Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung


Von KD Christoph Frings und PD Jürgen Zeitner, Duisburg1

1 Kurze Darstellung der Ausgangssituation


Die Anforderungen an den Polizeiberuf verändern sich stetig. Beispielhaft kann man neue Kriminalitätsphänomene im Bereich Cybercrime, die zunehmende Digitalisierung und damit verbundene Auswirkungen auf die Polizeiarbeit sowie rechtliche Entwicklungen i.Z.m. der Terrorismusbekämpfung und das damit verbundene komplexere eingriffsrechtliche Instrumentarium für die Sicherheitsbehörden heranziehen.

In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit dem Jahr 2002 nur noch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt, weil die Begutachtung der polizeilichen Anforderungen durch die Unternehmensberatung Kienbaum zu dem Ergebnis führte, dass bereits die Aufgabenwahrnehmung im Wach- und Wechseldienst grundsätzlich dem gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzurechnen ist.2
Seit über 40 Jahren wird in unserem Bundesland der gehobene Polizeivollzugdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte vor der Einführung der zweigeteilten Laufbahn noch getrennt in sog. S- und K-Studiengängen (Ziel war die spätere Verwendung ausschließlich bei der Schutzpolizei oder der Kriminalpolizei). Zu Beginn des Jahrtausends mündeten die Reformen auch aufgrund der vorgenannten statusrechtlichen Entwicklungen in einem einheitlichen Diplomstudiengang mit Verwendungsmöglichkeiten sowohl in schutz- als auch kriminalpolizeilichen Funktionen. Dieser Studiengang qualifizierte jedoch nicht mehr für die Wahrnehmung von Führungsfunktionen. Für die Wahrnehmung von Führungsfunktionen wurde eine zusätzliche Fortbildung eingeführt, gleichfalls für die Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben.

2008 wurde die Ausbildung dann im Zuge des Bologna-Prozesses nach mehrjährigen Vorbereitungen auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Dieser Studiengang wurde für 5 Jahre akkreditiert. Bereits nach den Erfahrungen im ersten Studienjahr wurde der Studiengang für den nächsten Einstellungsjahrgang 2010 nochmals in einigen Punkten überarbeitet.

Der Studiengang wird unter der Gesamtverantwortung der Fachhochschule von den drei Ausbildungsträgern Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal (LAFP), Einstellungs- und Ausbildungsbehörden (EuA-Behörden) und Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW) organisiert und durchgeführt.

Für die 2013 anstehende Reakkreditierung wurde der Bachelorstudiengang umfassend überarbeitet. Dieser reformierte Studiengang war Grundlage für eine erneute, nachfolgend thematisierte Überarbeitung in den Jahren 2015/16.

2 Gründe für die Überarbeitung des Studiengangs


Die Erfahrungen der Ausbildungsträger mit dem reformierten Studiengang waren weitgehend positiv. Diese Einschätzung wurde auch durch die studiengangsbezogenen Evaluationen bestätigt. Bei der ersten Überarbeitung des Studiengangs ging man von einer jährlichen Einstellungszahl von ca. 1100 – 1400 Studierenden jährlich aus.3
Wie in anderen Bundesländern auch veränderte sich die politische Haltung zu den erforderlichen Einstellungszahlen auch in Nordrhein-Westfalen. Für die Aufgaben der Polizei und in Anbetracht der mit der Altersstruktur der Polizei NRW verbundenen Pensionierungszahlen von zukünftig fast 2000 Beamten pro Jahr, war und ist eine deutliche Erhöhung der jährlichen Einstellungszahlen erforderlich. Ab dem Einstellungsjahr 2016 wurden ca. 1850 Einstellungen jährlich planerisch in Erwägung gezogen. Für Einstellungszahlen in dieser Höhe zeigten sich unter den gegebenen organisatorischen Bedingungen jedoch im bestehenden Studiengang deutliche Kapazitätsengpässe insbesondere beim LAFP NRW und in den Praxisbehörden. Problematisch war u.a., dass der komplette Jahrgang im Studienverlauf jeweils geschlossen dem LAFP, den Praxisbehörden oder der FHÖV NRW zugewiesen wurde. Die erforderlichen Trainingskapazitäten mussten das ganze Jahr vorgehalten werden, auch wenn sie nur in 31 Wochen durch das Training der Studierenden abzurufen waren.

