Wissenschaft  und Forschung

Islamistische Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

2.2 Der Blick ins europäische Ausland – Islamistische Radikalisierung in französischen Haftanstalten

„Die meisten Häftlinge sind isoliert und psychologisch fragil. Ihr Alltag ist langweilig und unangenehm, sie müssen auf engstem Raum mit anderen Leuten zusammenleben. Sie sind auf der Suche nach ihrer Identität, nach einem Projekt für die Zeit nach dem Knast. Wenn sich dann ein selbsternannter Imam für sie interessiert, dann können sie schnell in dessen Bann geraten.“ (Aussage eines französischen Gefängnisseelsorgers, Foudil Benabadji23).
Der europaweit bekannte Soziologe Farhad Khosrokhavar bezeichnet Haftanstalten in Frankreich als Schmelztiegel, in dem die Identitätskrise der Nachkommen nordafrikanischer Einwandererfamilien auf besonders günstige Entfaltungsmöglichkeiten für islamistische Radikalisierungsprozesse trifft.24 Nach seinen Angaben machen Muslime in französischen Haftanstalten ca. die Hälfte der Häftlinge aus, obwohl der Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung Frankreichs bisher lediglich bei ca. acht bis neun Prozent liegt.25 In den Einzugsgebieten der großen französischen Städte wiederum, z.B. in und um Lyon und Marseille soll der Anteil muslimischer Inhaftierter in Haftanstalten bei bis zu 70 Prozent liegen.
Innerhalb von französischen Haftanstalten unterscheidet Khosrokhavar in drei Kategorien radikalisierter Akteure:

  • diejenigen, die schon eine deutliche Vergangenheit als islamistische Terroristen haben (verurteilt wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“);
  • diejenigen, die den Schutz einer Führerpersönlichkeit suchen, um Repressalien von Bandenchefs oder anderen Personen zu entkommen, die ihre besonders geschwächte Position ausnutzen wollen. Diese Akteure radikalisieren sich – zumindest anfangs – aus strategischen Gründen. Später kann allerdings die Gruppendynamik dafür sorgen, dass sie zu wirklichen Radikalisierten werden;
  • diejenigen, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zum Islamismus profitieren wollen, um an Prestige bzw. an Handlungsfähigkeit zu gewinnen. Der Islamismus ist für diese Personengruppe ein Sprungbrett zu „Ruhm im Gefängnis“.26

So spiegeln sich in der Radikalisierung in französischen Haftanstalten Hauptentwicklungen der französischen Gesellschaft. Die islamistische Radikalisierung in Haftanstalten hängt auch von den jeweiligen Haftbedingungen ab, so dass die Organisation einer Haftanstalt, ja selbst ihre Architektur Radikalisierungsprozesse begünstigen oder hemmen kann. So sollen Haftanstalten mit einer „liberalen“ Verwaltung, wie beispielsweise in Clairvaux, die den Haftbedingungen geschuldete Frustration und die Radikalisierung, zu denen sie führen kann, in Grenzen halten. Umgekehrt kann nach Angaben von Khosrokhavar in Haftanstalten, die als besonders streng gelten, die Folge von Demütigungen und Frustrationen ebenso zur Radikalisierung beitragen wie eine institutionelle Taubheit, mit der die Behörden auf Forderungen und Bitten reagieren, wie beispielsweise Zugang zu Unterhaltung, Sport und Unterbringung in Zellen mit höchstens zwei Inhaftierten, normale Bedingungen für die Ausübung ihres Glaubens (z.B. das gemeinsame Freitagsgebet) und weniger drakonische Einschränkungen beim Besuch von Familienangehörigen. Gemäß Khosrokhavar können in französischen Haftanstalten inhaftierte Muslime aus einer Reihe von Gründen – unter anderem auf Grund der zu geringen Anzahl an Anstaltsgeistlichen – oftmals nicht das gemeinsame Freitagsgebet verrichten, was zu tiefer Frustration und Viktimisierung („innere Unterdrückung“) führt.
Der muslimische Gefängnisseelsorger Foudil Benabadji bezeichnet muslimische Inhaftierte als „leichte Ziele“ für selbsterklärte Imame, die den orientierungslosen, frustrierten jungen Männern ein Lebensprojekt ausmalten. Weiter spricht Benabadji von einem „Do-it-yourself-Islam“, der den oftmals ohne Vater aufgewachsenen Männern ein Gefühl von Bedeutung gebe, das ihnen in ihrer Kindheit und Jugend fehlte. Sie sähen sich als „heilige Krieger“, als Teil eines großen missionarischen Werkes. So hätten die islamistisch Radikalisierten als die entwurzelten Kinder der französischen Banlieue den Eindruck, die Verbindung zu ihren Vorfahren wiederzufinden, zu „einem Ur-Islam zurückzukehren“.27

3 Maßnahmen von Prävention und Deradikalisierung


Durch die obigen Ausführungen stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit und Möglichkeit von Maßnahmen der Deradikalisierung und Prävention im Bereich des Islamismus, um die Gefahr eines Anwerbens von Mitinhaftierten zu verhindern. Da der Strafvollzug in Deutschland seit der Föderalismusreform im September 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, unterliegt auch der Bereich der Extremismusprävention in deutschen Justizvollzugsanstalten den Bundesländern.

