-organisierten-kriminalitaet.html; 17.6.2019.
  24. www.sueddeutsche.de/panorama/aussenansicht-die-macht-der-clans-1.4147228; www.veko-online.de/polizei/144-archiv/ausgabe-1-19/1296-titel-kriminelle-familienclans-als-phaenomenbereich-der-organisierten-kriminalitaet.html; 17.6.2019.
  25. Ebd.
  26. Ebd.
  27. Ebd.
  28. www.deutschlandfunk.de/kriminelle-clans-morddrohungen-gegen-berliner.1769.de.html; 17.6.2019.
  29. Ebd.
  30. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6718 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 19/6290, S. 1-2.
  31. Ebd., S. 2.
  32. Ebd., S. 4.
  33. Ebd.
  34. Ebd.
  35. www.sueddeutsche.de/panorama/clan-kriminalitaet-nrw-1.4447626; 17.6.2019.
  36. Ebd.
  37. Ebd.
  38. www.dw.com/de/gro%C3%9Frazzia-gegen-clan-kriminalit%C3%A4t-im-ruhrgebiet/a-47062059; 17.6.2019.
  39. Ebd.
  40. Ebd.
  41. www.bz-berlin.de/berlin/wer-sind-die-berliner-clans-und-wie-funktioniert-das-milieu; www.tagesspiegel.de/berlin/kriminalitaet-in-der-hauptstadt-berliner-clans-ruesten-auf/23051292.html; 17.6.2019.
  42. Ebd.
  43. www.nzz.ch/international/deutschland/kriminelle-clans-in-deutschland-was-wirklich-helfen-wuerde-nzz-ld.1472637; 17.6.2019.
  44. Ebd.
  45. www.bz-berlin.de/berlin/kampf-gegen-clan-kriminalitaet-dauert-mindestens-zehn-jahre; 17.6.2019.
  46. Ebd.
  47. Ebd.
  48. Ebd.
  49. Ebd.
  50. Ebd.
  51. Ebd.
  52. Ebd.
  53. www.zeit.de/news/2019-06/13/innenminister-wollen-druck-auf-kriminelle-clans-erhoehen-190613-99-625084; 17.6.2019.
  54. Ebd.
  55. Ebd.
  56. www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/So-lief-die-Innenministerkonferenz-in-Kiel; 17.6.2019.
  57. LKA Nordrhein-Westfalen (2018): a.a.O., S. 24.
  58. Ebd.
  59. Bund deutscher Kriminalbeamter (2019): Clankriminalität bekämpfen: Strategische Ausrichtung – nachhaltige Erfolge. Positionspapier des BDK, Kassel im April 2019, S. 20.