Kriminalität

Umbruchprozesse und Polizeiarbeit –

Mit einem Ausblick auf die 2018er Herbsttagung des BKA

5 Rahmenbedingungen in Bund und Ländern müssen verändert werden!

Weitere Referenten, so der Landespolizeipräsident Baden-Württemberg, Gerhard Klotter, und der Polizeipräsident von Hamburg, Ralf Martin Meyer, griffen mit ihren Redebeiträgen das Spannungsfeld der aktuellen Herausforderungen einerseits und der verfügbaren Ressourcen andererseits auf. Dabei wurde deutlich, dass sie, ähnlich wie zuvor auch Münch die phänomenologischen Schwerpunkte in den Bereichen Cybercrime und Terrorismus sahen. Das Erfordernis der Verfügbarkeit von Informationen einerseits und der Kooperation andererseits wurde auch in diesen Ausführungen deutlich.

Natürlich war kein sofortiges Umschwenken in den Denk- und Organisationsmustern der polizeilichen Zusammenarbeit in Deutschland allein aufgrund der Aussagen auf der letztjährigen Herbsttagung zu erwarten. Betrachtet man die föderalen Strukturen der deutschen Polizei allerdings im Alltag, das sich daraus abgeleitete schier unüberschaubare System der Gremien, die damit verbundenen Abhängigkeiten, Entscheidungswege und Zeitabläufe, wird einerseits die Schwerfälligkeit dieses „Dampfers” Polizei und andererseits der Umfang der Aufgabe deutlich.

6 Die Europäische Perspektive – sind wir richtig aufgestellt?

Die Herbsttagung des vergangenen Jahres ging auch auf die europäische Perspektive polizeilicher Zusammenarbeit ein. Das umgangssprachliche „richtig aufgestellt“ bedeutet ja nichts anderes, als die Frage zu stellen, ob die Polizeien in ihren Organisationsformen, ihren personellen und materiellen Ressourcen den ihnen gestellten Aufgaben und damit dem Anspruch, den die Gesellschaft an sie hat, gerecht werden können. Zu untersuchen sind dabei aus Sicht des Verfassers insbesondere folgende Faktoren:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Personelle und materielle Ressourcen
  • Aufbauorganisation
  • Ablauforganisation – intern und extern, d.h. insbesondere Formen der Kooperation

Und diese Faktoren korrespondieren in einem bedeutenden Umfang mit der Frage, welche gesellschaftliche Akzeptanz Recht und Gesetz und die sie „vollstreckenden“ Institutionen in einem Gemeinwesen haben. Darunter sind nun wiederum Einstellungen zu fassen, die wesentlich kulturell, religiös, historisch und nicht zuletzt medial determiniert werden.

Deutlich wurde im Rahmen der Tagung auch die Bedeutung gemeinsamer europäischer Standards und handhabbarer Kooperationsformen. Die Polizeien müssten sich dabei von einer Philosophie des Sammelns (Collect) hin zu der Philosophie des Verknüpfens bzw. Verbindens (Connect) entwickeln, betonten mehrere Redner, u. a. Wil
van Gemert, Stellvertretender Direktor von Europol. Der europäischen Polizeibehörde kommt dabei als Institution, die Menschen und Information zusammenführt, eine besondere Bedeutung zu.

Als Leiter einer Abteilung eines Landeskriminalamtes kann ich diese Bedeutung nur unterstreichen. Im Rahmen von umfangreichen Ermittlungs- und Einsatzmaßnahmen wegen des verdachtes des Computerbetruges, der Geldwäsche und des Ausspähen von Daten, die über zehn europäische Staaten berührten, konnten wir auf das Know How sowohl von Europol als auch von Eurojust zurückgreifen. Auch die Organisationsform des sog. Joint Inverstigation Teams (JIT)13 hat sich in diesem Zusammenhang bewährt.

7 Cyberfähigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden

Neben Herausforderungen an die Kooperationsfähigkeit der Polizeien auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene stellt die Cyberfähigkeit der Polizei und aller anderen Strafverfolgungs- und Sicherheitsakteure eine der wohl größten Herausforderungen dar. Auch hier lieferte die Herbsttagung des Vorjahres wichtige Impulse und darf man von der 2018er Tagung ein Fortsetzen und insbesondere einen Ausblick mit konkreten Maßnahmen erwarten.

Allerdings ist dieses Thema nicht neu. Die Forderung „Wir benötigen einer Kriminalistik der digitalen Welt“ artikulierte der ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke im Rahmen der Herbsttagung des Amtes bereits 2007.14

Zehn Jahre später konnte in Ingelheim konstatiert werden, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden in den vergangenen Jahren bereits einige Anstrengungen unternommen hatten und Ergebnisse erzielen konnten. Dazu gehören u.a.:

  • die Schaffung eines nationalen Cyber-Abwehrzentrums
  • die Einrichtung eines Nationalen IT-Lagezentrums/IT- Krisenreaktionszentrums             
  • die Bildung von Computer Emergency Response Team (CERT) für Bundes- und Länderbehörden
  • die Einrichtung Mobiler Einsatzteams (MIRT) und Quick-Reaction-Force (QRF)
  • die Cybercrime-Kompetenz-Zentren der Länder sowie
  • Spezialisierte Organisationseinheiten bei den Polizeien und Staatsanwaltschaften

Allerdings ist in der Praxis auch eine Reihe Hemmnisse und Defizite bei der sog. Cyberfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu konstatieren. Dazu zählen u.a. die Gewinnung geeigneter Fachleute für die Bekämpfung von Cyberkriminalität und die Beseitigung des Nadelöhrs Gerichte, bei denen eine zu geringe Spezialisierung in diesem Bereich festzustellen ist. Die Bekämpfung von Cybercrime muss fester Bestandteil der Ausbildungen der Polizei, an Universitäten und der Justiz werden. Und nicht zuletzt dürfte bei der Kooperation zwischen den Polizeien und universitären Einrichtungen, etwa bei der Implementierung von IT-Forensic-Studiengängen noch Raum für neue Wege.