Daher existiert aktuell kein bundeseinheitliches Konzept zum Umgang mit Islamisten im Strafvollzug. Alle Bundesländer haben sich in den letzten Jahren mit der Thematik islamistischer Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten auseinandergesetzt und teilweise erhebliche Zusatzinvestitionen in diesem Bereich getätigt, jedoch sind die Maßnahmen entsprechend unterschiedlich und vielfältig:

  • Einschätzung von Risiko und Interventionsbedarf
  • Entdeckung von Radikalisierung
  • Risikoeinschätzung/Gefahrenprognose
  • Instrumente zur Risikoeinschätzung
    • Interventionen
    • Einzelne Interventionsangebote und Aktivitäten
    • Bildungsangebot
    • Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten
    • Glaubensbasierte Interventionen
    • Psychologische und kognitive Interventionen
    • Kreative und kulturelle Aktivitäten
    • Mentoren28
  • Das Personal des allgemeinen Vollzugsdienstes sollte über mehr als Grundkenntnisse zu islamistischer Radikalisierung und der Wichtigkeit des alltäglichen Hafterlebens für die Verhinderung von Radikalisierung und Maßnahmen der Deradikalisierung verfügen. Personal, das unmittelbar mit islamistischen Inhaftierten arbeitet, muss über vertiefte Kenntnisse im Bereich Radikalisierung, Prävention und Deradikalisierung verfügen.29Der Justizvollzug sollte die Unterschiedlichkeit von Profilen, Bedürfnissen und Risiken von Islamisten beachten.
  • Eine Risikoeinschätzung sollte bei Islamisten nicht allein auf aktuell verfügbaren (statistischen) Instrumenten beruhen, sondern muss durch genaues, individuelles Wissen über die Person ergänzt werden. Erhoben werden sollten Aspekte in Bezug auf Risiken für das Verhalten in und nach der Haft und auf Ansatzpunkte für eine Deradikalisierung.
  • Risikoeinschätzungen sollten regelmäßig – mindestens halbjährlich – aktualisiert und laufende Sicherheits- und Interventionsmaßnahmen regelmäßig an den aktuellen individuellen Stand angepasst werden.
  • Interventionsmaßnahmen sollten an die erhobenen individuellen Schutz- und Risikofaktoren angepasst sein. Angeboten werden können, in Abhängigkeit von individuellen Bedürfnissen, etwa Bildungs- Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, glaubensbasierte Interventionen, psychologische und kognitive Interventionen, kreative, kulturelle und sportliche Aktivitäten. Zudem können Familien mit einbezogen und Mentoren eingesetzt werden.
  • Religionsausübung sollte in angemessener Form gewährleistet werden. Die muslimische Gefängnisseelsorge sollte ausgebaut, nicht aber als direktes Mittel zur Deradikalisierung verstanden werden.30

In einzelnen Bundesländern wurden in den letzten Jahren und Monaten Strukturbeobachter in den Justizvollzugsanstalten ausgebildet, die islamistisch Radikalisierte anhand bestimmter Merkmale („IS“-Flaggen, spezielle Symbole, Kriegsmusik) erkennen und Netzwerke aufdecken sollen. Telefongespräche und Post werden überwacht, Zellen werden häufiger kontrolliert. Tatsächlich kursierten schon 2014 Aufnahmen mit Gesängen zur Lobpreisung des „Kalifen“ des „Islamischen Staates“ in Justizvollzugsanstalten.31


Justizvollzugsanstalt Kiel

Eine weitere Maßnahme einiger Bundesländer – derzeit in Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen – ist pädagogischer Art: Mitarbeiter des Violence Prevention Network (VPN) führen mit Extremisten ein Anti-Gewalt- und Kompetenz-Training durch. Speziell für die Arbeit mit religiös motivierten Extremisten wurden muslimische Pädagogen und Islamwissenschaftler eingestellt und zu Anti-Gewalt- und Kompetenz-Trainern fortgebildet. Der Zugang zu den Inhaftierten wird durch die gemeinsame Religionszugehörigkeit deutlich erleichtert und in Gruppen- und Einzelsitzungen werden manipulative Mechanismen für die Häftlinge sichtbar gemacht und die islamistische Ideologie dekonstruiert.
Als Antwort auf die Frage – wie finden wir die richtigen Gefängnisseelsorger – müssen Erfahrungen aus Großbritannien berücksichtigt werde, wo teilweise Salafisten oder Wahhabiten die Aufgabe des Gefängnisseelsorgers übernahmen, so dass Imame und Gefängnisseelsorger mit einem „fragwürdigen“ Islamverständnis das Problem mit islamistisch radikalisierten Häftlingen in Haftanstalten verstärken können.32 Daher muss die Auswahl der Gefängnisseelsorger mit größter Sorgfalt erfolgen.