3 Auftragslage durch Erlass des Ministeriums


Durch das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) wurde eine Projektgruppe unter Federführung der FHöV NRW eingesetzt. Auftrag der Projektgruppe war, die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unter

  • Beibehaltung der Qualität der Ausbildung
  • bei optimaler Auslastung der Trainingskapazitäten des LAFP
  • unter Vermeidung von Investitionen in Neu- oder Umbauten

ein Studiengang entwickelt wird, mit dem flexibel, ohne weitere Anpassung der Studienordnung oder des Studienverlaufs, Erhöhungen oder Verringerungen von Einstellungsermächtigungen aufgefangen werden können. Planungsgrundlage war die potenzielle Einstellung von jährlich 1850 Studierenden. Hierbei sollten auch Varianten mit zwei möglichen Einstellungsterminen im Studienjahr geprüft werden. Wegen der Eilbedürftigkeit wurde ein Projektgruppenergebnis innerhalb von weniger als einem halben Jahr erwartet.

Weiterhin war zu prüfen, inwieweit (ohne Qualitätsverluste im Bereich der übrigen Ausbildungsinhalte) die Qualität von Studium und Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung optimierbar ist. Vorgegeben war hierbei durch das MIK, dass es bei einer einheitlichen Ausbildung für die Polizei bleiben sollte. Überlegungen zu einem getrennten S- und K-Studiengang (z.B. im Rahmen einer sogenannten Y-Ausbildung) waren daher durch die Projektgruppe nicht anzustellen. Der Gesamtauftrag schien zunächst (fast) der Quadratur des Kreises zu entsprechen.

4 Erarbeitung eines Plans über die Zuordnungszeiten der Studierenden zu den Ausbildungsträgern durch die PG des MIK


Innerhalb von ca. fünf Monaten wurde durch diese Projektgruppe ein „Plan über die Zuordnungszeiten der Studierenden zu den jeweiligen Ausbildungsträgern im Studienverlauf“ als Grundlage für die Entwicklung eines Studienverlaufes vorgelegt. Hierin wurde zunächst festgelegt, wann die Studierenden jeweils bei welchem Ausbildungsträger ihre Studien- und Ausbildungsphasen durchlaufen. Dieser Plan war Grundlage der nachfolgenden curricularen Reformarbeit durch den Fachbereich Polizei. Die Gremien der Fachhochschule (Fachbereichsrat Polizei und Senat) haben den daraus resultierenden Studienverlaufsplan im Frühjahr 2016 beschlossen und das MIK genehmigte diesen schließlich als Bestandteil des reformierten Studiengangs. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass die bisherigen vier Praktikumswochen im Bereich der Sachbearbeitung (Kriminalkommissariat oder Verkehrskommissariat) für einen sachgerechten Theorie-Praxis-Transfer im Bereich der Kriminalitätssachbearbeitung als nicht ausreichend angesehen wurden. Weiter wurde planerisch berücksichtigt, dass zukünftig alle Praktika ausschließlich in der Kriminalitätssachbearbeitung abzuleisten waren (und nicht bei Engpässen auch in Verkehrskommissariaten). Alle weiteren Arbeiten und Planungen bauten auf den o.g. Zuordnungszeiten zu den Ausbildungsträgern im Studienverlauf auf.

5 Vorstellung ausgewählter Ergebnisse zur Steigerung der Qualität der Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung


Zur Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wurde ein Teilprojekt im Rahmen der Überarbeitung des Studiengangs eingerichtet, das in die Unterprojekte K-Theorie, K-Training, K-Praxis und K-Gesamtkonzeption gegliedert wurde.

