Aus- und Fortbildung

Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung

5.3 Neukonzeption im Bereich des Praktikums in den Direktionen Kriminalität der Kreispolizeibehörden

Im „Altstudiengang“ wurde die Länge des K-Praktikums mit vier Wochen als zu kurz angesehen. Gleichfalls wurde bemängelt, dass bei Engpässen Studierende ihre Praktika in den Verkehrskommissariaten ableisten mussten. Bei einem derartig kurzen Praktikum ist es den Studierenden häufig verwehrt, Ermittlungsvorgänge komplett bis zum Ende zu bearbeiten und ggf. auch noch Rückläufe der Staatsanwaltschaft bei defizitären Ermittlungen zu „erleben“. Weiterhin erfolgte im K-Praktikum lediglich eine Bewertung der persönlich-sozialen Kompetenz und der fachlichen Kompetenz der Studierenden, jedoch keine Abnahme einer Einzelprüfung, wie im Praktikum im Wachdienst.

Zukünftig wird jeweils ein Viertel der Studierenden ihr Praktikum zeitgleich in den Direktionen K ableisten. Bei der derzeitigen Einstellungszahl im Land NRW von 2300 Studierenden jährlich sind das bis zu 575 Studierende zeitgleich. Der Praktikumszeitraum wird dabei von vier auf sieben Wochen ausgeweitet. Insgesamt werden somit über 28 Wochen im Jahr Studierende ihr Praktikum in den Direktionen K absolvieren. Erwartet werden kann davon ein deutlich besserer Theorie-Praxis-Transfer. Das Praktikum soll, im Gegensatz zum bisherigen Studiengang, dann ausschließlich in den Direktionen K erfolgen. Da für einen Teil der Studierenden die Möglichkeit besteht, auch ihr Abschlusspraktikum (netto drei Wochen) in den Direktionen K zu absolvieren, werden die Kriminalkommissariate zukünftig über 31 Wochen Studierende aufnehmen und Lernort sein.






Polizeispezifisches Fachhochschulstudium

Ein gelungener Theorie-Praxis-Transfer setzt eine ausreichende Anzahl von Büroarbeitsplätzen und PC voraus, da die Studierenden in der Sachbearbeitung nur dann etwas lernen können, wenn sie selber auch Ermittlungsvorgänge bearbeiten. Zu diesem Zweck werden jährlich durch die Geschäftsführung der Ausbildungsleitungen die entsprechenden Kapazitäten in den Behörden erhoben und bei der Zuweisung von Studierenden berücksichtigt.

Auch das Praktikum in den Direktionen K wird zukünftig im Rahmen einer Einzelprüfung geprüft. Dies erfolgt in Form eines Aktenvortrages, der die entsprechenden Prüfer zeitlich nicht über Gebühr beansprucht. Die Prüfung ist an einem Tag zu absolvieren und besteht aus einem ca. 15 minütigen mündlichen Prüfungsteil und einem zu fertigenden schriftlichen Prüfungsteil (z.B. Vorführbericht o.ä.). Als Prüfungsgrundlage kann beispielsweise eine Strafanzeige oder Ermittlungsakte aus dem Geschäftseingang, die dem Studierenden zur Sachbearbeitung übertragen wird, dienen. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch den Kommissariatsleiter oder Ermittlungsgruppenleiter. Der Tutor fungiert hierbei als Beisitzer. Für diese Prüfung gibt es wie bei allen Praxisprüfungen eine Wiederholungsmöglichkeit. Sollte eine Wiederholungsprüfung erforderlich werden, so ist zur Rechtssicherheit, diese Prüfung durch zwei Prüfer (also zwei KK/L oder EG/L) abzunehmen.