Aus- und Fortbildung

Die Neukonzeption der Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Qualitätssteigerung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung

4 Erarbeitung eines Plans über die Zuordnungszeiten der Studierenden zu den Ausbildungsträgern durch die PG des MIK


Innerhalb von ca. fünf Monaten wurde durch diese Projektgruppe ein „Plan über die Zuordnungszeiten der Studierenden zu den jeweiligen Ausbildungsträgern im Studienverlauf“ als Grundlage für die Entwicklung eines Studienverlaufes vorgelegt. Hierin wurde zunächst festgelegt, wann die Studierenden jeweils bei welchem Ausbildungsträger ihre Studien- und Ausbildungsphasen durchlaufen. Dieser Plan war Grundlage der nachfolgenden curricularen Reformarbeit durch den Fachbereich Polizei. Die Gremien der Fachhochschule (Fachbereichsrat Polizei und Senat) haben den daraus resultierenden Studienverlaufsplan im Frühjahr 2016 beschlossen und das MIK genehmigte diesen schließlich als Bestandteil des reformierten Studiengangs. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass die bisherigen vier Praktikumswochen im Bereich der Sachbearbeitung (Kriminalkommissariat oder Verkehrskommissariat) für einen sachgerechten Theorie-Praxis-Transfer im Bereich der Kriminalitätssachbearbeitung als nicht ausreichend angesehen wurden. Weiter wurde planerisch berücksichtigt, dass zukünftig alle Praktika ausschließlich in der Kriminalitätssachbearbeitung abzuleisten waren (und nicht bei Engpässen auch in Verkehrskommissariaten). Alle weiteren Arbeiten und Planungen bauten auf den o.g. Zuordnungszeiten zu den Ausbildungsträgern im Studienverlauf auf.

5 Vorstellung ausgewählter Ergebnisse zur Steigerung der Qualität der Ausbildung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung


Zur Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wurde ein Teilprojekt im Rahmen der Überarbeitung des Studiengangs eingerichtet, das in die Unterprojekte K-Theorie, K-Training, K-Praxis und K-Gesamtkonzeption gegliedert wurde.

In der Teilprojektgruppe als auch den Unterprojektgruppen wirkten jeweils Vertreter aller drei Ausbildungsträger mit. So konnten vorgeschlagene Änderungen oder Optimierungen direkt auf ihre Auswirkungen für jeden Ausbildungsträger geprüft werden. Es wurde folgende Vorgehensweise gewählt:

  • Analyse von Lehr- und Ausbildungsinhalten sowie Struktur und Aufbau des bisherigen Bachelorstudiengangs.
  • Überprüfung der Prüfungsstruktur der kriminalwissenschaftlichen Inhalte der Ausbildung sowohl für die Fachtheorie als auch das Training und die Praxis.
  • Auswertung vorliegender Evaluationsergebnisse zu den bisherigen Studiengängen.
  • Auswertung der Inhalte anderer Studiengänge im Bereich der kriminalwissenschaftlichen und rechtlichen Aspekte.
  • Auswertung der Lehr- und Ausbildungsinhalte und der Struktur der Einführungsfortbildung K im Land NRW (EFB-K), die durch das LAFP angeboten wird.
  • Analyse der strategischen Handlungsfelder in der Kriminalitätsbekämpfung sowie des Kriminalitätslagebildes für NRW.
  • Erhebung der möglichen Ausbildungskapazitäten in den Kriminalkommissariaten des Landes NRW und Überprüfung der Ausstattung der Kriminalkommissariate.
  • Erarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten.

Eine sehr enge Anlehnung der Auswertung erfolgte an die Einführungsfortbildung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter (EFB-K)4, da diese mit dem MIK bezüglich der zu vermittelnden Inhalte durch das LAFP abgestimmt war. Intensiv wurden die fachtheoretischen Inhalte der Fächer Kriminalistik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Eingriffsrecht, Strafrecht und Psychologie ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass in den Fächern Strafrecht, Eingriffsrecht, Kriminologie und Psychologie lediglich einige wenige, ausgewählte Inhalte in der EFB-K vertreten waren. Hier baut die EFB-K fast vollständig auf den in der Fachhochschulausbildung bereits vermittelten Inhalten auf. In der Fachhochschulausbildung haben diese Fächer bereits im früheren Studiengang einen breiten Raum eingenommen. Bei der Überarbeitung des Studiengangs erfolgten in diesen Fächern, bis auf das Fach Strafrecht, keine größeren Veränderungen. Im Fach Strafrecht wurde der Stundenansatz erhöht, da zusätzliche Inhalte vermittelt werden mussten. Im Fach Eingriffsrecht war eine deutliche Stärkung ausländer- und aufenthaltsrechtlicher Lehrinhalte erforderlich.

Die Fächer Kriminalistik/Kriminaltechnik bilden in beiden Ausbildungsgängen einen Schwerpunkt. Inhaltlich ergeben sich lediglich kleinere Abweichungen. Eine wünschenswerte Optimierung der Lerngruppengröße (FHÖV 27 – 33 Studierenden pro Kurs gegenüber 20 als Lerngruppengröße in der EFB-K) ist ohne deutliche Erhöhung der Ressourcen in der FHöV NRW nicht möglich. Dies hätte den finanziellen Handlungsrahmen sicherlich gesprengt.

Eine Verlängerung der Ausbildung über die bisherigen drei Jahre hinaus kam nicht in Betracht, gleichfalls keine Ausweitung der Ressourcen. Daher war wie im bisherigen Studiengang für die Vermittlung der theoretischen Grundlagen an der FHÖV mit ca. 1800 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu planen. D.h. jede Stundensteigerung in einem Bereich musste durch Stundenkürzungen in anderen Bereichen wieder aufgefangen werden. Da es sich bei Bachelorstudiengängen um kompetenzorientierte Studiengänge handelt, ist eine Vermittlung jeder Einzelproblematik im Studiengang nicht zielführend. Auch nach der Überarbeitung des Studiengangs sollte die Qualität in den übrigen polizeilichen Tätigkeitsfeldern (Gefahrenabwehr-Einsatz und Verkehr) auf dem gleichen Niveau gewährleistet sein wie bisher. Unter dem Grundsatz der didaktischen Reduktion ist für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Handlungsfelder

  • Sicherungsangriff
  • Auswertungsangriff
  • Haftsachen- und allgemeinen Kriminalitätssachbearbeitung

wesentlich. Die Überprüfung ergab, dass die Kompetenzen in den Bereichen Sicherungsangriff und Auswertungsangriff hierbei hinreichend ausgeprägt waren. Zu ergänzen ist dieses Wissen um Spezifika ausgewählter besonderer Deliktsfelder bzw. kriminalistischer Aufgabenfelder (z.B. Politisch motivierte Kriminalität, Cybercrime, Vermisste, etc.). Da sich die Kriminalität stetig verändert, sind gerade im Bereich der besonderen Deliktsfelder immer wieder Anpassungen und Aktualisierungen in Studiengängen notwendig.