In der Teilprojektgruppe als auch den Unterprojektgruppen wirkten jeweils Vertreter aller drei Ausbildungsträger mit. So konnten vorgeschlagene Änderungen oder Optimierungen direkt auf ihre Auswirkungen für jeden Ausbildungsträger geprüft werden. Es wurde folgende Vorgehensweise gewählt:

  • Analyse von Lehr- und Ausbildungsinhalten sowie Struktur und Aufbau des bisherigen Bachelorstudiengangs.
  • Überprüfung der Prüfungsstruktur der kriminalwissenschaftlichen Inhalte der Ausbildung sowohl für die Fachtheorie als auch das Training und die Praxis.
  • Auswertung vorliegender Evaluationsergebnisse zu den bisherigen Studiengängen.
  • Auswertung der Inhalte anderer Studiengänge im Bereich der kriminalwissenschaftlichen und rechtlichen Aspekte.
  • Auswertung der Lehr- und Ausbildungsinhalte und der Struktur der Einführungsfortbildung K im Land NRW (EFB-K), die durch das LAFP angeboten wird.
  • Analyse der strategischen Handlungsfelder in der Kriminalitätsbekämpfung sowie des Kriminalitätslagebildes für NRW.
  • Erhebung der möglichen Ausbildungskapazitäten in den Kriminalkommissariaten des Landes NRW und Überprüfung der Ausstattung der Kriminalkommissariate.
  • Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten.

Eine sehr enge Anlehnung der Auswertung erfolgte an die Einführungsfortbildung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter (EFB-K)4, da diese mit dem MIK bezüglich der zu vermittelnden Inhalte durch das LAFP abgestimmt war. Intensiv wurden die fachtheoretischen Inhalte der Fächer Kriminalistik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Eingriffsrecht, Strafrecht und Psychologie ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass in den Fächern Strafrecht, Eingriffsrecht, Kriminologie und Psychologie lediglich einige wenige, ausgewählte Inhalte in der EFB-K vertreten waren. Hier baut die EFB-K fast vollständig auf den in der Fachhochschulausbildung bereits vermittelten Inhalten auf. In der Fachhochschulausbildung haben diese Fächer bereits im früheren Studiengang einen breiten Raum eingenommen. Bei der Überarbeitung des Studiengangs erfolgten in diesen Fächern, bis auf das Fach Strafrecht, keine größeren Veränderungen. Im Fach Strafrecht wurde der Stundenansatz erhöht, da zusätzliche Inhalte vermittelt werden mussten. Im Fach Eingriffsrecht war eine deutliche Stärkung ausländer- und aufenthaltsrechtlicher Lehrinhalte erforderlich.

Die Fächer Kriminalistik/Kriminaltechnik bilden in beiden Ausbildungsgängen einen Schwerpunkt. Inhaltlich ergeben sich lediglich kleinere Abweichungen. Eine wünschenswerte Optimierung der Lerngruppengröße (FHÖV 27 – 33 Studierenden pro Kurs gegenüber 20 als Lerngruppengröße in der EFB-K) ist ohne deutliche Erhöhung der Ressourcen in der FHöV NRW nicht möglich. Dies hätte den finanziellen Handlungsrahmen sicherlich gesprengt.

Eine Verlängerung der Ausbildung über die bisherigen drei Jahre hinaus kam nicht in Betracht, gleichfalls keine Ausweitung der Ressourcen. Daher war wie im bisherigen Studiengang für die Vermittlung der theoretischen Grundlagen an der FHÖV mit ca. 1800 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu planen. D.h. jede Stundensteigerung in einem Bereich musste durch Stundenkürzungen in anderen Bereichen wieder aufgefangen werden. Da es sich bei Bachelorstudiengängen um kompetenzorientierte Studiengänge handelt, ist eine Vermittlung jeder Einzelproblematik im Studiengang nicht zielführend. Auch nach der Überarbeitung des Studiengangs sollte die Qualität in den übrigen polizeilichen Tätigkeitsfeldern (Gefahrenabwehr-Einsatz und Verkehr) auf dem gleichen Niveau gewährleistet sein wie bisher. Unter dem Grundsatz der didaktischen Reduktion ist für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Handlungsfelder

  • Sicherungsangriff
  • Auswertungsangriff
  • Haftsachen- und allgemeinen Kriminalitätssachbearbeitung

wesentlich. Die Überprüfung ergab, dass die Kompetenzen in den Bereichen Sicherungsangriff und Auswertungsangriff hierbei hinreichend ausgeprägt waren. Zu ergänzen ist dieses Wissen um Spezifika ausgewählter besonderer Deliktsfelder bzw. kriminalistischer Aufgabenfelder (z.B. Politisch motivierte Kriminalität, Cybercrime, Vermisste, etc.). Da sich die Kriminalität stetig verändert, sind gerade im Bereich der besonderen Deliktsfelder immer wieder Anpassungen und Aktualisierungen in Studiengängen notwendig.

