Aus- und Fortbildung

Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung

6 Weitere Ergebnisse der Reformarbeit im Überblick


Ersichtlich wurden erhebliche Eingriffe in den Studienverlauf sowie in die Organisation der kriminalpolizeilichen Theorie-, Trainings- und Praxisanteile vorgenommen. Die Projektgruppe beschloss frühzeitig, die sich bietende Chance auch für weitere Entwicklungsfelder zu nutzen, von denen hier einige kurz skizziert werden.

  • Die Kompetenzorientierung in Lehre und Prüfungen wurde fortentwickelt. Die Einführung neuer Prüfungsformen ist ein Ergebnis der dazu geleisteten Reformarbeit. Allen Lehrenden steht ein Manual „Lehren, Lernen und Prüfen“ mit einem Pool von Lehrmethoden zur Verfügung, aus dem sie sich in der Vorlesungsvorbereitung bedienen können.6
  • Hohen Stellenwert in Studium und Ausbildung genießt die Herausbildung und Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Studierenden. Es wurden insbesondere ablauforganisatorische Veränderungen vorgenommen, die sicherstellen, dass die relevanten Fächer, speziellen Lehrangebote (z.B. Training sozialer Kompetenzen, Interkulturelle Kompetenzen, Berufsrollenreflexion) und Aktivitäten der jeweiligen Ausbildungsträger aufeinander abgestimmt sind und so den Kompetenzerwerb der Studierenden optimal fördern.7
  • Hinterfragt wurde ebenso, ob das Thema Menschenrechtsbildung im Studiengang hinreichend sichtbar ist. Die Beschäftigung mit diesem Thema führte u.a. dazu, dass Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses8 des Bundestages im Studiengang verankert wurden.9
  • Das Thema Internationalisierung ist in dem „jungen“ Studiengang ein Entwicklungsfeld, auf dem noch praktische Erfahrungen zu sammeln sind. In der Reform ist es gelungen, im dritten Studienjahr einen Modulabschnitt zu installieren, der einen Studierendenaustausch im Rahmen der Förderungsmöglichkeiten des „Erasmus+-Programms“ zulässt.10

Die Projektgruppe beansprucht demgemäß für sich, die Chance zu einer ganzheitlichen Novellierung genutzt zu haben.

7 Resümee und Ausblick


Absolventen früherer Diplomstudiengänge für Aufstiegsbeamte hatten ein mehrwöchiges Auswahlverfahren bestanden, das Studium selbst dauerte drei Jahre. Die Teilnehmer hatten zuvor noch die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst von 18 Monaten bis zu 30 Monaten absolviert. Lediglich für die sog. „Seiteneinsteiger in die Kriminalpolizei“ gab es in den 1980-er Jahren einen dreijährigen Diplomstudiengang.

Innerhalb von drei Jahren müssen die Studierenden heute alle notwendigen Kompetenzen für den Polizeiberuf erwerben. Erst zum Ende dieser Ausbildung erfolgt die Verteilung auf die Kreispolizeibehörden. In den Behörden erfolgt sodann die Entscheidung, in welcher Direktion (Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung oder Verkehr) die Studierenden nach dem Ende der Ausbildung verwendet werden. Besondere Herausforderungen wie die Flüchtlingskrise im Sommer 2015 oder die Gefahren durch islamistische Anschläge kündigen sich nicht mit langen Vorlaufzeiten an. Das weitgehend in der Autonomie der Behörden liegende Verteilungsverfahren gestattet dem Dienstherrn eine möglichst problemorientierte Verwendung der Absolventen in Bereichen, in denen der größte Personalbedarf besteht.

Im Bereich der Kriminalitätssachbearbeitung sind die Ansprüche an die Mitarbeiter zunehmend gestiegen, z.B. werden Taten zunehmend unter Nutzung des Internets und grenzüberschreitend begangen. Die Vorstellung, dass man einen jungen Studierenden einmal zum Kriminalbeamten ausbildet und er dann alles „drauf hat“, was er für seine restlichen Dienstjahre an Fachwissen benötigt, ist illusorisch. Es besteht heute vielmehr die Notwendigkeit, Kriminalbeamte regelmäßiger und aktueller fortzubilden als dies früher der Fall gewesen ist. Gestufte Studiengänge und eine optimierte Abstimmung von Studiengängen sowie Weiter- und Fortbildungen sind zukunftsorientiert in den Blick zu nehmen.

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Anmerkungen


  1. KD Christoph Frings ist Dozent für Kriminalwissenschaften und PD Jürgen Zeitner Dozent für Einsatzlehr und Führungslehre an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Duisburg.
  2. Kienbaum Unternehmensberatung GmbH (Hrsg., 1991): Funktionsbewertung der Schutzpolizei. Studie im Auftrag des IM NRW. Düsseldorf.
  3. Die maximale Ausbildungskapazität von 1400 Studierenden pro Einstellungsjahrgang fand sogar Eingang in den Koalitionsvertrag: SPD/Bündnis 90-Die Grünen (2012). Koalitionsvertrag 2012-2017. URL: netzpolitik.org/wp-upload/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf.
  4. So auch aktualisierter Erlass: Ministerium für Inneres und Kommunales (2017). Zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung. Runderlass Az. 404-27.29.06 vom 21.2.2017, MBl. NRW 2017, S. 132.
  5. Vgl. Frings, C. (2017). Qualität von Studium und Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im einheitlichen Studiengang der Polizei NRW. In: Zeitner, J, Frings, C. (Hrsg.) Zukunftsfähige Polizeiausbildung. Frankfurt a.M.: Verlag Polizei & Wissenschaft.
  6. Vgl. Pientka, M., Mertens, A. (2017). Kompetenzorientierung in Lehre und Prüfung. In: Zeitner, J, Frings, C. (Hrsg.) Zukunftsfähige Polizeiausbildung. Frankfurt a.M.: Verlag Polizei & Wissenschaft.
  7. Zeitner, J. (2017). Persönliche und soziale Kompetenzen im Fokus. In: ebenda.
  8. Trappe, T. (2017). Menschrechtsbildung in Zeiten des Terrors. In: ebenda.
  9. Deutscher Bundestag, (2013). Dritter Teil, G. Schlussfolgerungen, S. 861 ff.
  10. Averdiek-Gröner, D. (2017). Internationalisierung des Studiums der Polizei NRW. In: ebenda.