5.1 Auswirkungen auf die fachtheoretischen Inhalte an der FHöV NRW

Im Abgleich mit dem derzeitigen Kriminalitätslagebild und nach Auswertung der Evaluationsergebnisse des bisherigen Studiengangs erfolgten daher Optimierungen im Bereich der fachtheoretischen kriminalistischen Ausbildung u.a. durch:

  • Moderate Kürzung des zeitlichen Ansatzes für die Vermittlung der kriminalistischen Inhalte des Grundstudiums im Modul 5 unter Beibehaltung der bisherigen Inhalte (von 63 LVS auf 54 LVS).
  • Deutliche Ausweitung der Zeitanteile für den Bereich der Haftsachenbearbeitung/Sachbearbeitung und polizeiliches Datenmanagement im Hauptstudium 1 und 2 (von 26 LVS auf 36 LVS).
  • Erhöhung der Stundenanteile für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im Fach Kriminalistik (von 3 LVS auf 8 LVS).
  • Ausweitung der Stundenanteile für den Bereich Cybercrime (von 6 LVS auf 10 LVS, zuzüglich zu den Stunden Kriminaltechnik im Bereich Digitale Spuren).
  • Zusätzliche Möglichkeit, in einem ca. 30-stündigen Vertiefungsbereich im Modul HS 3.2 ausgewählte Kriminalitätsbereiche oder aktuelle Kriminalitätsphänomene (z.B. Taschendiebstahl oder Sprengung von Geldautomaten) zu behandeln.
  • Verlagerung der Inhaltes Todesermittlungen und Vermisste aus dem Hauptstudium 3 in das Hauptstudium 2, um die Studierenden in der Fachtheorie auch für ein Praktikum in den KK 11 und 12 (dort werden u.a. Todesermittlungen und Vermisstensachen bearbeitet) vorzubereiten.5

Nach der Überarbeitung des Studiengangs ergab sich im Hauptstudium 2 ein Anstieg der Kriminalistikstunden von 51 auf 80. Mit Blick auf die Gewinnung nebenamtlich Lehrender (die ca. 40 % der Lehrenden an der FHÖV ausmachen) schon fast ein grenzwertiger Stundenansatz.

Nach der Änderung der Lehrinhalte und der deutlichen Erhöhung des Stundenansatzes war die Prüfungsform „Referat“ im Hauptstudium 2 nicht mehr als sachgerecht anzusehen und wurde durch die Prüfungsform „Aktenbearbeitung“, „Klausur“ oder „Fachgespräch“ ersetzt. Welcher Leistungsnachweis aus den drei möglichen ausgewählt wird, entscheidet der Fachbereichsrat für jeden Jahrgang neu. Erfahrungsgemäß führen schriftliche Leistungsnachweise oder Fachgespräche, im Gegensatz zu Referaten, stets dazu, dass sich Studierende deutlich intensiver im Rahmen der Klausur- oder Fachgesprächsvorbereitung mit dem Vorlesungsstoff auseinander setzen.

5.2 Auswirkungen auf die Trainingsinhalte beim LAFP NRW

Es war ein wesentliches Ziel der Überarbeitung des Studiengangs, dass 1850 oder mehr Polizeianwärter ausbildet werden können. Dabei sollte vermieden werden, dass es zur Investition erheblicher Ressourcen für neue Trainingsstätten kommt. Das LAFP war baulich für das Training von 1100 Studierenden ausgelegt und konzipiert, die Ausbildung von 1400 Studierenden war mit einem Notprogramm möglich. Während der Überarbeitung des Studiengangs wurden bereits über 1600 Studierende eingestellt. Diese Studierendenzahlen konnten beim LAFP nur durch die Verletzung von Trainingsstandards bewältigt werden, dies ist gleichbedeutend mit Qualitätseinbußen im Training (u.a. durch Vergrößerung der Trainingsgruppen).

Das Ziel der Auslastungsoptimierung wurde durch eine gleichmäßige Auslastung des LAFP über 50 Wochen im Jahr erreicht. Dies führte jedoch an einer Kürzung des Trainingszeitraumes von 31 Wochen auf 25 nicht vorbei. Ohne die Berücksichtigung von Feiertagen hatte dies eine Reduktion der Trainingsstunden von 1270 Stunden auf 1025 Stunden zur Folge. Die entsprechende Kürzung führt zu Stundenreduzierungen in nahezu allen Trainingsbereichen. Im K-Bereich wurden bislang 216 Stunden trainiert, zukünftig sind hier noch 206 Stunden geplant. Verglichen mit anderen Trainingsbereichen war die Kürzung im K-Bereich sehr gering. Ergänzend zu den K-Trainings findet zusätzlich noch eine komplexe Ermittlungsübung bei einem schweren Verkehrsunfall mit 48 Stunden statt. In dieser Übung sind umfangreiche K-Trainingsinhalte enthalten. Wesentliche Trainingsinhalte im K-Bereich sollen sein

  • Sicherungsangriff
  • Auswertungsangriff
  • Strukturierte Zeugenvernehmung
  • Haftsachenbearbeitung
  • Beschuldigtenvernehmung
  • Aspekte des Opferschutzes

Die erforderlichen geringen Stundeneinsparungen waren ohne Qualitätseinbußen erreichbar, da im früheren Studiengang der Sicherungsangriff in unterschiedlichen Studienabschnitten dreimal trainiert wurde. Diese redundanten Mehrfachtrainings wurden zugunsten einer Trainingsintensivierung im Bereich der Haftsachenbearbeitung abgebaut.

Fast alle Trainingsinhalte wurden für den neuen Studiengang zudem so positioniert, dass sie innerhalb der ersten beiden Ausbildungsjahre erfolgen. Somit haben die Studierenden diese Trainings absolviert bevor sie im dritten Ausbildungsjahr ihre Praktika in den Direktionen K antreten.

5.3 Neukonzeption im Bereich des Praktikums in den Direktionen Kriminalität der Kreispolizeibehörden

Im „Altstudiengang“ wurde die Länge des K-Praktikums mit vier Wochen als zu kurz angesehen. Gleichfalls wurde bemängelt, dass bei Engpässen Studierende ihre Praktika in den Verkehrskommissariaten ableisten mussten. Bei einem derartig kurzen Praktikum ist es den Studierenden häufig verwehrt, Ermittlungsvorgänge komplett bis zum Ende zu bearbeiten und ggf. auch noch Rückläufe der Staatsanwaltschaft bei defizitären Ermittlungen zu „erleben“. Weiterhin erfolgte im K-Praktikum lediglich eine Bewertung der persönlich-sozialen Kompetenz und der fachlichen Kompetenz der Studierenden, jedoch keine Abnahme einer Einzelprüfung, wie im Praktikum im Wachdienst.

Zukünftig wird jeweils ein Viertel der Studierenden ihr Praktikum zeitgleich in den Direktionen K ableisten. Bei der derzeitigen Einstellungszahl im Land NRW von 2300 Studierenden jährlich sind das bis zu 575 Studierende zeitgleich. Der Praktikumszeitraum wird dabei von vier auf sieben Wochen ausgeweitet. Insgesamt werden somit über 28 Wochen im Jahr Studierende ihr Praktikum in den Direktionen K absolvieren. Erwartet werden kann davon ein deutlich besserer Theorie-Praxis-Transfer. Das Praktikum soll, im Gegensatz zum bisherigen Studiengang, dann ausschließlich in den Direktionen K erfolgen. Da für einen Teil der Studierenden die Möglichkeit besteht, auch ihr Abschlusspraktikum (netto drei Wochen) in den Direktionen K zu absolvieren, werden die Kriminalkommissariate zukünftig über 31 Wochen Studierende aufnehmen und Lernort sein.






Polizeispezifisches Fachhochschulstudium

Ein gelungener Theorie-Praxis-Transfer setzt eine ausreichende Anzahl von Büroarbeitsplätzen und PC voraus, da die Studierenden in der Sachbearbeitung nur dann etwas lernen können, wenn sie selber auch Ermittlungsvorgänge bearbeiten. Zu diesem Zweck werden jährlich durch die Geschäftsführung der Ausbildungsleitungen die entsprechenden Kapazitäten in den Behörden erhoben und bei der Zuweisung von Studierenden berücksichtigt.

Auch das Praktikum in den Direktionen K wird zukünftig im Rahmen einer Einzelprüfung geprüft. Dies erfolgt in Form eines Aktenvortrages, der die entsprechenden Prüfer zeitlich nicht über Gebühr beansprucht. Die Prüfung ist an einem Tag zu absolvieren und besteht aus einem ca. 15 minütigen mündlichen Prüfungsteil und einem zu fertigenden schriftlichen Prüfungsteil (z.B. Vorführbericht o.ä.). Als Prüfungsgrundlage kann beispielsweise eine Strafanzeige oder Ermittlungsakte aus dem Geschäftseingang, die dem Studierenden zur Sachbearbeitung übertragen wird, dienen. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch den Kommissariatsleiter oder Ermittlungsgruppenleiter. Der Tutor fungiert hierbei als Beisitzer. Für diese Prüfung gibt es wie bei allen Praxisprüfungen eine Wiederholungsmöglichkeit. Sollte eine Wiederholungsprüfung erforderlich werden, so ist zur Rechtssicherheit, diese Prüfung durch zwei Prüfer (also zwei KK/L oder EG/L) abzunehmen.

6 Weitere Ergebnisse der Reformarbeit im Überblick


Ersichtlich wurden erhebliche Eingriffe in den Studienverlauf sowie in die Organisation der kriminalpolizeilichen Theorie-, Trainings- und Praxisanteile vorgenommen. Die Projektgruppe beschloss frühzeitig, die sich bietende Chance auch für weitere Entwicklungsfelder zu nutzen, von denen hier einige kurz skizziert werden.

  • Die Kompetenzorientierung in Lehre und Prüfungen wurde fortentwickelt. Die Einführung neuer Prüfungsformen ist ein Ergebnis der dazu geleisteten Reformarbeit. Allen Lehrenden steht ein Manual „Lehren, Lernen und Prüfen“ mit einem Pool von Lehrmethoden zur Verfügung, aus dem sie sich in der Vorlesungsvorbereitung bedienen können.6
  • Hohen Stellenwert in Studium und Ausbildung genießt die Herausbildung und Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Studierenden. Es wurden insbesondere ablauforganisatorische Veränderungen vorgenommen, die sicherstellen, dass die relevanten Fächer, speziellen Lehrangebote (z.B. Training sozialer Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Berufsrollenreflexion) und Aktivitäten der jeweiligen Ausbildungsträger aufeinander abgestimmt sind und so den Kompetenzerwerb der Studierenden optimal fördern.7
  • Hinterfragt wurde ebenso, ob das Thema Menschenrechtsbildung im Studiengang hinreichend sichtbar ist. Die Beschäftigung mit diesem Thema führte u.a. dazu, dass Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses8 des Bundestages im Studiengang verankert wurden.9
  • Das Thema Internationalisierung ist in dem „jungen“ Studiengang ein Entwicklungsfeld, auf dem noch praktische Erfahrungen zu sammeln sind. In der Reform ist es gelungen, im dritten Studienjahr einen Modulabschnitt zu installieren, der einen Studierendenaustausch im Rahmen der Förderungsmöglichkeiten des „Erasmus+-Programms“ zulässt.10

Die Projektgruppe beansprucht demgemäß für sich, die Chance zu einer ganzheitlichen Novellierung genutzt zu haben.

7 Resümee und Ausblick


Absolventen früherer Diplomstudiengänge für Aufstiegsbeamte hatten ein mehrwöchiges Auswahlverfahren bestanden, das Studium selbst dauerte drei Jahre. Die Teilnehmer hatten zuvor noch die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst von 18 Monaten bis zu 30 Monaten absolviert. Lediglich für die sog. „Seiteneinsteiger in die Kriminalpolizei“ gab es in den 1980-er Jahren einen dreijährigen Diplomstudiengang.

Innerhalb von drei Jahren müssen die Studierenden heute alle notwendigen Kompetenzen für den Polizeiberuf erwerben. Erst zum Ende dieser Ausbildung erfolgt die Verteilung auf die Kreispolizeibehörden. In den Behörden erfolgt sodann die Entscheidung, in welcher Direktion (Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung oder Verkehr) die Studierenden nach dem Ende der Ausbildung verwendet werden. Besondere Herausforderungen wie die Flüchtlingskrise im Sommer 2015 oder die Gefahren durch islamistische Anschläge kündigen sich nicht mit langen Vorlaufzeiten an. Das weitgehend in der Autonomie der Behörden liegende Verteilungsverfahren gestattet dem Dienstherrn eine möglichst problemorientierte Verwendung der Absolventen in Bereichen, in denen der größte Personalbedarf besteht.

Im Bereich der Kriminalitätssachbearbeitung sind die Ansprüche an die Mitarbeiter zunehmend gestiegen, z.B. werden Taten zunehmend unter Nutzung des Internets und grenzüberschreitend begangen. Die Vorstellung, dass man einen jungen Studierenden einmal zum Kriminalbeamten ausbildet und er dann alles „drauf hat“, was er für seine restlichen Dienstjahre an Fachwissen benötigt, ist illusorisch. Es besteht heute vielmehr die Notwendigkeit, Kriminalbeamte regelmäßiger und aktueller fortzubilden als dies früher der Fall gewesen ist. Gestufte Studiengänge und eine optimierte Abstimmung von Studiengängen sowie Weiter- und Fortbildungen sind zukunftsorientiert in den Blick zu nehmen.

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Anmerkungen


  1. KD Christoph Frings ist Dozent für Kriminalwissenschaften und PD Jürgen Zeitner Dozent für Einsatzlehr und Führungslehre an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Duisburg.
  2. Kienbaum Unternehmensberatung GmbH (Hrsg., 1991): Funktionsbewertung der Schutzpolizei. Studie im Auftrag des IM NRW. Düsseldorf.
  3. Die maximale Ausbildungskapazität von 1400 Studierenden pro Einstellungsjahrgang fand sogar Eingang in den Koalitionsvertrag: SPD/Bündnis 90-Die Grünen (2012). Koalitionsvertrag 2012-2017. URL: netzpolitik.org/wp-upload/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf.
  4. So auch aktualisierter Erlass: Ministerium für Inneres und Kommunales (2017). Zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung. Runderlass Az. 404-27.29.06 vom 21.2.2017, MBl. NRW 2017, S. 132.
  5. Vgl. Frings, C. (2017). Qualität von Studium und Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im einheitlichen Studiengang der Polizei NRW. In: Zeitner, J, Frings, C. (Hrsg.) Zukunftsfähige Polizeiausbildung. Frankfurt a.M.: Verlag Polizei & Wissenschaft.
  6. Vgl. Pientka, M., Mertens, A. (2017). Kompetenzorientierung in Lehre und Prüfung. In: Zeitner, J, Frings, C. (Hrsg.) Zukunftsfähige Polizeiausbildung. Frankfurt a.M.: Verlag Polizei & Wissenschaft.
  7. Zeitner, J. (2017). Persönliche und soziale Kompetenzen im Fokus. In: ebenda.
  8. Trappe, T. (2017). Menschrechtsbildung in Zeiten des Terrors. In: ebenda.
  9. Deutscher Bundestag, (2013). Dritter Teil, G. Schlussfolgerungen, S. 861 ff.
  10. Averdiek-Gröner, D. (2017). Internationalisierung des Studiums der Polizei NRW. In: ebenda.